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Versicherung

Versicherung
Wir werden in diesem Sommer zum ersten Mal selbst chartern und segeln.

Wie haltet Ihr es dem mit dem Thema Versicherung, Skipperhaftpflicht etc.

Was könnt Ihr empfehlen an Policen und Vrsicherern?

LG vom Schmusepaarmuc
*********cht30 Mann
42 Beiträge
interessantes Thema
Hi ihr zwei,

ich bin seit Jahren in der Ausbildung Tätig.
Neben den normalen SBF-SSS Scheinen habe ich auch Kurse wie z.B. "richtig Chartern"

gerade wenn es euer erster Törn ist, würde ich mich bewusst "ÜBER-Versichern"
Bitte bedenkt, das die Verantwortung und die Aufregung dem Skippers beim ersten Törn auch psychisch unter Druck setzen. Und da wirkt eine Überversicherung sicher etwas entgegen und sorgt dafür, das man als Skipper etwas mehr den Urlaub genießen kann (beim ersten Törn).

Ein absolutes MUSS ist jedoch:

-Skipperhaftpflicht und Kautionsversicherung
-empfehlenswert Rechtsschutz
-evtl. noch Folgeschädenversicherung.

Nochmal, hier geht es in erster Linie nicht einmal um die "wirkliche Absicherung", sondern mehr um den Psychischen Effekt.

Und mal ehrlich, solltet ihr mehrere Personen an Bord sein, Teilt die Versicherungskosten durch die Personen und dann ist dies absolut Tragbar.

Werbung für einen Versicherer mach ich jetzt keine, aber wenn ihr einen Tip braucht, schreibt mir kurz priv.

viele Grüße und einen schönen Törn,

Peet
ich sehe das ähnlich
wie mein "Vorschreiber"

nur wäre bei mir eher die Fiolgeschadenversicherung gleich im Paket drin und Rechtschutz - na ja.
Ich finde es wichtig, da noch mal im Internet viel zu lesen - gerade die ganze Kombi-Angebote sind recht verwirrend. Da macht es Sinn sich eine Übersicht anzulegen - was GENAU will ich in welcher Höhe und zu welchen Gegebenheiten abgesichert haben. Und es gibt Versicherungen die auch einen Kurzzeitraum versichern und nicht nur Jahresversicherungen ...

Viel Glück und viel Spaß
Ich kann mich nur Anschliesen
Skipper Haftflicht ist bindend
genauso die Kautions Versicherung
zumindest als Anfänger
es beruhigt etwas
Nach Jahren habe ich beides weggelassen
das muss man dann für sich selber endscheiden
********nger Paar
87 Beiträge
Überversichern - davon leben die Versicherungen
Klar ist es immer an einfachsten zu sagen: alles versichern was geht. Aber das ist Blödsinn und macht nur die Versicherungen reich.

Wichtig ist es, die wirklich großen Risiken abzudecken - Dinge, die einen schnell an den Rand des Ruins bringen können, auch wenn es eher unwahrscheinlich ist, dass sie eintreten. Skipperhaftpflicht gehört da unbedingt dazu (Folgeschadenversicherung weiss ich nicht so genau, wofür die ist - dürfte aber wahrscheinlich auch in dieses Kategorie fallen). Wichtig: immer die maximale Versicherungssumme wählen (kostet gerade bei Haftplicht kaum mehr Prämie).

Anders die vom Umfang her tragbaren Risiken. Wer ein Schiff chartert, kann im Fall des Falles auch die Kaution selber tragen (kann man ja gemeinsam mit der Crew machen, wenn man das vorher in einem Crewvertrag regelt). Diese Versicherungen sind ziemlich teuer, weil die Schäden recht häufig sind. Und es kann einem immer noch passieren, dass die Versicherung aufgrund irgendeiner Klausel dann letztlich doch nicht zahlt - ausser Spesen nix gewesen. Man fährt da besser, wenn man quasi "sein eigener Versicherer" ist, indem man für den eventuellen Schaden von vornherein gedanklich etwas für den Fall des Falles beiseite legt. Kautionsversicherung würde ich also nie machen, ebensowenig Reisegepäck etc...

Noch eine andere Baustelle sind Versicherungen, die mit einem umfangreichen Betreuungs-Service im Fall des Falles einhergehen - so was wie der ADAC Schutzbrief. Die Unterstützung durch kompetente Schadensteams ist im Problemfall wirklich Gold wert und macht so eine Versicherung wirklich sinnvoll...
Folgeschadenversicherung
Gilt dafür wenn der Vercharterer ein demoliertes Schiff zurückbekommt ,und die nächste Crew es nicht übernehmen kann,d.h. Hotelkosten für die folgende Crew usw.
Passieren kann alles,muss aber nicht
Ich habe schon erlebt das eine Crew in den Kykladen in einer Bucht nicht richtig festgemacht hatten,bei schönsten Wetter kam in der Dämmerung ein Sturm auf,das Ende vom Lied war das die Yacht gegen die Felsen gedonnert ist,und die Crew hatte versucht das Schiff im Wasser von den Felsen wegzuhalten,absolut delietant,
ich bin nur schnell hin zu meiner gecharterten Bavaria mit meinem Sohn und dem Dingi weil wir an Land zum Essen waren ,Landleine los und Anker hoch,und weg von den Felsen,und das sind Situationen die können eintreffen,Wetter muss immer beobachtet werden,auf dem Wasser und auch bei Landgängen
Ein guter Skipper ist eigendlich nie Richtig endspannt
Er hat die Sorgfaltspflicht für den Menschen,in 2 Caterogie fürs Material
Aber es ist eigendlich und überwiegend eine tolle Sache
Meine Erfahrung ...
Hi!

Ich war vor meinem ersten Törn als Skipper auch unsicher.
Nch langem stöbern bin ich damals auf die "YACHT-POOL Versicherung" gekommen.
Mit der "Haftpflicht" war (und bin ich noch derzeit) gut abgesichert.
Die Kaution-Versicherung beim Vercharteer würde ich immer empfehlen - durch die örtliche Versicherung kann vielees schneller und oft konstengünstiger abgewickelt werden (ich bin ja kein Rechtsanwalt ....)
Die Möglichen anderen Versicherungsarten sind meiner Meinung nach nur optional.
Bei "Yacht-Pool" gilt die Versicherung für genau 1 Jahr - d.h. beim chartern von einer Yacht nächstest Jahr könnte dies wichtig sein (wir machen das immer so *zwinker* )

Bei Fragen schreibt mich persönlich an ....
PS: Wir haben noch 1 Koje Frei (2 Plätze) auf einer Hanse 411 (6.6.-13.6., Sukonsan, 1 Wo, Plan: CRO-ITA-CRO, 1x Tag, 1x Nacht, Rest Uralub), Koje: €250,-, Lebenskosten (wie Koje), werden aufgeteilt.

... und immer eine Hanvoll Rum unterm Kiel *zwinker*
Jeder hat seine Erfahrungen und Tipps!
Wir sind vor gut einem Jahr vor dem selben Thema gestanden und haben uns sehr lange mit der Materie auseinander gesetzt.
In der Prospekten und auf den Seiten der einzelnen Versicherer schreiben diese, wie gut sie sind und wo man genau bei den Mitbewerbern aufpassen muss *g*
Wir haben uns auch mal die Mühe gemacht um bei den Versicherungen anzurufen mit einem zusammengestellten Fragekatalog und deren Antworten waren dann auf einmal nicht mehr so locker wie in den Prospekten. Besonders was die Bedingungen betrifft.

Aber, diese Versicherung sollte man trotzdem haben.
Erweiterte Skipperhaftpflicht und unter Umständen die Kautionsversicherung.
Eine Kautionsversicherung über die Charterbasis sehen wir aber skeptisch.

Unserer Skipperhaftpflicht deckt unter anderem Schäden auch der Crew untereinander, grobe Fahrlässigkeit (ganz wichtig) und Charterfolgeausfall und ist mir 6 Mio. Deckungssummer im oberen Bereich.

Eine Kautionsversicherung ist vielleicht nicht zwingend wen sie die Crew vorher einig ist für den Schaden gemeinsam aufzukommen. Nur ist sie das dann wirklich sobald man 100 oder 200€ anteilig zahlen soll wo doch ein anderer den Schaden verursacht hat?
Nun, wir haben diese Versicherung und damit wird nur bei Bedarf eine geringe Selbstbeteiligung fällig die bei ca. 15,- Euro/Pers. liegen würde. Aber, wir haben sie noch nie gebraucht *g*

Wir sind aber weder bei Yachtpool oder Schomaker *g*
Begriffe in den Klauseln
ich lese gerade "grobe Fahrlässigkeit" - in den Verträgen wird über Fahrlässig und grob Fahrlässig z.T. der Leistungsanspruch beschrieben - über die Begriffe sollte man sich eine Rechtssicherheit organisieren, denn die Inhalte haben wenig mit dem "gefühlten" Begriff zu tun.
******OOE Mann
32 Beiträge
Versicherung
Ich chartere nie ohne Kautionsversicherung und Sikpperhaftpflich! Auch wenn ich alleine mit meiner Familie fahre und auf die Kosten achte, mache ich das trotzdem!
*******257 Paar
203 Beiträge
Charterversicherung
Empfehlen kann ich die Angebote von P.... Als Packete. Hier besonders den Berreich Reiserücktrittskosten. Hier werden viele Dinge eben zusätzlich abgedeckt, für mich war es wichtig, dass wenn ich als Skipper schon vor Abreise ausfalle, die Kosten der anderen Mitsegler ebenfalls gedeckt sind. Wenn man diesen Punkt bei einer 6er Crew und Charter in der Karibik mit Flügen betrachtet, dann gibt es all die anderen Zusatzleistungen zu einem überschaubaren Geld, bei der Charter in der Ostsee fällt dies leider nicht so ins Gewicht.
Schön ist, dass Ihr es angeht und Euch vorher informiert, aus Erfahrung weis ich, es ist wie so oft, ist man versichert, passiert meistens nichts, oder eben wie beim Toilettenpapier, da wo die Pervoration ist, reist es selten 😂
*******are Mann
66 Beiträge
Kautionsversicherung in der Karibik
wenn ihr in der Karibik segeln solltet, seit ihr auf ein Schlauchboot angewiesen.
Die sind oft schon alt (porös) und gehen auch gerne mal kaputt (an Kaimauern oder Holzstegen) oder "verschwinden" einfach am Strand..
Der Vercharterer ruft dann meinsten einen Neupreis auf, da geht dann gerne schnell die gesamte Kaution drauf. Daher finde ich für diesen Fall eine Kautionsversicherung ganz interessant.

Seglergruß
********thMe Mann
2 Beiträge
Grobe Fahrlässigkeit?
Ich muss gestehen, dass ich zwar auch schon diverse Skipperversicherungen abgeschlossen hatte, mich aber nie näher mit der Bedeutung von "grob Fahrlässig" auseinandergesetzt habe.
Kann das hier jemand näher beleuchten?

Wenn grobe Fahrlässigkeit nicht "ohne Wenn und Aber" ausdrücklich eingeschlossen ist, was kann das konkret bedeuten?

Ich hätte vermutet, dass grob fahrlässig schon eine wesentliche Missachtung "guter Seemannschaft" sein müsse, also etwa, bei Schlechtwetterwarnung ausfahren, Sicherheitseinweisungen vergessen, oder Seenotmittel vergessen, u.ä.

Aber womöglich ist man ja schon viel schneller grob fahrlässig und nicht nur fahrlässig?

Liebe Grüße,
EscapeWithMe
Skipperhaftpflicht u Crewvereinbarung
Vieles ist schon gesagt:
Skipperhaftpflocht ist ein Muss, da gibt es in München und Hamburg gute Angebote.

Kautionsversicherung ist zu teuer, das kann man über eine Crewvereinbarung lösen. Die ist sowieso sehr wichtig, um Haftpflichtansprüche zu begrenzen und die Kostenbeteiligung von Mitseglern zu sichern. Dazu gehört eine detaillierte Sicherheitseinweisung mit Bestätigung durch diie Crew. Das klingt formalistisch, ist aber mit Empathie gut durchzusetzen.

Rechtsschutz ist überflüssig, wenn der haftpflichtversicherer der Yacht zuverlässig ist, der übernimmt nämlich den Anwalt für die Abwehr von Haftpflichtansprüchen sowieso.

Ein großes Risiko ist der Schaden an der gecharterten Yacht. Den übernimmt die Skipperhaftpflicht nicht! Prüfe, ob im Chartervertag die Kaution alles abdeckt. Wenn nicht, Kaskopolice vorlegen lassen. Die Vercharterer legen IMMER falsche Unterlagen vor. deswegen direkte Kontaktaufnahme mit der Yachtversichetung erforderlich.

Artuzz
Kämpft manchmal auch ohne Excalibur *top*
Versicherung hin und her
Wenn Menschen zu schaden kommen,mit eventueller Todesfolge,geht die Anklage gegen den Skipper,und auch im Sportbootbereich vor das Seegericht in Hamburg,das sind speziell ausgebildete Richter und die Fragen genau nach ,vor allem zuerst nach dem Logbuch.....das vom Skipper geführt werden muss,geschwindelte Wetterdaten haben die ganz schnell raus
ich war noch nicht in der Situation ,aber ich weis es
Wenn sich was geändert hatt dann würde ich gerne mein Wissen ergänzen
Gruss an alle Segler
... siehe yacht.de
Warum etwas zusammentragen, was eine renommierte Fachzeitschrift online zu bieten hat:
http://www.yacht.de/panorama/versicherung.html

Darüber hinaus ... Logbuch ist nur ein Aspekt. Bei der Seeunfalluntersuchung wird alles untersucht. Und jeder Aspekt einzeln beleuchtet/bewertet. Bei schweren Unfällen ist es oft genug die Verkettung mehrerer Umstände, von denen einzelne dann durchaus auch mal "grob fahrlässig" bewertet werden können. Eine interessante Lektüre ist hier die Seite http://www.bsu-bund.de und die dortigen Unfallberichte.

Interessant zu lesen ist u.a.
http://www.bsu-bund.de/Share … 1.pdf?__blob=publicationFile
Das Drama begann mit einem Achtknoten, der nicht gesetzt war und dann rauschte die Schot aus.

Skipper, die die eigenen Kojenkosten auf die Crew umlegen oder sich von der Bordkasse freihalten lassen, sollten sicherheitshalber eine Skipper-Haftpflicht-Versicherung abschließen, die gewerbliche Nutzung einschließt. Die kostet zwar ca. das dreifache, aber dann leistet die Versicherung auch in diesen Fällen.

Wer irgendwo mitsegelt, sollte im Gegenzug genau darauf achten, dass - wenn der Skipper sich seine Mühe durch finanzielle Vorteile belohnen lässt - er auch entsprechend versichert ist. Ansonsten bleibt man als Crewmitglied auf Ansprüchen sitzen, wenn die Skipperhaftpflichtversicherung nicht zahlt und der gute Mann zahlungsunfähig ist.

Charterausfallversicherung ist bei einem Anbieter in der Skipperhaftplicht mit drin (... Zitat: "Verlust von Nachfolgevercharterungen bis 20.000,00 EUR") mitversichert. Bei Intesse einfach anschreiben.

LG,
Tom

PS:
Wer Mitglied der Kreuzerabteilung ist, findet im dortigen Downloadbereich auch relativ komplette Abhandlungen zum Thema.
****NCA Mann
813 Beiträge
Versicherun
1. nicht auf den Namen achten, ich bin z.B. mit ADAC Schutzbrief beim letzten mal böse reingefallen - Service: Fehlanzeige; ist auch nur noch eine Vertriebsfirma der ADAC
2. Wichtiger ist ein Vertrauensperson vor Ort, auch wenn es dann ein paar Euro mehr kostet, aber dafür eine Menge Nerven und Schreiberei spart!
3. Der Umfang -prüfen - Beraten lassen und nach eigenem Gefühl sich absichern; was dem Einen zuviel ist, ist für den Anderen genau richtig.
Viel Spaß und immer eine scharfe Brise
*********cht30 Mann
42 Beiträge
Sea-help
Was auch eine tolle Sache ist ist "sea-help" quasi vergleichbar mit dem Adac auf dem Wasser. Ja, ich mach gerade Werbung. Weil das einfach eine geile Sache ist. Gibt es für Eigner, aber auch für Charterer. Kostet die Woche um die 50 € und bieten sehr schnelle Hilfe aufgrund vieler Stationen im Mittelmeer und jetzt auch Ostsee. Egal ob auf Grund gelaufen oder ein defekter Keilriemen. Die Jungs sind schnell vor Ort. Und verlangen nur die Kosten für das kaputte Teil. Informiert euch mal auf deren Homepage. Kann einem den Urlaub retten und teure Schleppkosten etc. vermeiden.

Grüße, peet
@Wolkenlos111 - Beitrag
nach meiner Kenntnis ist es mit der Haftung (Seerecht) etwas anders. Deshalb ist es auch bei Kojencharter wichtig zu wissen welche Versicherungen abgeschlossen wurden.

Auf einem Schiff sind im Falle einer Havarie, z.Bsp. Untergang eines Schiffes, alle Mitfahrer an den Kosten mit beteiligt. D.h. der Skipper wird zwar vom Vercharterer herangezogen als Vertragspartner, der Skipper kann aber Regress bei den Mitfahrern nehmen - wobei die Verschuldensfrage wohl auch noch eine Rolle spielt - aber soweit habe ich mich nie damit auseinander gesetzt.
also ein Crewvertrag - der die Versicherungen beinhaltet ist schon für alle Beteiligten ein PLUS an Sicherheit
der Skipper kann aber Regress bei den Mitfahrern nehmen - wobei die Verschuldensfrage wohl auch noch eine Rolle spielt - aber soweit habe ich mich nie damit auseinander gesetzt.
Wow, ganz neue Gesichtspunkte die mich als Skipper ungemein beruhigen.
Aber, nach guter Überlegung setze ich mich mit diesem Thema doch lieber auseinander.
wir lesen hier öfter mit Verwunderung, wie absolute Laien sich darüber aufregen, wie sich der Preis für eine Kojencharter zusammensetzt. (= Schiffskosten / Anzahl Mitglieder an Bord)..Versicherung..? Führerscheine?..Wozu?
Dem ist nichts mehr hinzuzufügen außer vielleicht das nicht nur einige wenige sich über Kostenteilung bei Chartertörns aufregen so gibt es auch einzelne die jedem Chartertörns mit Kostenteilungen einen Kommerz unterstellen.
Oder schlimmer noch!
Dazu kommt noch, dass sich die sogenannten Chefs auch sexuell hier noch die Position ausnützen. Dies sind keine Theorien, sondern Fakten!
Du betreibst dies bei deinem Preis mehr als kommerziell, ich vermeide den Ausdruck professionell.
Interessant finde ich den Unfallbericht von IsabellTom
http://www.bsu-bund.de/Share … 1.pdf?__blob=publicationFile
„Das Drama begann mit einem Achterknoten…“
Bei dem untersuchten Schadensfall gehörten Skipper und Co-Skipper der Profiliga zugeordnet.
Beide waren nicht nur im Besitz höherwertigen Berechtigungsscheinen, mit mehrjähriger Segelerfahrung, sondern auch mit Ausbildertätigkeit vertraut.
Damit ist diese Pauschalisierung, sich nur einem Profiskipper anzuvertrauen weil ja die Freizeitkapitäne nur Schiffe kaputt machen
Ich persönlich kann jedem nur empfehlen, sich einem Profi-Skipper anzuvertrauen und nicht einem selbsternannten. Und glaubt mir, das tut dem Spaß oder der Freude beim Segeln keinen Abbruch. Es ist nach meiner Erfahrung sogar so, dass die eigene Lernkurve steiler ist, die Möglichkeiten selbst anzufassen und zu segeln größer sind, als wenn man dem Freizeitskipper nur zu sehen kann, wenn er sein Charterboot kaputt macht.
nur üble Unterstellungen und damit mehr als traurig.
Alle Zitate hier nachzulesen!
Segeln: Die Kostenbeteiligung bei Segeltörns!
@Lebensfreude
falls Du es tatsächlich geschafft hast, die regulären Fakten aus den Gesetzbüchern rausgearbeitet zu haben - wäre ich natürlich an der Ausarbeitung sehr interessiert. Bis dahin verlasse ich mich mehr auf Versicherungen als vollmundige Erklärungen ...
Denn ein klassischer Spruch eines Rechtsanwalts: Vor Gericht und auf hoher See befindet man sich allein in Gottes Hand.

Hier nur ein kleiner Wiki-Pedia-Auszug über Haverei, nur für ein Grundgefühl was Haftung auf See bedeutet:

Große Haverei

(= auch gemeinschaftliche Haverei oder Havarie Grosse genannt.) (engl.: General Average oder Gross Average; franz.: avarie grosse)

Befindet sich das Schiff oder die Passagiere in einer Gefahrensituation und entscheidet sich daraufhin der Kapitän, dem Schiff oder der Ladung vorsätzlich Schaden zuzufügen, um Schiff, Mannschaft und Ladung aus einer gemeinsamen Gefahr zu retten (§ 588 HGB n.F. [6]), dann handelt es sich um eine Große Haverei. Voraussetzung ist die ganze oder teilweise Rettung des Schiffs und der Ladung. Für solche Kosten, die letztlich allen zugutekommen, da sie Schiff und Ladung im Großen und Ganzen retten, sollen dann Schiff, Ladung und Fracht gemeinsam aufkommen. Dies bedeutet im Umkehrschluss aber auch, dass die Große Haverei nicht zum Tragen kommt, wenn das Schiff und die restliche Ladung trotz dieser Maßnahmen dann dennoch nicht gerettet werden kann! Grundidee ist also, dass Rettungsmaßnahmen, die allen zugutekommen, auch gemeinschaftlich bezahlt werden sollen,[7] sofern nicht ohnehin der Schädiger diese Kosten zur erstatten hat. Zu den Havereikosten gehören auch die sonstigen Aufwendungen, um Schiff und Ladung aus einer gemeinsamen Gefahr zu retten.

Im § 706 HGB a.F. wurden u.a. folgende Fälle der Großen Haverei genannt:[8]

Nr. 1: Überbordwerfen von Ladung (sog. Seewurf),
Nr. 2: Leichtern von Ladung,
Nr. 3: absichtliche Strandung des Schiffes,
Nr. 6: Abwehr von Seeräubern.

Schäden an Ladung und Schiff gehören ebenso zu den Kosten der Haverei wie Aufwendungen des Reeders (z.B. bei einer Bergung oder Leichterung oder die Kosten für das Anlaufen eines Nothafens). Die Kosten werden von Schiff, Fracht und Ladung gemeinsam getragen (in Deutschland: §§ 591, 592 HGB n.F.[9]). Die Anteile werden aus dem Wert des Schiffes, dem Wert der Ladung (auch der beschädigten oder untergegangenen) und der mit der Fahrt erzielten Fracht ermittelt.
Kleine Haverei

(= auch Particular Average)

Sämtliche Kosten der Seereise wie Lotsengelder, Hafengebühren, Leuchtfeuergeld, Schlepplöhne, Kosten für Quarantäne und Auseisung etc., wurden nach § 621 HGB a.F.[4] zu der Kleinen Haverei gerechnet.
Besondere Haverei

Die Besondere Haverei umfasst alle durch einen Unfall verursachten Schäden (z.B. durch Schiffszusammenstoss, Strandung) und Kosten, die nicht zur Großen Haverei gehören und keine Nebenkosten zur Fracht darstellen. Die erläuternde Vorschrift war § 701 HGB a.F.[5].

Wenn der Schädiger die Schäden und Kosten an der Ladung bzw. am Schiff nicht getragen hat, waren jeweils die Eigentümer zu ihren Teilen für den Aufwand verantwortlich. Dabei waren Schäden, die am Schiff entstanden sind, durch den Verfrachter zu tragen, Ladungsschäden durch die Befrachter.
Tja, sehr viel zitiert aber keine Bestätigung das ein verantwortlicher Skipper seine Mitsegler unter Umständen in Regress nehmen kann.
Dein Wiki-Auszug bezieht sich nach meiner Laienansicht rein auf die Handelsschifffahrt was eigendlich auch aus dem Versicherungs-Wiki erkennbar ist.
Havarie-Grosse
Nach dem deutschen Handelsrecht als große Haverei bezeichnet, handelt es –sich um vorsätzlich vom Kapitän bzw. auf seine Anordnung hin verursachte Schäden an Schiff und Ladung, um beide aus einer gemeinsamen Gefahr zu retten (§ 700 Abs. 1 HGB). Gemeint sind beispielsweise die Fälle, in denen die Besatzung zum Beispiel Container über Bord gehen lässt, um das Schiff in einem Sturm vor dem Kentern zu bewahren.
Das Besondere an der großen Haverei ist, dass die entstandenen Schäden nicht dem jeweils betroffenen Eigentümer von Schiff und Ladung angelastet werden, sondern allen Eigentümern, die am Schiff und dessen Ladung beteiligt waren, gemeinsam und verteilt nach dem Verhältnis der Werte zueinander (§§ 716 ff. HGB).
http://www.deutsche-versiche … dvb.php?title=Havarie-Grosse
Ich setze mich also doch lieber mit meiner Verantwortung als Skipper auseinander mit dem Ziel die Crew und das Schiff unbeschadet zurück zu bringen aber trotzdem im Fall der Fälle keiner einen finanziellen Schaden erleidet. Hier sind wir dann wieder beim Thema Versicherung.
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