Wie es in Deutschland ist wissen wir nicht, nach österreichischen Bestimmungen könnte man es in Erwägung ziehen:
1) Abwehr von Gefahr für Leib, Leben und Eigentum und Körperliche und psychische Erholung
(Innerhalb der Ausgangssperre von 20 Uhr bis 6 Uhr früh).
2) Grundsätzlich gilt: An öffentlichen Orten ist zu allen Personen, die nicht im eigenen Haushalt leben, ein Meter Abstand zu halten. Bei Treffen in geschlossenen Räumen ist ein Meter Abstand zu halten und ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Ausnahme: Mindestabstand darf unterschritten werden in Gruppen von maximal 6 Personen (+ max. 6 Kinder) aus maximal zwei verschiedenen Haushalten.
Geburtstagsfeiern, Jubiläumsfeiern sind untersagt.
(Betrifft den öffentlichen Raum).
3) Der unmittelbare private Wohnbereich wird nicht geregelt.
Garagen-, Garten- und Scheunenparties sind verboten.
(Das bezieht sich auf den Privaten Raum)
Dagegen könnte agumentiert werden:
4) Alle Kontaktsportarten (Fußball etc.) sind untersagt, Sportstätten sind für Hobbysportler geschlossen.
5) Das Betreten von Freizeiteinrichtungen wie Fitnessstudios, Hallenbäder, Museen, Kinos oder Tierparks ist untersagt.
(Diese Bestimmung bezieht sich auf Freizeitbetriebe)
Würde es einen öffentlichen Zugang geben, könnten wir es uns vorstellen so ein Vorhaben umzusetzen.
Lieber
@****li, diese Auflistung wird dir zwar nicht viel helfen, könnten aber für Österreicher die in Österreich ein Boot stehen haben helfen, du könntest es jedoch mit den deutschen Richtlinien vergleichen und eine für dich passende Lösung finden, sozusagen als Denkansatz.
LG.
@******_69