Einspruch
Da ist nichts klar, die Aussagen sind falsch. Es gilt immer was vereinbart worden ist, egal ob TfP oder Pay. Es bedarf juristisch keinerlei Form, mündliche Absprache gilt. Aber im Streitfall ist es eine Frage des Beweises, daher ist mein Rat, immer alles schriftlich festhalten, egal ob Pay oder TfP-Shooting, dadurch kann man nachweisen was tatsächlich vereinbart wurde.Bei der Verwertung der Bilder hast weder Du alle Rechte, noch das Model, es besteht die Konkurenz zwischen dem Model mit dem Recht am eigenen Bild und dem Urheberrecht des Fotografen als Schöpfer des Werkes. Es spielt zuerst mal keine Rolle ob dabei Geld geflossen ist oder nicht. Es kommt darauf an was über die Nutzung der Fotos abgesprochen wurde. Wenn nicht nachgewiesen werden kann, was vereinbart wurde, darf nichts veröffentlicht werden, die Fotos dürfen dann nur privat verwendet werden. Die Veröffentlichung im JC ist sicher keine private Nutzung.