Interessantes Video. Hier hat man sich als Demonstrationsobjekt und Kooperationspartner mit Pitter aber auch einen guten der Branche herausgesucht. Letztendlich - und das sagt auch der Beitrag - geht es dabei um Schutz des Charterers genauso wie dem Schutz des Vercharterers. Und ja: TV_Johanna hat vollkommen recht ..... da fehlt noch viel auf der Liste.
Ich kann nur jedem empfehlen sich entweder eine Checkliste aus dem Internet herunter zu laden oder ein Törn Logbuch mit entsprechenden Listen zu verwenden. Damit kann man direkt einige Fliegen mit einem Schlag erledigen.
Mal ein paar Stories, die mir schon wirklich so passiert sind:
Bei der Übernahme der Yacht stelle ich fest, dass die Pyrotechnik seit 2 Jahren (zwei Jahre!!!!) abgelaufen ist. Der Vercharter meinte, die würden trotzdem noch funktionieren. Nach meinem freundlichen Hinweis er möge mir doch schriftlich geben, dass er im Schadensfalle wegen der abgelaufenen Pyrotechnik persönlich die volle Verantwortung übernimmt, nahm er sie brachte sie auf eine andere Charteryacht und brachte mir gültige Pyrotechnik.
Auf einer anderen Yacht wollte ich die Notpinne aufstecken. Der Ruderquadrant war durch einen verschraubbaren Aluminiumdeckel gesichert. Dieser ging nicht zu öffnen. Aussage des vercharterers: Braucht man nicht! Nachdem ich wieder meine Standardfrage nach der schriftlichen Bestätigung der Schadensübernahme gestellt hatte, haben 2 Techniker geschlagene 3 Stunden daran gearbeitet alles wieder gängig zu machen.
Da gibt es noch viele Stories. Aber sonst wird hieraus ein Buch und nicht ein kurzer Thread.
Willi