Führerscheine ... kurz und knapp
.Sportbootführerscheine gelten für bestimmte Reviere.
Auf den Binnenwasserstraßen ist in der Regel ein Führerschein notwendig, wenn die Antriebsleistung des Motors 15 PS, auf dem Rhein 5 PS übersteigt. Ausnahmen gelten auch auf dem Bodensee.
Segelscheine auf den Binnenwasserstraßen sind nur in wenigen Revieren vorgeschrieben.
Die Länder oder Gewässer-Eigner können jedoch eigene Führerscheinauflagen erlassen.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Sportbootführerschein_Binnen
Auf den Seeschifffahrtsstraßen sind Führerscheine vorgeschrieben, wenn die Antriebsleistung des Motors 15 PS übersteigt. Es gibt eine Staffelung, die davon abhängig ist, wie weit man sich von der Küstenlinie entfernt:
SBF-S: 3sm
SKS: 12 sm
SSS: 30 sm
SHS: weltweit
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Sportküstenschifferschein
Sportboote sind demnach im Binnenbereich ausschließlich Boote bis zu einer Länge von 15 Metern. Im Hochseebereich gibt es keine Längenbeschränkung.
Sportboote werden mit maximal 12 Personen an Bord gesegelt.
Traditionsschiffe sind alte Schiffe, die aus historischem oder traditionellem Anlass gefahren werden.
Der Traditionsschifferschein ist ein Zusatzvermerk im SSS oder SHS.
Bitte beachtet, dass die Auflagen von Versicherungen oder Charter-Unternehmen meist enger gesteckt sind, als die behördlichen Vorschriften.