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SBF & SKS

******tMe Mann
35 Beiträge
Themenersteller 
SBF & SKS
Hallo,

2019 ist das Jahr des Segelns. Jedenfalls für mich.

Finde ich hier Mitstreiter?

Ich bin angemeldet bei der Ammersee-Segelschule Marx. Die ist mir sehr empfohlen worden.

  • 29.3.19+30.3.+31.3 SBF See Theorie (Utting)
  • etwa 2 Wochen später Prüfung
  • 18.5.19+19.5+25.5+26.5 SKS Theorie (Utting)
  • 29.6.19-6.7 SKS Ausbildungstörn mit Prüfung (Funtana, Kroatien)


Gemeinsam Lernen ist motivierend und macht Spaß.
Fühlt sich jemand angesprochen?

Beste Grüße
Andreas
*******Muc Mann
503 Beiträge
Viel Erfolg
... und immer eine Handbreit Wasser unterm Kiel ⛵️
****a55 Mann
75 Beiträge
SBF & SKS
Wünsch Dir ein entspanntes Lernen und viel Erfolg bei der Prüfung. Ich halt Dir die Daumen, dass es klappt!
***hh Mann
381 Beiträge
Bei mir...
...ist es der SBF-See in ähnlicher Terminlage, allerdings in Hamburg, Prüfung dann Ende April (Theorie und Praxis zusammen an einem Tag)
***_2 Paar
215 Beiträge
Hui ...
... strammes Programm. *zwinker*

Denk an die 300sm, die Du für den SKS brauchst. Bei meinem (ebenfalls einwöchigen) SKS-Ausbildungs-/Prüfungstörn sind wir auf weniger als 100sm gekommen.

Viel Erfolg!! 👍🏻
*********ne33 Paar
52 Beiträge
Viel Spass...
Denn wer Spass hat, für den kommt der Erfolg von selbst dazu. Und dann...?Segeln, Segeln, Segeln. Denn gutes Segeln ist nur die Summe unverletzt überstandener Katastrophen..
*freu2* *zwinker*
******ord Mann
29 Beiträge
SBF&SKS&sonstige Befähigungsnachweise
Wünsche dir viel Spass und Erfolg!
Allerdings, (an alle Scheinegläubigen) Erfahrung und gesunder gesunder Menschenverstand sind, meines erachtens nach, schon die Grundvorraussetzugen um ein "guter" skipper zu sein.......
Yachtmasterausbildung in England könnte auf diesem Weg schon hilfreich sein...
*******st45 Mann
4 Beiträge
Nicht schlecht, für den Anfang
Strammes Programm. Ich wünsch Dir unendlich viel Spaß. Scheine sind immer nur der Anfang...Erfahrung, Erfahrung, Erfahrung...und weiter dazu lernen...Ich werde dieses Jahr meine 3000sm jahres sm 😊überschreiten.
Erst im Juli-August eine Überführung von Kiel nach Sardinien...und dann im Oktober noch zwei Wochen Insel Segel in Griechenland. ...
Ich Segel jetzt auch schon 25 Jahre und ich lerne immer noch dazu...
Wenn Dich die Freiheit erstmal richtig gepackt hat...
Ich wünsche Dir aufjedenfall viel Erfolg und möge Dir Rassmus immer guten Wind geben...
*top*
*****eos Mann
149 Beiträge
Viele erfolg, Glück brauchen nur den Dummen *g*
***Pa Paar
621 Beiträge
SRC
vergiss das SRC nicht, je nach Region und Größe ist eben oft Funk an Bord oder sogar vorgeschrieben, da ist das SRC ab und an wichtiger als der SKS, wenn man den deutschen Scheine-Weg geht...
ein Boot wirklich sicher zu führen, hat leider mit den Scheinchen wenig zu tun, da helfen keine runter gespulten Seemeilen und auch nicht mit ein und dem selben Boot in ein und der selben Marina bei optimalen Bedingungen 100 mal an und ab zu legen, wie man es so oft bei den Trainings sieht *zwinker* so richtig steigt die Erfahrung nur mit den verschiedenen Booten und halbwegs brenzligen Situationen durch die man durch ist...
******ord Mann
29 Beiträge
Da hat Ka_Pa recht!
Charterboote ohne funk gibt es nicht mehr... ohne SCR und SBF See bekommt man auch kein boot gechartert.
Ob SKS usw. für Vercharter relevant sind?
Da hab ich meine leisen Zweifel, die wollen/müssen auch ihr Geld verdienen....
Kleiner Tipp an SCR-Schein-Inhaber.... UKW-Funk an Bord zu haben verpflichtet zur Funkwache!
Und MSI-Nummer und Schiffsnamen mit Edding nebens Funkgerät zu schreiben hilft enorm bei der Durchführung eines ordnungsgemäßen Sprechfunkverkehres *g*
******ord Mann
29 Beiträge
p.s. Sorry Pyroschein
Hatte ich gerade vergessen...
Pyroschein für den Skipper ist auch existenzell für den Skipper zum chartern...
Aber ob Mann/Frau mehr als diese drei Scheine zum Segeln braucht ???????????
*****ree Frau
21.891 Beiträge
Gruppen-Mod 
Der SKS ist hauptsächlich für die Vercharterer interessant, wegen der Versicherunsleistung.
Ansonsten würde auch der SBF Binnen/See reichen. Auch sehen die Vercharterer gerne ein Meilenbuch zum Nachweis der tatsächlich gesegelten Meilen *g*
********er66 Mann
46 Beiträge
Versicherungsleistung
Kannst du das mit der Versicherungsleistung mal erklären? *wink*
Vielen Dank
Tiger *sonne*
******ord Mann
29 Beiträge
SKS wegen versicherung?
kann sein? Da habe ich keine Ahnung....
Aber einen Vercharterer der ein Meilenbuch sehen wollte?
Habe ich in meinem Seglerleben noch nie erlebt.
****s03 Frau
332 Beiträge
Für Tiger
Versicherungsleistung .
Im Allgemeinen hat jeder Vercharterer seine Segelyachten versichert . Man kann aber nur als Inhaber des SKS-Schein nachweisen , dass man gewisse Befähigungen hat zum Segeln, die auch von einer staatlich anerkannten Stelle bescheinigt wurden. im Falle eines Schadens treten einige Versicherungen von ihrer Versicherungspflicht zurück, mit der Begründung, dass der Inhaber eines SBF See Führerscheins keine Segel Kenntnisse besitzt. Somit bleibt der Schadensverursacher, den nur den SBF See hat, auf der Schadenssumme sitzen. Das ganze dann vor einem nichtdeutschen Gericht zu erstreiten, kann viel Atem und Zeit und Energie in Anspruch nehmen, mit ungewissem Ausgang.
****17 Frau
378 Beiträge
Nachweise erwünscht
Auch wenn man nicht selbst chartert, geprüfte Dokumente erhöhen die Chance enorm, auf einem Schiff anzuheuern. Ganz gleich ob als "unpaid crew" oder gar gegen (meist geringe) Bezahlung, was die mögliche Dauer dieses Hobby zu pflegen enorm verlängert. Werde also umgehend für den SBF See, was ich für den BR einmal lernte, wiederholen und dann endlich in SKS umschreiben lassen. Auf jeden Fall wünsche ich viel Erfolg für die Prüfungen! Liebe Grüsse aus dem Smilers Crew House, St Martin.
*****ree Frau
21.891 Beiträge
Gruppen-Mod 
****s03:
Für Tiger
Versicherungsleistung .
Im Allgemeinen hat jeder Vercharterer seine Segelyachten versichert . Man kann aber nur als Inhaber des SKS-Schein nachweisen , dass man gewisse Befähigungen hat zum Segeln, die auch von einer staatlich anerkannten Stelle bescheinigt wurden. im Falle eines Schadens treten einige Versicherungen von ihrer Versicherungspflicht zurück, mit der Begründung, dass der Inhaber eines SBF See Führerscheins keine Segel Kenntnisse besitzt. Somit bleibt der Schadensverursacher, den nur den SBF See hat, auf der Schadenssumme sitzen. Das ganze dann vor einem nichtdeutschen Gericht zu erstreiten, kann viel Atem und Zeit und Energie in Anspruch nehmen, mit ungewissem Ausgang.

Genauso ist es, auch wenn man für den SKS nur 300 nM nachweisen muss. Und das noch lange nicht heißt, dass jemand wirklich in der Lage ist eine 45 Fuß Yacht zu beherrschen.
***Pa Paar
621 Beiträge
@venus03
mir ist weltweit kein Fall bekannt, bei dem es mangels SKS bei der Versicherung über die vereinbarte Selbstbeteiligung hinaus gegangen wäre!
ja, es gibt Charter Firmen die SKS sehen wollen, aber keine Sorge, wenn Du das Boot bekommst, dann passt es auch ohne SKS *g*

und ja, bei grober Fahrlässigkeit ist das was ganz anderes, dann aber egal ob mit oder ohne SKS, SSS oder SHS
und nein, die Versicherung muss das von Dir erstreiten, nicht umgekehrt
*********Echt Mann
1.305 Beiträge
100% Zustimmung
@ Ka_Pa Aussage ist absolut richtig!

Wenn ein Vercharterer einen SKS für seine Schiffe verlangt ist das seine privatrechtliche Entscheidung. Der SKS ist gesetzlich weder in Deutschland oder sonst wo in der EU oder weltweit verpflichtend. Wichtig: Die Aussage gilt bei privater Nutzung. Bei gewerblich sieht das anders aus.
https://www.boot.de/cgi-bin/ … 6995&lang=1&ticket=g_u_e_s_t

Auch in den Versicherungsbedingungen wird nur der amtliche Befähigungsnachweis (SBF)verlangt. Einfach mal durchlesen!


Der Pyro-Schein war nur in Deutschland bis 2015 verpflichtend.
https://www.yacht.de/aktuell … rd-ueberfluessig/a87665.html
***Pa Paar
621 Beiträge
Pyro, - kommt drauf an was für Böller Du verschießen möchtest *feuerwehr*
und da muss man international mal ganz doll aufpassen, bez. sowas gilt in jedem Land was anderes und der deutsche Pyro interessiert kein Stück

international ist so sein SKS sowieso nur ein Fetzen Papier, weltweit geht es primär um https://de.wikipedia.org/wik … al_Certificate_of_Competence
und dann in einigen Ländern noch um die britischen Scheine, die deutschen haben international, außer ICC, kaum Bedeutung

ich weiß ja, dass der DSV ein ganz toller Verein ist, - sorry wenn das kaum ein Ausländer und auch viele Inländer nicht so sehen *heul*
wer heute noch primär Astro und kaum Elektronik schult, in den 80ern für jeden Surfer fast nen kompletten BR vorgeschrieben hat, der hat halt ein wenig verpennt... *floet*
*****ree Frau
21.891 Beiträge
Gruppen-Mod 
Hier gibt es auch nochmal Infos und der Versicherung...

https://www.skipperguide.de/wiki/Segelscheine
*********Echt Mann
1.305 Beiträge
Versicherung
Gothaer
1.5 Ist für das Führen eines Wasserfahrzeugs eine behördliche Erlaubnis erforderlich, bleibt der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der verantwortliche Führer beim Eintritt des Versicherungsfalles nicht die behördliche Erlaubnis besitzt.
Quelle:
https://www.gothaer.de/Strea … d/215238?scope=gothaer_scope
Yacht-Pool
5.1 Ist für das Führen eines Wassersportfahrzeugs eine behördliche Erlaubnis erforderlich, bleibt der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der verantwortliche Führer beim Eintritt des Versicherungsfalles nicht die behördlich vorgeschriebene Erlaubnis besitzt.
5.2 Die Verpflichtung zur Leistung bleibt gegenüber dem Versicherungsnehmer bestehen, wenn der Skipper die Fahrerlaubnis ohne Verschulden annehmen durfte.
Alle die sich guten Glaubens als Skipper freihalten lassen!
3.9 Die Skipperhaftpflicht-Versicherung gilt nicht für Skipper, die selbstständige Chartertörns gegen Entgelt organisieren oder gegen andere geldwerte Vorteile das Schiff führen.
Quelle:
http://www.yacht-pool.de/fil … ngsbedingungen_de_201807.pdf
Pantaenius
§ 4 Ausschlüsse
………
2. Sämtliche Ansprüche, wenn der Versicherungsnehmer durch seine Tätigkeit als Schiffsführer einen kommerziellen Nutzen, Lohn oder anderweitigen geldwerten Vorteil erhält. Wenn die Versicherung auch bei einer solchen Verwendung einer Yacht durch den Versicherungsnehmer gelten soll, ist eine vorherige besondere Vereinbarung nötig;

3. Haftpflichtansprüche aus Schadenereignissen, die eintreten, während die Yacht
a) von einer verantwortlichen Person geführt wird, die nicht die für das Führen der Yacht erforderliche behördliche Erlaubnis besitzt;
Quelle
https://www.pantaenius.com/p … ipperhaftpflicht_Bedingungen

Behördliche Genehmigung *pfeil* BRD *pfeil* amtlicher SBF/See - Binnen oder für das Revier vorgeschriebener Befähigungsnachweis!
*****ree Frau
21.891 Beiträge
Gruppen-Mod 
Für kommerzielle Skipper gibt es immer gesonderte Vereinbarungen, auch für jene die einfach nur chartern und Gäste mitnehmen, die dafür bezahlen. Das ist mitunter sehr tricky. Solange alles gut geht, kein Problem, im Schadensfall kann das ganz anders aussehen!
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