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Kontaktbeschränkung an Bord?

*********sicht Paar
2.622 Beiträge
Themenersteller 
Kontaktbeschränkung an Bord?
Frage in die Runde - wie sieht es eigentlich rechtlich aus wenn bei uns die Kontaktbeschränkungen gelten, ich aber ein Schiff unter deutscher Flagge in einem Land chartere, in dem diese Beschränkungen nicht gelten?
Gelten die Regeln des Revierstaates oder die des Flaggenstaates an Bord?
Oder wenn ich mit Familie nach Schweden segel und dort Crew-Wechsel mache und 4 Freunde aus 4 verschiedenen Haushalten an Bord habe - gilt deutsches oder schwedisches Recht?
******_69 Paar
6.665 Beiträge
Pandemiegesetze sind immer auf Hoheitsgrenzen und Gebiete (Ort) bezogen, mit einer anderen Fahne zu wedeln, würde euch nicht vor einem Virus schützen. *knuddel*
********mart Paar
3.299 Beiträge
Wir möchten, mit unserer Meinung dahin tendieren, das innerhalb der jeweiligen Hoheitsgebiet immer die Regeln des Landes gilt, zu dem das Hoheitsgebiet gehört.
Ist man außerhalb der 12sm Zone, dürft das Gesetz des Flaggenstaates gelten.

Abgeleitet sind diese Gedankengänge von der, vom Yacht-pool publizierten Regelungen des Gerichtstandes und Recht bei Havarie.
Moin, moin,
Alles andere , als oben beschrieben, wäre ja wenig sinnvoll. Welcher Staat kümmert sich um die Rechte von Bürger in einem anderen Staat. In vielen Ländern gilt z.B. die Todesstrafe für bestimmte Vergehen, bei uns lebenslänglich.Das hilft den Deliquenten nur, wenn unser Staat für sie massiv interveniert.Bußgelder kassieren sie auch ab...
Warum soll es im Hafen oder in den nationalen Gewässer anders sein-
******oul Paar
78 Beiträge
Wen interessiert was an Bord auf einem Schiff mit Swingern passiert? Wer ein Risiko sieht, lässt es einfach. Punkt. *zwinker*
****777 Mann
81 Beiträge
Hallo schoeneansicht,

das ist sicher eine interessante Frage an die Rechtsanwälte und interessant für gewerbliche Anbieter.
Nach meinem Verständnis gelten auf einem Boot auf hoher See die Gesetzte des Flaggenstaats (darum wird ja auch so viel ausgeflaggt um deutsche Gesetze und Sozialstandards zu unterlaufen). Andererseits mußt Du erst mal auf die „Hohe See“ kommen und in den teritorialgewässern und erst recht in den Häfen gelten wiederum die Regelungen der einzelnen Staaten. Und was gilt, wenn Du in Schweden einen amerikanischen Freund an Bord eines deutschen Bootes nimmst???

Ganz pragmatisch würde ich sagen, wo kein Kläger da kein Richter und in Schweden interessiert sich sicher niemand (außer deutschen Bootsnachbarn) dafür, ob die Crew aus einem oder mehren Hausständen kommt. Wie soll das auch kontrolliert werden, wenn man nur den Pass mit hat?

Ansonsten findet ja auch in Deutschland ein Überbietungswettbewerb bei den Lockerungen statt
https://www.yacht.de/reise/n … t-corona-regeln/a124907.html
(Chartercrews, die aus dem Bundesland starten wollen, dürfen künftig aus beliebig vielen Haushalten stammen und unter Auflagen mehr Häfen anlaufen)
Ich glaube nicht, das das gut für die Deutschlandweite Eindämmung der Coronapandemie ist, aber ich glaube auch, daß andere Bundesländer diesen Wettbewerbsnachteil nicht lange hinnehmen werden.

Und das ganze zeigt es kommt nicht mur auf den jeweiligen Staat sondern auch auf das Bundesland/Provinz/Region an.

Viele Grüße und bleib gesund
Jens777
***Pa Paar
621 Beiträge
In zB. Bayern gibt es gar keine Regeln für privat genutzte Boote. Es wird der öffentliche Raum und privat genutzte Räume und Grundstücke geregelt. Da die Grundstücke benannt sind, ist mit 'Raum' eindeutig ein Gebäude gemeint, sonst hätten die Grundstücke nicht erwähnt werden müssen. Somit gibt es in BY keine Regelung für Boote und zB. PKW *g*
*******ar74 Paar
171 Beiträge
Da fehlen mir die Worte!
*********Echt Mann
1.305 Beiträge
Regelung gibt es in Bayern eigentlich schon. *nachdenk*

https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/
Sport

Kontaktfreier Individualsport mit mindestens 1,5 Metern Abstand (zum Beispiel Tennis, Leichtathletik, Golf, Segeln, Reiten (auch in der Halle) oder Flugsport) unter Beachtung spezifischer Voraussetzungen ist seit 11. Mai 2020 wieder zugelassen.

Also, 1,5m Abstand

Kontaktbeschränkungen im öffentlichen und privaten Raum

Sie dürfen sich mit mehreren Personen im öffentlichen und privat genutzten Raum aufhalten, die

Ihrem eigenen Hausstand angehören,
Ihr Ehegatte, Lebenspartner oder Partner einer nichtehelichen Gemeinschaft (respektive Ihre Ehegattin, Lebenspartnerin oder Partnerin in einer nichtehelichen Gemeinschaft) ist,
Verwandte in gerader Linie und Geschwister sind sowie
mit Personen eines weiteren Hausstandes.

Dabei ist, wenn möglich, der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.

***Pa Paar
621 Beiträge
Eine Spazierfahrt im Auto ist kein Motorsport, ebenso ist das Fahren auf einer Segelyacht auch kein Segelsport *zwinker* Ja, das ist wirklich so, als Sport zählt es nur bei Regatten, auf Jollen und den kleinen Cats.

Schön wenn die Webseite das nochmal interpretiert, das reale Gesetz/Verordnung ist übrigens hier:
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-304/

Unbesehen dessen ist es natürlich geistvoll, nicht Personen von bel. vielen Haushalten an einem engen Ort zusammen zu bringen *zwinker*

(in wie fern eine gemeinsame Segel-Ausfahrt evtl. als kommerziell/gewerblich anzusehen ist, haben wir ja schon an anderer Stelle ausführlich analysiert)
Ein Boot mit Heimathafen in Deutschland und deutscher Eignerschaft, gilt als deutsches Terretorium. Damit unterliegt es vermutlich deutschen Gesetzten und Krisengesetzen. In deutschen Häfen fährt die Waschpo Streife und verhängt Bußgelder. Das ist sicher in Schweden nicht so. Bis voraussichtlich Ende Juni gilt aber an Land und auf dem Boot die Abstandsregel, und nicht mehr als 2 Haushalte.
Ahoi ⚓️
***Pa Paar
621 Beiträge
die Verordnungen kommen von den Bundesländern,
gehört ein Boot unter DE Flagge denn dem Bundesland des Heimathafens an?
wenn es sich in int. Gewässern befindet, soweit ich weiß nicht, wenn es sich in nationalen Gewässern befinden, zählt das lokale Land...
Ich bin da fein raus!!
Ich habe keinen Heimathafen, bin also heimatlos. Setze allerdings die deutsche Flagge !
***Pa Paar
621 Beiträge
@*******owl Heimathafen wenn es per Flaggen-Zertifikat registriert ist, Kennzeichen wenn es andersartig registriert ist, beides völlig ok
Ich fahre dann seit Jahren schwarz! Bei einer Polizeikontrolle unterwegs wurde nichts bemängelt, die Polizei interessierten sich nur für den Personalausweis. Sie wollten gern an Bord kommen, das habe ich Ihnen nicht erlaubt! Die Personalien haben wir dann mit einem Kescher überreicht.
******_69 Paar
6.665 Beiträge
Zitat von *******owl:
Ich fahre dann seit Jahren schwarz! Bei einer Polizeikontrolle unterwegs wurde nichts bemängelt, die Polizei interessierten sich nur für den Personalausweis. Sie wollten gern an Bord kommen, das habe ich Ihnen nicht erlaubt! Die Personalien haben wir dann mit einem Kescher überreicht.

Darf man der Polizei das an Bord kommen verbieten?
Da werden sie aber nicht sehr glücklich gewesen sein. *grins*
Ja das darf Mann!! Sie kamen längsseits mit 3 Mann, hatten sonst nichts zu tun. Fragten, ob sie an Bord kommen dürfen. Gegenfrage von mir, was wollt ihr denn. Die Papiere kontrollieren war die Antwort.
Meine war, dafür müsst Ihr nicht an Bord kommen. Habe Ihnen die Papiere in einem Kescher gereicht und sie waren zufrieden. Ich denke, dass ist so wie mit einem Haus. Da muss man sie auch nicht rein lassen, es sei denn sie haben einen Durchsuchungsbefehl<.
***Pa Paar
621 Beiträge
Segler ohne oder mit nur mini Hilfsmotor darf das in DE, auf dem Meer, das ist nicht 'schwarz'. Die Flagge wird dann auch nicht wirklich 'geführt'. International sieht es ganz anders aus, in vielen Ländern unterliegen auch größere Segler oder selbst der kleinste Motor, auch Elektro, der vollen Zulassung/Registrierung und das 'führen' der DE-Flagge setzt ebenfalls eine solche voraus.

Wenn die Ordnungskräfte nur die Papiere überprüfen wollen, gibt es keinen Grund an Bord zu kommen. Wenn sie nachsehen wollen ob sich weitere Personen oder Zollwaren an Bord befinden oder ob das Fahrzeug in einem ordnungsgemäßen Zustand ist, werden sie sich, zu Recht, nicht abhalten lassen *g*
Durchsuchungsbefehl brauchen sie für derartiges nicht, da reicht die Annahme dass etwas nicht stimmen könnte und die Argumentation es wäre 'Willkür' balanziert auf sehr dünnem Eis.
Man darf Ihnen den Zutritt also nicht verwehren, netter Weise werden sie selbigen aber eher selten Einfordern *g*

Ist wie beim Auto, wenn die in Fahrgastraum, Kofferraum oder Motorraum gucken wollen, dann dürfen die das *snief* Ebenso natürlich zB. Alkoholkontrollen, ja, auch auf dem Wasser.

Die Unverletzlichkeit der Wohnung kann durchaus argumentiert werden, wenn wir denn am Pier liegen und da am besten auch gemeldet sind. Wobei die Chancen auf eine Kontroller dort auch so ca. Null sind *zwinker*
*********egler Paar
1.594 Beiträge
Mitsegler an Bord nehmen hat, zu Zeiten des C19, 2 Seiten: die eine ist die Gesundheit an Bord und die andere ist die rechtliche.

Solange es keine Impfung gibt, ist der Virus nicht tot. Dh. wenn Menschen an Bord eines Schiffes zusammen kommen und nur eine Person den Virus mitbringt - natuerlich unwissend - ist Virus an Bord und es sind nach einer Woche alle krank die nicht ausreichend Antikoerper im But haben. Masken halte ich fuer sehr effektiv (ich sehe was in Japan passiert) aber mit Masken an Bord leben?

Vertrauen darauf dass die Mitsegler keinen Bloedsinn gemacht haben bevor sie an Bord gingen?

Revierstaat - Flaggenstaat - Dazu sollten irgendwo sicher ein paar uralte Regelungen sein. Ich weiss es nicht. Nachfragen aber wo? Kreuzerverband? Transocean e.V.? Die "yacht" anschreiben?
******_69 Paar
6.665 Beiträge
***Pa Paar
621 Beiträge
Flaggenstaat bestimmt das geltende Recht wenn außerhalb der 12sm,
aktueller Standort bestimmt das geltende Recht wenn innerhalb der 12sm,
AUSSER, wenn beide Parteien selbe Nationalität, dann gilt das national Recht der beiden Parteien

Boote/Schiffe die sich nicht nur auf der Durchreise befinden,
müssen die Regeln beider Staaten, Flagge+Standort/Fahrtgebiet, einhalten

obiges deckt mal so 95% aller Fälle ab, gibt noch Sonderfälle
****li Mann
278 Beiträge
Wie im Krimi: Pfingsten auf der Jade!

Ich segelte gemütlich Richtung Norden. Auf einmal Motorgeräusch backbord achteraus. Kleines Motorboot, das auf einmal die Maschinen aufdrehte, in mein Kielwasser einschwenkte, noch schneller wurde und dann auf Höhe meines Hecks mitfuhr. Die liebe *polizei*. Wie das Boot denn heißt? Na, steht doch dran. Nee, sehe nix! Wär er ein wenig querab gelaufen, hätte er ihn dick und fett am Bug lesen können. Das übliche Woher, Wohin, Warum, Wie viele Personen - und immer so, das ich nach hinten gucken musste und ich einige Sonnenschüsse absolvierte. Warum überprüft ihr mich? Och joh, so mal eben, wegen der Sicherheit und vor allem, damit wir was in unseren Bericht schreiben können, wegen der Karriere!
Ich vermute mal, sie waren einfach nur neugierig, wer auf dem an der Jade sehr bekanntem Schiff fährt.
Oder wollten sie etwa die Einhaltung der Corona-Regeln kontrollieren?
In jedem Fall: Polizisten sind auch nur Menschen! und auch wenn man sich noch so gründlich rechtlich über die Regeln, Vorschriften, Gesetze des jeweiligen Fahrtgebietes kundig macht: Man bekommt ev. ein Ticket, nur weil ein Beamter einen Grund braucht, seine Neugier zu befriedigen. *aua*
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