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Welcher Typ Mann soll es sein ?119
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Gäste auf der Eigner-Yacht

****di Mann
857 Beiträge
Das was CreamcatcherCH beschreibt, stelt kein Risiko für den Mitsegler dar.

Verantwortlich ist der Skipper, und die Fragestellung zielt darauf ab, wann dieser sich außerhalb eines rechtssicheren Raumes bewegt.
****r60 Mann
1.151 Beiträge
Ja, diese Frage des TE ist durchaus berechtigt.
Meine Meinung dazu ist, daß es wohl ziemlich wurst ist, in welchem rechtlichen Status man sich bewegt.
Solange nix passiert, ist immer alles Gut. Wenn was passiert, dann wird es zu Auseinandersetzungen kommen, deren Ende wohl niemals klar abzuschätzen ist.
Die Versicherung wird immer versuchen, ihren Schaden so klein wie möglich zu halten.
Ich bin auch überzeugt, daß es zig Gerichtsurteile gibt, die letztendlich unterschiedlich ausgegangen sind.
Im Endeffekt wird es auch auf den Einzelfall und die jeweilige Situation ankommen und auf das Ermessen des Gerichtes. Wie sagt man doch so schön "Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand"

Soll ich mir aber jeden Spaß aus dem Kopf schlagen, nur weil etwas passieren könnte, oder weil möglicherweise irgendwas nicht ganz Regelkonform ist? Muß ich mir in Zukunft vor einem Törn vom Eigner einen Aktenordner voll Papier zukommen lassen, und diese vom Anwalt und Steuerberater prüfen lassen, ob ich da "unbedenklich" mitsegeln kann. *panik*

Also ich werden es auch weiterhin so handhaben, daß ich mir die Angebote anschaue. Wenn es für mich stimmig ist, dann werde ich den Törn anmelden. Und hoffe, daß ich am Ende des Törns mehr Spaß hatte als Blesuren, die nunmal auch vorkommen können. Und ich hoffe natürlich, daß mir während dem Törn nicht der Himmel auf den Kopf fällt. *barbar*
****li Mann
278 Beiträge
Ich kann mich dem Statement von @****r60 nur anschließen. Wir haben eine Vollkaskomentalität entwickelt, die an Deutlichkeit schon fast nicht mehr zu überbieten ist. Alles und jedes muß bis in die letzte Haarspitze abgesichert sein und am allerwichtigsten: Der Schuldige muß gefunden werden!
Wer den supergünstigsten Törn mit allem Drum und Dran und voller Garantie sucht sollte es sich dreimal überlegen, ob er das mit einem Privatanbieter macht, der kaum bekannt ist. Und wer nach dem Motto: Geiz ist geil handelt bekommt dann eben auch Geiz von der anderen Seite. Also, ein bisschen Eigenverantwortung und Risiko sollte schon jeder bereit sein selber zu tragen.
Damit will ich nicht pauschalisieren, das Privatanbieter alle schlecht sind; genauso wenig wie das alle Professionellen nur gut sind.
*********sicht Paar
2.681 Beiträge
Also die Mitsegler brauchen keine Angst zu haben, dass sie in irgendwelche juristischen Fallen tappsen. Ob alles Regelkonform ist, hat der Eigner oder Charterer zu verantworten.
Und wenn an Bord was passiert ist immer der/die Skipper /in in Verantwortung.....es sei denn du handelst gegen ausdrückliche Anweisung.
*********Echt Mann
1.310 Beiträge
http://mare-consult.de/hosti … ml#SorgfaltspflichtenSkipper

Der Skipper mit 30jähriger Segelerfahrung aber nur Binnen *snief*

Schadenersatz nur 148.564,29 DM, also Pinatz für den Skipper/Charterer der es hat oder eine Versicherung die dann auch wirklich zahlt.
*********herCH Mann
76 Beiträge
@****li
Zwischen Vollkasko-Mentalität und Leichtsinn gibt es ein breites Feld. Und in diesem bewege ich mich bevorzugt.

Dass es im Schadenfall (für alle Beteiligten) allenfalls um ein bisschen mehr als Peanuts gehen kann, zeigen Urteile, wie sie Real_und_Echt genannt hat. Das hat also nichts mehr mit «ein bisschen Eigenverantwortung und Risiko selber zu tragen» hat das nichts mehr zu tun. Wo da übrigens der Zusammenhang ist mit Geiz ist geil, kann ich ebenfalls nicht nachvollziehen. Mit jemandem mitzusegeln, der nicht vom Chartergeschäft lebt, muss keinesfalls finanzielle Gründe haben (kann es aber selbstverständlich). Ich jedenfalls habe mich damals bewusst für diese «familiäre» Variante des Segelns entschlossen. Und ich machte beste Erfahrungen damit. Empfehlen kann ich das allen wärmstens, die genau diesen Rahmen bevorzugen. Gut überlegt und offen besprochen sollte es aber zwischen den Beteiligten auf jeden Fall sein. Mir hat der Thread diesbezüglich jedenfalls «die Augen geöffnet». Ein grosses Dankeschön an alle, die zu einem konstruktiven und offenen Dialog auf dieser eher juristischen Seite des tollen Segelsports beigetragen haben.
****li Mann
278 Beiträge
Da bewegst Du dich ja in einem ziemlich großen Spektrum @*********herCH.
Deshalb wohl auch der nun für mich nicht nachvollziehbare Kommentar.
Aus den zitierten Unfall ist meine Bemerkung nach der Eigenverantwortung aber sehr zutreffend: Man muß nicht Segler sein um bei "orkanartigen Böen" ein gewisses Risiko zu erkennen und dann sichert man sich schon aus eigenem gesundem Menschenverstand; die Schwimmwesten lagen ja griffbereit!
*********Echt Mann
1.310 Beiträge
Und da ist es wieder *nachdenk*
Immer wieder ist zu verfolgen, wie ein Vorfall oder Unfall beurteilt und kommentiert wird. Es werden die Fehler des anderen gesucht und versucht, die „Schuldfrage“ zu klären. Das ganze passiert in vielen Fällen mir einer unglaublichen Herablassung, immer mit der Attitüde: „wie kann man nur so blöd sein“.
Unfälle passieren zum Glück immer nur, wenn zufällig mehrere Fehler gleichzeitig passieren. Z.B. der ausgefallene Motor in der Hafeneinfahrt oder stolpern über die im Cockpit rollende Wasserflasche.
Oder eben jener, von der beschriebenen Verhandlung.

Aber, sie passieren und keiner ist imun dagegen. Die Schadenshöhe kann ins unermäßliche steigen und jeder kann sich glücklich schätzen in diesen hoffentlich seltenen Fällen, entweder gut versichert zu sein oder es aus seiner Portokasse bezahlen zu können.

Und damit bin ich hier raus!
***Pa Paar
617 Beiträge
Themenersteller 
Für Mitsegler:

Listet der Eigner die Termine zB. auf einer Webseite, sollt Ihr vorab oder zeitgleich einen Betrag auf ein Konto überweisen oder per PayPal entrichten, macht der Eigner das häufig mit wechselnden Gästen, sieht es aus wie Werbung, etc...? All das oder auch nur eines davon, sind Zeichen, dass es, zB. von einem Gericht, als 'kommerziell' angesehen werden kann (nicht muss).
In diesem Fall solltet Ihr abklären ob die Haftpflichtversicherung und die Bootsanmeldung/Zulassung eine kommerzielle Nutzung erlaubt und ob der Skipper einen entsprechenden Schein hat, - oder, hat der Eigner so viel Kohle (das kann täuschen), dass Ihr im Zweifel nicht leer ausgeht.
Dass Euch ein Verschulden angelastet wird ist sehr unwahrscheinlich, also kommt es nur darauf an, dass die Versicherung zahlt oder im Zweifel der Eigner zahlungsfähig ist.

Wenn Ihr vor Ort Bordkasse, Supermarkt, Diesel, Restaurant bezahlt, ist es sehr unwahrscheinlich, dass es als 'kommerziell' angesehen wird. Eine private Bootshaftpflicht wird wohl immer vorhanden sein und wenn Ihr im Zweifel angebt, dass der Eigner ein guter Bekannter ist, der/die Euch einfach nur zum Segeln eingeladen haben, wird die Versicherung ganz normal zahlen müssen. Die des Bootes oder Eure eigene.
Schadenersatz für etwaige Verdienstausfälle oder Spätfolgen wird es in dieser Konstellation aber oftmals nicht geben. Ihr segelt diesbezüglich in Teilen auf eigenes Risiko mit, so wie wenn es Euer eigenes Boot wäre.
*********sicht Paar
2.681 Beiträge
Klar, irgendwo Mitsegeln ist immer mit Risiko verbunden, immerhin vertraut man Leib und Leben einem unbekannten Menschen an, von dem man meistens nur das weiß, was er /sie einem erzählt.
Wie es dann aber in einer kritischen Situation abläuft....das wissen viele Skipper/Skipperinnen oft selber nicht, weil sie das nur geübt, aber vielleicht noch nicht erlebt haben.
Aber das ist bei "Profi - Skipper/innen", einer Mitfahrgelegenheit , Bus- oder Flugreise genauso.
Und auf die Masse der Segler gesehen, passiert wirklich sehr wenig an schwereren Unfällen .
Eine Möglichkeit ist, den/die Skipper/in nach Referenzen zu fragen, also nach Menschen, die schon mitgesegelt sind. Ansonsten aufs "Bauchgefühl" Vertrauen.
*****_69 Mann
914 Beiträge
@****ino
Vielen Dank für die klaren Worte, das sehe ich auch so.
Man kann das Leben (Lebenszeit, Unversehrtheit und Gesundheit, wie Freude und Leid) nicht versichern. Das Leben ist eine Reise.
Da stellt sich die Frage ob jemand das Leben leben will - oder ob das Leben dich lebt.
Jeder kann selbst entscheiden wie er /sie es machen will! 🌈
Deswegen freue ich mich aufs segeln, mit tollen Leuten eine schöne Zeit zu verbringen und vertraue auf meine Ausbildung, Erfahrung und dass ich die Situationen richtig und wenn nötig defensiv einschätzen kann.
*******_you Mann
1.446 Beiträge
Der Skipper
3 Rechtsbereiche zu Haftung

der zivilrechtliche Bereich
der verkehrsrechtliche Bereich
der strafrechtliche Bereich

Da gibt es erstmal die Versicherungen,
Landesrecht, EU Recht
(glaube Kroatien ist privat gänzlich verboten)

Mitsegler und Skipper, von psychologischen, sozialem Verhalten bis Zustand/Ausrüstung bei längeren Törns ein?

Da gibt es viele Gerichtsfälle und leider auch einige Unglücke.

Soviel zu Verantwortung, Naturgewalten, usw.

Liebhaber, Steuerfolgen...
Die meisten nutzen Ihre Jacht 20x im Jahr??!!
Wer vor Ort liegt/wohnt schaft schon 100-150, da liegt die Schwelle Einnahmen Ausgaben anders, wenn Gewinne kommen, weil man selber etwas geschaffen hat.

Klar gibt es viele Aspekte, airbnb funktionierte auch lange, also steuerfrei.

Warum es hier keinen Beförderungseignnungsnachweis, Boots Zeugnis gibt, mir noch unverständlich.

... und manchmal gibt es Taxifahrer, wo ich auch nur mit dem Kopf schüttel

Nichts desto trotz, eine schöne Möglichkeit zu schnuppern, Erfahrungen zu sammeln usw.
****di Mann
857 Beiträge
Den steuerlichen Bereich hast du vergessen - was willst du eigentlich sagen?
*********iebe Paar
4 Beiträge
Hallo,
wer ein Schiff unter deutscher Flagge gewerblich nutzt unterliegt den Regularien der BG Verkehr.
Vielleicht kann mit Verweis auf dieses Dokument so manche "legal"-Debatte aufgelöst werden.
Diese Info der BG Verkehr (vormals See BG) enthält alle relevanten Regelungen, bis zur Besatzung

https://www.deutsche-flagge. … -sportboote_neu.pdf/download

Wer ein Sportboot gewerblich nutzt, benötigt dafür ein Sicherheitszeugnis der BG-Verkehr. Das schreibt die „Verordnung über die Inbetriebnahme von Sportbooten und Wassermotorrädern sowie deren Vermietung und gewerbsmäßige Nutzung im Küstenbereich“ (kurz: Seesportbootverordnung – SeeSpbootV) vor, die seit September 2002 in Kraft ist. Für Sportboote unter deutscher Flagge gilt das weltweit. Aber auch Yachten, die im Ausland registriert sind, brauchen eine Bescheinigung der BG, wenn sie auf deutschen Seeschifffahrtstraßen und in deutschen Küstengewässern gewerblich genutzt werden.
Diese Information fasst die Anforderungen zusammen, die von Sportbooten mit einer Rumpflänge von 8 bis 24 m erfüllt werden müssen."

Grüße Thomas
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