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Haftungsfragen bei Eignertörns

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Es ist schon so, dass ein Thread manchmal eine Eigendynamik entwickelt und sich vom ursprünglichen Thema entfernt. Vielleicht ist dann ein sinnvoller Moment gekommen zu überlegen, ob noch etwas zu sagen ist, was nicht schon gesagt wurde.

Mir als Verfasser der Frage (und vorrangig als Charterer) ging es tatsächlich um die wertneutrale Beantwortung der Frage, wie die Haftung von Mitseglern geregelt ist, wenn sie bei Eignern mitfahren. Für die hilfreichen Antworten hierzu danke ich ganz besonders.

Wenn es noch Eigner gibt, die speziell zur ursprünglichen Fragestellung etwas beitragen können oder wollen, freue ich mich. Ansonsten kann man einen Thread auch mal schließen (Gesperrt setzen).
Das bin ich!
*******eund Mann
570 Beiträge
Das Thema
@******Tom
ist es nicht normal, das durch einige Antworten auch wieder neue Fragen entstehen und damit ein Thema breiter wird?

Zu deinem letzten Satz hätte ich einen Gegenvorschlag.
Nicht auf gesperrt setzen sondern die Treadüberschrift etwas anpassen lassen.

Man müsste keinen neuen Tread für abweichende Fragen zum ähnlichen Thema eröffnen was nur wieder bei einigen Mitgliedern zu Unmut führen würde weil sie über neue Nachrichten informiert werden.
Bei diesem Tread haben es ja jetzt einige kapiert das die Möglichkeit des nicht beobachten besteht und dies auch schon nützen :-). Damit sollten diese Unmutskommentare erspart bleiben.

Aber nun wieder zum Thema selber.
Bei Haftungsfrage von Eignern oder Charterskipper sehe ich überhaupt keinen Unterschied. Diesen sehe ich nur beim Thema Versicherung wo es eben für die Charter diese erweiterte Skipperhaftpflicht gibt.

Zur Haftungsfrage (Dank Deiner Ausgangsfrage habe ich nach Urteilen gesucht)konnte ich auch einiges finden. Dabei ging es immer um die Frage zum Schiffsführer inwieweit er zu dem Unfall beigetragen hat bzw. ob er dafür verantwortlich war. Hier wurden nie Unterschieden ob Eigner oder Charterer.

Es wurden nicht nur hier im Tread sondern auch in anderen, immer wieder irgendwelche Aussagen getätigt bei denen man eben nicht weiß wie man diese werten soll. Wissen? vermutetes? Laienmeinung?

Hier nochmal Beispiele wie geurteilt wurde.
http://ra-kellotat.de/versic … bei-richtigem-fuehrerschein/
http://ra-kellotat.de/haftun … r-unfall-bei-anlegemanoever/
*********sicht Paar
2.622 Beiträge
Hmmmm, bei dem Begriff "fehlerhaftes Anlegemanöver" komm ich grad ins grübeln. Da ist ganz schön viel Ermessensspie lraum drin,oder gibts da auch schon juristische Definitionen?
Das bin ich!
*******eund Mann
570 Beiträge
Wichtig ist
immer der ganze Sachverhalt und die Umstände.

In diesem Fall ist das Anlegen mit einem Beiboot an der Yacht gemeint.

Was sagt mir aber das Urteil grundsätzlich!
1. Es kann sehr schnell etwas passieren.
2. Als Skipper steht man dann zuerst mal vor Gericht.
3. Pauschalaussagen zur Haftung bzw. Schuld sollte man nie vertrauen.

In der Begründung steht nämlich auch, das Wetter und Wellen keine Probleme bereiteten.
Wer weiß also, wie geurteilt worden wäre bei anderer Wetterlage. Ich nicht!
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