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rechtsunsicherheit beim auslandsshooting

rechtsunsicherheit beim auslandsshooting
seid gegrüßt, ihr erfahrenen,

für ein 2016 geplantes paris-shooting stellen sich mir noch ein paar fragen, die den juristischen aspekt berühren...auch vor dem hintergrund der aktuellen (un)sicherheitslage. es geht um nude in public, auch mal in verbindung mit brenendem stoff (nicht am model)...und da weiss ich nicht, wie die französischen behörden reagieren, ob nude in public überhaupt machbar ist oder gar strafbar, das kleine feuerchen mit sicherheit nicht ohne anwesenden feuerwehrmann und kehrschaufel, aber ich möchte auf nummer sicher gehen...wer also von euch weiss, ob und in welchem umfang man sowas anmelden muss? und wenn ja, wo? oder sagen die erfahrenen parisfotografen unte reuch: finger weg, das kann alles massiv ärger geben?

ich will hie rkeine alberne diskussion starten, sondern bin dankbar für ein paar zielführende hinweise von erfahrenen menschen.
*********erst Mann
4.094 Beiträge
NIP ist auch in Frankreich verboten. Aber genau wie in Deutschland ist es eine Ermessensfrage der Polizei.
Wenn Dein Model nachts um 11:30 vor Sacre Coeur den Trenchcoat öffnet, kann es sein dass die Préfecture de Police ein Auge zudrückt, 14:00 am Eiffelturm schaut´s anders aus.
Übrigens wird immer das Model bestraft, nicht der Fotograf. Sie ist diejenige, die das öffentliche Ärgernis erregt.
Manche Models glauben auch heute noch, der Fotograf müsste die Strafe zahlen. Also Mädels, schreibt das in Euren Vertrag.
Bei Feuern und Explosivkörpern wäre ich in Paris momentan etwas vorsichtig. Auch in Frankreich gilt, dass der Verursacher eines Feuerwehreinsatzes die Kosten trägt. Natürlich gibt es wie überall, die Möglichkeit der Absprache mit den zuständigen Behörden, und wenn der Geldfluss stimmt und die Kosten für Brandwache übernommen werden, ist es auch in Paris möglich.
Immer die Frage wie wichtig die Aufnahmen sind und wie locker der Geldbeutel steckt.
ray meets jägermeister
****job Mann
1.404 Beiträge
apropos albern ...
.... du willst dich und dein model im ausland in situationen bringen, die rechtlich ziemlich fragwürdig sind und du suchst in einem sexforum rechtsberatung ;-??

an deiner stelle würde ich das konzept noch mal überdenken *zwinker*
das ist falsch, fotojob
ich will mich vorher hier und an anderen stellen über die rechtliche machbarkeit informieren, an keiner stelle war die rede von gesetzesbruch, den ich unter allen umständen in kauf nehme oder von einem model fordere...auch von aufforderung zur rechtsberatung war nie die rede...die einschätzung und erfahrung anderer fotografen stellt keine rechtsberatung dar, auch der hinweis, an wen man sich im zweifel zu wenden habe, ist keine unerlaubte rechtsberatung. thomas_kierst hat mein posting richtig gelesen, verstanden und unverbindlich, aber mit entscheidenden hinweisen beantwortet. kannst du sowas auch?

genau solch einen beitrag wie deinen meine ich mit "alberner diskussion", wichtigtuerei ohne inhalt, einfach mal ´ne runde pöbeln. in der verhaltensbiologie nennt man sowas "das revier markieren", erlebt man in dieser gruppe leider überaus häufig.
*******phie Mann
287 Beiträge
@fotojob
Vom theoretischen Grundsatz her würde ich Dir zustimmen - allerdings in der Realität macht es keinerlei Unterschied, ob er das hier tut oder in den einschlägigen Fotocommunities.
Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass Du in besagten Communities eine qualifiziertere Aussage kriegst? Deine Chancen stehen zwar etwas besser, bedingt durch die Anzahl der Antworten, weil einfach mehr User angesprochen werden - aber ob eine Antwort brauchbar ist, oder nicht, ist bei dem Käse, den ich dort so lese nicht mehr gewährleistet, als hier.

Antworten in Communities sind NIE verbindlich und stehen meist im Zusammenhang persönlicher Erfahrungswerte.


Ich habe noch nie ein shooting in Paris gemacht. Aber wenn, dann würde sich mir nur die Entscheidungsfrage stellen: Probiere ich es mit ein wenig Risiko und ggf längerem Warten auf eine gute Möglichkeit, aufs gerade Wohl (wo kein Kläger - da kein Richter) oder möchte ich ein zeitintensives, aufwendiges,wohl geplantes Shooting machen - dann würde ich mir wahrscheinlich Auskunft holen - aber nicht bei Fotografen, sondern bei einem Juristen
ray meets jägermeister
****job Mann
1.404 Beiträge
@pitographie ....
.... genau das ist es - was soll diese ganze rumfragerei im netz, wo du antworten nach dem motto "das müsste ....." "ich denke mal ...." ich hab mal gehört ...." bekommst. damit kannst du sowieso nichts anfangen. aber das ausgerechnet in einem sexforum, das finde ich - ich bleib dabei - besonders albern *zwinker*
[...] was soll diese ganze rumfragerei im netz, wo du antworten nach dem motto "das müsste ....." "ich denke mal ...." ich hab mal gehört ...." bekommst. damit kannst du sowieso nichts anfangen [...]

Naja, das kann zur ersten Orientierung doch schon recht hilfreich sein. Damit kann man dann weitersuchen. Oder anhand von Meinungen anderer selbst zu der Einsicht kommen, daß man es einfach bleiben lassen sollte.


[...] aber das ausgerechnet in einem sexforum [...]

In einem Fotoforum eines Erotikportals kann das durchaus sinnvoller sein, als in einem rein technisch orientierten Forum, in dem es überwiegend um Megapixel, Objektivleistung und Rauschverhalten geht. Oder als in einem Forum, wo man sich über Katzen- oder Schmetterlingsfotografie unterhält.
****us Mann
399 Beiträge
Zu nip mit Feuer in Paris kann ich keine objektiven Erfahrungswerte beitragen, rein subjektiv würde ich es, jedenfalls zur Zeit noch, definitiv lassen, wenn es nicht ordentlich bei den Behörden angemeldet und genehmigt worden ist. Kann mir kaum vorstellen, dass die da mit Feuerchen aktuell Spaß verstehen...

@****as kierst:
"Manche Models glauben auch heute noch, der Fotograf müsste die Strafe zahlen. Also Mädels, schreibt das in Euren Vertrag."

Was sollen die da reinschreiben? Das der Fotograf die Strafe des Models übernehmen soll? Das wird nix, denn das wäre sittenwidrig und unwirksam.
Wer sich in Gefahr begibt, sollte das nur tun, wenn er/sie auch bereit ist, die Gefahr einzugehen.
Gleiches gilt auch bei Lost-Place-Shootings!
*******phie Mann
287 Beiträge
Was sollen die da reinschreiben? Das der Fotograf die Strafe des Models übernehmen soll? Das wird nix, denn das wäre sittenwidrig und unwirksam.
Wer sich in Gefahr begibt, sollte das nur tun, wenn er/sie auch bereit ist, die Gefahr einzugehen.
Gleiches gilt auch bei Lost-Place-Shootings!


Absolut richtig - seh ich auch so
*********erst Mann
4.094 Beiträge
@ Inteus
da gebe ich Dir Recht. Da müsste man wirklich einen spezialisierten Rechtsanwalt fragen, wie man das anders formulieren kann. "eventuelle Behördenausgaben trägt der Fotograf" *zwinker*
das war kein rechtsverbindlicher Hinweis !
Ich warne nur immer Models vor dem Umstand, wenn ich gefragt werde.
Allgemein gilt eben - wer, aus Geilheit auf einen bestimmten Kick, gegen das Gesetz verstößt, muss eben damit rechnen, bestraft zu werden. Dabei ist es völlig egal ob man aus Adrenalingründen von einem Wolkenkratzer springt, eine Hochspannungsmast erklettert, oder ein Mädel unbedingt nackt, tagsüber vor Notre Dame fotografieren will.
[...] Da müsste man wirklich einen spezialisierten Rechtsanwalt fragen, wie man das anders formulieren kann. "eventuelle Behördenausgaben trägt der Fotograf" [...]

Das kann man sich auch einfach sparen – ich meine das Beratungshonorar für den Rechtsanwalt, der einem sagt, was man ohnehin schon weiß (bzw. wissen muss). Die einzige Folge einer solchen „Abmachung” wäre, daß man (in diesem Fall das Model) sich selbst „den Nachweis liefert”, daß man in Kenntnis und Vorsätzlich gehandelt hat. *zwinker*
Für Shootings in Paris wo öffentliche Gebäude/Objekte mit abgelichtet werden brauchst Du einen Kostenpflichtige Genehmigung.
Dazu gibt es zur Zeit auch noch eine Ausnahmeregelung, deshalb würde ich solch ein Shooting noch mal überlegen. Ein Anwalt zu kontaktieren brauchst Du (noch) nicht, einfach bei den Behörden der Stadt nachfragen und/oder beim Rechtsinhaber der Immobilie/Objekte. Also alles was über Touri-Bilder hinaus geht muss genehmigt werden, dazu kommt doch die Beschreibung des Shootings, also wenn Du eine Genehmigung erhalten hast für z.B. den Notre Dame, dann bedeutet dies noch nicht dass Du auch dort ein Akt Model davor shooten darfst, dafür braucht es einen zusätzlichen Genehmigung. Außerdem mit oder ohne Model musstest Du genau beschreiben wofür die Bilder genutzt werden sowie wo und wie lange die Publikation stattfindet; einmalig oder eine bestimmte Zeit in Printmedien oder Online usw. dann wäre ei schon sinnvoll einen Anwalt im Bereich Medienrecht zu konsultieren. Übrigens in Deutschland ist es ebenso der Fall und Tempelhof lässt grüßen, nur in Paris gibt es noch eine Sicherheitsaufschlag sozusagen.
Für Shootings in Paris wo öffentliche Gebäude/Objekte mit abgelichtet werden brauchst Du einen Kostenpflichtige Genehmigung. [...]

In dem Fall braucht man sie gerade nicht. Sofern öffentliche Gebäude als Beiwerk in der Aufnahme vorhanden sind, benötigt man keine Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers (z.B. Architekt, Bildhauer, etc.).

[...] Übrigens in Deutschland ist es ebenso der Fall und Tempelhof lässt grüßen [...]

Auch das halte ich für falsch, in Deutschland dürfen Gebäude von außen (von einem öffentlichen Aufnahmestandpunkt aus) fotografiert werden („Panoramafreiheit”).

Was meinst Du mit „Tempelhof lässt grüßen”?
*******phie Mann
287 Beiträge
Backlight
Naja - vielleicht ist der Gang zum Juristen doch kein Fehler *zwinker*
So von wegen "...was man eh schon weiß".
Denn im Hinblick auf die Panoramafreiheit bleibt zu sagen, dass es schlichtweg falsch ist, was Du da schreibst.
Das ist IN DEUTSCHLAND so, aber keineswegs im Ausland - da gilt sie keineswegs überall uneingeschränkt - zumindest meines Verständisses nach.
Die Eu-Diskussion unlängst endete lediglich damit, dass man die Panoramafreiheit nicht weiter einschränkt - das hat aber nichts mit der totalen Aufhebeung aller Verbote in den einzelnen Ländern zu tun.


Übrigens gerade in Paris bedarf es bei mancherlei Aufnahme einer Erlaubnis des Betreibers/Verantsalters, wenn man es genau nimmt. Die unterscheiden zwischen dem Gebäude an sich und Dienstleistern/Firmen, die es verwenden.

Beim Bsp "Eifelturm" bedeutet das z.B. dass man ihn zwar fotografieren darf, aber dass der Betreiber der Nachtbeleuchtung dass genaugenommen nur nach Genehmigung erlaubt.

Wobei, wie schon gesagt: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Ich hab das nur geschrieben, weil eine Anfrage bei einem Justiziar, wenn man es schon so genau nimmt oder man sich eben Sorgen um verschiedene rechtliche Fragestellungen macht, mehr Sinn macht, als im Netz, wo es fast soviele Meinungen und Halbwissen gibt, wie User. Sieht man ja hier. Der Eine weiß halt in dem einen Punkt Bescheid, ein Anderer über einen Anderen und wieder Andere wissen über zusammenhänge diesbezüglich Bescheid und und und
*********erst Mann
4.094 Beiträge
@ Pitographie - fast richtig
bein Eiffelturm gilt das nur für Aufnahmen, wenn er beleuchtet ist, weil sich der Lichtbetreiber sein Werk als Kunstwerk anerkennen ließ. Fotografieren darf man ihn trotzdem auch in der Nacht. Genehmigungspflichtig ist nur die Veröffentlichung der Bilder. Auch der von Christo verhüllte Reichstag durfte fotografiert werden. Es geht da immer nur um die Weitergabe bzw. Veröffentlichung. Das gilt genauso wie beim Aufzeichnen von TV- oder Radiosendungen. Allerdings gilt auch das Hochladen einer Hochzeitsaufnahme auf die private Homepage als Veröffentlichung.
[...] dass es schlichtweg falsch ist, was Du da schreibst. [...]

Meines Wissens ist das so korrekt - beachte bitte auch die Einschränkung, die ich geschrieben habe (Beiwerk). Die Beleuchtung des Eifelturms wäre übrigens auch in Deutschland geschützt, sofern sie nicht „dauerhaft” ist (vgl. die angesprochene Reichstagsverhüllung).

Aber Du hast schon Recht – wenn es in die Tiefe geht, kann man durchaus jemanden fragen, der sich auskennt; zumindest, wenn man selbst nicht die Möglichkeiten oder das Basiswissen hat, danach weitergehend zu recherchieren.
Mein Einwand „was man ohnehin schon weiß (oder wissen muss)” bezog sich nicht auf tiefergehendes juristisches Wissen, sondern auf die Idee, strafrechtliche Konsequenzen vertraglich (zivilrechtlich!) abzuwälzen. Das ist etwas grundsätzlich anderes und so etwas sollte man eigentlich wissen.
@blacklight
wenn ich als Privat Fotografen ein paar Bilder mache vom Eifelturm z.B. mit einem Menschen, dann ist es kein Problem., jedoch wenn ich Bilder machen mit einem Model wird es schon anders, dazu könnte ich die Bilder auch publizieren und dann wird wiederum anders.

Mit Tempelhof hatte ich gemeint was ich hier gerade o.g. habe. Also dort braucht man eine Genehmigung gegen Euronen wenn ich dort schon einen etwas professionelere Ausrüsstung anschleppe.
Bei einem Event im Gebäude selber darf man sogar nicht mal eben nebenbei ein paar Bilder machen, wo nicht gefeiert wird.

Solange Bilder mit Objekte mit einem Akt Model wie z.B. vor oder in einem Gebäude nur Zuhause angeschaut werden ist es weniger problematisch, jedoch bei Print- oder Online Darstellung brauchst Du eine Genehmigung.
Es ist manchmal hilfreich, wenn man genauer hinschaut und die Dinge differenziert betrachtet.

Natürlich kann man IN Gebäuden oder auf seinem Grundstück als Besitzer das Fotografieren untersagen oder gegen Gebühr erlauben. Von AUSSEN und von öffentlichem Grund aus, kann es der Besitzer aber grundsätzlich nicht beeinflussen.
Beim Eiffelturm ist es etwas anders, in Frankreich gilt die Panoramafreiheit nicht so wie bei uns – sie gilt aber dann, wenn das Bauwerk im Bild nur Beiwerk ist. Das kann auch bei Modelaufnahmen der Fall sein.

In den angesprochenen Fällen ist natürlich auch eine Nutzung (Veröffentlichung) möglich.
ray meets jägermeister
****job Mann
1.404 Beiträge
diese ganze Diskussion ..
... bestätigt einen der sinnvollsten, bereits ganz am Anfang schon geäußerten Beitrag: "was für ein Schwachsinn, sich über dieses Thema hier von redseligen aber ahnungslosen Laien Meinungen einzuholen"!
die Aussgangsfrage war ja Frankreich...

Am einfachsten hier mal lesen:

https://juliareda.eu/2015/06/panoramafreiheit-in-gefahr/
*********erst Mann
4.094 Beiträge
@ fotojob
ich frage mich nur was schwachsinnig ist ?
Wenn sich jemand in einem Forum wie diesem, ein paar Erfahrungswerte bzw. Wissen über Fotografierverbote einholt, haben die Antworten noch lange nichts mit unwissender Rechtsberatung von Nichtanwälten zu tun.
Aber wenn jemand fragt ob Ehrenmord in Deutschland bestraft wird, darf auch ein Laie die Frage mit ja beantworten und sogar auf Paragraphen und Gesetzbücher verweisen.
Dase die Antworten hier kein Freibrief für Gesetzwidrigkeiten seitens des Threaderöffners in Paris sind, weiß er wohl selbst. Aber hilft vielleicht ihn vor einer Gesetzwidrigkeit und Strafe abzuhalten.
Außerdem sind Anwälte auch keine allwissenden Götter, wie mir mal geschehen, weil der Anwalt bei einem Versicherungsfall meinte, ein Büffel wäre ein Haustier, bzw. Haus- und Nutztier wären versicherungstechnisch gleichgestellt *zwinker*
ray meets jägermeister
****job Mann
1.404 Beiträge
schon recht .....
... stellt ihr mal euer fundiertes nichtwissen zum thema panoramafreiheit in Frankreich zur Verfügung. Macht echt spaß da mitzulesen *zwinker* muss noch ne halbe stunde hier rumwarten.

Also: mir fehlen noch ein paar mutmaßungen über den pyrotechnischen aspekt. das wäre sicher auch lustig zu lesen ,-)
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