*******ackt:
Dieser Diskussionszweig
gerät in die Kategorie eines anderen Fetisch und sollte - in dieser Weise - bitte in entsprechenden D/s-Fernsteuerungs- und Kontroll-Foren ausgetragen werden.
manchmal ist es eben so, dass sich diskussionen auch um "nebenschauplätze" drehen oder zu diesen hin entwickeln. wen das stört, der muss sie nicht weiterverfolgen, wen es interessiert, der liest eben mit.
*******ackt:
Ich erwarte von anne_berlin nicht, dass sie hier ihre Lebensbeichte ab- und ihr Verhältnis zur benachbarten Landwirtin offenlegt.
das erwartet - hoffentlich - niemand!
aber wenn in der selbstversorgergruppe dazu aufgerufen wird, sich zu "versorgen", in dem man sich am eigentum anderer vergreift, dann darf man das wohl geraderücken!
******_38:
Aber so eindeutig ist die Rechtslage je nach Bundeslanf nicht...
strafrecht ist bundesrecht, daher würde es mich sehr erstaunen, wenn es von bundesland zu bundesland unterschiedlich geregelt würde. da das hier aber nun wirklich jeglichen rahmen der selbstversorgung sprengen würde, schreibe ich dir dazu eine pn.
die hintergründe deiner behauptung interessieren mich nämlich sehr.
um wieder zur ausgangsfrage, was für den selbstversorger derzeit zu tun ist, zu kommen, gehe ich jetzt meinen ersten johannisbeeren ernten.... und gleich vernaschen.