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Gäste auf der Eigner-Yacht

*******live Paar
534 Beiträge
no risk, no fun!!! *g*
*********sicht Paar
2.681 Beiträge
Zitat von *****ree:
Wie man vom MOD Team erfährt, besteht hier in der Gruppe kein Interesse, - daher einfach unser Tip, an Eigner und Gäste, klärt vorab ob im Zweifel die Versicherung zahlt! *g*
Und nun allseits eine Hand breit *g*

Was haben wir damit zu tun... das haben Segelanbieter und Mitsegler untereinander zu klären.
Dieses ganze Thema ist schon so oft durchgekaut worden, dass wir dazu rein gar nichts mehr sagen wollen.

https://www.joyclub.de/groups/segeln/forum/t1984782.diskussionen_kommerziell_nichtkommerziell_preise.html

Volle Zustimmung ,Shivaree.
Mir fällt da nur ein "Und ewig grüsst das Murmeltier."
Und auch immer wieder der "Standard-Klopfer " dabei " Wenn die Crew den Skipper von der Bordkasse befreit, ist das gewerblich" *roll*
*****l51 Mann
28 Beiträge
Meinung hin, Meinung her ! In diesen Fällen spielt das Finanzamt und die privaten Meinungen keine Rolle. Kommt es zu einem schwerwiegenden Unfall, muss der Fall vor das deutsche Seegericht, (immer wenn es sich um ein deutsches Schiff handelt, oder Deutsche beteiligt sind) egal ob in deutschen Hoheitsgewässern, oder außerhalb von Deutschland. Das Seegericht klärt auch die Frage, gewerblich oder privat, mit den sich daraus ergebenden Folgen (Führerscheinfrage, Versicherung usw.). Nimmt der Eigner z.B. Geld für den Sprit, oder lässt sich verköstigen, geht das Seeamt von gewerblich aus !!! Egal was das Finanzamt sagt, das eine ist Steuerrecht und das andere ist und bleibt Seerecht.
********mart Paar
3.336 Beiträge
Zitat von *********sicht:

Und auch immer wieder der "Standard-Klopfer " dabei " Wenn die Crew den Skipper von der Bordkasse befreit, ist das gewerblich" *roll*

Nach kürzlich geführten Gesprächen mit Versicherungen ist obige Aussage nur bedingt richtig. Es kann gewerblich ausgelegt werden, im Schadensfall, wenn zusätzliche Punkte, wie Häufigkeit (diese Entscheidung obliegt einzig und allein dem Versicherungsgeber) im Jahr, mit erfüllt sind. Die Tatsache allein, der Bordkassebefreiung, führt nicht zwangsweise zur gewerblichen Auslegung.

Wir empfehlen, dies vor Versicherungsabschluß mit der Versicherung schriftlich zu klären.
Denn je Versicherung gibt es unterschiedliche Standpunkte, leider.

Von einer weiteren Diskussion, zu diesem Punkt, bitten wir abzusehen, an dieser Stelle. Wir werden uns daran nicht beteiligen und betrachtet unseren Artikel nur als unverbindliche Information, deren Prüfung, jedem selbst obliegt, bei seiner Versicherung.
*********Echt Mann
1.317 Beiträge
Vielleicht würde es einigen helfen wenn sie nicht immer nur das Wort gewerblich verwenden.
Da gibt es einige andere Varianten die zwar kommerziell sind aber kein Gewerbe voraus setzen.
Auch gibt es den Ausdruck des geltwerten Vorteils. Das ist ein ganz normaler Begriff den jeder googlen kann.

So, und jetzt fließen einige Aussagen ein die aber individuell betrachtet werden müssten.

Wann etwas wie ausgelegt wird ist immer in dem Moment Interessant sobald etwas passiert ist und hinterfragt wird.

Beispiele wie
-Gerichte
-Versicherungen
-Finanzamt
wurden ja schon genannt.

Da dieses Thema, wie auch bereits erwähnt, schon öfters durchgekaut wurde, bin ich mir sicher das fast alle Wissen was sie tun und sich so verantwortungsvoll verhalten wie man es von Skippern erwartet.
***Pa Paar
617 Beiträge
Themenersteller 
Unkosten sind übrigens die Kosten die durch eine Handlung, zB. Mitnahme, zusätzlich entstehen, mit Nichten ein Anteil an den gesamten jährlichen Betriebs oder Gestehungskosten *g* Die Rechnung, dass das Boot im Jahr insgesamt, man 8 Wochen mit im Schnitt 4 Leuten, und somit pro Woche und Person 'Unkosten' in Höhe von Gesamtkosten/8/4 anfallen, hat sehr sehr kurze Beine!
****di Mann
857 Beiträge
Vielleicht sollten wir uns daran orientieren - so macht es unser Staat:

Zitat: Wann wird Kleinunternehmer umsatzsteuerpflichtig?
Lag Ihr steuerpflichtiger Jahresumsatz im Gründungsjahr unter 22.000 Euro und erwarten Sie im zweiten Jahr nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz, bleibt es bei der Kleinunternehmer-Regelung. Überschreiten Sie im zweiten Jahr die 22.000-Euro-Grenze, unterliegen Sie ab dem dritten Jahr automatisch der Regelbesteuerung.

Ich denke, dass die meisten Segler, ob als Eigner oder Gelegenheitscharter, die nur für ein paar Wochen gegen Bezahlung einer "Verschleißgebühr" Leute "einladen" mitzusegeln, mit ihrem Umsatz nicht das Interesse der Finanzämter wecken, weil die abzugsfähigen Kosten für Instandhaltung, Versicherung, Liegeplatz und Arbeitskleidung, Sicherheitswesten etc. die Erlöse aus der Vermietung um ein vielfaches Übersteigen.

Anders sehe ich das bei Leuten, die ganz- oder halbjährig auf ihrer Yacht leben und sich von Mitseglern eben diese Kosten einschließlich der eigenen Lebenshaltung zumindest teilweise finanzieren lassen. Da würde für mich das "Gewerbe" beginnen und ebenso das Risiko, als Veranstalter der Reise auch in juristische Haftung genommen zu werden, nicht nur bei Unfällen sondern auch beim Finanzamt des jeweiligen Landes, egal unter welcher Flagge.

Meine Meinung, es darf sich jeder anschließen der sie für gut hält, ich akzeptiere auch andere Ansichten zu diesem Thema *g*
*******live Paar
534 Beiträge
by the way: UNkosten, sind das Gegenteil von Kosten, ergo Gewinne, wie ja auch UNsinn das gegenteil von Sinn ist!! *gg* oder ist das jetzt UNmöglich?
*****ree Frau
22.090 Beiträge
Gruppen-Mod 
Das Wort Unkosten wird in der deutschen Umgangssprache als Synonym für Kosten, Selbstkosten oder Auslagen verwendet. In der kaufmännischen und wissenschaftlichen Terminologie ist die Nutzung des Wortes unüblich.

Mit anderen Worten, dieses Wort gibt es nicht!
Quelle: wikipedia
*****ony Mann
859 Beiträge
aha ....
und wie ist das mit Unwetter? *floet*

*zumthema*
*******Dom Mann
4.885 Beiträge
Gruppen-Mod 
Zitat von ***Pa:
Unkosten sind übrigens die Kosten die durch eine Handlung, zB. Mitnahme, zusätzlich entstehen, mit Nichten ein Anteil an den gesamten jährlichen Betriebs oder Gestehungskosten *g* Die Rechnung, dass das Boot im Jahr insgesamt, man 8 Wochen mit im Schnitt 4 Leuten, und somit pro Woche und Person 'Unkosten' in Höhe von Gesamtkosten/8/4 anfallen, hat sehr sehr kurze Beine!

Ich gebe mir wirklich Mühe zu verstehen, nachzuvollziehen und zu bewerten und melde mich eher selten.

Was aber die Worte „Kosten“ und „Unkosten“ betrifft, liegt ihr daneben.

Siehe Wikipedia ...

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Unkosten

Das Wort Unkosten wird in der deutschen
Umgangssprache als Synonym für Kosten, Selbstkosten oder Auslagen verwendet. In der kaufmännischen und wissenschaftlichen Terminologie ist die Nutzung des Wortes unüblich. In Gesetzestexten wie im § 581 HGB und in der Anlage 1 Versicherungsaufsichtsgesetz wird der Begriff verwendet.

Bin wirklich gespannt wie es hier weiter geht, da mich das Thema brennend interessiert und ggf. Betroffener bin.
****59 Mann
58 Beiträge
Definition von gewerblich und Unkosten
Es ist leider immer wieder verwirrend, dass der Bergriff "gewerblich" im Steuerrecht anders definiert wird als im Seerecht.
• Gewerblichkeit im Steuerrecht ist jedem Eigner und Skipper seine (privat) Sache und berührt die Crew nicht.
• Gewerblichkeit im Seerecht hat gravierende Auswirkungen für den Skipper und die SOLAS-V Sicherheitsaustattung des Bootes. Der Skipper ist hier in der Haftung und nicht der Eigner.

Was lernt jeder BWL-Schüler: Unkosten sind die Kosten die keine sind... Ist wie mit Untiefen, dort ist auch keine Tiefe vorhanden. *zwinker*
*********Echt Mann
1.317 Beiträge
Wow, jetzt kommt man zum Steuerrecht wo aber die jetzt in den Raum gestellte Aussage für nicht Betroffene wieder jede Menge Möglichkeiten der Fehlauslegung gibt.

Der § 19 Umsatzsteuergesetz (für Kleingewerbe, Freiberufler sagt nichts anderes, als das man sich bei Einkünften bis zu bis zu einer bestimmten Höhe von der Umsatzsteuerausweisung (MwSt) befreien lassen kann aber im Gegenzug sich auch nicht die Vorsteuer beim Kauf von Waren erstatten lassen kann. Die Einkünfte selber sind immer Steuerpflichtig.

Wer ein Kleingewerbe angemeldet hat, kennt sich aus und die Anderen muss es nicht interessieren.

Wer in einem Verein als Trainer, Übungsleiter oder ähnliches arbeitet, eine Aufwandsentschädigung erhält, weiß auch das dieser bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei ist.

Wer über seinen Arbeitgeber Sachzuwendungen oder Ware vergünstigt erhält, hat einen geldwerten Vorteil der für ca 1.000,- im JAHR steuerfrei ist.

Wer dem Nachbar beim Hausbau hilft und dafür ein Taschengeld bekommt, wird davon bestimmt nicht leben können aber der Nachbar hat sicher eine Bauherrenversicherung damit im Schadensfall, der Helfer stützt vom Gerüst, keiner auf einem finanziellen Schaden sitzen bleibt.

Diese Einkünfte müssen aber alle angegeben werden da man ja theoretisch aus aus allen drei Beispielen Einkünfte erziehlen könnte und dann doch Reich wird.

Grob gesagt, Einkünfte sind nun mal Einkünfte.

Finanzamt, AGB,s der Versicherungen, Crewvereinbarungen/Crewverträge die noch so privat sind(diese fallen unter das BGB) und auch das Wort Veranstalter (auch unter das Reiserecht kann eine Privatperson im ungünstigen Fall geraten) sind das alles eigenständige Themen.
Genauso die einzelnen Gesetze und ihre rechtliche Auslegung in anderen Ländern.

Wirkliche Antworten wird nur der erhalten, der letztendlich über ein Gerichtsurteil mit einem dieser Themen konfrontiert wurde.

Ich sehe in der Treaderöffnung des TE´s nur einen Hinweis auf mögliche Probleme die nicht jeder gleich auf dem Radar hat.

Welche Schlüsse aus jetzt allen Beiträgen gezogen wird, liegt doch in jedem seiner eigenen Verantwortung.
Hallo,
allmählich verstehe ich die ganze Diskussion nicht mehr.
Eines ist sicher: wenn die Einnahmen durch Segeltörns kleiner sind als die Ausgaben (Kosten,`Unkosten´), dann hat das Finanzamt keinerlei Interesse an einer Versteuerung. Durch diese negativen Einnahmen könnte man seine gesamte Steuerlast vermindern. Für das Amt ist es Hobby, was es auch ist, wenn man gelegentlich mal jemand mit nimmt auch gegen Geld. Ich hatte ja schon mal einen Steuerprüfer als Gast mit an Bord, für den war es kein Problem, seinen Obulus zu entrichten. Wer das ganze Jahr immer wieder regelmäßig Leute gegen Bezahlung mitnimmt, für den gelten möglicherweise andere Regeln
***Pa Paar
617 Beiträge
Themenersteller 
Geht doch nicht um die Steuer *g*

Mal ein Beispiel:
Der freundliche Mitsegler aus dem Joy steckt beim Ablegen mal eben seine Finger in eine Klüse. Schwups brechen ein paar Knochen und es treten mittlere Mengen Blut aus. Glücklicher Weise bekommt man das Boot recht flott wieder fest gemacht, die Finger sind noch alle zumindest vorhanden, und es gibt sogar einen Krankenwagen der diesen Hafen zeitnah erreicht. Die Behörden schreiben Unfallberichte, unser Mitsegler landet im Krankenhaus, die flicken das alles wieder hin, aber die Heilung dauert. Selbst mit dem Auto wieder heim klappt nicht, der Mitsegler wird krank geschrieben, fehlt paar Wochen in der Arbeit und auch einige Monate später funktionieren 2 3 Finger noch nicht wieder vollständig, der Mitsegler kann seinen Beruf nur noch eingeschränkt ausführen.
Der freundliche Mitsegler ist plötzlich nicht mehr ganz so freundlich und äußert, gegenüber Arbeitgeber, Arzt oder Versicherung, dass er gar nicht weiß, ob mit der Klüse wirklich alles in Ordnung war. Auf Rückfrage gibt er an, dass er 400€ + Bordkasse für die Woche bezahlt hat. Das Arbeitsamt fragt, ob der Mitsegler denn bereits Schmerzensgeld und/oder Entschädigung erhalten hat...
Jetzt ist die Freude groß, ermitteln doch die Bootsversicherung, die Krankenversicherung, der Arbeitgeber, das Arbeitsamt, das Hafenamt und evtl. noch andere gegen unseren Eigner und/oder Skipper. Viel Spaß in den diversen Gerichtsverhandlungen zu argumentieren, dass die 400€ ja gar keine kommerzielle Nutzung waren und dabei all diese Prozesse, im Fahrtgebiet, am Heimatort des Mitseglers, der eigenen Heimat und im Flaggenstaat zu Gewinnen.
Ja, da kommen ganz schnell allein 3 oder mehr Gerichtsstände raus, u.U. in 3 verschiedenen Ländern. Aber das ja alles kein Problem, man macht das ja nur paar Wochen im Jahr und Jahrzehnte lang passiert ja auch nichts. Für uns ein Horrorszenario, selbst wenn alles 100% korrekt und legal war.

Wir wünschen Euch allen, Mitseglern, Eignern, Skippern, dass nichts passiert und im Zweifel nichts schlimmes, dass alle Versicherungen brav bezahlen, dass niemand für Jahrzehnte Ansprüche stellt!!!
Ja, wir haben ein wenig den schwarzen Peter gemalt, aber jeder Segler weiß, etwas wie obiges kann ganz schnell mal passieren! Davon, dass man auf See einen 'verliert', und auch das kommt, wie wir leider wissen, durchaus immer wieder mal vor, gar nicht zu sprechen!
*********sicht Paar
2.681 Beiträge
@***Pa - das ist kein Horror-Szenario sondern eine durchaus realistische Schilderung dessen, was passieren kann.
Es lohnt sich, immer mal wieder Yacht Unfälle, die die BSU untersucht hat, nachzulesen. Sehr lehrreich, was da alles geprüft wird.
********mart Paar
3.336 Beiträge
Zitat von *******owl:
Hallo,
allmählich verstehe ich die ganze Diskussion nicht mehr.
Eines ist sicher: wenn die Einnahmen durch Segeltörns kleiner sind als die Ausgaben (Kosten,`Unkosten´), dann hat das Finanzamt keinerlei Interesse an einer Versteuerung. Durch diese negativen Einnahmen könnte man seine gesamte Steuerlast vermindern. Für das Amt ist es Hobby, was es auch ist, wenn man gelegentlich mal jemand mit nimmt auch gegen Geld. Ich hatte ja schon mal einen Steuerprüfer als Gast mit an Bord, für den war es kein Problem, seinen Obulus zu entrichten. Wer das ganze Jahr immer wieder regelmäßig Leute gegen Bezahlung mitnimmt, für den gelten möglicherweise andere Regeln

Unser Finanzamt fand dazu seine ganz eigenen Standpunkt.
Alle Kosten die uns entstehen durchs Segeln, werden dem Hobby zugeschrieben und sind somit nicht steuermindernd.
Alle Einnahmen sind aber steuerlich zu erfassen und werden als Gewinn gewertet.

Einsprüche dieser Entscheidung wurden alle abgelehnt.

Seither ist Finanzamt und Segeln nicht vereinbar und jedes Finanzamt kann die Worte im Textgebinde frei auslegen.

Viel interessanter ist aber die Frage der "gewerblichen" Tätigkeit bei Mitnahme von Personen im Urlaub.
Beschränken wir uns doch mal darauf und teilen zwischen Charter und Eignermitnahme.
*****ree Frau
22.090 Beiträge
Gruppen-Mod 
Zitat von ********mart:
Unser Finanzamt fand dazu seine ganz eigenen Standpunkt.
Alle Kosten die uns entstehen durchs Segeln, werden dem Hobby zugeschrieben und sind somit nicht steuermindernd.
Alle Einnahmen sind aber steuerlich zu erfassen und werden als Gewinn gewertet.

Wie schon gesagt man sollte zwischen Eigneryacht und Charter unterscheiden.
Bei Charter ist der obige Standpunkt des Finanzamtes zu verstehen.
*****l51 Mann
28 Beiträge
*zwinker* *g*
***Pa Paar
617 Beiträge
Themenersteller 
Bei Charter ist der obige Standpunkt des Finanzamtes zu verstehen.
Der Standpunkt des FA ist für Eigner völlig normal, bei 'geteiltem' Charter wird das FA keine derartigen Anstalten machen.
*****ree Frau
22.090 Beiträge
Gruppen-Mod 
@***Pa
Das meinte ich ja
********mart Paar
3.336 Beiträge
Zitat von ***Pa:

Der Standpunkt des FA ist für Eigner völlig normal, bei 'geteiltem' Charter wird das FA keine derartigen Anstalten machen.
Da müssen wir aus Erfahrung dieser Aussage widersprechen. Es war Charter.
Also.....
Als Gäste lesen wir das alles als abschreckend...... Wir würden gerne mal einen Segel Törn erleben und uns natürlich weitesgehend einbringen.

Wir zahlen gerne allles was erforderlich ist. Um einen solch tollen Urlaub zu erleben.

LG Tina & Martin
*********sicht Paar
2.681 Beiträge
@ mati2 - das ist aber kein schönes Ergebnis der Diskussion hier, dass sie abschreckend wirkt.
Schreibt doch mal genauer, was euch irritiert, vielleicht sind die "Diskutanten", da nehmen wir uns nicht aus, ja ein bisschen "Betriebsblind" geworden? *wink*
*********herCH Mann
76 Beiträge
@***i2 – mir ist es genau so ergangen. Da ich schon einige Jahre nicht mehr als Mitsegler auf dem Meer unterwegs war, habe ich mir für diesen Herbst selbiges vorgenommen. Irgendwo auf dem Mittelmeer ein, zwei Wochen zu segeln, das wäre super. Aber...

Nachdem ich nun die vielen Beiträge in diesem Thread gelesen habe, bin ich mir gar nicht mehr so sicher, ob das mit dem Mitsegeln eine gute Idee ist. Das mit dem Finanzamt scheint mir eher das kleinere Problem zu sein. Da wird der Skipper allenfalls Ärger bekommen, falls er etwas hätte anmelden sollen und es nicht getan hat.

Anders sieht es mit den Versicherungen aus. Wie will ich da als Mitsegler wissen, dass alles in Butter ist. Bin ich versichert, wenn mir etwas passiert, sei es von der Versicherung des Skippers/Eigners oder von meiner eigenen Krankenversicherung. Und we sieht es aus, wenn ich am Steuer stehe und mir eine Patenthalse passieren sollte, die am Boot einen Schaden verursacht?

Ist also alles Mitsegeln bei einem Eigner, wie ich das früher oft getan habe, oder bei einem Hobby-Skipper, der eine Yacht chartert und Mitsegler sucht, wegen Crew, Spass und allenfalls auch Kostenverteilung auf mehrere Köpfe, eine Hochrisikoangelegenheit von der ich die Finger lassen sollte? Schade wär's, wenn der Rechtsdschungel dazu führen sollte, dass Mitsegeln nur noch bei Profi-Charter-Anbietern möglich sein sollte, welche das Boot bis auf die Hundekoje belegen, damit die Kasse stimmt.

Wie seht ihr das? Und wie handhabt ihr das?
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