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Alkohol und Pflichten eines Skippers?

Alkohol und Pflichten eines Skippers?
Hallo in die Runde,
Ich würde gerne mal Euer Feedback einholen bzw. schauen, ob Ihr ähnliche Situationen schon erlebt habt und wie Ihr damit umgegangen seid.

Die Gretchenfrage vorweg: wie seht Ihr einen Skipper, der während eines Törns mit einer kleinen Crew fast jeden Abend das ein oder andere Gläschen bzw „Kanister“ Wein geniesst. Das Boot lag nicht in der Marina, sondern jeweils vor Anker in unterschiedlichen Buchten und war Wind und Wetter ausgesetzt. Die Crew bestand aus Segelinteressierten, aber eher unerfahrenen Leuten.

Für mich persönlich ist so ein Verhalten fahrlässig, da er seine Aufsichts- und Sorgfaltspflichten im angetrunkenen Zustand nicht voll wahrnehmen kann - jahrelange Skippererfahrung sei mal dahingestellt.

Danke für Euer Feedback. Gerne auch per PN.
**********rueck Mann
36 Beiträge
Ich skippere selbst seit 20 Jahren und die einfache Antwort ist: das ist fahrlässig und als Crew würde ich „abheuern” und das Schiff bei nächster sicherer Gelegenheit verlassen. Ich habe schon mal einen Mitsegler am nächsten sicheren Hafen aussteigen lassen (also rausgeworfen), weil er seinen Alkoholkonsum nicht unter Kontrolle hatte und für sich und andere zur Gefahr wurde.

Gegen ein Glas ist nichts aber auch gar nichts einzuwenden (genieße ich auch), und wenn man in einem sicheren Hafen liegt gerne auch ein Glas mehr; aber nicht auf See und auch nicht vor Anker.

Da gibt’s bei mir keine Kompromisse…
****966 Mann
62 Beiträge
Vor Anker geht gar nicht, da ist nahe an 0,0 angesagt.
Im Hafen abends ok
*******Her Mann
418 Beiträge
Für mich schließen sich sichere Schiffsführung und regelmäßiger Alkoholkonsum gegenseitig aus. Wenn ich mein Schiff führe, dann bleibe ich nüchtern. Da gibt es keine Diskussion, ich brauche auch kein Anlegebier.

Gerade vor Anker kann sich die Situation jederzeit verändern und ein Eingreifen des Skippers erforderlich werden.
*******3060 Mann
89 Beiträge
Seit über 20 Jahren als Skipper mit wöchentlicher wechselnder Crew unterwegs.....
NO GO am Anker...
NO GO auch an der Boje....
im Hafen aber auch nur in bedingt Alkohol....
im Heimathafen no Problem...
Ein guter Skipper ist ein vorsorglicher Skipper.....
Sicherheit der Crew und des Bootes stehen über allem...
*******hick Paar
553 Beiträge
Hmm…
manch einer soll ja erst mit etwas Sprit unfallfrei anlegen können🙈🤣😈
Aber mal Spaß beiseite, dass ist doch wie beim sonstigen „Verkehr“🙈 klar geregelt :
https://www.bussgeldkatalog.org/promillegrenze-schifffahrt/
********ris2 Paar
277 Beiträge
Sorry übermäßiger Alkoholkonsum ist nicht in Ordnung manchmal in kritischen Situationen überhaupt nicht angebracht aber wer ist hier der Richter und Polizist und Moralapostel von der schreibende Zunft? Immer noch Urlaub Leute bleibt einfach locker mit Bußgeldkatalog segeln gehen nein *danke*

Grüße Christian
Alkohol nur im Hafen/Marina.
********ris2 Paar
277 Beiträge
Deswegen kommen auch Deutsche mit Italienern nicht im Strassenverkehr zurecht.
Hier bei uns ist alles im Flow und wir sind im heftigen Verkehr auf Sizilien - jeder achtet auf jeden und Nachts bekommt man auch mal vom nachfolgenden gehupt, wenn man vor einer roten Ampel stehen bleibt und niemand sonst an der Ampel ist. *goofy*
Selbst mit 80 in der 60er Zone an der Polizei vorbei fahren kann je nach Situation OK sein - das muss man halt fühlen ... *anmach*
Deutsche Kennzeichen werden da halt sofort rausgewunken - die brauchen das weil Sie es so gewohnt sind *grins*

Und btw: - wer fährt denn in Deutschland mit dem Boot rum - ist doch frustrierend *les*

Sarah
*********2020 Paar
753 Beiträge
Alkohol vor Anker geht nicht. Der Skipper muss immer in der Lage sein auszulaufen.

Wo hier aber gerade heftig über Alkohol diskutiert wird, in Deutschland wird vermehrt auch auf die Crew geachtet. Folgende Situation hat letztes Jahr für aufsehen gesorgt und einigen ein Strafzettel bzw verfahren beschert. An Vatertag und weiteren Feiertagen hat sich die Waspo in den Häfen um Kiel und Flensburg an Land mit Fernglas auf die Lauer gelegt und einlaufende schiffe yachten und boote beim vorbereiten zum einlaufen bzw. festmachen beobachtet. Wie meistens der Skipper (nüchtern) fährt rein, die crew/mifahrer machen leinen zurecht, hängen Fender raus usw. und machen danach die Leinen fest. Dann ging die Waspo zum Steg und hat teilweise von der Crew bei verdacht einen Alkoholtest gemacht. Wurde der Grenzwert überschritten gab es Ärger und Bußgelder oder mehr. Danach ging die große Diskussion durch die Foren. Ja die Waspo hat richtig den Gesetzen entsprechend Gehandelt. Der Skipper hat es gedultet bzw angeordnet das seine crew mit zur Besatzung gemacht wurde beim Anlegen. Das darf er aber nur machen mit Crewmitglieder die nicht unter Alkohol stehen. Da er vorher gedultet hat bzw es gesehen hat das einige Crewmitglieder zu viel aus dem glas hatten, hätte er diese Personen nicht zum Anlegen und Vorbereiten integrieren dürfen.
********2051 Mann
25 Beiträge
In Deutschland gelten ja 0,5 Promille, aber den meisten Seebären genügt das natürlich nicht *zwinker*
Meine Crew, mit der ich seit >10 Jahren Törns fahre säuft leider tendenziell auch viel zu viel, zumindest der Rudergänger bleibt nüchtern. Leider haben nicht alle von uns genug eigene Erfahrung (Ich selbst habe mittlerweile immerhin den SBF See), sodass "im Ernstfall" wahrscheinlich manchmal keiner mehr den richtig klaren Kopf gehabt hätte. Und Alkohol nur im Hafen/in der Marina wäre mit der Truppe auch nicht zu verhandeln. *crazy*

Je älter ich werde und je mehr Meilen ich gemacht habe, umso kritischer/langweiliger finde ich den starken Alkoholgenuss an Bord...
**********rueck Mann
36 Beiträge
@********2051 schreibt es genau richtig. Unabhängig von Bußgeldkatalogen, dem Verhalten der WasPo etc. Es geht doch um Euch und die Sicherheit und Verantwortung gegenüber der Crew!

In 99% der Fälle mag es gut gehen, aber ich möchte nicht in die Situation kommen mir überlegen zu müssen „wäre weniger passiert, wenn ich kein Alkohol getrunken hätte…“ Und da wäre mir das Bußgeld dann auch egal, denn das wäre in jedem Fall dann verdient.

Safety First, aus absolutem Eigeninteresse *zwinker*
*********2020 Paar
753 Beiträge
Zitat von ********2051:
In Deutschland gelten ja 0,5 Promille, aber den meisten Seebären genügt das natürlich nicht *zwinker*
Meine Crew, mit der ich seit >10 Jahren Törns fahre säuft leider tendenziell auch viel zu viel, zumindest der Rudergänger bleibt nüchtern. Leider haben nicht alle von uns genug eigene Erfahrung (Ich selbst habe mittlerweile immerhin den SBF See), sodass "im Ernstfall" wahrscheinlich manchmal keiner mehr den richtig klaren Kopf gehabt hätte. Und Alkohol nur im Hafen/in der Marina wäre mit der Truppe auch nicht zu verhandeln. *crazy*

Je älter ich werde und je mehr Meilen ich gemacht habe, umso kritischer/langweiliger finde ich den starken Alkoholgenuss an Bord...

Mit der crew würde ich keine Meile mehr segeln
********mart Paar
3.331 Beiträge
Nun ich würde den Artikel des Themenerstellers mit unterschiedlichen Augen sehen.

Zum einen gibt es die Skipper, die nur einige Wochen im Jahr auf einem Boot sind und die Skipper, die ununterbrochen 6 Monate und länger auf einem Boot leben.
Ihr seht schon den ersten Unterschied, die einen 'sind' und die anderen 'leben' auf einem Boot.
Einer der auf seinem Boot lebt, traue ich durchaus zu, das er auch im besoffenen Zustand, eine gefährliche Situation besser meistert, wie der, der nur zum Urlaub an Bord ist.
Ich war einmal an Bord einer 20m Yacht, da hatte der Skipper bereits morgends, vorm Ablegen, seine 10Dosen Bier weg. Selbst am Abend, hatte er dann noch mehr drauf, als ich vorm Frühstück.
Ich möchte daher nicht alle Skipper über einen Kamm scheren. Manche brauchen es auch, wie schon geschrieben wurde. Manche werden in einer besonderen Situatiion aber auch schlagartig nüchtern und handeln richtig.

Was die Geschichte mit der Wapo an geht, kann ich nur den Kopf schütteln, von links nach rechts. Zu meiner Ausbildungszeit hieß es noch, das selbst der Skipper besoffen sein darf, wenn der Steuermann nüchtern ist. Ich habe noch mitbekommen, dass das geändert wurde. Dahin gehend, das beide nüchtern sein müssen. Aber das die Crew das auch sein muss, wo steht das, in welchem Paragraphen. Das habe ich noch nie gehört.
Das würde ja dann gleichbedeutend sein, das alle Personen in einem PKW, während der Fahrt nüchtern sein müssen, wenn sie dem Fahrer bein einparken oder ausparken helfen. Ist das so?
Ich habe das noch nie gehört.

Aber nur weil einer Skipper gerufen wird, ist es immer noch der gesunde Menschenverstand, der zur Entscheidung heran genommen werden sollte.
Ist mir das Verhalten des Skippers nicht vertrauenswürdig und sicher, dann entscheide ich mich, von Bord zu gehen. Meine Entscheidung. Der Skipper kann dann machen wie er will. ICH bin auch auf einem Boot, für meine Sicherheit zuständig und verantwortlich. Das sollte niemals aus der Hand gegeben werden.

Also legt unterschiedliches Maß an, in Verbindung mir dem eigenen klaren Verstand, möchte ich denken.
Paragraphen sind geschaffen, um sich daran zu orientieren, sie sind aber nicht Maß aller Dinge. Denkt mal an den Straßenverkehr. Um einer gefährlichen Situatiion auszuweichen, darf man auch recht am fließenden Verkehr vorbei fahren. Das ist normalerweise über 80km/h verboten. In Ausnahmen, wird es aber nicht strafrechtlich verfolgt.

Es ist also immer im Einzelfall zu entscheiden und nicht allgemein zu beurteilen und schon gar nicht, wenn die Situation nicht selbst erlebt wurde.
*********2020 Paar
753 Beiträge
Zitat von ********mart:
Nun ich würde den Artikel des Themenerstellers mit unterschiedlichen Augen sehen.

Zum einen gibt es die Skipper, die nur einige Wochen im Jahr auf einem Boot sind und die Skipper, die ununterbrochen 6 Monate und länger auf einem Boot leben.
Ihr seht schon den ersten Unterschied, die einen 'sind' und die anderen 'leben' auf einem Boot.
Einer der auf seinem Boot lebt, traue ich durchaus zu, das er auch im besoffenen Zustand, eine gefährliche Situation besser meistert, wie der, der nur zum Urlaub an Bord ist.
Ich war einmal an Bord einer 20m Yacht, da hatte der Skipper bereits morgends, vorm Ablegen, seine 10Dosen Bier weg. Selbst am Abend, hatte er dann noch mehr drauf, als ich vorm Frühstück.
Ich möchte daher nicht alle Skipper über einen Kamm scheren. Manche brauchen es auch, wie schon geschrieben wurde. Manche werden in einer besonderen Situatiion aber auch schlagartig nüchtern und handeln richtig.

Was die Geschichte mit der Wapo an geht, kann ich nur den Kopf schütteln, von links nach rechts. Zu meiner Ausbildungszeit hieß es noch, das selbst der Skipper besoffen sein darf, wenn der Steuermann nüchtern ist. Ich habe noch mitbekommen, dass das geändert wurde. Dahin gehend, das beide nüchtern sein müssen. Aber das die Crew das auch sein muss, wo steht das, in welchem Paragraphen. Das habe ich noch nie gehört.
Das würde ja dann gleichbedeutend sein, das alle Personen in einem PKW, während der Fahrt nüchtern sein müssen, wenn sie dem Fahrer bein einparken oder ausparken helfen. Ist das so?
Ich habe das noch nie gehört.

Aber nur weil einer Skipper gerufen wird, ist es immer noch der gesunde Menschenverstand, der zur Entscheidung heran genommen werden sollte.
Ist mir das Verhalten des Skippers nicht vertrauenswürdig und sicher, dann entscheide ich mich, von Bord zu gehen. Meine Entscheidung. Der Skipper kann dann machen wie er will. ICH bin auch auf einem Boot, für meine Sicherheit zuständig und verantwortlich. Das sollte niemals aus der Hand gegeben werden.

Also legt unterschiedliches Maß an, in Verbindung mir dem eigenen klaren Verstand, möchte ich denken.
Paragraphen sind geschaffen, um sich daran zu orientieren, sie sind aber nicht Maß aller Dinge. Denkt mal an den Straßenverkehr. Um einer gefährlichen Situatiion auszuweichen, darf man auch recht am fließenden Verkehr vorbei fahren. Das ist normalerweise über 80km/h verboten. In Ausnahmen, wird es aber nicht strafrechtlich verfolgt.

Es ist also immer im Einzelfall zu entscheiden und nicht allgemein zu beurteilen und schon gar nicht, wenn die Situation nicht selbst erlebt wurde.

Du hast den text nicht verstanden. Segeln die unter Alkohol stehenden nur mit ist das erlaubt genau wie du auch im auto betrunkene nach hause fahren darfst. Wenn du sie aber zum anlegen oder vorbereiten aktiv ins geschehen mit einbindest macht du den mitsegler zur crew somit zur bootsbesatzung. Da liegt der wichtige Unterschied
*********iert Mann
1 Beitrag
Aus meiner Sicht kommt das auf die Situation an: während dem Segeln 0.0 und zwar für die ganze Crew. Bei ruhigem Wetter an einem guten Ankerplatz kann es auch mal ein Bier mehr sein, angeheitert, nicht dicht. Falls das Wetter schlecht ist und ein Auslaufen mitten in der Nacht notwendig sein könnte, wieder eher 0.0. Einen richtigen Rausch hatte bei uns an Bord nie einer.
********ris2 Paar
277 Beiträge
40 Knoten Wind im Hafen Schiet Wetter extra fúr die armen Malineros die heute Nachtschicht haben
********mart Paar
3.331 Beiträge
Zitat von *********2020:
]

Du hast den text nicht verstanden. Segeln die unter Alkohol stehenden nur mit ist das erlaubt genau wie du auch im auto betrunkene nach hause fahren darfst. Wenn du sie aber zum anlegen oder vorbereiten aktiv ins geschehen mit einbindest macht du den mitsegler zur crew somit zur bootsbesatzung. Da liegt der wichtige Unterschied

Doch doch, den habe ich sehr wohl verstanden. Animiert der Skipper die Mitreisenden beim Anlegen zu helfen, sind diese dran.
Nun, wo ist der Unterschied?
Formuliere ich es mal deutlicher.
Der Fahrzeuglenker (Skipper oder Autofahrer) animiert seine Begleiter (Mitsegler oder Beifahrer) ihm beim Einparken zu helfen. So sollen die Begleiter auch nüchtern sein? *gruebel*. Das widerspricht jahrzehte langem Verkehrsaufklärungsunterricht. Oder wird hier im Verkehr auf einmal unteschieden?
Das wäre ja was ganz neues. Unterschiedliche Rechtsanwendung bei gleicher Situation.
Noch mal: Wo soll das stehen? Welches Gesetzt soll das sein?
*********2020 Paar
753 Beiträge
Gesetz bzw warum das so ist steht in der seeschiffahrtsstraßenordnung neunter abschnitt, Paragraph 61,


§ 61 Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 15 Absatz 1 Nummer 2 des Seeaufgabengesetzes oder im Sinne des § 7 Absatz 1 des
Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. entgegen § 3 Absatz 1 Satz 1 sich nicht so verhält, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den
Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird,
a. entgegen § 3 Absatz 3 ein Fahrzeug führt oder eine andere Tätigkeit des Brücken-, Decks- oder Maschinendienstes
ausübt, mit einem Wassermotorrad, einem Kite- oder einem Segelsurfbrett fährt, obwohl er infolge körperlicher oder
geistiger Mängel oder des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel in der sicheren Führung
des Fahrzeuges oder in der sicheren Ausübung der Tätigkeiten des Brücken-, Decks- oder Maschinendienstes behindert
ist,
b. entgegen § 3 Absatz 4 ein Fahrzeug führt oder eine andere Tätigkeit des Brücken-, Decks- oder Maschinendienstes
ausübt, mit einem Wassermotorrad, einem Kite- oder einem Segelsurfbrett fährt, obwohl er 0,25 mg/l oder mehr
Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer
solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt,
c. entgegen § 3 Absatz 5 während der Fahrt alkoholische Getränke zu sich nimmt oder bei Dienstantritt unter der Wirkung
solcher Getränke steht,
*********2020 Paar
753 Beiträge
Wer infolge körperlicher oder geistiger Mängel oder des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel
in der sicheren Führung eines Fahrzeuges oder in der sicheren Ausübung einer anderen Tätigkeit des Brücken-, Decks- oder
Maschinendienstes behindert ist, darf ein Fahrzeug nicht führen oder als Mitglied der Schiffsbesatzung eine andere Tätigkeit des
Brücken-, Decks- oder Maschinendienstes nicht ausüben. Dies gilt für das Fahren mit einem Wassermotorrad oder einem Kiteund Segelsurfbrett entsprechend.
(4) Wer 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im
Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt, darf ein Fahrzeug nicht führen oder als Mitglied der
Schiffsbesatzung eine andere Tätigkeit des Brücken-, Decks- oder Maschinendienstes nicht ausüben. Dies gilt für das Fahren mit
*********2020 Paar
753 Beiträge
Um es kurz auszudrücken über 0,5 darf kein decksdienst mehr ausgeführt werden dazu zählt auch Fender festbinden und leinen vorbereiten.
********ruce Mann
34 Beiträge
Vor Anker bleibt der Skipper nüchtern. Und die Mannschaft auch, wie übrigens auch auf See. Denn diese benötigt der Skipper ggf. um ein sicheres Führen des Schiffes sicherzustellen. Ich kenn das passende Gesetzt nicht, habe das aber beim SKS Führerschein so gelernt. Verantwortung steht hier sowohl beim Skipper, als auch bei der Crew, in der Pflicht. Wir segeln seit drei Jahen „trocken“. Was insgesamt sehr wunderbar ist.
****i70 Mann
8 Beiträge
Auf keinen Fall Alkohol trinken man sollte die See nicht unterschätzen es kann immer was unverhofftes eintreten da sollte man immer einen klaren Kopf haben ich trinke nicht und habe auch mit Alkohol freie Getränke viel Spaß
„Einer der auf seinem Boot lebt, traue ich durchaus zu, das er auch im besoffenen Zustand, eine gefährliche Situation besser meistert, wie der, der nur zum Urlaub an Bord ist.“

Auf den Straßenverkehr übertragen bedeutet das, ein betrunkener Kraftfahrer fährt sicherer als der Typ mit dem gemieteten Umzugslaster? Sorry, das kannst Du doch nicht ernsthaft denken, oder?

„Ich war einmal an Bord einer 20m Yacht, da hatte der Skipper bereits morgens, vorm Ablegen, seine 10Dosen Bier weg. Selbst am Abend, hatte er dann noch mehr drauf, als ich vorm Frühstück.“

So jemand ist per Definition alkoholkrank, auf dem Schiff würde ich niemals mitsegeln wollen.
Als Skippera bin ich für die Sicherheit von Schiff und Crew verantwortlich. Punkt.
Und selbstverständlich habe ich mich darüber hinaus an geltendes Recht zu halten.
Lasse ich ein Mitglied meiner Crew in angetrunkenem oder gar betrunkenem Zustand im Hafen Leinenarbeit machen und er geht über Bord und verletzt sich, dann bin ich dran, ganz einfach.
Nichts gegen ein Anlegerbier in der Marina, wenn alles safe und fix ist. Saufgelage gehen auf keinen Fall, bei niemandem an Bord. Mit einer saufenden Crew würde ich genau einmal fahren, und das auch nur sehr kurz.
*****ree Frau
22.073 Beiträge
Gruppen-Mod 
Ich habe auch einmal das Erlebnis mit einem alkoholkranken Skipper gemacht. Er war ziemlich unberechenbar, da er morgens schon mit Vodka angefangen hat. Die Gefahr ist, dass man bei diesen Menschen den Alkoholpegel nicht unbedingt bemerkt.

Bei der nächsten Gelegenheit haben wir das Schiff verlassen!

Ich habe auch nichts gegen ein Anleger *bier* oder gegen ein oder zwei Glas Wein am Abend.
Tagsüber verzichten wir auf Alkohol.
Es sollte für alle beteiligten im Rahmen bleiben und nicht zur Gefahr für sich und andere werden.
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