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Erfahrungen mit dem Schiffskauf

*******n_43 Frau
298 Beiträge
Themenersteller 
Erfahrungen mit dem Schiffskauf
Ahoi in die geschätzte Gemeinschaft.
Ich brauche eure Erfahrungen und Kenntnisse im Bereich:
• Privatkauf im Ausland
• deutscher Eigentümer und Eintrag in's Schiffsregister
• Käufer nicht deutscher Staatsbürger
• Schiff unter 15m, ergo kein Flaggen-Obligo
• Inhalt des Gutachtens
• Probefahrt
• Prozzedere der vertraglichen Abwicklung
• Zahlungsmoment, Garantien, Mängel
-.....worauf allgemein zu achten ist?

Für eure Zeit hierfür schon jetzt mein Dank im Voraus!

Sonnige Grüsse,
Skorpionin
******lor Mann
924 Beiträge
Extrem wichtig beim Kauf ist die Bescheinigung das die MwSt.bezahlt ist. Zumindest wenn das Boot jünger als 1985 ist.
*********egler Mann
7 Beiträge
Sehr spannendes Thema, ich suche gerade auch nach einem gebraucht Boot. Es würde mich sehr freuen von euch noch ein paar Tips zu bekommen.
*****ree Frau
22.071 Beiträge
Gruppen-Mod 
Sehr spannendes Thema, wir lesen interessiert mit, da wir uns auch gerade mit der Thematik befassen *g*
*******6574 Paar
67 Beiträge
Habe jetzt zum 2. Mal in Holland gekauft.
Für mich dass letze Mal.
Leider jedes Mal auf die Nase gefallen.
Freunde von uns haben dort auch Probleme.
Trotz Gutachter erhebliche Mängel,
keine Einhaltung von Abmachungen/Absprachen etc.
Selbst von renommiertem Makler.
Kann einem sicher überall passieren, gerade dort erfahre ich gerade leider viel Negatives.
Auch im Punkt Service.
Unter anderem da die Nachfrage sehr hoch ist.
Kann nur raten jemanden mit Sachverstand seines Vertrauens hinzuziehen und auch ausländische Verträge genau zu kontrollieren, da sie doch stark abweichen können und im möglichen Fall schwer anfechtbar sind. Ahoi ⚓🤗
*********eit99 Paar
101 Beiträge
@******lor :

Häufig ist es bei älteren Schiffen, die schon mehrfach den Besitzer gewechselt haben, tatsächlich nicht einfach die MwSt.-Zahlung zweifelsfrei, in einer Form die das Finanzamt wirklich anerkennt, nachzuweisen. Deshalb würde ich von Schiffen ohne MwSt.-Nachweis nicht abraten. Der Vorteil ist, dass die Situation dann klar ist.
Natürlich muss der Käufer dann die Steuerzahlung mit einkalkulieren. *g*
****Ray Mann
10 Beiträge
Wenn das Schiff im Schiffsregister eingetragen ist, sollte der Eigentümerwechsel wie beim Kauf einer Immobilie sicher über einen Notar laufen. Austragung, Eintragung und Zahlungsfluss sind garantiert. Der Registerauszug weist alle Mitbesitzer, eventuelle Vorbesitzer (wenn das Schiff schon immer im deutschen Register geführt wurde) und Schiffshypotheken aus. Alle anderen Übertragungen von privat erfordern sehr, sehr viel Vertrauen, insbesondere wenn das Geschäft in einem Drittland abgewickelt wird.
******lor Mann
924 Beiträge
@*******6574 Ein Geschäft mit einem Holländer ist selten ein gutes Geschäft , entweder war es kein Holländer oder kein gutes Geschäft. 🤣🤣Nichtsdestotrotz habe ich mein Dehler 34 von einem holländischen Privatmann gekauft und alles war gut. Da ich derzeit nach einem größeren Schiff schaue stelle ich aber auch fest dass Markler nicht immer ganz die Wahrheit sagen oder gerne Fehler verschweigen. Ich werde beim nächsten Boot einen eigenen Gutachter mitnehmen.
*******6574 Paar
67 Beiträge
@******lor ein eigener Gutachter ist sicher von Vorteil
******lor Mann
924 Beiträge
Aber vieles kann man auch selber sehen und lernen wenn man zum Beispiel die Boots Profis auf YouTube schaut.
******lor Mann
924 Beiträge
Natürlich nicht. Die Sunbeam wo das Vordeck angehoben war durch ein zusätzliches falsch angebrachtes Stag ?
*******n_43 Frau
298 Beiträge
Themenersteller 
Kaum fragt man/frau nach Kaufabwicklung, schon fangen die Sticheleien der Boots-Profis an. Ei, Ei, Ei...

Mein Gutachter hat mein Vertrauen gewonnen, da er (auch) die Feuchtigkeiten aller Art fest im Griff hat. *zig*
Ohne ihn mache ich gar Nichts.
Auch die Probefahrt wird ein Muss bleiben (für die 47-er Lady fehlen der m/einen Hand u.U. doch noch zwei, drei Hände)
So weit, so gut.

Eigentumsnachweis, evtl. Belastungen... ersichtlich aus deutschem Schiffsregister?!
Privat, Vertragsverhandlungen, Mängel-/Schadensfreiheit....u.Ä.
Vertrag anhand Vorlagen (ADAC, Versicherungen, Plattformen...), oder soll doch ein Notar hinzugezogen werden, wg. des Papierkramms und der Bezahlung?
Ausflaggung & Austragung des deutschen Alteigentümers ....und dann?
Der neue Eigentümer ist in EU ansässig, aber kein EU Staatsbürger!?
Die holländische Einträge sollen bald keine Gültigkeit mehr haben.....angeblich kann JEDER problemlos eine polnische (lebenslängliche) EU-Flagge/resp. Schiffspapiere bekommen!?
*nachdenk*
Weiss jemand mehr dazu?
******lor Mann
924 Beiträge
Mal eine blöde Frage wozu ein Boot überhaupt eintragen?
*******hick Paar
553 Beiträge
******lor Mann
924 Beiträge
Also das nächste Boot wird maximal 14 m 95.🤣🤣
***_S Paar
772 Beiträge
Vorab mal die Frage: Flagge des Schiffes? Falls Italien, dann gibt es hier spezielle Vorgangsweise. Über 10m sind Boote in Italien wie Immobilien zu behandeln. Also Notar. Nulla Osta ist erforderlich - bei speziellen Fragen gerne. Alle anderen Staaten, soweit EU problemlos. Mwst. Nachweis ist abhängig vom Baujahr. Hier auch Unterschied, welche Flagge das Boot hat. In der Regel total easy - Erforderliche Dokumente: CE Certificat und Builders Certificat. Falls Boot nicht versteuert - dann am besten PN. Ich gebe dir gerne Tips. Na ja, ein paar hundert Schiffe hab ich ja schon verkauft.....
*******n_43 Frau
298 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von ***_S:
Vorab mal die Frage: Flagge des Schiffes? Falls Italien, dann gibt es hier spezielle Vorgangsweise. Über 10m sind Boote in Italien wie Immobilien zu behandeln. Also Notar. Nulla Osta ist erforderlich - bei speziellen Fragen gerne. Alle anderen Staaten, soweit EU problemlos. Mwst. Nachweis ist abhängig vom Baujahr. Hier auch Unterschied, welche Flagge das Boot hat. In der Regel total easy - Erforderliche Dokumente: CE Certificat und Builders Certificat. Falls Boot nicht versteuert - dann am besten PN. Ich gebe dir gerne Tips. Na ja, ein paar hundert Schiffe hab ich ja schon verkauft.....

Das hört sich nach einem Kenner der Bääähstimmungs-Salat-Inhalten an!
Vielen Dank im Voraus!

Flagge: deutsche ...."kann Bestimmung" vom deutschen Besitzer/Verkäufer gewählt, da unter 15m LüA
Käufer: in EU ansässiger, aber nicht EU-Staatsbürger....mit keinem "Flaggen-Wunsch" und keiner D-Berechtigung hierzu
Fahrtgebiet: Mediterran.....Frage des zuständigen AG-es, da "Heimathafen" nicht München sein wird/kann
Baujahr: Lady ist älter als 1985.,
Schiffsregister: bis dato eingetragen im Schiffsregister HH, (EU versteuert, wird noch nachgewiesen werden)
IMO (beim Freizeit-Segelschiff?)
MMSI-Nr. und Unterscheidungssignal....gehe ich richtig von der Annahme der möglichen Übernahme von Vorbesitzer aus?

Habe ich schon gesagt, dass mir davon graust? *zig*
***_S Paar
772 Beiträge
Also mal vorab - bei dem Baujahr interessiert die Mwst. niemanden mehr. Eigner muss es einfach beim Schiffsregister abmelden. Falls der neue Eigner Wohnsitz in D hat, kann er ebenfalls das Schiff dort wieder anmelden - geht auch beim ADAC. Funk MMSI abmelden. Preis des Bootes ist wahrscheinlich so nieder, daß Sachverständiger nicht notwendig. Bist du Käuferin oder Verkäuferin?
Noch ein Tip: Falls du Verkäuferin bist - unterschreibe du nicht den Kaufvertrag. Erst dann, wenn das Geld geflossen ist.
***_S Paar
772 Beiträge
Garantien und Mängel --- Garantie gibt es ohnehin nicht - wenn, dann nur Gewährleistung. Diese gilt eigentlich auch unter Privatpersonen - kannst dies aber da ausschließen. Schreib beim Kaufvertrag: wegen diverser Mängel hat sich der Kaufpreis auf ......,-- reduziert. Keine Mängel bewußt verschweigen und evtl. anführen. Bei so einem alten Boot gilt: entweder man kauft es oder man läßt es. Natürlich könnte ein Sachverständiger hier hilfreich sein - besonders für den Verkäufer. Es muß aber kein gerichtlicher sein, gibt auch andere. Aber da mußt so ca 2.000,-- € rechnen. Für den VK hat es die Sicherheit, daß es über Mängel dann im Nachhinein keine Diskussion gibt. Aber normalerweise sind solche Verkäufe absolut problemlos.
*******n_43 Frau
298 Beiträge
Themenersteller 
Dankeschön!
Im Gegensatz zur modernen Yoghurtschalen, gibt's noch wertvolle alte Segelschiffe. *g*
Ein Gutachter bleibt an meiner Seite, denn die u.U. lebenswichtigen Teile: Rigg, Kielaufhängung, Motor, Elektrik, Feuchtigkeitsmessung...kann der Fachmann besser als ich....und für die neuen Einbauten gibt's noch echte Garantien.
*******hick Paar
553 Beiträge
Noch ein Tip: Falls du Verkäuferin bist - unterschreibe du nicht den Kaufvertrag. Erst dann, wenn das Geld geflossen ist

Weshalb sollte ein Käufer aufgrund eines einseitig unterschriebenen Vertrags eine Zahlung vollziehen?
In einem Vertrag sollte es immer ein klares Datum, alt. zb bei Übergabe/ nach Probefahrt,…) zum Zahlungsziel geben, falls das gerissen wird ist der Vertrag gegenstandslos. Ansonsten sind beide Seite ja quasi Handlungsunfähig 😳

Ich habe immer gut mit Teilzahlungen gearbeitet. Anzahlung nach beiderseitiger Unterschrift des Kv , Restzahlung in vernünftigen Fristen. Zb 1/3 bei / nach Vertragsunterschrift, 1/3 nach Probefahrt bzw Inspektion des UW Schiff , 1/3 nach Übergabe ggf auch angepasst bei Garantieablauf.
Finde ich zumindest für alle Seiten fair ?
*******n_43 Frau
298 Beiträge
Themenersteller 
Lieben Dank....
....an die Schlauchbootsbesitzer und sonstigen ebay-Geschäftsmänner.
Auch wenn das nicht mein Thema ist, ...wer in der Kategorie was anzubieten hat (gerne auch billig *zig* ) bin offen für Verhandlungen:
NAUTOR SWAN
AMEL SUPER MARAMU 2000
Beaufort 16
Ab Stehhöhe 195cm
...und Kojenlänge ab 200cm
Gerne auch mit Klimaanlage
*******Dom Mann
4.854 Beiträge
Gruppen-Mod 
*guckguck* Ich liebe es liebe @*******n_43 wenn man klar zu formulieren weiß und keine Fragen offen bleiben. *bravo*

Sollte jemand, wenn auch eher unwahrscheinlich, mehrere dieser oder ähnlicher Exemplare anbieten zu können *nachdenk*

ihr wisst ja … wir lesen mit *ggg*
*****ony Mann
859 Beiträge
Ich habe mir gerade eine Lipari 41 gekauft, von einem Engländer. Das ganze ging über einen englischen Makler und englischen Vertrag. Es gab Verzögerungen durch Corona und den Makler, weil der nicht in der Lage war die Daten und Zubehörteile des Schiffes korrekt in den Vertrag einzutragen. Aber ansonsten war der englische Vertrag wirklich genial abgefasst.
Ich hatte einen vor Ort (Portugal) ansässigen Gutachter gefunden, ein Holländer, der einen guten Job gemacht hat. Mit dem Auskranen, reinigen der Rümpfe und dem eigentlichen Gutachten hat das ganze 2000,-€ gekostet. Wie bei einem Notar, ging das Geld an den Makler, ich bekam die Papiere und das Geld ging dann vom Makler an den Eigner. Der Eigner hat mir nach der Übergabe die Bestätigung geschickt, daß das Boot aus dem englischen Register gelöscht wurde.
Einen Eintrag ins deutsche Schiffsregister habe ich nicht, aber das deutsche Flaggenzertifikat schon. Das ist recht einfach zu bekommen und ein "offizielles" Papier braucht man, um die Maße des Schiffs zu bestätigen. Viele Marinas wollen das eben so sehen wie den Versicherungsnachweis. Über die Bundesnetzagentur war es auch kein Problem das Rufzeichen und die MMSI zu bekommen. Kann alles recht unproblematisch online ausgefüllt und dann eventuell noch postalisch, wegen der Unterschrift, beantragt werden.
Zum Thema MwSt. habe ich vom Zoll diese Auskunft erhalten:
"... es existiert keine Rechtsgrundlage, um als Zollbehörde einen expliziten Versteuerungsnachweis für innerhalb der EU befindliche Boote zu verlangen.
Grundsätzlich gelten alle im Zollgebiet der EU befindlichen Waren (hier: das Boot) als Unionswaren des zoll- und steuerrechtlich freien Verkehrs, sofern nicht das Gegenteil durch die Zollverwaltung nachgewiesen wird. Wenn Sie Nachweise darüber vorlegen können, dass das Boot sich in den letzten drei Jahren in der EU "aufgehalten" hat ist naheliegend, dass es jetzt immer noch eine sog. „Unionsware“ ist. "
***_S Paar
772 Beiträge
Hot&Chick... warum ich selbst als Verkäufer eines Gebrauchtbootes keinen Vertrag mehr vor Zahlung unterschreiben würde, erkläre ich dir gerne. 1. Mit unterschriebenen Vertrag könnte der Käufer das Schiff bereits anmelden/registrieren. 2. Ohne Anzahlung bist du gebunden- er kann dich monatelang hinhalten. Die laufenden Kosten trägst du. 3. vergiß jeden Rechetsweg - besonders im Ausland, ein Vertrag ist eigentlich das Papier nicht wert. Ich könnte dir einige Extrem Beispiele nennen - das geht sogar bis zur Rückabwicklung und Rückzahlung des bezahlten und benutzen Schiffes. Mann kauft das Schiff - aber seine Partnerin unterschreibt und zahlt. Mann nutzt das Schiff, (ist ja bezahlt). Anwalt der Frau fordert Geld zurück, da die Dame manisch depressiv ist..... Geld muß zurückbezahlt werden, Kaufvertrag storniert, das Beschädigte Schiff (zum Glück nicht stark) bekomme ich zurück. Versichert war das Schiff ja nicht mehr..... aber so was ist zum Glück nur einmal passiert. Klauseln im Kaufvertrag, daß dieser wegen... ungültig wird, sind oft nicht rechtskräftig. Ich habe einige Verkäufe als Treuhänder abgewickelt - da bekam niemand den Vertrag - der lag bei mir. Es ist nicht immer Bösartigkeit, sehr oft auch unklare Vereinbarungen, auftretende Mängel etc. Wenn du beim Verkauf und vor Übergabe nicht den gesamten Kaufpreis erhalten hast - verzichtest du meist auf den Rest. Und glaub mir, dubiose Geschäfte habe ich nie getätigt. Auch von einem interessanten Kauf einer 17m Yacht könnte ich dir eine Story erzählen --- da hatte ich das Glück, daß ich Bankakkreditiv vereinbart hatte. Die klare Sache ist: Geld und dann Ware und Papiere.
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