Sorry, wenn ich einigen jetzt widersprechen muss. Aber da sind wirklich einige Mißverständnisse hier beschrieben.
Vorweg: gem SeeSchStrO und KVR gibt es keine Berufsschifffahrt, die evtl. Vorfahrt hätte ( @*******der ). Dies gibt es nur in der Binnenschifffahrtsstraßenordung. Leider hat der TE
@****li nicht genau spezifiziert, wo ihm das passiert ist. Da sich alle hier auf den Seebereich beziehen, meine Anmerkungen auch zum Seebereich.
Ganz allgemein: Im Fahrwasser von Seeschifffahrtsstrassen im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland gilt die KVR UND die SeeSchStrO (
@****123 ). Also beide. Wobei die SeeSchStrO als detaillierter anzunehmen ist und insofern überwiegend Anwendung findet. Du darfst das Fahrwasser grundsätzlich queren wie Du lustig bist. Der Hinweis von
@***Pa mit den 90° queren gem. KVR ist bezogen auf Verkehrstrennungsgebiete (KVR Regel 10). Dort muss aber unbedingt mit rwK 90° und nicht mit KÜG 90° gequert werden!
Verkehrstrennungsgebiete (TSS) sind zunächst einmal keine Seeschifffahrtsstraßen und insofern gilt da nicht die SeeSchStrO. Wobei es gibt VTG's in der Nordsee, welche gleichzeitig Seeschifffahrtsstraßen sind (Terschelling - German Bight)
Wenn man eine Seeschifffahrtsstraße quert bzw. nicht eindeutig dem Verlauf folgt (man spricht von maximal +-10°) muss gegenüber Fahrzeugen, welche dem Verlauf folgen, Vorfahrt gewähren (§25 SeeSchStrO). Außerdem darf man sie nicht behindern. Fahrzeuge (z.B. Segelyachten), welche dem Verlauf der Seeschifffahrtsstraße nicht folgen, haben untereinander den Ausweichregeln gem KVR zu folgen (SeeSchStrO §25).
Soweit die SeeSchStrO. Es gibt aber für gewisse Wasserstraßen noch einmal lokale Verordnungen z.B. von der WSD. Und die sind sehr unterschiedlich je nach Gewässer. Da gibt es Rechtsfahrgebote, Segelverbote (bzw. Maschine Stand-by), Geschwindigkeitsvorschriften, Behinderungsverbote, Fahrverbote usw. Diese Regeln bzw. Gebote sind natürlich auch zu beachten.
Insofern schätze ich, ist der Hinweis der WaPo an unseren TE sicherlich richtig. Sie sollten es entsprechend wissen. Aber so lange es nur ein netter Hinweis war.