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Rechtsfahrgebot

****li Mann
278 Beiträge
Themenersteller 
Rechtsfahrgebot
Mal ne Frage zu Regeln und Ausnahmen.
War bei sehr strammen Wind auf der richtigen Seite Fahrwasser unter Genua unterwegs und merkte, das sie alles andere als richtig durchgesetzt war. Die einzige Möglichkeit, dem Abhilfe zu schaffen, war unter Land welches dummerweise auf der für mich falschen Fahrwasserseite lag. Unter Beachtung aller Vorsichtsregeln, hihi, war sonst weit und breit niemand da, erledigte ich die Sache und fuhr wieder auf die ricntige Seite, ohne dabei allerdings grossartige Haken zu schlagen.
Womit ich nicht gerechnet hatte war die wapo die mich auf dem Radar verfolgt hatte und mich dann sehr nett auf mein Vergehen aufmerksam machte.
Tscha, gelten für Segler da nicht Ausnahmen?
Ich gebe zu, dass ich rechtlich nicht ganz sattelfest bin, aber nach 30 Jahren Reviererfahrung auf der Elbe weiss ich wie es „hier“ gehandhabt wird:

Berufsschiffahrt hat auf Wasserstrassen Vorfahrt. Punkt. Alles Handeln hat das zu berücksichtigen. Und ja, soweit möglich, Rechtsfahrgebot. Aber als Segler ist das gerade bei Kurven niemals 1:1 umsetzbar.
Wer kreuzen muss, tut dies unter Berücksichtigung der Berufsschiffe. Wer „auf der falschen Seite“ fahren muss, tut dies auf oder etwas ausserhalb des Tonnenstrichs.

Treibende Grüsse
****123 Mann
156 Beiträge
Hallo ,
In einer Seeschiffahrtsstrasse gilt nicht die KVR .
Da gilt Rechtfahrgebot .
Alle kreuzende und nicht dem Fahrwasser folgende Schiffe sind Ausweichpflichtig .
Jetzt noch zu Berufsschiffahrt hat Vorrang . Das stimmt nicht so ganz .
Die Regeln besagen , dass kleine Schiffe den Grossen ausweichen müssen .
Allerdings sind die grossen Schiffe dazu verpflichtet den Kleinen genug Verkehrsraum zu geben .
Grosse Schiffe dürfen da nicht einfach von rechts nach links und umgekehrt fahren .
Auch die haben den Verkehr zu beobachten und dürfen kleine Schiffe nicht einfach abdrängen .
Das gehört auch zur guten Seemannschaft .
Wieso man eine Genua nur an Land richtig dursetzen kann verstehe ich nicht wirklich .

Gruss Peter
Große Schiffe sind bei uns 300m+, da ist nix mit rechts und links fahren. Der Lotse funkt Dich schon mit einer Meile Abstand an. Wenn ich jetzt mal die Hafenfähren aussen vor lasse, dann ist alles was sich innerhalb der Tonnen bewegt, größer als eine handelsübliche Segelyacht. Insofern stimmt das schon, daß Berufsschiffahrt Vorfahrt hat, wenn auch vielleicht juristisch nicht 100% akkurat.
Und von abdrängen hat niemand etwas gesagt - aber wenn ein Containerriese als Aufläufer kommt und Du nicht auf dem Tonnestrich bist sondern IM Fahrwasser - da ist nix mit ausweichen, da höre Dir mal an was Dir der Lotse flüstert.

Zurück zum TE, wichtig ist doch folgende Aussage: Seitenwechsel an sich ist kein Problem. Es ist immer noch ein vom Wind abhängiges Schiff. Bei einem MoBo wäre das natürlch anders. Also war die WaPo im genannten Beispiel mindestens mal etwas übereifrig. Das ist meine Grundaussage.

Treibende Grüße
***Pa Paar
617 Beiträge
Natürlich darfst Du ein Fahrwasser, unter Beachtung der Vorfahrt, queren, aber eben queren und nicht schräg durch fahren!
Muss nicht genau senkrecht sein, aber doch deutlich mehr als 45° wäre schön. Wenn der Wind genau senkrecht zum Fahrwasser weht und Du nach Luv willst, klappt es natürlich kaum mit mehr als 45°, da sollte Dich dann aber, wenn es gähnend leer ist, keiner angehen und Du hast die seltene 'Ausnahme für Segler'. Darüber ob Du bei entsprechender Motorisierung und Verkehr dies dann besser unter Maschine tust, kann man streiten.
Wenn Du, obwohl der Wind es auch anderes zulässt, im flachen Winkel querst, hat man Dich zu Recht darauf hingewiesen *zwinker* Wenn man Haarspalten will, musst Du das Fahrwasser erst auf Deiner Seite im flachen Winkel verlassen und dann erst, von Außerhalb, die Querung beginnen.
(siehe hierzu auch KVR 10c und andere)
****123 Mann
156 Beiträge
Manchmal ist die WAPO einfach nicht ausgelastet *haumichwech*
****123 Mann
156 Beiträge
In der Elbe gilt die Seeschifffahrtsstrassenordnung *g*
Zitat von ****123:
In der Elbe gilt die Seeschifffahrtsstrassenordnung *g*

Bis zu den Elbbrücken (stromaufwärts, kurz nach dem Hafen selbst), ja. Aber das soll nun was ausdrücken?

Treibende Grüße
***Pa Paar
617 Beiträge
Der TE hat von einem 'Fahrwasser' geschrieben, die gibt es auf der ganzen Welt, von 'Elbe' stand da nichts, daher hatte ich mal ganz allgemein mit den KVR geantwortet und extra 'und andere' dazu geschrieben. Die 'und andere' sehen das übrigend meist ganz genau so, mit dem senkrecht, wie die KVR *zwinker*

ZB. Seeschifffahrtsstraßen:
...
Das Queren des Fahrwassers ist möglichst im 90° Winkel bzw. auf möglichst kurzem Wege vorzunehmen.
Bei einem Segelfahrzeug können hierbei die Windverhältnisse berücksichtigt werden.
...
Ah, jetzt! Ja! Eine Insel!
Ich habs. Stimmt, von Elbe stand da nichts. Darum schrob ich ja auch, davon wie es hier gehandhabt wird. Und mit dem Zusatz: die Handhabung ist vielleicht formaljuristisch nicht mal 100% akkurat.
Eben weil ich nicht weiß wo es sich abgespielt hat.

Treibende Grüße
****123 Mann
156 Beiträge
Elbe hab ich da was falsch gelesen *haumichwech*
Tschuldigung *crazy*
Aber Fahrwasser ist wohl richtig *top2*
*********appy Paar
59 Beiträge
Eins erschließt sich mir nicht:
Warum fährst du nicht außerhalb des Fahrwassers auf deiner Seite?
Warum die Genua unter Land reffen wenn ich dafür das gesamte Fahrwasser kreuzen muss?
Raus aus dem Fahrwasser und nächstes mal

.....einfach früher reffen!
*******lli Mann
173 Beiträge
Sorry, wenn ich einigen jetzt widersprechen muss. Aber da sind wirklich einige Mißverständnisse hier beschrieben.

Vorweg: gem SeeSchStrO und KVR gibt es keine Berufsschifffahrt, die evtl. Vorfahrt hätte ( @*******der ). Dies gibt es nur in der Binnenschifffahrtsstraßenordung. Leider hat der TE @****li nicht genau spezifiziert, wo ihm das passiert ist. Da sich alle hier auf den Seebereich beziehen, meine Anmerkungen auch zum Seebereich.

Ganz allgemein: Im Fahrwasser von Seeschifffahrtsstrassen im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland gilt die KVR UND die SeeSchStrO ( @****123 ). Also beide. Wobei die SeeSchStrO als detaillierter anzunehmen ist und insofern überwiegend Anwendung findet. Du darfst das Fahrwasser grundsätzlich queren wie Du lustig bist. Der Hinweis von @***Pa mit den 90° queren gem. KVR ist bezogen auf Verkehrstrennungsgebiete (KVR Regel 10). Dort muss aber unbedingt mit rwK 90° und nicht mit KÜG 90° gequert werden!

Verkehrstrennungsgebiete (TSS) sind zunächst einmal keine Seeschifffahrtsstraßen und insofern gilt da nicht die SeeSchStrO. Wobei es gibt VTG's in der Nordsee, welche gleichzeitig Seeschifffahrtsstraßen sind (Terschelling - German Bight)

Wenn man eine Seeschifffahrtsstraße quert bzw. nicht eindeutig dem Verlauf folgt (man spricht von maximal +-10°) muss gegenüber Fahrzeugen, welche dem Verlauf folgen, Vorfahrt gewähren (§25 SeeSchStrO). Außerdem darf man sie nicht behindern. Fahrzeuge (z.B. Segelyachten), welche dem Verlauf der Seeschifffahrtsstraße nicht folgen, haben untereinander den Ausweichregeln gem KVR zu folgen (SeeSchStrO §25).

Soweit die SeeSchStrO. Es gibt aber für gewisse Wasserstraßen noch einmal lokale Verordnungen z.B. von der WSD. Und die sind sehr unterschiedlich je nach Gewässer. Da gibt es Rechtsfahrgebote, Segelverbote (bzw. Maschine Stand-by), Geschwindigkeitsvorschriften, Behinderungsverbote, Fahrverbote usw. Diese Regeln bzw. Gebote sind natürlich auch zu beachten.

Insofern schätze ich, ist der Hinweis der WaPo an unseren TE sicherlich richtig. Sie sollten es entsprechend wissen. Aber so lange es nur ein netter Hinweis war.
***Pa Paar
617 Beiträge
@*******lli hat recht, in der SeeSchStrO steht wirklich nichts von 90° oder rechtem Winkel, die 'Quelle: WSP-Hamburg' scheint das etwas anders zu sehen:
https://www.seglerverband-sh … auf-seeschifffahrtsstrassen/
darauf hatte ich mich mal frech verlassen *snief* Zwengs mangelnder Klimaerwärmung in DE ist mein Interesse an DE Regeln immer noch sehr mäßig *zwinker*
Die KVR besagt:
...so muß dies möglichst mit der Kielrichtung im rechten Winkel zur allgemeinen Verkehrsrichtung erfolgen...
und wenn es jenseits von 60° waren hat sich in meinem Dunstkreis bisher niemand über Kiellinie, Steuerkurs und Drift ausgelassen, denke die haben alle das 'möglichst' in der KVR mit gelesen und waren zufrieden, wenn es 'möglichst' so ca. stimmt *g*
In diversen anderen Ländern sieht man es auch gerne wenn es so ca. der kürzeste/schnellste Weg ist, macht ja auch irgend wie Sinn *g*
Ich lerne gerade richtig was! Das meine ich nicht ironisch: auch wenn ich nicht TE bin, allen danke dafür!

Dennoch erlaube ich mir (Kinder, bitte keinesfalls nachmachen) es ein wenig der Situation „anzupassen“.

Beispiel: elbabwärts kurz vor Glücksstadt, macht die Elbe ein „S“ (links rechts). Bin ich abwärts kommend auf der Backbord Line und ich habe weit und breit niemanden vor und hinter mir, „schnibbel“ ich in den Scheitelpunkt der linken Kurve und danach in den Scheitelpunkt der rechten Kurve.

Da hat sich noch niemand beschwert (Elbe wird ja gut überwacht).

Warum schreibe ich den ganzen Salmon? Oft sind die WaPolizisten selbst Wassersportler und kennen das Problem Gesetz vs. Realität draussen. Zumindest habe ich (und damit mal an Lob an die Kollegen in blau) bisher immer nur freundliche und verständnisvolle Polizisten erlebt. Was in mir die Frage aufwirft, ob es vielleicht noch ein Detail des TE gibt, das wir nicht kennen.

Sorry für Spam! Das überkam mich gerade so.

Treibende Grüsse
****li Mann
278 Beiträge
Themenersteller 
Danke für die rege Beteiligung.
Ein wenig zur Aufklärung des genauen Sachverhaltes.
Ich habe nicht gerefft sondern das Fall durchgesetzt. Ist aber für hier nicht von Belang.
Die Fallen werden am Mast bedient, deshalb musste ich nach vorne. Bei sehr strammen Wind und einer kurzen hackigen Welle überlege ich solche Aktionen sehr genau, vor allem weil ich nicht mehr der jüngste bin und wie Fred Astair auf dem Vorschiff rumtanze.
Ich kam aus dem Vareler Fahrwasser, rechts und links Watt, da steht häufig eine blöde Welle, die erste Möglichkeit bei Südwest ist bei Buhne 1, da wird das Fahrwasser aber vom Land begrenzt! Aus dem Tonnenstrich geht also nicht. Berufsschiffahrt gibt es dort nicht, höchstens mal eine Fähre, aber wie gesagt, ich war ganz allein auf weiter Flur.

Durch Zufall traf ich den wapo Polizisten und versuchte, ihm die Situation zu erklären. Auch über ein bemerkenswertes Fahrverhalten seinerseits. In beiden Fällen beharrte er auf seine Sicht der Dinge und bestand auf dem unbedingten rechtsfahrgebot. Seine Empfehlung war, das ich auf dem Breitengrad nach Osten fahren müsse und dann ausserhalb der Wasserstrasse ja alles richten könnte. Wie gesagt, dort war es doch sehr unruhig und mein Hinweis, das das nicht gerade der Sicherheit, also meiner, des Schiffes und anderer, diene, überhörte er geflissentlich.

Grundsätzlich noch eins. Ich werde einen Teufel tun und der Berufsschiffahrt vor die Flinte laufen, egal wie gross oder mit welcher Aufgabe.
****123 Mann
156 Beiträge
Na ja da hast du wohl einen WAPO - Beamten getroffen , der sich mit sicherer Seefhrt nicht auskennt .
Auch das Rechtsfahrgebot ist ein Gebot und kein Linksfahrverbot .
Wie Else_willi schon geschrieben haben , kannst du kreuzen und Queren so oft du willst .
Allerdings bist du bei den Aktionen Ausweichpflichtig , was du ja weisst .
Ein Vergehen war das sicherlich nicht . Schon garnicht wenn es darum geht das Fall dichter zu holen um es vielleicht vor dem zerreisen zu retten .
Und hier geht es um deine Sicherheit da verstehe ich die Wapo nicht .
Gruss Peter
********rlin Mann
199 Beiträge
Hier noch ein kleiner Nachtrag zu den Verkehrstrennungsgebieten vor den deutschen Inseln. Diese sollten tunlichst nicht befahren werden auch nicht gequert. Wer es doch mache möchte sollten sein Unterfangen bei der zuständigen Verkehrszentrale anmelden über Funk. Z. B. VHF 80 german bright. Schadet nicht und schafft Klarheit für alle.
Seglerischer Gruß

Klaus
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