Und morgen schließt die Metro, weil sie gegen geltendes Recht verstößt, da ja auf jedem zweiten Produkt die UVP angegeben ist.
Ich bin zwar kein Rechtsanwalt, aber solange ein gültiger Endpreis angegeben ist, ist alles in Ordnung.
Die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers sagt lediglich etwas über den möglichen zu erzielenden Preis aus, nicht mehr und nicht weniger. (Anders als bei einer Preisbindung)
Den Endpreis bestimmt immer noch der Händler.
@***er, bevor man etwas vergleichen kann, muss man es erst mal ausprobieren.
Und der einfachste Weg führt über das kaufen des Toys (oder leihen)
Ich freue mich, wenn hier andere User/innen ihr Kaufinteresse bekunden und später vieleicht auch einen Erfahrungsbericht abgeben, wie der neue Satisfyer im Gegensatz zum Womanizer abschneidet.
Wir kennen mittlerweile 2 Frauen, die sich wieder von ihrem Womanizer getrennt haben.
Nur weil etwas teuer ist, ist es noch lange nicht gut, und nur weil etwas zum Schnäppchenpreis zu haben ist, muss es noch lange kein Schrott sein.
Liebe Grüße
Rolli