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GdB und erektile Dysfunktion

*******them Mann
39 Beiträge
Themenersteller 
GdB und erektile Dysfunktion
Hallo Ihr Lieben, die meisten von ED betroffenen haben vermutlich auch noch das eine oder andere "Wehwechen", Probleme mit Herz oder Kreislauf oder mit dem Rücken oder den Gelenken. Daher erscheint es mir plausibel, dass viele auch "formal" behindert sind, und also einen GdB = "Grad der Behinderung" haben. Das kann durchaus in einigen Bereichen von Vorteil sein, z.B. beim Wohngeld. Mir ist (leider erst) jetzt bekannt geworden, dass auch erektile Dysfunktion beim GdB eine Rolle spielen kann - und zwar bis zu 20%! Also Ihr lieben Mitbetroffenen, jetzt habt Ihr diese Information und es liegt an Euch, davon Gebrauch zu machen! Liebe und trotz allem geile Grüsse, Chrysanthem
*********rd47 Mann
5.048 Beiträge
Moin.
Danke für den Hinweis. Dazu möchte ich ergänzen:
1.) Wichtig ist der Einwurf "bis zu" 20 %
2.) Die Bewertung des GdB hängt von dem zuständigen Versorgungsamt ab. Es ist leider in mehreren mir bekannten Fällen, kennengelernt bei mehreren Reha-Maßnahmen, von unterschiedlichen Versorgungsamtern vorgekommen, daß ein und dieselbe Diagnose mit unterschiedlichen Prozenten bewertet wurde.
Ich selbst bin zum Beispiel auch nach 5 Jahren uberstandenem Krebs (ProstatatotalOP nicht nervenschonend/ Brustkrebs) wieder auf 50% zurückgestuft worden. Die 50 % sind auf irreparabel Körperschäden lebenslang vor Krebs festgesetzt worden.

Es empfiehlt sich also in jedem Fall bei negativen Bescheiden Widerspruch einzulegen und sich zum Beispiel beim SoVD beraten zu lassen.
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