KVR für Dummies
Auf Grund der raschen und weltweiten Entwicklung des Wassersports mit ihren neuartigen Wasserfahrzeugen, wie die Kite-, Key-, bzw. Wave- und Wakeboards sowie die zahlenmäßig rasant größer werdende Gruppe von Sups (StandUpPaddling) werden jetzt die verschiedenen Prioritäten in den Kollisionsverhütungsregeln für das Ausweichen von Wasserfahrzeuge vereinfacht. Die bisherigen fünf verschiedenen Gruppen (Prioritäten) werden auf zwei leicht überschaubare zusammen gefasst.
So werden die Unterscheidungen: „manövrierbehindert, tiefgangbehindert und schleppend“ in Zukunft mit „allgemein behindert“ oder Priorität 1.0 bezeichnet.
Diese Gruppe von Wasserfahrzeugen hat generell Vorrang und alle anderen Wasserfahrzeuge (Priorität 2.0) müssen ihrer Ausweichplicht nachkommen.
Die Priorität 4.1 „Segelboote und -schiffe, die unter Segeln fahren, haben Vorrang vor Motorschiffen“ entfällt ersatzlos.