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Vertragsrecht zwischen Model und Fotograf

Einspruch
Da ist nichts klar, die Aussagen sind falsch. Es gilt immer was vereinbart worden ist, egal ob TfP oder Pay. Es bedarf juristisch keinerlei Form, mündliche Absprache gilt. Aber im Streitfall ist es eine Frage des Beweises, daher ist mein Rat, immer alles schriftlich festhalten, egal ob Pay oder TfP-Shooting, dadurch kann man nachweisen was tatsächlich vereinbart wurde.

Bei der Verwertung der Bilder hast weder Du alle Rechte, noch das Model, es besteht die Konkurenz zwischen dem Model mit dem Recht am eigenen Bild und dem Urheberrecht des Fotografen als Schöpfer des Werkes. Es spielt zuerst mal keine Rolle ob dabei Geld geflossen ist oder nicht. Es kommt darauf an was über die Nutzung der Fotos abgesprochen wurde. Wenn nicht nachgewiesen werden kann, was vereinbart wurde, darf nichts veröffentlicht werden, die Fotos dürfen dann nur privat verwendet werden. Die Veröffentlichung im JC ist sicher keine private Nutzung.
********warz Mann
73 Beiträge
Joyclub u.ä. Foren
Moin moin.
Soweit ich weiß ist es grade auch vom Rechtlichen her schwierig was Seiten / Foren wie Joyclub angeht .
Selbst wenn im Vertrag geregelt ist das Bilder zu "Eigenwerbungszwecken" verwendet werden dürfen ist oft noch eine Klausel eingeführt in der geregelt wird ob diese Bilder auch auf "Seiten mit sexuellem Hintergrund ( oder ähnlichem ) " auftauchen dürfen .

Also bitte Vertrag vorher genau lesen und bei Unklarheiten evtl auch dieses mit Model / Fotograf (schriftlich) absprechen .
******Art Mann
877 Beiträge
@********warz
@*********alter

Gebe ich Recht: Es gilt immer was vereinbart worden ist, so ist es.


Was genau, bleibt immer jedem Fotografen/Model selber überlassen:-) ...eben Verhandlungssache.

Wann, wo, wie, tfp oder nicht, oder Sonstiges, kann man ja alles vereinbaren.
Egal ob mündlich oder schriftlich.
Besser immer schriftlich. Mündlich gilt zwar rechtlich auch, aber es bleibt die Beweisbarkeit...




...wobei ich generell bevorzuge erstmal über alles REDEN!!!
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