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Versichert??

*********Echt Mann
1.305 Beiträge
Themenersteller 
Versichert??
Für den Charterstörn gibt es ja jede Menge an Versicherungen um verschiedene finanzielle Risiken abzudämpfen. Aber auch bei diesen gibt es fast immer eine Klausel die fast kein Skipper beachtet wenn er mit segeln anbietet. Egal ob hier oder nur und Freunden und Bekannten.


Aber mich interessiert jetzt wirklich mal von den Schiffseignern die hier ein mit segeln gegen Kostenbeteiligung anbieten, wie Sie und auch der Mitsegler im Falle eines Falles auf eurem Schiff abgesichert sind.
Das jedes Schiff mind. eine Haftpflichtversicherung haben sollte, steht dabei außer Frage.
Aber wie haftet Ihr als Skipper, wie berechnet ihr Schäden die Mitsegler verursacht haben (nicht vorsätzlich)
Ein Schiff unter deutscher Flagge muss besondere Anforderungen (SeeBG) erfüllen wenn Kojenplätze verchartert werden. Aber auch im Ausland wie Italien, Kroatien, Griechenland usw. gibt es Vorschriften die eingehalten werden müssen, egal unter welcher Flagge man registriert ist.
Alles ist gut so lange nie etwas passiert aber was ist wenn???

Im Charterbereich gibt es die üblichen
-Skipperhaftpflicht-Versicherungen
-Kautionsversicherungen

Einzeln oder im Paket
• Reiserücktritt
• Unfall
• Kranken
• Skipperausfall

Es gibt sogar eine extra Kojencharter-Haftpflicht-Versicherung.

Liebe Eigner die hier mit segeln gegen Kostenbeteiligung anbieten. Jetzt sagt mal offen wie ich im schlimmsten Fall auf eurem Schiff abgesichert bin.

Gruß Real_und_Echt
*********Echt Mann
1.305 Beiträge
Themenersteller 
Mal etwas Provokant!
Ich weiß jetzt nicht ob ich verwundert sein oder einfach meinen Teil denken soll *nachdenk*

In einigen anderen Bereichen sind Eigner, welche eine Mitsegelgelegenheit anbieten sehr schnell beim kommentieren und erklären was für wichtig erachtet wird und sie sich auch abheben vom einfachen Charterskipper.

Gerade wenn man als Eigner Kojen anbietet, sollte man besonders darauf bedacht sein, sich und seine Mitsegler so gut wie möglich abzudecken.
Wieso bei dieser Frage bisher keine Antwort gekommen ist wo es doch bei anderen Themen keine zwei Stunden dauert bis oft die Gleichen den Finger gehoben haben, macht mich doch nachdenklich.

Es hat natürlich einen Grund für meine Frage nach den Versicherungen bei Eignern welchen ich aber nicht als Roman jetzt hier reinschreibe.
Nur soviel, bei einer Charterjacht mit den entsprechenden Papieren und der Zahlung aller Gebühren und den richtigen und vor allem wichtigen Versicherunspolicen habe ich keine Angst mein letztes Hemd zu verlieren und im schlimmsten Fall meine Mitsegler im Regen stehen zu lassen oder sogar unverhofft an die Kette zu kommen.
*******_CZ Paar
12 Beiträge
Zum besseren Verständnis ...
Hallo, also nochmals die Ausgangslage: Mit dem Eigner (=Skipper) vereinbarst Du "Mitsegeln gegen Kostenbeteiligung" - also anteilig Essen, Betriebskosten, etc..
Deine Frage: "Liebe Eigner die hier mit segeln gegen Kostenbeteiligung anbieten. Jetzt sagt mal offen wie ich im schlimmsten Fall auf eurem Schiff abgesichert bin."
Meine Frage: Welche Risiken möchtest Du denn abgesichert haben (die nicht von der Haftpflichtversicherung gedeckt sind)?
Gruß Skipper_CZ
*********sicht Paar
2.622 Beiträge
Real_Echt - was für Schäden meinst du denn? Teller runtergeworfen? Rotwein auf die Polster? Fender falsch rausgehängt? In der Kneipe randaliert?
Für Schäden, die durch schlechte Seemannschaft entstehen, also falsch belegt, Anweisung schlecht umgesetzt, Fender an der falschen Stelle etc. ist letztendlich immer der Skipper verantwortlich, nicht die Crew.
*********sicht Paar
2.622 Beiträge
Kurzer Nachtrag - die rechtliche Verantwortung für das, was an Bord passiert, ist als Schiffsführer m.M. nach immer gleich. Egal ob du mit Freunden eine Yacht charterst oder auf deinem eigenen Boot jemanden mitnimmst.
Sogar, wenn du deinem Kumpel seinem Wunsch erfüllst und lässt ihn anlegen , wenn er die Kiste gegen die Kaimauer knallt, bist du als Schiffsführer verantwortlich.
*********Echt Mann
1.305 Beiträge
Themenersteller 
Unwissenheit schützt vor Folgen nicht!
Nun, eigentlich gehe ich davon aus das man sich mit der Materie beschäftigt besonders wen man ein Mitsegeln anbietet.

Und ich bin mir sicher, jeder Eigner der das anbietet auch weiß, das in den einfachen Bootshaftpflichtversicherungen eben die berufliche oder gewerbliche Nutzung ausgeschlossen ist.
Und wer meint, das eine geringe Kostenbeteiligung ohne Gewinn und nur geringfügige Kostendeckung nicht als gewerbliche Nutzung angesehen wird, sollte doch mal versuchen sich dieses von seiner Versicherung bestätigen zu lassen.

Auch die normale Haftpflichtversicherung streckt im Schadensfall die Zunge heraus und freut sich, wenn sie nicht zahlen muss.

@*********sicht
Wenn ich bei Dir ein Teller kaputt mache oder Rotweinflecke hinterlasse, zahlt das höchstwahrscheinliche meine Privat-Haftpflicht.
Wenn ich bei Dir an Bord zu Schaden komme weil irgend jemand vergessen hat eine Leine ordentlich zu verstauen, wer zahlt dann??
Deine Bootshaftpflicht-Versicherung? Ja, sofern Du mich aus reiner Freude mitgenommen hast!
Nein, wenn ich mich mit einem noch so geringen Betrag am Törn beteiligt habe.

Auch das freihalten des Skippers läuft unter geldwerten Vorteil und nun schaut mal alle in euren Versicherungsbedingungen bei den Ausschlüssen.

Ich denke aber mal, das der gute Skipper diese Problematik kennt und eine Berufsskipperhaftpflicht in der Tasche hat auch wenn er als Gegenleistung nur von der Bordkasse freigehalten oder nur mal zum Essen eingeladen wird (geldwerter Vorteil).

Und der Eigner das verchartern von Kojen seiner Versicherung meldet um nicht im Falle eines Falles mit seinem Privatvermögen zu haften.
*********sicht Paar
2.622 Beiträge
Real_und Echt - ich fürchte, dass du da einiges durcheinander wirfst.
Aber egal, das Thema hatten wir ja auch schon öfter hier. Viel Spass noch.
Ich bin raus.
Er schrieb.
**********_Kurs Paar
243 Beiträge
wenn wir mit Freunden....
...unterwegs sind, dann - Freundschaft hin oder her - nur mit unterschriebener Mitseglervereinbarung...

im übrigen verstehe ich den Sinn der Frage nicht und kann mich schoeneansicht nur anschließen...

Kenne im übrigen kein Eignerschiff, das nicht Vollkasko-Versichert ist...Diskutieren wir nun über den Selbstbehalt?
*********Echt Mann
1.305 Beiträge
Themenersteller 
Mitsegelvereinbarungen
https://www.sailpress.com/re … segelvereinbarung/index.html
Der Bericht ist zwar schon älter hat aber noch die gleiche Aussagekraft.

Eignerschiffe und Vollkasko stimmt ja aber wer gegen Entgeld Personen mitnimmt verliert in vielen Fällen seinen Versicherungsschutz außer er hat es explizit seiner Versicherung gemeldet und eine schriftliche Deckungszusage erhalten.

Einfach mal mit seinem Versicherer telefonieren das hilft ungemein.
**********_Kurs Paar
243 Beiträge
...was wollen uns diese Worte sagen???
****di Mann
853 Beiträge
Definitionssache
Rechtlich sollte man unterscheiden:

Biete ich als Eigner öffentlich, also in Foren oder per Annonce die Gelegenheit zum Mitsegeln an, bewege ich mich bereits im gewerblichen Bereich und damit gelten ganz andere Anforderungen und im speziellen auch Risiken, da diese Skipper dieses Gewerbe meist nicht angemeldet haben.

Nehme ich als Eigner meine Kumpels vom "Kegelverein" mit, ist das sicher privat, auch wenn ich dafür einen Kojenpreis einkassiere. Ich zahle selbst immer in die Bordkasse ein.

Nehme ich "Fremde" mit und lasse ich mich als Skipper freihalten, wird es schon wieder Zwielichtig.

Genauso kompliziert sind die Antworten hier bezüglich der Versicherung.
******_69 Paar
6.665 Beiträge
@marudi
Hallo lieber marudi,
das wäre schön wenn jeder seinen Kumpels mitnehmen könnte und die Kojencharter als "Privat" verbuchen könnte ohne dafür Steuern zahlen zu müssen und ohne Gewerbeschein. *knuddel*
Wenn die Kumpels, natürlich aus deinem engsten Familienkreis sind, somit es als Schenkung angesehen werden kann (jedoch müsste dann diese Schenkung ohne Gegenleistung sein, sonst wäre es keine Schenkung), dann hättest du Recht, nur wer hat sooo viel engste Familie. *top*
Bitte sei aber auch so fair zu den anderen und gib ihnen einen Hinweis an, aus welcher seriösen Quelle du deine Weisheiten beziehst. *zwinker*
Die Bordkasse ist natürlich etwas anderes, da geht es um einen gemeinsamen Einkauf, wo das Geld, weder dem Eigner noch Vercharterer zufließt. *g*

Real_und_Echt können wir nur voll zustimmen, unter solchen Voraussetzungen steigen Versicherungen sehr gerne aus, daher unbedingt prüfen. *top*

Busserl desire_69 *knuddel*
*****ree Frau
21.891 Beiträge
Gruppen-Mod 
Beim Charter muss halt einer den Kopf hinhalten, und dann werden die Kosten aufgeteilt... Die Bordkasse erstellt... Was soll da eine Versicherung sagen, solange niemand einen finanziellen Nutzen daraus zieht.

6 Freunde mieten ein Boot und teilen sich die Kosten, wo ist da das Problem?

Bei Eignerschiffen sieht das sicherlich anders aus... 6 Freunde zusammen auf einem Boot.. Der Eigner bekommt einen Teil der Betriebskosten für den Törn, was ist daran verkehrt?

Ich finde man sollte auch mal die Kirche im Dorf lassen.

Wer versucht das Finanzamt zu beschei... Hat u. U. Pech gehabt und ist m.M.n. Selbst schuld.

Grüße aus Griechenland
*********sicht Paar
2.622 Beiträge
Eigentlich wollte ich mich raushalten, aber....
Der Fehler in solchen Diskussionen ist leider, dass zu viel durcheinandergeworfen wird.
Die fiskalische, gesetzliche und versicherungstechnische Seite muss getrennt beachtet werden.
Und Vermutungen, Meinungen und "ich habe gehört" - das bringt überhaupt nichts, schafft nur Verwirrung.
Wer es wirklich genau wissen will muss seine Versicherung, das Finanzamt und die BG-Verkehr anschreiben, seinen Fall genau schildern und sich dann nach den Aussagen richten.
Alles andere ist Kaffeesatzleserei.
*********Echt Mann
1.305 Beiträge
Themenersteller 
Durcheinander geworfen
wurde nichts von mir!

Ich habe nur von den Versicherungen geschrieben *achtung*

Finanzamt und BG-Vergehr sind schon wieder andere Themen.

Der große Irrglaube ist einfach, ein noch so geringer Zuschuß an den Eigner oder die geringste Entlastung des Skippers (Freihalten) hat nichts mit geldwerten Vorteil zu tun.


Auszug aus der Yacht-Pool Skipperhaftpflicht-Versicherung
3. ausschlüsse

3.9 Die Skipperhaftpflicht-Versicherung gilt nicht für Skipper, die selbstständige Chartertörns gegen Entgelt organisieren oder gegen andere geldwerte Vorteile das Schiff führen.

Auszug aus einer Yachtversicherung (Schomacker)
4. ausschlüsse

4.12 für Schäden, die entstehen, während das Fahrzeug nicht zu sportlichen oder Vergnügungszwecken verwendet wird, z.B. Vercharterung oder Vermietung gegen Entgelt. Dieser Ausschluss kann durch Vereinbarung wieder eingeschlossen werden.

schoeneansicht schrieb:
Wer es wirklich genau wissen will muss seine Versicherung, das Finanzamt und die BG-Verkehr anschreiben, seinen Fall genau schildern und sich dann nach den Aussagen richten.


Ich habe in Bezug auf die Versicherungen genau das gemacht *baeh*

Wer aber der persönlichen Meinung/Ansicht von shivaree folgt.....
Hat u. U. Pech gehabt und ist m.M.n. Selbst schuld.

*********sicht Paar
2.622 Beiträge
Und....was hat deine Versicherung gesagt?
******_69 Paar
6.665 Beiträge
Keine Versicherungsschutz bei Schiff und Gäste. *heul* ,ist doch klar oder?
**********_Kurs Paar
243 Beiträge
eigentlich wollte ich mich...
...hier nicht mehr zu Wort melden, da hier m.E. mit Halbwissen und Unterschwelligkeiten "gearbeitet" wird und der Themenersteller explizit Yachteigner anspricht.

Ich habe den Tipp von schoeneansicht ernst genommen und unsere Versicherung auf dieses Thema angesprochen. Klare Aussage: "Der Versicherungsschutz erlischt nicht, wenn es sich hier um einen reinen Unkostenbeitrag handelt". Randbemerkung der Agentin: "Das macht doch jeder...".

Hier noch eine Randbemerkung....eine Fahrtenjacht 44 Fuß in Kroatien verursacht jährliche Kosten von ca. 25-30 TEURO...

...und damit bin ich raus *zwinker*
******_69 Paar
6.665 Beiträge
@HIMTHE_auf_Kurs
Hallo Skipper,
bitte kliedere uns deine Kosten zum allgemeinen Verständnis auf, denn nur eine Summe in den Raum stellen ist zu wenig.
Auch dein Begriff der Unkosten wären erklärungsbedürftig, was für Kosten fallen für dich als Unkosten an die nach deinen Worten von der Versicherung toleriert werden.
Welche Versicherung hat dir denn diese Auskunft erteilt, die du ja hoffentlich auch schriftlich bekommen hast, da wir ja wissen, dass am Telefon getroffene Aussagen wenig Gewicht haben.

Wir danken dir schon im voraus für deine Mühe dies klarzustellen.

Busserl desire_69 *knuddel*
*********Echt Mann
1.305 Beiträge
Themenersteller 
Mir kann es ja eigentlich egal sein ob ein Eigner bei Erhebung eines Betrages für Koje, egal welcher Höhe, wirklich die richtige Versicherung hat.
Dabei interessiert mich auch keine Randbemerkung irgendeiner Agentin.

Als Mitsegler bei einem Eigner habe ich leider letztes Jahr in dieser Richtung nicht gute Erfahrungen gemacht. Er wollte doch glatt eine schriftliche Bestätigung von mir das ich als Gast kostenlos mitgesegelt bin damit seine Versicherung zahlt. Ich dachte, ich bin einfach nur an den falschen geraten. Doch auf Grund einiger Antworten hier, glaube ich wirklich das die Problematik mit dem Versicherungsschutz mehr als verdrängt wird.

Dieser Passus findet sich in den meisten Policen
§ 4 Ausschlüsse Ausgeschlossen von der Versicherung sind: 1. Haftpflichtansprüche aus Schadenereignissen, die eintreten, während das Fahrzeug zu anderen als sportlichen oder Vergnügungszwecken verwendet wird (z.B. Einsatz des Fahrzeugs in Bareboat-Charter oder SkipperCharter). Wenn die Versicherung auch bei Verwendung des Fahrzeugs zu anderen als sportlichen oder Vergnügungszwecken gelten soll, ist vorherige besondere Vereinbarung nötig
Wer davor seine Augen verschließ ist selber Schuld. Keine Versicherung zahlt wirklich gerne wenn es mal um viel Geld geht außer man hat diese besondere Vereinbarung *g* .

Hier noch eine Randbemerkung....eine Fahrtenjacht 44 Fuß in Kroatien verursacht jährliche Kosten von ca. 25-30 TEURO...
Dann gliedere mal diese Kosten auf denn für dieses Geld kann ich viele Wochen chartern, offiziell Kojen verchartern, diese Jachten haben die behördlichen Genehmigungen so das ich Mitsegler nicht impfen muss was bei einer Kontrolle gesagt werden soll, habe als Charterskipper die richtige Versicherung welche den geldwerten Vorteil einschließt
§ 1 Versicherungsumfang
1.1. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden der versicherten Person aus dem privaten und gewerblichen Führen von fremden Segel- und Motoryachten, wie im Antrag beantragt.
1. Versichertes Risiko
1.1 Die Kautionsversicherung gilt für
Berufs-Skipper, die selbstständig Chartertörns
gegen Entgelt organisieren oder
gegen andere geldwerte Vorteile das Schiff
führen.
und kann die Einkünfte sogar bei der Einkommensteuer angeben. Als gemeldeter freiberuflicher Skipper brauche ich auch keine Gewerbeanmeldung und keine Gewinnerzielungsabsicht weil ich von meinem Hobby nicht leben muss.

Das war es für mich jetzt und ich bin auch raus.
*********sicht Paar
2.622 Beiträge
Es gibt übrigens von der BG Verkehr eine ausführliche "Information Gewerbsmäßig genutzte Sportboote", kann man sich im Internet runterladen.
Dort ist auch die Definition was gewerbliche Nutzung ist " Entscheidend für die Annahmen einer gewerbsmäßigen Beförderung von Fahrgästen im Sinne der SSVO ist, ob die Dienstleistung mit einer gewissen Regelmäßigkeit gegen Entgelt einem unbestimmten Personenkreis angeboten wird"
Das ist doch ziemlich eindeutig.
*********Echt Mann
1.305 Beiträge
Themenersteller 
Letzte Anmerkung!
Nicht nur der Anbieter sondern auch der Nutzer könnte Probleme bekommen.

https://www.boote-magazin.de … -schwarz-charter/a40227.html

Und zum Thema Versicherungsschutz noch ein Zitat aus dem Bericht.
Denn reguläre Charterschiffe müssen erheblich mehr Bedingungen erfüllen als private Boote. Für die Kojencharter müssen die Schiffe von der BG Verkehr abgenommen werden und der Schiffsführer hat eine besondere Befähigung nachzuweisen. Ist das nicht der Fall, drohen bei einem möglichen Unglück Sanktionen von der Staatsanwaltschaft und der Verlust der Versicherungsdeckung.

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