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Corona und Segelverbot in Deutschland

****li Mann
278 Beiträge
Danke. Das hört sich gut an.
****r60 Mann
1.151 Beiträge
@********frau *hae* Also bei uns im Süden kam die Meldung an, daß Schleswig-Holstein sämtlichen Tourismus untersagt hat. Auch den Tagestourismus. O.k. slippen ist nicht unbedingt Tourismus, aber der Schiffseigner muß dazu doch im Normalfall einen "Freizeit-Tag" einplanen. *nixweiss*
********4229 Mann
9 Beiträge
Das besagte Verbot besteht. Auch das zu Wasser lassen von Booten ist verboten. Eigner, die Ihre Yacht in SH untergestellt haben, und keinen Erstwohnsitz in SH haben, kommen nicht einmal nach SH rein.
********mart Paar
3.331 Beiträge
Na, wer es glaubt wird seelig!

Ich bin beruflich unterwegs in ganz Deutschland. War gestern noch in Stuttgart gestartet und kam in Hamburg an. fuhr witer nach Kiel und wieder zurück ins Rhein-Main-Gebiet.
Ich kam durch sehr viele Bundesländer und nirgends wurde ich angehalten, gefragt noch wirde mir die einreise verwehrt.

...tja und was sagst du nun?
*****meo Paar
2.828 Beiträge
ich denke , die schauen sich die auswirkungen ihrer Ansagen an...wenn sie nicht ordentlich wirken schlagen sie zu..
*****ree Frau
22.075 Beiträge
Gruppen-Mod 
Thema verfehlt, setzen sechs...

Meine Freunde in *hamburg* haben ihr Boot in SH/Neustadt und kommen nicht rein zu ihrem Boot...

Quer durch die Republik zu fahren ist sicher nicht das Thema, als Chauffeur ist das vllt etwas anderes.
*****meo Paar
2.828 Beiträge
das thema bitte wenn " setzen sex "
*****ree Frau
22.075 Beiträge
Gruppen-Mod 
*lol* ich wollte es nicht schreiben, habe es nur gedacht *g*
*****meo Paar
2.828 Beiträge
es im sitzen bei vollem wind zu treiben ...
*******ves Paar
334 Beiträge
Hier die offizielle Meldung des Bayerischen Segelverbands:

Wassersport in Bayern im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie:
Die Wassersportsaison hat aufgrund des sonnigen Frühlingswetters pünktlich zu den
Osterferien Fahrt aufgenommen. Allerdings treffen auch den Wassersport in der
gegenwärtigen Lage viele Einschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.
Wie in vielen anderen Bereichen auch wird den Betroffenen in dieser Zeit großes Verständnis
aber vor allem auch Einsicht und selbstkritisches Handeln abverlangt. Was heißt das nun
konkret?
Der Schutzzweck der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist die
Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus. Der eigene Hausstand darf nur bei Vorliegen
eines triftigen Grundes verlassen werden (bspw. Arztbesuch, Einkaufen, Berufsausübung
etc.).
Sport und Bewegung an der frischen Luft stellen einen triftigen Grund dar, allerdings
ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige
Gruppenbildung.
Dieses gilt auf den Bundeswasserstraßen Main, Main-Donau-Kanal und Donau und auf allen
bayerischen Landesgewässern, wie z.B. dem Chiemsee.
Untersagt ist der Betrieb sämtlicher Einrichtungen, die nicht notwendigen Verrichtungen des
täglichen Lebens sondern der Freizeitgestaltung dienen. Damit ist der Betrieb von
Sportboothäfen, Vereinsgeländen, Trockenliegeplätzen, Bootshallen, Wasserski- und
Wakeboardanlagen etc. ausgeschlossen. Sie bleiben gesperrt. Damit bleibt auch der Zugriff
auf die dort befindlichen Wasserfahrzeuge verwehrt. Auch die Vermietung von
Wassersportfahrzeugen dient der Freizeitgestaltung und ist untersagt.

Der Kranbetrieb von Booten ist grundsätzlich nur gewerblich zulässig.
Ein Einwassern von Wassersportfahrzeugen/-geräten von Privatleuten ist lediglich in öffentlich
zugängigen Bereichen, z.B. an öffentlichen Slipstellen, zulässig.
Auch Arbeiten von Bootseignern an ihren Wasserfahrzeugen (z.B. Herrichten zur Vorbereitung
der Einwasserung, Streichen, Schleifen etc.) stellen keinen triftigen Grund zum Verlassen des
eigenen Hausstands dar und sind derzeit nicht zulässig.
Zugelassen ist die Ausübung des Sports und die Bewegung an der frischen Luft, allerdings
nur alleine oder mit Personen des eigenen Hausstands.
Hierunter fallen insbesondere
 Bootfahren mit Segel- oder Ruderbooten
 Stand-up-Paddeln
 Kitesurfen, Windsurfen
 u.ä.
Der Betrieb von maschinengetriebenen Sportbooten ist nicht zulässig; dieser fällt nicht unter
den Begriff "sportliche Betätigung". Keine Rolle spielt dabei, ob es sich um Verbrennungs-
oder Elektromotoren handelt.

******ler Paar
115 Beiträge
Da ist man in Kiel bzw. etwas großzügiger. Mit Abstand dürfen Winterliegeplatzarbeiten mittlerweile gemacht werden. Einreise aus anderen Bundesländern ist nur gewerbliche erlaubt, "Grenzkontrollen" finden vereinzelt statt. Aber vor Ort muss man doch mit Kennzeichnenkontrollen und seit neusten mit Busgeldern rechnen. Hotels und Pensionen dürfen natürlich nur gewerbliche genutzt werden. Slippen, und befahren derzeit nur gewerblich, Hoffnungen gehen dahin, dass dies mit Abstand bis zum Monatsende auch privat möglich sein wird (für Schleswig-Holsteiner).
********4229 Mann
9 Beiträge
Hier haben es einige nicht verstanden!
Eine fehlende Kontrolle oder gar eine fehlende Zurückweisung aus einem Bundesland heißt nicht im Umkehrschluß, daß Bestimmungen oder Verbote außer Kraft gesetzt sind.
Ich beführworte unregemäßige Kontrollen!! Und wenn einer einfach so touristisch umherreist, ist das eine grobe Außerachtlassung von Bestimmungen und sollte drastisch bestraft werden!!
*****meo Paar
2.828 Beiträge
offensichtlich haben einige immer noch nicht den Knall gehört..
nach 7 bis 8 Tagen die ersten Symptome, dann ganz schnell Atemprobleme zwei drei tage, dann Zwangsbeatmung 3- 5 tage..dann Erstickungskampf drei tage im Koma..dann wenn Geräte belegt sind Morphium zum einschläfern der aufgegebenen..

jeder der die Empfehlungen missachtet begeht billigend in Kauf nehmend schwere Körperverletzung bis groß fahrlässige Tötung...hier bis zu 8 Jahren Haft mindesten Bussgeld von 25000 bis Übernahme der Heilungskosten
Jene setzen ja leider nicht nur sich der Gefahr aus..sondern Ärtze Pfleger Sanitäter Patienten im Krankenhaus Altenheime und die Familien der Pfleger..Polizisten....die jetzt reisen sollte man sofort einkassieren 4 Wochen Quarantäne auf eigene Rechnung...
Wer jetzt im Sommer ins Ausland reist sollte auch selbst sehen wie er im Falle eines Falles zurück kommt..die ganze irre Rückholaktion kostet über 100.000.000 Millionen dem Steuerzahler und hier wissen Familien alleinstehende Obdachlose nicht wie sie sich schützen ernähren überleben sollen...
******_69 Paar
6.710 Beiträge
Als Bootseigner sind wir auch dazu verpflichtet in geraumen Abständen unser Boot/Schiff zumindest einer Sichtprüfung zu unterziehen, dass Schäden an der Umwelt rechtzeitig verhindert werden können.
Das gilt genau so wie für Zweitheime, Wohnmobile, Wohnungen, Gartenhäuser etc. in denen sich Gas oder Strom und Wasser befindet, oder auch Verbrennungsmotore eingelagert sind. *knuddel*

Es ist sehr wohl erforderlich, natürlich unter allen Maßnahmen um Abstand zu anderen nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen zu wahren.
*****meo Paar
2.828 Beiträge
@ deire ..natürlich kannst du das machen, wenn du glaubst , dass diese Aktionengerade jetzt nicht 4 bis 5 Wochen warten können und du sie für eine frage auf leben und tot..du solltest dann auch für deine möglichen folgen aufkommen...was nutzt dass tollste bötchen , wenn gesundheit und leben dahin sind...alles relativ..
******sky Paar
2.531 Beiträge
Themenersteller 
Hallo liebe User,

bitte last diesen Thread nicht auch noch in Richtung Corona-Diskussion und richtiges Verhalten entgleiten.

Der Thread wurde aufgemacht, um die aktuelle Lage, für Bootbesitzer, in den einzelnen Regionen, etwas genauer zu beleuchten.

Es wäre schön, wenn wir zu diesem Thema zurück finden würden. *wink*
****nd Mann
160 Beiträge
Jetzt auch ganz konkret in Baden-Württemberg
*******Dom Mann
4.863 Beiträge
Gruppen-Mod 
Ich habe hier mal ganz eindeutig die gleiche Sichtweise wie @******sky und kann überhaupt nicht verstehen, warum immer wieder Beiträge gepostet werden, die absolut am Thema vorbei gehen.

Jeder kann sich auf dieser wundervollen Plattform in JoyCity äußern und austauschen, dann aber bitte an den richtigen Stellen, mit wohl gewählten Worten und überdachten Beiträgen.

Es ist völlig überflüssig Dialoge zu starten, um immer wieder den anderen zu maßregeln oder zu diskreditieren und dazu immer öffentlich, was für mich persönlich ein NoGo ist.

Wenn euch das so wichtig ist eröffnet einen eigenen Thread an der passenden Stelle und in der passenden Gruppe oder tauscht euch per Clubmail aus, wenn dazu beide bereit sind.

Nun wünsche ich allen viel Gesundheit, dass ihr das Leben schätzt und für morgen ein tolles Osterfest, mit kulinarischen Leckereien und außergewöhnlichen Erlebnissen.

BiDo *modda*
****17 Frau
381 Beiträge
Kommen wir wieder zum ursprünglichen Thema zurück: wo gibt es welche Beschränkungen/Lockerungen bzw welche Erfahrungen wurden gemacht.
******ler Paar
115 Beiträge
Aussage Landesregierung Öffnung der Sportboothäfen zum 4. Mai und Wassersport möglich mit 2 Personen.
******ler Paar
115 Beiträge
Für *schleswig* , noch keine Aussage zu nicht Schleswig-Holsteiner Bootsbesitzern
*********sicht Paar
2.681 Beiträge
Zitat von ******ler:
Aussage Landesregierung Öffnung der Sportboothäfen zum 4. Mai und Wassersport möglich mit 2 Personen.

Moin, hast du einen Link zum nachlesen?
****nn Mann
379 Beiträge
Das habe ich auch gelesen
*********sicht Paar
2.681 Beiträge
Vieles ist anscheinend noch unklar, wenn ich das richtig verstehe?
2 Personen aus dem gleichen Haushalt? Können auch andere Häfen besucht werden?
Darf wieder an Bord übernachtet werden?
Laut dem "Schleiboten" wurde gestern in Kiel ein Einhandsegler von der Wasserschutz aufgebracht und zurück in seinen Hafen geleitet. "Ihn erwartet ein saftiges Bussgeld".
********4229 Mann
9 Beiträge
Ich denke, da geht es nur um wirtschaftliche Interessen der Hafenbetreiber. Das Betreiben von Wassersport in unserm Sinne ist noch nicht bedacht.
Ruhe bewahren kann da nur Helfen.
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