Bevor Ihr euch schlagt wegen den Führerscheinen
Führerscheinpflicht
Wenn Sie eigene motorisierte Fahrzeuge von mehr als 15 PS (11,03 kW) Nutzleistung führen oder Yachten mieten möchten, benötigen Sie einen Sportbooführerschein. Als Ausnahme sind beispielsweise die Gegenden zu nennen, wo die Charterscheinregelung greift oder der Rhein, wo eine Führerscheinpflicht bereist ab 5 PS (3,68 kW) gilt.
Als Einstieg empfiehlt sich der Sportbootführerschein Binnen, das Bodenseeschifferpatent (wenn Sie aus der Bodensee Region kommen) oder der Sportbootführerschein See.
Sportbootführerschein See (Sbf See)
Sportbootführerschein SeeNeigt man dazu, sich gleich mit dem Küstengewässer zu befassen, dann ist der Sportbootführerschein See (Sbf See) der adäquate Befähigungsnachweis. Im Unterschied zum Binnenführerschein wird hier etwas mehr Wert auf Arbeiten mit Karten, Navigation und Gezeiten gelegt. In diesem Führerschein wird der Segelstoff nicht gelehrt – der Binnenführerschein ist keine Voraussetzung.
Sportbootführerschein Binnen (Sbf Binnen)
Der Sportbootführerschein Binnen (Sbf Binnen) unter Motor kann ab 16 Jahren erworben werden. Er ist Voraussetzung für Maschinenfahrzeuge bis 15 Meter und mehr als 11,03 kW (15 PS). Für Wasserfahrzeuge von mehr als 15 Metern benötigt man das Sportpatent (auf dem Rhein) oder das Sportschiffferzeugnis E (für die übrigen Gewässern der EU). Der Lehrstoff beinhaltet den allgemeinen Teil des Binnenscheines, wie Betonnung, Lichterführung, Ausweichregeln, Wetterkunde, Manöver, Motorenkunde und Verhalten im Notfall.
Weiterführende Scheine für Sportboot oder Segelboot
Auf den Sportbootführerschein See bauen weitere
freiwillige Befähigungsnachweise für die Küste (Sportküstensschifferschein – SKS), die küstennahen Seegewässer (Sportseeschifferschein – SSS) und die hohe See (Sporthochseeschifferschein – SHS) auf.
Ergänzend zu den Sportbootführerscheinen können Sie ein Funkzeugnis für den Küstenbereich (Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis – SRC) oder den Binnenbereich (UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk – UBI) erwerben. Diese sind vorgeschrieben, sobald ein Funkgerät an Bord ist!
Zusätzlich benötigen Sie gegebenenfalls einen Nachweis, mit Seenotsignalmitteln — insbesondere Fallschirmsignalraketen — umgehen zu dürfen, den sogenannten „Pyroschein“.