@****ino mal als Klarstellung.
„Auch wenn ich weder Eigner noch auf weltweiter Fahrt bin stellt sich mir die Frage, ob es für den ganzen Aufwand (SKN, WBK, verschiedene Länderbestimmungen usw.) einen vernünftigen Grund gibt, eine Signalpistole Kaliber4 an Bord zu führen?
Ich habe mit keinem Wort irgend jemanden und erst Recht nicht Dir, diese Signalpistole abgesprochen.
Auch habe ich niemals in Frage gestellt, ob Du dich mit diesem Werkzeug auskennst oder nicht.
wie man sich beim sachgerechten umgang mit einer signalpistole den finger absprengen kann kann ich mir nur schwer vorstellen.
In meinem Beitrag habe ich das bei Pyrotechnik geschrieben und nicht bei einer Signalpistole!
Du bist nicht der einzigste in diesem Forum und auch nicht der einzigste der eine Signalpisole besitzt und ganz bestimmt gewissenhaft damit umgehst.
Aber, es gibt hier bestimmt auch andere Mitglieder und Mitleser, die sich über das Thema, Seenotsignale, Gedanken machen.
Bei der Mehrheit dieses Personenkreise denke ich, steht der Seenotfall im Mittelpunkt. Und nur für diesen Punkt, steht meine Aussage mit dem Aufwand.
Wer natürlich als John Wayne auftreten möchte und es für sein Ego so wichtig ist eine Pistole am Körper zu führen, wird sich den Aufwand gerne an tun.
Und ich habe auch Respekt vor Messer und sonstigen Gegenständen mit dem man mich bedroht und damit vor jedem skruppellosen Verbrecher. Trotzdem hat das alles nichts mit einem Seenotfall zu tun.
Ich hoffe das es jetzt auch für Dich verständlich ist, das ich zwar teilweise auf deine Argumente eingehe aber nicht persönlich auf Dich!
@ traumelf , mit diesem einen Grund
„Versuche mal bei Seegang und schaukeldem Schiff, oder schwimmend im Wasser, die Fallschirmrakete zu bedienen, für die du zwei Hände brauchst.
magst Du für dich Recht haben nur für mich würde er nicht reichen um mir den Aufwand für eine eigene Signalpistole anzutun und das obwohl ich den SKN habe.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit wir eine Waffenbesitzkarte für den Erwerb einer Signalpistole Kaliber 4 (26,5mm) von der zuständigen Behörde erhalten können?1. Der Bewerber muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.2. Der Bewerber muss sachkundig und persönlich geeignet sein, und ein amts-oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis vorlegen, sofern das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet ist.3. Es muss ein Bedürfnis vorliegen (Beispiele: Der Besitz einer seegehenden Yacht durch Vorlage von Kaufvertrag, Chartervertrag,Standerschein, Versicherungspolice, Internationaler Bootsschein,oder die Notwendigkeit für Lehr-und Ausbildungszwecke
Gehen wir davon aus, dass uns eine Waffenbesitzkarte erteilt wurde. Wir haben im Waffenhandel eine Signalpistole Kaliber 4 (26,5mm) erworben. Weitere Schritte:Wir haben innerhalb von 2 Wochen nach dem Kauf der Waffe der zuständigen Behörde den Erwerb schriftlich unter Benennung von Namen und Anschrift des Überlassenden anzuzeigen und die Waffenbesitzkarte zur Eintragung des Erwerbs vorzulegen.Hinweis: die Waffenbesitzkarte berechtigt nur zum Erwerb und zum Besitz der Signalpistole Kaliber 4 –nicht zum Erwerb der dazugehörigen Munition. Für den Erwerb erlaubnispflichtiger pyrotechnischer Signalmunition ist eine in der WBK eingetragene Munitionserwerbsberechtigungoder ein entsprechender Munitionserwerbsscheinerforderlich.
Im Falle eines Falles suche ich mir einen sicheren halt, den ich auch mit der Pistole bräuchte, und verwende die Fallschirmrakete.
Und ich behaupte nicht, das alles so easy ist.