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Haftungsfragen bei Eignertörns

Haftungsfragen bei Eignertörns
In einem Thread über "Kosten" wurde der Aspekt "Haftung" von Mitsegler aufgeworfen. Ich denke, das ist ein eigener Thread wert.

Desweiteren besteht immer noch die Möglichkeit, soweit der Schaden durch ein Crewmitglied verursacht wurde, dies bei dessen Haftpflichtversicherung anzumelden.
Jedenfalls habe ich die Erfahrung gemacht, dass im Kleingedruckten von privaten Haftpflichtversicherungen der Gebrauch von Sportbooten meist ausgeschlossen ist. Falls jemand eine kennt, die das einschließt, bitte ich (auch gern per Clubmail) um Mitteilung. Ich wechsle sofort.

Deshalb ist es so wichtig, bei Chartertörns eine Skipperhaftpflichtversicherung abzuschließen, die die Haftpflicht der Crewmitglieder untereinander einschließt. Klar wird die kostenmäßig umgelegt.

Wie behandelt Ihr Charterskipper den Punkt?

Aber was noch interessanter ist ...
Wie machen das die Schiffseigner? Das fände ich mal interessant ...

• Sind mitgenommene Mitsegler bei Eignertörns haftpflichtversichert? ... Ich rede nicht von Schadenereignissen im Außenverhältnis der Yacht (Beschädigung an Fremdyachten, dafür gibt es bei Eignerschiffen natürlich eine Versicherung), sondern an Schäden im Innenverhältnis der Crew ... z.B. verlorene Ausrüstungsgegenstände (Anker), die aus Unachtsamkeit eines Crewmitgliedes über Bord gehen sowie Schäden am eigenen Schiff.
• Oder bleibt das Schadensrisiko vollumfänglich beim schadenverursachenden mitgenommenen Mitsegler?
• Ich vermute mal, so kulant sind auch die Eigner nicht, dass sie alles auf ihre (finanzielle) Kappe nehmen?

Mast- und Schotbruch, (aber bitte nur wörtlich nehmen)
Tom
Lust am Segeln
Ich beobachte jetzt doch schon einige Zeit die diversen Beiträge.
Meine Frage ist nun ganz einfach, wollt ihr segeln gehen oder Versicherungskaufmann werden.
Falls einmal ein Schaden entsteht, was trotzdem relativ wenig geschieht, gibt es meistens Probleme, mit oder ohne Versicherung, mit oder ohne irgendwelche prsönlichen Abmachungen.
Sicher eine Skipperhaftpflicht ist zu empfehlen, aber auch das schützt nicht vollumfänglich bei einem Schaden, sei es Material oder Personen vor Ungemach.
Geniesst mit eine wenig Vorsicht die Tage und die Nächte und denkt daran, Auto fahren von und zum Schiff/Flughafen etc ist um einiges gefährlicher und teurer.
Von einem der seit dreissig Jahren Berufskipper ist,
***_S Paar
780 Beiträge
Meine Ansicht
Haftpflichtversicherung deckt Schäden an Bord nicht. Wenn durch dein Ungeschick, die Kamera deines Mitsegler über Bord geht, sehr wohl.

Achtung, sofern Mitsegler gegen Entgelt mitgenommen werden, müsste eine Insasseninfallverwichwrung abgeschlossen werden

Das Risiko des Skippers ist ähnlich dem des Lenker eines Kraftfahrzeuges

Versicherung gegen Strafrecht gibt es nicht: z.B fahrlässige Körperverletzung

Solange es nur um Sachwerte geht, ist es kein Problem, bei Personenschäden sieht das anders aus. Es gibt keine kollektive Schiffsführung. Da bist, besonders im Süden, mal schnell im Knast.

Natürlich ist es großer Unterschied, ob ein Schiff gechartert wird oder ob es sich um ein Eignerschiff handelt. Beides hat Vor und Nachteile

Wie ich es sehe: Eignerschiff: hier übernimmt der Eigner die volle Verantwortung. Wenn ich ihm aus lauter Blödheit oder betrunken den TV zerstöre, ist das natürlich mein Bier. Aber alles, was mit Schiffsführung ecc zu tun hat, ist seines. Selbst wenn er die Fenderknoten kontrollieren muss.

Gemeinsame Charter: hier würde ich den umgekehrten Weg beschreiten. Ich suche Zuerst die Crew und Pläne dann zusammen den Törn.

Bedenkt, dass viele Skipper ja Anfänger mitnehmen und darin liegt das Problem. Die Schiffsführung selbst ist für einen Skipper wie Autofahren, aber du musst für die Neulinge an Bord mitdenken, dass sie unbeschadet wieder nachhause kommen. Das unterscheidet Skipper von Skipper. Ob der ein bisschen besser segelt oder anlegt, ist Nebensache.
Skipperversicherungen
Segeln ist ein schöner Gruppensport. Und das sollte auf jedem Fall im Vordergrund stehen.

Dennoch sollte man vor den Risiken nicht die Augen verschließen. Im Schadensfall haftet der Skipper grundsätzlich unbeschränkt. Das kann bei einem Personenschaden tatsächlich in den Ruin führen. Deswegen ist es eine Frage der Sorgfalt, sich mit Versicherungsfragen auseinanderzusetzen.

Aber selbst wer sich sorgfältig umfassend versichert hat, sollte wissen, dass alle Versicherungsbedingungen Selbstbehalte und Ausschlüsse beinhalten, so dass der Skipper im Extremfall immer auf einem Schaden von 5 bis 8 t € sitzen bleibt! Dagegen hilft nur eine Crewvereinbarung mit allen Mitseglern untereinander, wonach diese sich am Schaden beteiligen.

Also wichtig:
Schiffshaftpflichtversicherung deckt Schäden bei Dritten, anders als beim Auto, nicht unbedingt auch den Schaden, den der Mitsegler durch das eigene Schiff erleidet (es gibt dazu unterschiedliche Bedingungen, sie hängen vom Recht des Flaggenstaates ab). Evtl Selbstbehalte prüfen!

Schiffskaskoversicherung tritt für Schäden am eigenen Schiff ein, legt aber Selbstbehalte von bis zu 5 t € fest und enthält gelegentlich Ausschlüsse für bestimmte Reviere und Windstärken! Also jedes Mal prüfen vor dem Chartern. Die wenigsten Charterfirmen beherrschen dieses Thema. Zwar tritt die Skipperhaftpflicht für Deckungslücken ein, allerdings nur bei grob fahrläsig verursachten Schäden, keinesfalls bei Kaskoschäden, die mit einfacher Fahrlässigkeit verursacht wurden!

Skipperhaftpflicht ist ein Muss für jeden Charter- und Eignerskipper. Sie deckt Schäden, die grob fahrlässig verursacht wurden. Diese sind bei den vorgenannten Versicherungen nämlich üblicherweise ausgeschlossen. Ausserdem schließt die Skipperhaftpflicht einige Lücken der vorgenannten Versicherungen.

Wer Kojencharter betreibt, ist gewerblicher Skipper und benötigt eine gewerbliche Skipperhaftpflicht. Natürlich muss das auch bei den anderen Versicherungen angezeigt werden, sonst entfällt die Deckung.

Die CrewVereinbarung ist bei gemeinsamem Yachtcharter üblich. Da werden geregelt: Haftungsbeschränkung für den Skipper und untereinander; wer jedoch gegen die Anweisung des Skippers handelt, trägt den verursachten Schaden persönlich; teilen aller Kosten der Charteryacht und im Schadenfall der Selbstbehalte.

Dann geht der verlorene Anker zu Lasten des Crewmitglieds, wenn ihn der Skipper ordentlich ausgewählt und instruiert hat, anderfalls zu Lasten der gesamten Crew. Ohne Crewvereinbarung bliebe der Schaden beim Skipper hängen.

Übrigens: Eine Unfallversicherung hilft im Falle eines Personenschaden dem Geschädigten, sie bewirkt aber keinerlei Haftungserleichterung beim Skipper! Ich empfehle meinen Mitseglern, eine allgemeine Unfallversicherung abzuschließen und darauf zu achten, dass der Versicherer Segeln nciht als gefährliche Sportart ausschließt. (Im Regelfall ist das nciht der Fall)
was soll man dazu noch sagen
Artuzz, ich hätte es nicht besser formulieren können.

Wir hatten letztes Jahr bei einem Chartertörn eine nette Grundberührung.

Dank der Kautionsversicherung sind aus der Bordkasse nur 50,-€SB gezahlt worden.

Also die Kautionsversicherung finde ich persönlich auch sehr wichtig und nützlich.
Wenn aus der Bordkasse, bzw. durch Umlage zwischen 1.000,- und 3.000,-€ gezahlt werden müssen gehen dann die Diskussionen los die ganze Freundschaften schon auf dem gewissen haben.

Also ich habe als Charterskipper (ca. 3-5 Wochen im Jahr) folgende Versicherungen:
• Skipperhaftpflicht
• Unfallversicherung (ein Schiff ist nun mal ein wackeliges Sportgerät mit vielen Stolperfallen)
• Kautionsversicherung

Olaf
Grundberührung
Lieber Olaf, ich sage ja aufpassen bei Tag und Nacht. eine Grundberührung ist immer ein Fehler des Skippers und sollte nicht vorkommen....
***_S Paar
780 Beiträge
Thema
War eigentlich Haftung bei Eignertörns. Drunter verstehe ich, dass ein Eigner mich mitnimmt auf einen Segeltörn. Und da hab ich wohl keine Haftung was Achiffsbelange betrifft. Es ist sein Schiff und seine Entscheidung. Ist, als ob ich mit jemanden im Auto mitfahre. Da kann ich ihn maximal bitten, ordentlich zu fahren oder mich aussteigen zu lassen. Also klare Antwort: der Eigner ist verantwortlich, sonst niemand.
Grundberührung
Doppelpass54, da hast Du wohl recht.
Aber dank der Versicherung waren es halt nur 50,-€ und nicht 700,-€

Also alles gut und um eine Erfahrung reicher...
Haftung crewmitglieder
Hallo
Ich verfolge diese kosten Debatte!
Ich betreibe einen kojencharter mit eigenem Boot ( 50 Fuß )
Bei mir ist jedes crewmitglied versichert von Berufunfahigkeit bis Todesfall
Ich habe für jedes crewmitglied hochwertige segelanzüge
Das kostet schon mal alles Geld
Zusätzlich wird alle 3 Jahre die Rettungsinsel gewartet ( 600€) jede Rettungswesen alle 2 Jahre pro Stück 35€
Das Schiff ist von der Berufsgenossenschaft abgenommen
Ein wochenendtripp kostet bei mir Rd 280€ plus bordkasse
Schäden die von crewmitgliedern verursacht werden gehen komplett auf meine Kappe da ich als Skipper nun mal die komplette Verantwortung trage !
Nun weiß ich auch was dabei übrig bleibt ! Das ist so gut wie nichts
Das ist nun mal ein teures Hobby . Ich kann mich nur wundern wenn ich hier Beiträge lese wo man alles umsonst haben will sich dann auf irgendwelche alten Kähne einladen lässt die dann nicht den sicherheitstandards entsprechen. Solange nichts passiert ist das alles gut aber was wenn mal nicht alles glatt läuft ?
Man darf nicht vergessen das unser schönes Hobby auch gefährlich ist und es sollte jedem klar sein das nur die Tatsache allein einen sportbootführerschein zu besitzen noch lange nichts über das Können des skippers aussagt
Ich erlebe es jede Saison wie zahlreiche hobbyskipper die Häfen unsicher machen
***_S Paar
780 Beiträge
Ist doch gut
Niemand wird sich über dich beschweren..eine klare Aussage. Dazu bist für kommerzielle Charter sehr billig. Aber warum greifst du Leute an, die jemanden gelegentlich aus ganz anderen Interessen gratis mitnehmen (keine Chartergebühr) ich kenne ein paar hier, und hier von alten Kähnen zu sprechen...ich weiß nicht....es sind größtenteils echte schöne Yachten, neue Catamarans ecc. Und ich denke, letztendlich ist das JC Forum nicht da, eine kommerzielle Plattform zu bilden. Wenn du das Profil einiger Mitglieder betrachtest....voll von Werbung für Ihre Törns. Gilt allerdings langsam auch für Veranstaltungen, die als privat deklariert sind und wo kräftig abkassiert wird. Ob dies den Forumsregeln entspricht oder nicht, ist nicht mein Bier. Allerdings verstehe ich diese Aufregung über kommerzielle Törns nicht... Hier wird vom Forum diese kostenlose Plattform gratis geboten. Vielleicht bieten in Kürze alle Segelschulen, skipper ecc ihr Törns hier an.
Nebenbei..kontrolliere mal deinen Anbieter für Wartung der Rettungsinsel... 100,--€ reichen für Überprüfung. Allerdings ist das Kleinkram in Bezug auf die Fixkosten einer 15 m Yacht...sind im Minimalfall 10.000,--€ im Jahr.

Allerdings kenne ich auch jede Menge Yachteigner, die sich mit dem Schiffskauf übernommen haben und irgendwie durch günstige Kojencharter finanzieren müssen. Sorry, dass dies off topic ist...
Danke
Ich muss euch leider korrigieren
Bei eüber großen Rettungsinsel für Offshore müssen alle Lebensmittel Medikamente Leuchtraketen Trinkwasser etc ausgetauscht werden ist Vorschrift ebenso sämtliche Patronen für die selbstauslösung und es muss ein zertifizierter Fachmann machen das gibt es nirgendwo für 100€
Das bin ich!
*******eund Mann
570 Beiträge
Ausgangsfrage war:
Haftungsfragen bei Eignertörns

Wie machen das die Schiffseigner? Das fände ich mal interessant ...

Hier sollte es auch kein Thema sein ob er das gewerblich macht oder als Eigner Mitsegler mitnimmt. Unabhängig ob mit oder ohne Kostenbeteiligung.

Logisch ist auch für mich, das ein Eigner gar keine Chartergebühren hat und somit hier gar nichts umlegen könnte.
Ist aber auch eine gute Werbung und Blickfang dies immer besonders hervor zu heben und in jedem Beitrag zu erwähnen.

@http://www.joyclub.de/my/361694.mareck69.html
Deinem Beitrag entnehme ich, das Du die richtigen Versicherungen hast die man als Eigner benötigt. So wie Du das schreibst, gehe ich auch von einer gewerblichen Anmeldung aus weiß es aber natürlich nicht.
Für das Drumherum was Du bietest sind 280,- für ein Wochenende sicher nicht zu hoch.
Und Du schaust auch darauf, das auf deinem Schiff alles in Ordnung ist und den Vorschriften entspricht.
*******one Mann
59 Beiträge
N_F_S
Alles was du da geschrieben und was deine Ansicht ist, ist richtig (sachlicher und guter Beitrag).
Aber, ihr Skipper und die Mitsegler, die ihr euch einen lauen schönen Urlaub machen wollt, es sei euch gegönnt, sollten aber eines wissen:
Für einen Skipper gilt das

SchSG Schiffssicherheitsgesetz

Ich habe meinen Schein vor vielen Jahren gemacht, über vieles, was darin steht, hat man mich im Unterricht nicht informiert. Selbst beim SKS fehlt dazu vieles. Nachstehend ein paar Auszüge, die uns als Hobbyskipper betreffen.

Schiffssicherheitsgesetz (SchSG) Ausfertigungsdatum: 09.09.1998 § 1

Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
(1) Dieses Gesetz bestimmt, welche Maßnahmen bei der Durchführung der jeweils geltenden internationalen Regelungen zur Schiffssicherheit und zum Umweltschutz auf See (Regelungen) vorzunehmen sind, um die Sicherheit und den Umweltschutz auf See sowie den damit unmittelbar im Zusammenhang stehenden Arbeitsschutz zu gewährleisten.
(2) Internationale Regelungen im Sinne dieses Gesetzes sind die in den Abschnitten A bis C der Anlage aufgeführten Vorschriften des innerstaatlich geltenden Völkerrechts und die in Abschnitt D der Anlage aufgeführten Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union in der jeweils angegebenen Fassung. Internationale Schiffssicherheitsnormen im Sinne dieses Gesetzes sind die in Abschnitt E der Anlage aufgeführten in Deutschland als anwendbare anerkannte Regeln der Technik oder der seemännischen Praxis bekanntgemachten Vorschriften in der jeweils angegebenen Fassung. Zu den Schiffssicherheitsregelungen im Sinne des Satzes 1 gehören auch die internationalen Vorschriften, die die Abwehr äußerer Gefahren regeln, soweit auf diese Vorschriften in Übereinstimmung mit den nachfolgenden Bestimmungen in der Anlage Bezug genommen ist.

Dann kommt Paragraph § 3

Wer ein Schiff zur Seefahrt einsetzt, ist verpflichtet, für dessen sicheren Betrieb und insbesondere dafür zu sorgen, dass es samt seinem Zubehör in betriebssicherem Zustand gehalten und sicher geführt wird und dass die notwendigen Vorkehrungen zum Schutze Dritter vor Gefahren aus dem Betrieb sowie zum Schutz der Meeresumwelt und der Luft vor Gefahren oder widerrechtlichen Beeinträchtigungen aus dem Betrieb getroffen

Ich will hier nicht alles kommentieren, lest selber.
(1) § 4 Einheitliche Durchführung völkerrechtlicher Regeln und Normen
(2) § 5 Umsetzung von Verpflichtungen in Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften und der Europäischen Union.

Dann kommt’s.

§ 6 Ergänzende Pflichten (3)
Der Schiffsführer hat - falls nicht anders vorgeschrieben, im Schiffstagebuch - unverzüglich durch geeignete Eintragungen über alle Vorkommnisse an Bord zu berichten, die für die Sicherheit in der Seefahrt einschließlich des Umweltschutzes auf See und des Arbeitsschutzes von besonderer Bedeutung sind. Bei Schiffsunfällen hat der Schiffsführer, soweit erforderlich und möglich, für die Sicherstellung der Eintragungsunterlagen zu sorgen.

Ich halte es immer so:
Es wird ein Logbuch geführt, so blöd das oft rüberkommt. Keiner will’s auch machen.
Im Logbuch ist eine Sicherheitseinweisung beschrieben die vorgetragen wird, die jeder im Logbuch mit seiner Unterschrift zu bestätigen hat. Dieses Logbuch liegt für alle offen aus. Wer Fragen hat, kann sich immer an mich wenden.
Diese Sicherheitseinweisung geht bis zum Pinkeln über Bord bis zum nächtlichen schwimmen. Oder alle Wetterveränderungen, die aussagen, dass der Skipper sich Gedanken gemacht hat usw.

So hast du dich als Skipper einigermaßen abgesichert, und ich bin auch soweit, wer sich nicht daran hält steiget bei der nächsten Gelegenheit aus. Fertig.

Spätesten dann, wenn es einen körperlichen Schaden gibt, steht ihr vor dem Seeamt.

Das zur Verantwortung des Skippers, liebe Mitsegler.
***_S Paar
780 Beiträge
Danke
Und was willst du mir damit sagen? Vergiss nicht SolasV und Marpol. Entschuldige, aber aus deinem Nick ersehe ich, du bist Profi, also verzeih einem Freizeitskipper, dass er sich nicht nach jeder neuen Gesetzeslage richtet. Unser Sohn wurde bereits mit 5 Monaten in die Sicherheit an Bord eingewiesen und ich hoffe, er hat es nicht vergessen.

Ich gestehe..wenn ich privat segle, wird kein vorgeschriebener Reisplan verfasst. Irgendwie weiß ich im Vorhinein dummerweise nie, wo wir landen. Wie sagt man so schön...wohin der Wond uns weht. Wetterberichte studiere ich immer stundenlang, die verschiedensten Wetterberichte. Daraus Suche ich mir immer den für mich günstigsten und besten aus, den nehme ich.

Versteh die leichte Ironie nicht falsch. Sicherheit an Bord ist oberstes Gebot!
Skipperversicherung auch für Eignerskipper
Das was ich heute morgen zu Skipperversicherungen geschrieben habe, gilt uneingeschränkt auch für Eignerskipper, die Gäste einladen. Er haftet im Zweifel immer und für alles und sollte sich gut versichern. Die nicht gedeckten Restrisiken bleiben hoch genug.

Wer Gäste einlädt, wird nicht unbedingt vorher eine CrewVereinbarung abschliessen. Aber für eine ausführliche Sicherheitseinweisung anhand Checkliste nehme ich mir immer Zeit und dokumentiere sie im Logbuch. Dabei spreche ich dringende Empfehlungen (Schwimmweste) und klare Verbote (kein Alkohol während der Fahrt) aus. Während des Törns bleibe ich konsequent. Wenn sich dann ein Gast darüber hinweg setzt, haftet er selbst für den verursachten Schaden.

Mehr kann ein Eignerskipper nicht tun, um sich vor Haftpflichtansprüchen zu schützen. Gute Seemannschaft natürlich vorausgesetzt.

Mast- und Schotbruch
**********_Kurs Paar
243 Beiträge
Skipperhaftpflichtversicherung bei Eignerskippern
Die Aussage:
Skipperhaftpflicht ist ein Muss für jeden Charter- und Eignerskipper. Sie deckt Schäden, die grob fahrlässig verursacht wurden. Diese sind bei den vorgenannten Versicherungen nämlich üblicherweise ausgeschlossen. Ausserdem schließt die Skipperhaftpflicht einige Lücken der vorgenannten Versicherungen.
ist nicht ganz zutreffend - ich hatte mit mehreren Versicherungsgesellschaften (unter anderem Yacht-Pool und ADAC gesprochen.

m.E. gibt es keine Skipperhaftpflichtversicherung, welche für den Eigner gedacht ist - eigentlich auch Logisch...denn der Eigner steht ja im Versicherungsschein der Haftpflicht und Kaskoversicherung der Yacht.....

Wer Gäste einlädt, wird nicht unbedingt vorher eine CrewVereinbarung abschliessen.

Wir wollen unsere Crew immer vorher persönlich kennen lernen - segeln ja mit Freunden....doch auf eine Mitseglervereinbarung würden wir nie verzichten!
***_u Mann
85 Beiträge
... mit einem Bein
... ich kenne das so, mal in den Wind geschrieben:

Man&Frau kann sich so viele Versicherungen zulegen, was das Portemonnaie her gibt-

• mit einem Bein steht der SkipperIN mit einem Bein Im Knast.
Vor allen Dingen im Süden.

Voraussetzung für das Führen eines gewerbl. Yacht
• Sportbootführerschein See (SBS) MoBo-Schein
• Sportseeschifferschein (SSS)
• Funkzeugnis mind. LRC
Egal, ob Charter oder Eigner-Skipper

• die Skipperhaftpflicht ist ein Muss.
• ebenso wie das Führen der Logbuches
• und Mitseglervereinbarungen, so wie wir Amateure die haben, sind angreifbar
sollte aber gefordert sein

Welche Yacht ist schon von der (ehemal. Seebeg), heute BG Verkehr abgenommen?
... und wenn ein Unfall passiert und dabei kommt ein MitseglerIN zu Schaden,
es kommt dann die Frage, ob die Yacht berufsmässig eingesetzt wurde und das ist der Fall, wenn vom MitseglerIN Geld verlangt wird. Oder vielleicht sogar eine "Ausbildung" angeboten wird ...

http://www.bg-verkehr.de/ser … assen/gewerbliche-sportboote

Grüße!
Ausbildungsfahrten
Ein_u

Ich bin gerade dabei den SSS zu machen, den nur dieser Schein berichtigt Dich zum gewerblichen Skippern und um Ausbildungsfahrten durch zu führen.

Wenn Du mit einer Yacht (egal ob Privat oder gechartert) eine SKS Ausbildung anbieten willst, MUSS Dein Schiff eine See BG (bei Deutscher Flagge, oder gleichwertige Abnahme in dem Land, in dem die Yacht geführt wird) Abnahme haben. Ansonsten wird Deine Yacht nicht zur Prüfung zugelassen.
Und sollte es dann bei der Ausbildung was passieren...

Dann sind beide Beine in "Schweden" (und nicht bei den blauäugigen Mädels...)


Auszug aus der DSV Seite:

Sportseeschifferschein (SSS)


Amtlicher, empfohlener Führerschein zum Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in küstennahen Seegewässern (alle Meere bis 30 Seemeilen und Ost- und Nordsee, Kanal, Bristolkanal, Irische und Schottische See, Mittelmeer und Schwarzes Meer).

Vorgeschrieben zum Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten in den küstennahen Seegewässern.
****di Mann
853 Beiträge
und wer denkt das gibt es nicht
.... wird eines besseren belehrt:

Es liegt genau 10 Jahre zurück. Als wir nach einer Woche Ausbildungstörn in Istrien zur Prüfung in Slowenien zur SKS-Prüfung antraten, war eine andere Yacht besetzt von 6 Prüflingen einer Segelschule aus München nicht zur Prüfung zugelassen worden.

Die Charteryacht erfüllte nicht die Sicherheitsbedingungen des Deutschen Seglerverbandes.

Das war großer Ärger, Frust und Enttäuschung, letztlich aber konsequent und richtig finde ich.

Gruß Rudi
Das bin ich!
*******eund Mann
570 Beiträge
Haftung, Mitsegelvereinbarung, Versicherung
Es wurde schon viel geschrieben zu den im Betreff stehenden Themen.
Ich persönlich konnte aber aus keinem der Beiträge dazu erkennen welche Aussage wirklich zutreffend oder eine Meinung aus dem Bauchgefühl war.

Ausgenommen die Aussage, das eine Skipperhaftpflicht für Eigner eigentlich nicht gedacht ist.

Vielleicht findet ja jemanden in diesen Berichten der Zeitschrift Yacht, die eine oder andere Antwort für sich.
http://www.yacht.de/panorama … er-haftungsfalle/a78505.html

http://www.yacht.de/panorama … n-fuer-mitsegler/a78381.html

http://www.yacht.de/panorama … uer-chartercrews/a78439.html

http://www.yacht.de/panorama … fuer-yachteigner/a78399.html

Wie gut eine Versicherung wirklich ist, weiß man immer erst wen es soweit ist. Trotzdem bleibt die Beste jene, die man nie benötigt.

Aussagen das Versicherungen im Schadensfall der Zahlung nicht nachgekommen sind, sollte man mit Aktenzeichen von Urteilen auch belegen damit diese Aussage nachvollziehbar aber zu mindestens überprüfbar wird.

Ein Beispiel wo sie nicht zahlen musste.
OLG Celle, Urteil v. 07.07.2011, Az.: 8 U 86/11

Und hier musste sie zahlen.
BGH Urteil vom 4. Dezember 2000 - II ZR 293/99
Und weil viel zu lesen wäre ein Abschnitt zitiert aus
http://www.ra-felsmann.de/ak … cherung_Anscheinsbeweis.html
III. Die Beklagten schulden dem Kläger die geltend gemachten Beträge nebst den mit der Anschlußberufung verlangten Zinsen. Ihre vom Berufungsgericht - aus seiner Sicht zutreffend - noch nicht behandelten weiteren Einwendungen sind nicht begründet.

*******one Mann
59 Beiträge
Photofreund
Hallo,
ich bin keine Eigner, aber sehr interessiertwas da so abgeht mit der Verantwortung und den Versicherungen.
Ich kann nur sagen "typisch deutsch Bürokratie". Es gibt keine einfachen, klaren Regelungen. Jeder Richter entscheidet nach seinen Gutdünken. Entstehet ein Schaden, "wie auch immer" brauche ich doch, bei klaren Regelungen, keine drei Instanzen und ewiges Prozessieren. So wird einem das Vergügen und die Freude am Segelsport genommen, von den Bürokraten.
Das bin ich!
*******eund Mann
570 Beiträge
Sehe ich anders!
Meine Meinung dazu.

Es gibt Gesetze wonach sich Gerichte sprich die Richter auch halten.
Und dann gibt es Kläger und Beklagte, die auf Grund der Ursache die Auslegung eben anders sehen.
Man kann also noch so viele § hier zitieren entscheidend sind die Urteile daraus *g*

Meine Beispiele sollten zeigen, das Pauschalaussagen eben nicht zutreffend sind.

Jeder Fall ist anders zu beurteilen und nicht nur im Bereich von Versicherungen.
Und was ich im Netz so gefunden habe ist das nicht nur bei uns in Deutschland so.

Es heißt nicht umsonst: Auf See und vor Gericht liegt man in Gottes Hand.
Jetzt langt's
hallo Freunde,
wo sind wir hier eigentlich?
Ausbildungscamp für Versicherungsfachleute?
Beruhigungsplattform für ängstliche und unerfahrene Skipper?
oder was?
Dachte immer noch der JC ist eine Plattform für stilvolle Erotik wie es so schön bei Google heisst.
Mein Typ. bleibt zuhause, dann kann euch nichts passieren.
Grüess
enrico
****di Mann
853 Beiträge
na so was ??
@********ss54

Hier ist niemand verpflichtet, Beiträge zu lesen. Erotik findet sich auf allen anderen Threads.

Für Eigner ist eine Skipperhaftpflicht nicht gesondert erforderlich. In der Haftpflicht der Yacht sind alle Skipper, welche die Yacht führen, versichert, zumindest ist das bei Panteanius so.

Gruß Rudi
***_S Paar
780 Beiträge
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Soeben gedrückt *g*
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