Das Thema ist noch immer …
Alkohol und Pflichten eines Skippers
Hin und wieder sind Vergleiche sinnvoll, allerdings nicht immer!
Daher sollten wir beim Thema bleiben und nicht versuchen Rechte und Pflichten aus anderen Lebenssituationen zu adaptieren.
Am Ende ist es doch eigentlich ganz einfach und mit gesundem Menschenverstand zu realisieren.
Gesetze und Verordnungen beschreiben es dann noch sehr ausführlich und unmissverständlich.
Bei uns gibt es bis zum Anlegen keinen Alkohol. Wer mag darf gerne einen Anleger trinken. Bestenfalls in der Marina oder in einem Bojenfeld.
Gegen einen Wein oder Bier am Abend als Begleiter zum Essen spricht auch nichts.
Natürlich haben wir auch immer das aktuelle und kommende Wetter im Blick, gerade wegen einer bestenfalls ruhigen Nacht und/oder einem Ankerverhalten, welches Probleme nach sich ziehen könnte.
Es hat auch noch niemand darüber ein Wort verloren, wenn man vor Anker liegt, mit dem Dingi an Land zum Abendessen fährt, dort etwas zum Essen trinkt und dann mit dem Dingi zurück zum Boot fährt. Auch eine Situation mit Verantwortung. Einsteigen, Aussteigen, Leinen lösen, Motor starten, steuern und das alles bei Dunkelheit.
Irgendwie auch ein Risiko, welche man beachten und einschätzen muss.
In Kroatien haben wir schon beobachtet, dass sich ein Dingi für 4 Personen mit 6 Personen auf den Rückweg gemacht hat, obwohl keiner mehr nüchtern war. Dazu noch ohne Beleuchtung.
Es bleibt ein spannendes Thema und so sollten wir hier auch damit umgehen.