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Seerecht, Informationen

*********Echt Mann
1.305 Beiträge
Themenersteller 
Seerecht, Informationen
Ich weiß nicht ob es hier passt oder wo es passen könnte.


Hier habe ich mal etwas gefunden was die Kompliziertheit des Seerechts vielleicht etwas verdeutlicht.

https://www.untersegeln.eu/w … das-des-passes-des-skippers/

Wünsche ein schönes Pfingstwochenende und viel Spass beim schmöckern.
***lb Mann
55 Beiträge
Informativer Beitrag - danke!
*****ree Frau
21.891 Beiträge
Gruppen-Mod 
hier gibt es noch mehr dazu

https://www.untersegeln.eu/die-haftung-des-skippers/

Überhaupt eine sehr interessante Seite mit vielen Infos *g*
*****ree Frau
21.891 Beiträge
Gruppen-Mod 
Vllt auch noch ganz interessant

https://skippernothilfe.org/
***lb Mann
55 Beiträge
Dem kann ich absolut zustimmen! *top*
****tus Mann
2 Beiträge
Ja sehr informativ. *danke*
*********Echt Mann
1.305 Beiträge
Themenersteller 
Das Buch "Die Haftung des Skippers" habe ich mir zugelegt.
Auch wenn darin wirklich interessante Hinweise vermerkt sind ist es aber leider auch sehr werbelastig *nachdenk*
*******lli Mann
173 Beiträge
Nun ja, Du weißt aus welcher Küche das Buch kommt. Wobei die sind informell schon ganz weit vorne.

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass Europa bereits an der Küste aufhört. Denn bist Du erst einmal auf einem Schiff/Yacht und aus dem Hafen raus .... dann hört Europa auf. Da ich gewerblich unterwegs bin, geht das ganze noch viel weiter als in den Artikeln oben beschrieben. Wobei: was heißt gewerblich? Nun, dabei ist noch nicht einmal eine Gewinnerzielungsabsicht erforderlich.

Der deutsche Staat (und auch einige weitere mir bekannten Staaten) betrachten es schon als gewerblich an, wenn ein Skipper für einen Törn nichts zahlt und seine gesamten Kosten auf die Crew umlegt (z.B. Chartergebühren und Bordkasse). Damit entsteht ein Steuerwertvorteil .... und damit bist Du gewerblich .... auch wenn Du gegenüber dem Finanzamt nichts erklären musst.

Nun und führst Du z.B. solch einen Törn unter spanischer Flagge durch, dann kannst Du an deutschen Führerscheinen haben, was Du willst, es zählt nicht. Du must einen spanischen Führerschein für gewerbliche Fahrt besitzen. Dein (deutscher) Führerschein zählt nur, wenn Du dann unter deutscher Flagge unterwegs bist. Aber dafür muss dann die Yacht/Schiff von der BG Verkehr abgenommen sein und über ein staatliches Sicherheitszeugnis verfügen. Charteryachten haben das gewöhnlich nicht.

So lange nichts passiert, ist meistens alles ok (kenne aber auch andere Geschichten). Aber wenn etwas passiert .... dann hilft manchmal auch nicht die Skipperhaftpflicht (welche übrigends in solchen Fällen auch für "gewerblich" abgeschlossen sein muss!!). Es ist dann nämlich nicht unbedingt grob fahrlässig, was durch eine Skipperhaftpflicht gedeckt wäre, sondern vorsätzlich. Und bei Vorsatz sind die Versicherungen nicht unbedingt zahlungswillig.

Nur Schade, dass solches juristisches Gedöhne das zweitschönste Hobby der Welt manchmal so kompliziert macht.
*********Echt Mann
1.305 Beiträge
Themenersteller 
@*******lli
ein inhaltlich perfekter Beitrag *top* mit Aussagen wo ich schon lange versuche darauf aufmerksam zu machen.
Zum Buch hatte ich ja auch gleich geschrieben, sehr werbelastig. Aber Hinweise und aufgeführte Beispiele öffnen vielleicht doch einigen die Augen.
Zitat von *******lli:
Nun und führst Du z.B. solch einen Törn unter spanischer Flagge durch, dann kannst Du an deutschen Führerscheinen haben, was Du willst, es zählt nicht.
Das ist auch in HR so! Die deutschen Scheine nur für nicht kommerzielle Fahrten *ja*
*******lli Mann
173 Beiträge
Zitat von *********Echt:
Das ist auch in HR so! Die deutschen Scheine nur für nicht kommerzielle Fahrten

Nicht nur HR. GR dito. Ebenso Kanaren (gehören diesbezüglich nicht unbedingt zu ES!!!!!!).

Ich hatte es mal zusammengefasst. Man findet es hier: https://www.sportbootschule. … ungen/zulassung-kanaren.html

Und hier steht auch etwas von mir dazu: https://www.sportbootschule. … ungen-deutschland-seebg.html

Willi
*******lli Mann
173 Beiträge
Zitat von *********Echt:
Das ist auch in HR so! Die deutschen Scheine nur für nicht kommerzielle Fahrten

Bin nicht der HR Spezialist, aber soviel ich weiß, gelten bei gewerblich die deutschen Scheine auf Schiffen unter deutscher Flagge. Allerdings musst Du dann für Deine gewerblichen Fahrten in HR eine Firma gründen. Dabei zählt der Boardinghafen und der Von-Bord-Hafen.

Und wer halbseiden dort gewerblich unterwegs ist, wird im Zweifelsfalle direkt an die Kette gelegt. Und die sollen in HR in solch einem Fall nicht zu Späßen aufgelegt sein.
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