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Rettungsinsel und Rettungswesten

*******lli Mann
173 Beiträge
Themenersteller 
Rettungsinsel und Rettungswesten
Hier mal ein interessantes (Youtube) Video über Rettungsinseln und Rettungswesten.

WICHTIG: die ersten 25 Sekunden locker übergehen. Da passiert nix ... nur schwarzes Bild mit etwas Text


***Pa Paar
617 Beiträge
oder auch, für die Herrn, lieber ein geklemmtes Ei als eine Weste die übern Kopf rutscht *zwinker*
*****ony Mann
859 Beiträge
Ich hatte auch schon das Vergnügen, 2019 ein Überlebenstraining zu absolvieren.
Bei der Rettungsweste vom Veranstallter, es war ein einfaches Model, passierte leider das gleiche wie im Video. Als ich mit voller Regenschutzkleidung vom 3m Brett ins Wasser sprang, hat die Weste zwar aufgeblasen und mich an die Oberfläche gebracht, aber mich nicht automatisch umgedreht. Ich mußte ein wenig nachhelfen. Es war sehr einfach, aber als Ohnmächtiger (z.B. nach einem Kopfaufschlag an Deck) kann man eben nicht nachhelfen.
Inzwischen habe ich mir eine eigene Rettungsweste gekauft und zwar eine (wie ich denke) Gute mit Spraycap und der Hoffnung, daß sie mich im Notfall umdreht.
*********eren Mann
1 Beitrag
Deswegen nutze ich immer die einfachen, hässlichen Modelle, zwar nicht so schick,
aber wenn man sonst kaum was trägt, schwitzt man auch nicht so gewaltig.
***Pa Paar
617 Beiträge
Ich würde mal behaupten, das im Video war eine 150er, für ein 275er war die zu klein, - dass eine 150er mit Ölzug ohnmachtssicher wäre, behauptet ja auch kaum ein Hersteller. Vom hübsch/hässlich/tragen sehe ich jetzt keinen großen unterschied zwischen einer 150er und einer 275er.
*******lli Mann
173 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von ***Pa:
das im Video war eine 150er,

*ja* beide!
**********berta Paar
75 Beiträge
Wie ist das denn mit eigener Automatik-weste im Fluggepäck?
*******lli Mann
173 Beiträge
Themenersteller 
Laut IATA Abkommen kein Problem und erlaubt. Hast Du eine Weste auf Basis Feuchtigkeitsauslöser, dann Patrone rausschrauben. Hast Du ein Hamar-System (Wasserdruckauslöser) geht das nicht. Im Zweifelsfalle dann darauf hinweisen, dass die Weste einen hydropneumatischen Auslöser hat.

Die finale Entscheidung trifft aber der Flugkapitän.

Meine ehemalige private Weste hatte mehr Flugmeilen, als ich insgesamt Meilen auf dem Wasser.
*****015 Paar
51 Beiträge
Leider wissen das die Sicherheits - Mitarbeiter im Security Check am Flughafen nicht wirklich.
trotz Genehmigungen kann man in Berlin damit rechnen das die Patrone nicht mit durchkommt.
Dies ist mir inzwischen mehrfach passiert. Und Zeit für Diskussionen ist auch keine .
*******lli Mann
173 Beiträge
Themenersteller 
@*****015 Nur, dass wir vom gleichen sprechen: im Handgepäck darfst Du zumindest die Patrone nicht mitnehmen. Nur im aufgegebenen Gepäck.

Bin mal mit einem großen Seesack gereist und der wurde als Sondergröße definiert. War grundsätzlich kein Prob. Musste ihn allerdings nach dem eigentlichen Check-In an einem speziellen Counter abgeben, wo er sofort geröntgt wurde. Dabei haben sie die Patrone gesehen. Hatte danach ein nettes Gespräch mit einer Polizeibeamtin und ich brauchte noch nicht einmal auspacken. Wollte das nicht, weil ich wußte wie eng es eingepackt war und ich hätte nicht mehr alles reinbekommen oder meinen Flieger verpasst.

In dem Gespräch hatte ich Ihr beschrieben, was es war und dass die Patrone nicht herausgeschraubt werden konnte (hatte ein HAMAR-system). Nach dem Verweis auf das IATA Abkommen und dem Hinweis auf HAMAR hat sie es durchgewunken. Das war aber die Beamtin nicht die "normale" Security.

Bin bestimmt 100 Mal damit geflogen und das war der einzige "Vorfall".
*****015 Paar
51 Beiträge
lt iata und Eurowings ausschließlich im Handgepäck .
Aber auch im Aufgabe Gepäck machen sie in Berlin Theater
***Pa Paar
617 Beiträge
12) Kartuschen der Unterklasse 2.2, ohne Nebengefahr, welche in einer selbstaufblasenden persönlichen Sicherheitsausrüstung eingebaut sind wie z. B. einer Rettungsweste
a) nicht mehr als eine persönliche Sicherheitsausrüstung pro Person;
b) die persönliche Sicherheitsausrüstung muss so verpackt sein, dass eine unbeabsichtigte Auslösung unmöglich ist;
c) zum Zweck des Aufblasens;
d) die Ausrüstung darf nicht mit mehr als zwei Kartuschen ausgestattet sein und
e) nicht mehr als zwei Ersatzkartuschen dürfen mitgeführt werden
Laut IATA DGR/DGP in beidem, Aufgabe- und Hand-Gepäck, aber in beiden Fällen
Die Genehmigung des Betreibers wird benötigt
womit das jede Fluggesellschaft halten kann wie sie lustig ist *g*
*******lli Mann
173 Beiträge
Themenersteller 
Das mit der vorherigen Genehmigung kenne ich auch. Habe aber nie nachgefragt und da kam auch nie etwas. Kenne Fälle, die haben gefragt ud negative Antworten bekommen. Ich bin ohne Fragen bei der gleichen Gesellschaft geflogen. Hatte aber immer das IATA Skript dabei.
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