Ich habe mir gerade eine Lipari 41 gekauft, von einem Engländer. Das ganze ging über einen englischen Makler und englischen Vertrag. Es gab Verzögerungen durch Corona und den Makler, weil der nicht in der Lage war die Daten und Zubehörteile des Schiffes korrekt in den Vertrag einzutragen. Aber ansonsten war der englische Vertrag wirklich genial abgefasst.
Ich hatte einen vor Ort (Portugal) ansässigen Gutachter gefunden, ein Holländer, der einen guten Job gemacht hat. Mit dem Auskranen, reinigen der Rümpfe und dem eigentlichen Gutachten hat das ganze 2000,-€ gekostet. Wie bei einem Notar, ging das Geld an den Makler, ich bekam die Papiere und das Geld ging dann vom Makler an den Eigner. Der Eigner hat mir nach der Übergabe die Bestätigung geschickt, daß das Boot aus dem englischen Register gelöscht wurde.
Einen Eintrag ins deutsche Schiffsregister habe ich nicht, aber das deutsche Flaggenzertifikat schon. Das ist recht einfach zu bekommen und ein "offizielles" Papier braucht man, um die Maße des Schiffs zu bestätigen. Viele Marinas wollen das eben so sehen wie den Versicherungsnachweis. Über die Bundesnetzagentur war es auch kein Problem das Rufzeichen und die MMSI zu bekommen. Kann alles recht unproblematisch online ausgefüllt und dann eventuell noch postalisch, wegen der Unterschrift, beantragt werden.
Zum Thema MwSt. habe ich vom Zoll diese Auskunft erhalten:
"... es existiert keine Rechtsgrundlage, um als Zollbehörde einen expliziten Versteuerungsnachweis für innerhalb der EU befindliche Boote zu verlangen.
Grundsätzlich gelten alle im Zollgebiet der EU befindlichen Waren (hier: das Boot) als Unionswaren des zoll- und steuerrechtlich freien Verkehrs, sofern nicht das Gegenteil durch die Zollverwaltung nachgewiesen wird. Wenn Sie Nachweise darüber vorlegen können, dass das Boot sich in den letzten drei Jahren in der EU "aufgehalten" hat ist naheliegend, dass es jetzt immer noch eine sog. „Unionsware“ ist. "