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Für Mitsegelanbieter in kroatischen Gewässern!

*********Echt Mann
1.317 Beiträge
Themenersteller 
Für Mitsegelanbieter in kroatischen Gewässern!
Für alle die es bisher nicht wußten, nicht glaubten oder es nicht so eng sehen wollten!

SeaHelp weist bei dieser Gelegenheit nochmals darauf hin, dass die Regelung, dass nicht der Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis, sondern auch eine von ihm benannte zuverlässige Person das Schiff führen darf, sofern er sich selbst an Bord befindet, in Kroatien keine Gültigkeit besitzt. Hier muss der Inhaber des gültigen Bootsführerscheins selbst am Ruder stehen.
Quelle:
https://www.sea-help.eu/akti … 142-verstoesse-festgestellt/

Das damit im Schadensfall auch eine Skipperhaftpflicht nicht zahlt, wen ein Crewmitglied ohne Befähigungsnachweis am Runder stand, sollte somit auch klar sein.
Man darf nie davon ausgehen, was in Deutschland erlaubt ist gültet überall!
Wie ist das bei Ausbildungstörns?
Zitat von *********Echt:
Für Mitsegelanbieter in kroatischen Gewässern!
Für alle die es bisher nicht wußten, nicht glaubten oder es nicht so eng sehen wollten!

SeaHelp weist bei dieser Gelegenheit nochmals darauf hin, dass die Regelung, dass nicht der Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis, sondern auch eine von ihm benannte zuverlässige Person das Schiff führen darf, sofern er sich selbst an Bord befindet, in Kroatien keine Gültigkeit besitzt. Hier muss der Inhaber des gültigen Bootsführerscheins selbst am Ruder stehen.
Quelle:
https://www.sea-help.eu/akti … 142-verstoesse-festgestellt/

Das damit im Schadensfall auch eine Skipperhaftpflicht nicht zahlt, wen ein Crewmitglied ohne Befähigungsnachweis am Runder stand, sollte somit auch klar sein.
Man darf nie davon ausgehen, was in Deutschland erlaubt ist gültet überall!

*********Echt Mann
1.317 Beiträge
Themenersteller 
Ich vermute das bei Ausbildungstörns der SKS oder höherwertig gemeint ist und damit liegt ja der SBF-See als amtlicher Befähigungsnachweis vor.

Gruß
Klaus
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