Gewährleistung
Innerhalb der EU gilt generell ein Gewährleistungsanspruch von 24 Monaten insofern die Produkte innerhalb der EU erworben wurden.
Dabei gilt für die ersten 6 Monate grundsätzlich, dass man davon ausgehen kann, dass ein betreffender ein Mangel bereits beim Kauf bestanden hat.
Von Monat 7-24 liegt es dann aber in der Verantwortung des Käufers, das der aufgetretene oder festgestellte Mangel ursächlich im Produkt liegt.
Die Handhabung dieser Regelungen innerhalb der ersten 6 Monate sollte völlig unkompliziert sein.
Ab dem 7. Monat könnte es etwas komplizierter werden. Ein seriöser Händler sollte da doch ein gewisses Maß an Kulanz zeigen.
Auf jeden Fall sollte man sich nicht mit irgendwelchen Sprüchen abspeisen lassen.
Um konkrete Beispiele und die tatsächlichen Gesetzestexte zu finden, sollte man einfach mal googeln unter "Garantie" und "Gewährleistung" und man sollte auch darauf achten, das Garantie und Gewährleistung nicht identische Begriffe sind.
LG