DarksidePixel, da stimme ich dir 100% zu.
Ohne Vertrag, das gibt es auch gar nicht. Wenn Model und Fotrograf zusammen kommen, um
für den rein privaten Gebrauch, keine Veröffentlichung jedweder Art
zu fotografieren, dann ist das schon ein Vertrag. Mündlich, aber es ist ein Vertrag. Ich würde dann genau das in einem schriftlichen Vertrag festhalten: rein privaten Gebrauch, keine Veröffentlichung jedweder Art und dabei die Begriffe »privater Gebrauch« und »Veröffentlichung jeder Art« genauer festlegen.
Was vor dem Shooting oder direkt danach einvernehmlich ist, kann ein paar Monate später schnell strittig werden. Ist das Hochladen in Flickr jetzt privater Gebrauch oder ist das eine Veröffentlichung. Was ist mit dem Versenden von Fotos an Freunden? Dem Zeigen im Familienkreis oder auf dem Fotostammtisch? Privat? Veröffentlichung? Erlaubt? Verboten?
Ich habe gelernt, Vertrag kommt von Vertragen. Einen 100% sicheren Vertag gibt es nicht, aber je mehr und je genauer man vorher schriftlich festhält, was man erreichen will, desto weniger wird nachher gestritten. Insbesondere gibt es keine »unwiderruflichen« Verträge. Sieh lieber zu, dass du eine Ausstiegsklausel einfügst, denn wenn dein tfp-Model sich in zehn Jahren von ihren Aktaufnahmen distanzieren will, hast du sonst schlechte Karten.
Andere mögen das anders sehen, aber für mich gilt
„**********************elvertrag.“