Vertrag...
Ja, eigentlich sollte mal jemand, der die Erlaubnis zur Rechtsberatung hat, eine gutes FAQ schreiben, denn auch die Links kranken an einigen Stellen.
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Wenn von vorneherein klar ist das weder Fotograf noch Model die Fotos veröffentlichen wollen dann....brauchts keinen Vertrag
ist schlicht falsch!
Grundsätzlich zum Verständnis eine Anmerkung:
Ein Vertrag ist eine übereinstimmende Willenserklärung.
Das muss z.B. für Fotos nicht schriftlich geschehen! (Bei Grundstücken muss es aber sogar ein Notar beurkunden)
Oft reicht "konkludentes Handeln". Wenn der Fotograf mit der Jacke der Bild-Zeitung auf dem Stadtfest einer am Eis leckenden Frau zuruft: "Hey, lach mal in meine Kamera" und sie macht es, dann ist das konkludentes Handeln: Sie lässt sich willentlich (lächeln auf Befehl) fotografieren. Da derjenige auch noch die Jacke der Bild-Zeitung trägt, sollte ihr klar sein, dass das Foto zur Veröffentlichung in der Bild-Zeitung gedacht ist. -> Erlaubnis zur Veröffentlichung erteilt.
Und dann gibt es nicht schwarz und weiss, sondern tausende Graustufen, die dann Rechtsanwälte ernähren.
Ein Vertrag sollte daher besser schriftlich geschlossen werden.
Denn, um auf obiges Zitat / Behauptung zurückzukommen: Die Absprache "Wir beide wollen die Bilder nicht veröffentlichen" ist bereits ein Vertrag.