Die Kostenbeteiligung bei Segeltörns!
Nachdem es in der letzten Zeit zum Thema Kostenbeteiligung bei Segeltörns vermehrt zu verschiedenen Anfeindungen?! gekommen ist, möchte ich mal ein paar eigene Anmerkungen sowie allgemeine Informationen in Richtung Chartertörns, Kosten und Risiken -auch die des Skippers- hier in den Raum stellen.Abhängig von Schiffstyp und Alter, Zubehör, der Saison und dem Revier setzen sich die Kosten zusammen.
Darunter fallen Schiffscharter, Stützpunktabgabe, unter Umständen AB für Dingi, Spi oä. Rellingnetz und ganz sicher eine erweiterte Skipperhaftpflichtversicherung.
Wie diese Kosten aufgeteilt werden, ob und wie hoch der Skipper sich einen finanziellen Vorteil ermöglicht, will ich jetzt aber nicht erläutern. Das kann jeder selber machen in dem er Google mit den entsprechen Daten füttert .
Wo ich aber jedem zum Nachdenken anregen möchte (Skipper genauso wie Mitsegler) sind diese für mich sehr wichtigen Versicherungsbedingungen bei Charter!
Zu einer Skipperhaftpflichtversicherung, welche auch die Crew einschließt.
Bei den bekanntesten Versicherern steht im Kleingedruckten:
Ausschlüsse
Sämtliche Ansprüche, wenn der Versicherungsnehmer durch seine Tätigkeit als Schiffsführer einen kommerziellen Nutzen, Lohn oder anderweitigen geldwerten Vorteil erhält.
Bei telefonischer Nachfrage bei Pantaenius, ist schon das freihalten vom Skipper an der Bordkasse ein geldwerter Vorteil.Sämtliche Ansprüche, wenn der Versicherungsnehmer durch seine Tätigkeit als Schiffsführer einen kommerziellen Nutzen, Lohn oder anderweitigen geldwerten Vorteil erhält.
Ähnlich äußerte sich Yacht-Pool.
Wie man das nun werten kann, bleibt jedem selbst überlassen.
Jetzt aber zum finanziellen Risiko eines Skippers.
Weiter heißt es in den Versicherungsbedingungen!
Nicht versichert sind:
1. Schäden an der gecharterten Yacht, deren Zubehör und Ausrüstung sowie
Beibooten, es sei denn, diese resultieren aus grober Fahrlässigkeit, die durch eine
autorisierte Behörde, ein Gericht oder einen seitens des Versicherers anerkannten
Vergleich festgestellt worden ist. In diesen Fällen beträgt der Selbstbehalt des
Versicherungsnehmers EUR 2.500,-.
Wer kommt in diesem Fall für mögliche 2.500€ auf?? 1. Schäden an der gecharterten Yacht, deren Zubehör und Ausrüstung sowie
Beibooten, es sei denn, diese resultieren aus grober Fahrlässigkeit, die durch eine
autorisierte Behörde, ein Gericht oder einen seitens des Versicherers anerkannten
Vergleich festgestellt worden ist. In diesen Fällen beträgt der Selbstbehalt des
Versicherungsnehmers EUR 2.500,-.
Nun noch das Thema Kaution angeschnitten.
Dafür gibt es auch Versicherungen. Man kann also die Kautionssumme durch alle teilen und wen nichts passiert ist, den Betrag wieder zurück zahlen. Oder, man schließt dafür eine Versicherung ab.
Auch hier gibt es bei einigen Versicherern den Passus „geldwerter Vorteil“ bei den Ausschlüssen.
Dazu kommt oft ein Selbstbehalt von 10% der Kautionssummer mind. aber 100€. Auch hier die Frage wer dafür aufkommt.
Was würde passieren, wen man sämtlich mögliche Selbstbehalte durch die Crewanzahl teil und vor dem Törn als Pfand einbehält? Neue Diskussionen?
So, es gibt noch viele nicht berücksichtigte Punkte die bestimmt auch erwähnenswert wären aber dann würde man sich hier tot lesen.
Was aber nie vergessen werden sollte, die Verantwortung für alles beim Törn trägt zuerst einmal nur der Skipper. Kein Co- Skipper oder sonst ein Mitsegler.
Anmerkung zum Schluss!
Diese Informationen zu Versicherungen beziehen sich auf rein private Chartertörns. Bei gewerblichen oder Berufsskippern kommen ganz andere Versicherungen zu tragen.
Auch mag es andere Versicherer als die erwähnten geben.