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Führerscheine ... kurz und knapp

*******Dom Mann
4.874 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Führerscheine ... kurz und knapp
.
Sportbootführerscheine gelten für bestimmte Reviere.

Auf den Binnenwasserstraßen ist in der Regel ein Führerschein notwendig, wenn die Antriebsleistung des Motors 15 PS, auf dem Rhein 5 PS übersteigt. Ausnahmen gelten auch auf dem Bodensee.

Segelscheine auf den Binnenwasserstraßen sind nur in wenigen Revieren vorgeschrieben.

Die Länder oder Gewässer-Eigner können jedoch eigene Führerscheinauflagen erlassen.

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Sportbootführerschein_Binnen

Auf den Seeschifffahrtsstraßen sind Führerscheine vorgeschrieben, wenn die Antriebsleistung des Motors 15 PS übersteigt. Es gibt eine Staffelung, die davon abhängig ist, wie weit man sich von der Küstenlinie entfernt:

SBF-S: 3sm
SKS: 12 sm
SSS: 30 sm
SHS: weltweit

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Sportküstenschifferschein

Sportboote sind demnach im Binnenbereich ausschließlich Boote bis zu einer Länge von 15 Metern. Im Hochseebereich gibt es keine Längenbeschränkung.

Sportboote werden mit maximal 12 Personen an Bord gesegelt.

Traditionsschiffe sind alte Schiffe, die aus historischem oder traditionellem Anlass gefahren werden.

Der Traditionsschifferschein ist ein Zusatzvermerk im SSS oder SHS.

Bitte beachtet, dass die Auflagen von Versicherungen oder Charter-Unternehmen meist enger gesteckt sind, als die behördlichen Vorschriften.
Internationales Zertifikat für Führer von Sport- und Freizeitfahrzeugen in Küstengewässern bis 12 Seemeilen (SKS)
*******lli Mann
173 Beiträge
Zitat von *******Dom:
Auf den Seeschifffahrtsstraßen sind Führerscheine vorgeschrieben, wenn die Antriebsleistung des Motors 15 PS übersteigt. Es gibt eine Staffelung, die davon abhängig ist, wie weit man sich von der Küstenlinie entfernt:

SBF-S: 3sm
SKS: 12 sm
SSS: 30 sm
SHS: weltweit

Danke für Deinen Beitrag. Allerdings ist der obige Teil nicht ganz richtig. SKS, SSS und SHS sind nur erforderlich bei den angegebenen Entfernungen von der Basislinie bei gewerblicher Fahrt. Wenn Du privat unterwegs bist, reicht absolut der SBF-See ..... egal wie weit Du weg bist .... weltweit. Das ist die juristische Situation.

Die sachlich / fachlche Situation sieht allerdings anders aus. Du darfst juristisch mit SBF-See eine Segelyacht führen, warst aber vll. selber noch nie auf einer Yacht drauf. Denn beim SBF-See wird man zur Prüfung 4 Stunden lang im Schnitt in einer Gruppe für die Praxisprüfung vorbereitet und muss dann in einem Hafenbecken einen Fender vor dem Ertrinken retten. Hört sich zwar etwas krass an, ist aber so ... leider.

Erst mit dem SKS lernt man das Yachtsegeln. Das ist auch er Grund warum die meisten und auch seriösen Vercharterer mindestens den SKS verlangen.

Hier kann man auch etwas über das Thema lesen ... insbesondere für absolute Einsteiger: https:// Link entfernt, da es auf eine kommerzielle Seite führt. Das ist lt. Joy Club nicht gestattet

Willi

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