Sportbootführerscheinverordnung (SpFV)
Die Verordnung wurde zum 01. Januar 2023 mit folgenden Inhalt aktualisiert:Angleichung der Leistungsgrenze für das erlaubnisfreie Führen von Sportbooten mit Elektromotorantrieb
Die Leistungsgrenze zum erlaubnisfreien Führen von Wasserfahrzeugen wird für Sportboote mit Elektroantrieb angepasst. Elektromotoren unterscheiden sich in ihrer Leistungscharakteristik von Verbrennungsmotoren, so dass aus Gründen der Verkehrssicherheit nur noch Wasserfahrzeuge mit Elektromotorantrieb bis 7,5 kW ohne Befähigungsnachweis geführt werden dürfen.
Die Leistungsgrenze zum erlaubnisfreien Führen von Wasserfahrzeugen wird für Sportboote mit Elektroantrieb angepasst. Elektromotoren unterscheiden sich in ihrer Leistungscharakteristik von Verbrennungsmotoren, so dass aus Gründen der Verkehrssicherheit nur noch Wasserfahrzeuge mit Elektromotorantrieb bis 7,5 kW ohne Befähigungsnachweis geführt werden dürfen.