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SKS für gewerbliches Skippern auf Inseln ausreichend?

*********Echt Mann
1.310 Beiträge
@*******welt
Du kennst Dich ja perfekt aus *hutab*
Und nur die Deutschen haben irgendwelche Regel.
Swiss Certificate of Competence for Ocean Yachting für die Schweizer, die österreichischen FB 2 und 3 sind nur Mythen da sie ja kein Meerzugang haben.
Nationale Gesetze anderer Länder gibt es bei Dir nicht.
Und, informiere Dich zuerst über die Aufgaben des Internationalen Seegerichtshof bevor Du Quatsch schreibst.
*******n_43 Frau
298 Beiträge
Bei der ersten "Profi"-Skipper-Versicherung würdest du alle Fragen geklärt bekommen.
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Also - habe gerade von Freunden erfahren, dass sie zwei gewerbliche "Skipper" in Griechenland getroffen hatten, die erwischt wurden.
Hatten SKS oder höher, Boot nach BG-Normen abgenommen, alles im Top-Zustand - aber keine Erlaubnis, in Griechenland Charterfahrten auf dem eigenen Boot anzubieten. Kostete jeweils einen 5stelligen Betrag als Strafe.

Wie das sich auf den Balearen verhält, weiß ich nicht. Aber das ignorieren lokaler Vorschriften (auch wenn man unter deutscher Flagge fährt) kann extrem teuer werden. SKS hin oder her.
******ler Paar
115 Beiträge
Hallo,
soweit ich es überblicke wurde nur der alte Stand mit SKS, SHS und SSS dargestellt.
Im letzten Jahr hat sich dort etwas grundsätzliches geändert. Zukünftig ist ein Kleinschifferpatent gefordert auch z.B. für Rettungsboote.
Googlet mal nach Keinschifferpatent und nimmt die Seiten von Lewis oder der WSV.
*********Echt Mann
1.310 Beiträge
@******ler, mit ein Problem ist das immer etwas zusammenhanglos eingeworfen wird.
Dann wird alles vermischt und als Halbtatsachen weiterverbreitet.
Dein Kleinschifferpatent hat nicht das geringste mit SKS, SSS und SHSS zu tun.

Das Kleinschifferzeugnis ist durch die BinSchPersV geregelt. Da diese Verordnung nur auf den Wasserstraßen der Zonen 1 bis 4 nach Anhang I der BinSchUO (Interner Link) der BinSchUO gilt, ist das Kleinschifferzeugnis außerhalb dieser genannten Wasserstraßen, also insbesondere auf dem Meer, nicht erforderlich. Außerhalb des Geltungsbereiches der BinSchPersV bleiben die Regelungen zu den Befähigungsnachweisen wie sie sind: Hier sind für gewerbliche Nutzungen ggf. die weiterführenden Sportbootführerscheine nach der See-Sportbootverordnung (Interner Link) erforderlich.
BinSchPersV = Binnenschiffspersonalverordnung
Zu finden bei ELWIS unter
Binnenschifffahrt--->Befähigungsnachweise--->Schiffsführer--->Kleinschifferzeugnis
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