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Shootingverträge

Shootingverträge
Hallo zusammen.
Ich möchte euch mal Fragen wie ihr das bei Shooti gs mit Verträgen macht und evtl auch wie eure aussehen...
Hoffe das Thema passt hier hinein *zwinker*
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********hinX
92 Beiträge
Vorlagen gesucht
Hallo,
momentan sind wir auf der Suche nach Vertragsvorlagen....

Unsere Models für die Modeshootings bekommen alks "Gage" ein Teil von den Sachen vom Shooting und
werden zum Essen eingeladen.
Die Fotos bekommen sie dann zur freien Verfügung.
immer mit vertrag! zu einem einen tfp-vertrag und wenn auf rechnung einen vertrag wo man den betrag eintragen kann mit datum und zeiten am besten! gibt es eigentlich auch sehr gute beispiele über google zu finden für welche bereiche die jeweiligen verträge sind und wie sie am besten aufzusetzen sind!

in der heutigen zeit würde ich (leider) keine shootings mehr abhalten ohne einen vertrag vorher unterschireben zurück zu bekommen *zwinker*
Deshalb bin ich ja auf der suche nach ordentlichen Verträgen. Auch wenn es nur ein Hobby von mir ist *zwinker*
Der ist gut. Sowas suche ich. Danke
****020 Paar
147 Beiträge
motivwelten
du hast einen schönen Vordruck, gefällt mir sehr gut. In Österreich wäre der Zusatz des Gerichtsstandes nicht unerheblich und erspart im Falle eines Falles unnötige Fahrerei an den Arsch der Welt.
**********erner Mann
11 Beiträge
Musterverträge...
Auf google sind jedemange Musterverträge zu finden...

Habe mir die wichtigsten Sachen rausgesucht und mir meinen eigenen TFP-Vertrag zusammengestellt...
@ ZP_5020
Warum sollte ich vor Gericht gehen, es is ein Hobby und wenn jemand meint, seine Bilder müssten aus der Öffentlichkeit verschwinden, weil sich in seinem Leben was verändert hat, dann is das schade, aber dann is es halt so ...
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**********Media Mann
287 Beiträge
Meinst du jetzt TFP oder Pay (Model zahlt)?

Ich mache nur TFP-Verträge.

Bei Pay schreibe ich einfach eine Rechnung. Ich verzichte bei Pay-Aufträgen auch auf sämtliche Verwertungsrechte der Bilder. Insofern wüsste ich auch nicht, was ich vertraglich noch festhalten soll. Die AGB bilden den Rahmen, mehr brauche ich nicht.
**********tions Mann
87 Beiträge
Vertrag
auf Model-Kartei gibt es auch einen sehr brauchbaren Mustervertrag

ich habe immer noch "Sonstiges" eingefügt, da kann man noch das reinschreiben, was individuell geregelt werden soll
*********ddler Mann
715 Beiträge
Wenn man so die diversen Verträge anschaut und sich durch die Foren wühlt, wird man einiges Hilfreiches finden. Wahrscheinlich hält keiner dieser Verträge so hundertprozentig einer gerichtlichen Überprüfung stand. Wichtiger ist wohl, dass so ein Vertrag dokumentiert, dass man sich Gedanken gemacht hat und es in irgendeiner Form zu einer Einigung gekommen ist. Dagegen, dass ein Model irgendwann nicht mehr zu den Bildern stehen mag und sie loswerden möchte, eifersüchtiger, konservativer neuer Partner etc., ist man mit keinem Vertrag gefeiht.
*********mied Mann
80 Beiträge
@Motivwelten
Das mit dem Zurückholen/löschen der Bilder ist aber leider nicht in jedem Fall so einfach möglich. Wettbewerbsveranstalter schließen das oft aus und bei Veröffentlichungen in Druckerzeugnissen hat man auch keine Chancen mehr.

Auch ist das Kind bereits in den Brunnen gefallen, wenn man direkt abgemahnt/angezeigt wird - muss ja niemand vorher erst um Rücknahme der Bilder bitten.

Dazu kommt dann noch, dass die meisten FotoCommunities/SocialMedia Plattformen sich per AGB sogar das Recht geben lassen, die Bilder kommerziell zu nutzen - einfach mal genau nachlesen, steht ganz, ganz tief im Kleingedruckten.

Ich bin aus diesem Grund dazu übergegangen, nur noch mit kommerziellen Nutzungsrechten zu shooten.

Allerdings sehe ich das wie Secret_Saddler - einer rechtlichen Überprüfung werden die meisten Verträge eh nicht standhalten. Gerade bei TFP Basis wohl nicht und bei vorgefertigten (also öfters genutzten) Verträgen. Bin aber kein Anwalt und äußere das nur als Meinung. Meine so was mal im Model-Kartei Blog gelesen zu haben.

Ist und bleibt ein nerviges Thema *snief*
Shooting mit Diana_E
*******ART Mann
177 Beiträge
Wenn ich bei Google tfp vertrag eingebe, sind die ersten beiden Googleeinträge von Rechtsanwälten (RA Hoesmann und RA Goldberg) und denke, dass diese schon sehr rechtssicher sind - oder was meint Ihr ??
*********nackt Paar
7.458 Beiträge
Auf jeden Rechtsanwalt, der Hü sagt, gibt es einen der Hott sagt. Die leben schließlich davon, dass sich sie vor Gericht streiten.
*********ddler Mann
715 Beiträge
Die Rechtsanwälte werden Dir auch nur eine Garantie geben, wenn sie persönlich für den einzelnen Fall den Entwurf neu angepaßt haben. *zwinker*
****c01 Mann
291 Beiträge
Es ist ein Irrglaube, dass durch die Rechnungsstellung bei einem Pay-Shooting irgendwas geregelt ist.
Als Fotograf bleibst Du der Urheber der Bilder und das Model behält weiterhin das Recht am eigenen Bild. Also kann und darf keiner die Bilder verwerten oder veröffentlichen.

Wenn man Profi-Fotograf ist und als Ergebnis fertige Bilder liefert, dann ist das eine Art "Werkvertrag". Du lieferst ein fertiges Werk (die Ausbelichteten oder gedruckten Bilder) für einen vorher abgemachten Preis.
Hierbei hat jedoch der Empfänger des Bildes keine Verwertungs- und Veröffentlichungsrechte.
In diesem Fall reicht eine Rechnung völlig aus, denn hier werden auch keine digitalen Bilder (Dateien) an den Kunden gegeben.

Daher immer einen Vertrag, egal ob TfP oder Pay!

Es muss ganz klar drin stehen, wer die Verwertungs- und Veröffentlichungsrechte hat und auch eine zeitliche und örtliche Komponente (also z.B. unwiderruflich, örtlich unbegrenzt ...). In der Regel sind TfP-Verträge auf nicht-kommerzielle Nutzung der Bilder beschränkt.

Wegen der Frage zu den TfP Verträgen der Rechtsanwälte:
Hoesmann: Die Gegenleistung wir den meisten Models nicht ausreichen. Hier sollte auch eine Verwendung der Bilder für die 'Eigenwerbung', also in Imagemappen, Sedcards, Facebook, Model-Kartei, ... erlaubt werden. Auch fehlt in diesem Vertrag Zeit, Ort und Dauer des Shootings.

Goldbergs: Hier wird auch das Model geknebelt, da (wie bei Hoesmann) nicht auf eine nicht-kommerzielle Verwertung sondern aucf eine exklusive und auch kommerzielle Verwertung gezielt wird, ohne das Model in irgendeinem Fall an den Einnahmen zu beteiligen.

Grundlage eines TfP Vertrags sollte sein, dass beide seiten erst einmal die gegenseitigen Rechte für NICHT-kommerzielle Verwendung (also z.B. Eigenwerbung) geben.

Auch bei Pay-Verträgen gibt es meist eine feste 'Gage' mit der die Rechte abgegolten werden. Es gibt jedoch die gängige Praxis, dass ein Model auch an der kommerziellen Verwertung (bis zu einer Obergrenze) mit beteiligt werden kann. Das ist aber nur sinnvoll, wenn das Bild wirklich für viel Geld verkauft werden kann (also nicht bei Stock-Foto-Portalen, wo man ein paar Cent für jede Kopie erhält, da wäre der Verwaltungsaufwand höher als die Ausschüttung).
Was für ein kompliziertes Thema...
Image 21
*******zzi Mann
116 Beiträge
Einwände...
"Es ist ein Irrglaube, dass durch die Rechnungsstellung bei einem Pay-Shooting irgendwas geregelt ist.
Als Fotograf bleibst Du der Urheber der Bilder und das Model behält weiterhin das Recht am eigenen Bild. Also kann und darf keiner die Bilder verwerten oder veröffentlichen."



Das stimmt nicht! Der Fotograf ist urheber und bekommt durch die Bezahlung im Zweifel (= kein vertrag) nach §22 KunsturhG. auch die Nutztungsrechte!

Nichts desto Trotz ist eine schriftliche Vereinbarung nicht verkehrt, auch um für beide Seiten die Gesamt-Situation klar zu stellen. Das muss aber kein "Vertrag" im Sinne von "es gibt zwei AUsfertigungen die jeder von uns beide unterschreibt" sein, im Falle eines klassischen Shootings bei dem das Model eine Entlohung erhält kann das auch ein einfaches Model-Release sein, also eine Rechte-Freigabe des Models (also im Prinzip eigentlich nur noch die explizite schriftliche WIderholung dessen, was das Gesetz auch ohnehin vorsieht)


"du hast einen schönen Vordruck, gefällt mir sehr gut. In Österreich wäre der Zusatz des Gerichtsstandes nicht unerheblich und erspart im Falle eines Falles unnötige Fahrerei an den Arsch der Welt."


Der "Gerichtsstand" ist in Fällen nichtig, dann nämlich, wenn du mit Privatpersonen Verträge schliesst und diese Verträge den CHarakter von AGBs haben (und das ist bei Verträgen die du als "vorlage" verwendest, also nicht für jeden Fall neu aufsetzt sondern aus der Retorte nimmst, der Fall!)


"Dagegen, dass ein Model irgendwann nicht mehr zu den Bildern stehen mag und sie loswerden möchte, eifersüchtiger, konservativer neuer Partner etc., ist man mit keinem Vertrag gefeiht."


DOCH! Denn ein Vertrag ist gültig und kann nicht einfach von einer Partei einseitig aufgekündigt werden. Ein neuer Partner oder einfach weil man "nicht mehr zu den Bildern stehen mag" reicht bei weitem (!!!) nicht aus! Hier müssten schon sehr wichtige Gründe vorliegen, das Paradebeispiel wäre eine Frau, die heute als Nonne in's Kloster geht und vor 10 Jahren Pornografische Aufnahmen machen ließ, dann wäre ein wichtiger Grund evtl. vorhanden. Aber einfach nur seine Meinung ändern oder auch "älter und klüger" geworden zu sein, oder auch Famile oder sonst was sind sicherlich keine Gründe, die wichtig genug wären. Auch wenn ein wichtiger Grund tatsächlich bestehen sollte wäre das Model im Übrigen dann auch Schadensersatz pflichtig, denn der Fotgraf hat ja den Schaden, die Bilder nicht mehr nutzen zu können und er ja normalwerweise darauf vertrauen kann, dass sein bestehender Vertrag dauerhaft gültig ist.
Profilbild
**********Media Mann
287 Beiträge
Ich war ja derjenige, der bei Pay (für mich) nur eine Rechnung schreibt. Daher in Kürze:

Es ist ein Irrglaube, dass durch die Rechnungsstellung bei einem Pay-Shooting irgendwas geregelt ist.
Als Fotograf bleibst Du der Urheber der Bilder und das Model behält weiterhin das Recht am eigenen Bild. Also kann und darf keiner die Bilder verwerten oder veröffentlichen.

Das stimmt nicht! Der Fotograf ist urheber und bekommt durch die Bezahlung im Zweifel (= kein vertrag) nach §22 KunsturhG. auch die Nutztungsrechte!

Ich frage mich, warum ich es unnötig verkomplizieren und theoretisieren soll? Wie ich schon schrieb, möchte ich bei Pay-Aufträgen (Model zahlt) keinerlei Rechte an den Bildern wahrnehmen. Das Urheberrecht kann man mir zwar nicht wegnehmen, aber ansonsten ist meine Intention, diese Bilder komplett zur freien Verwertung abzugeben. Also muss ich mich auch nicht vertraglich schützen. Wenn, dann müsste das Model Wert auf einen Vertrag legen, dass ich diesem die uneingeschränkte Verwertung schriftlich bestätige. Solange das Model aber auch nicht darauf besteht, kann ich mir die Arbeit sparen. Einen Vertrag bemühe ich nur, wenn ich selbst mit den Bildern arbeiten möchte.

Deswegen ist mein öffentliches Portfolio halt nie riesig, aber was soll's. Es spart viel Nerven, denn wenn schon jemand für die Fotos bezahlen will, dann kommen wir schneller zum Fotografieren und müssen uns nicht noch 3 Runden mit einem Dokument auseinandersetzen.
****c01 Mann
291 Beiträge
Wenn man sich ohne Vertrag 'verträgt', dann ist das eigentlich ausreichend.
Und wenn Du als Fotograf bezahlt wirst und Dir egal ist, was der Kunde mit den Fotos macht, ist das auch alles okay und bedarf auch keiner Änderung.

Ich habe auch schon Shootings mit langjärigen Bekannten gemacht, bei denen ich auch ausnahmsweise ohne jeden Vertrag gearbeitet habe (und wir vertragen uns heute noch *g*).

(§22 KunsturhG beziehet sich übrigens auf den umgekehrten Fall: Das Model wird bezahlt und gibt damit im Zweifel die Verwertungsrechte an den Fotografen ab).
Image 21
*******zzi Mann
116 Beiträge
Ich frage mich, warum ich es unnötig verkomplizieren und theoretisieren soll? Wie ich schon schrieb, möchte ich bei Pay-Aufträgen (Model zahlt) keinerlei Rechte an den Bildern wahrnehmen. Das Urheberrecht kann man mir zwar nicht wegnehmen, aber ansonsten ist meine Intention, diese Bilder komplett zur freien Verwertung abzugeben. Also muss ich mich auch nicht vertraglich schützen. Wenn, dann müsste das Model Wert auf einen Vertrag legen, dass ich diesem die uneingeschränkte Verwertung schriftlich bestätige. Solange das Model aber auch nicht darauf besteht, kann ich mir die Arbeit sparen. Einen Vertrag bemühe ich nur, wenn ich selbst mit den Bildern arbeiten möchte.

Deswegen ist mein öffentliches Portfolio halt nie riesig, aber was soll's. Es spart viel Nerven, denn wenn schon jemand für die Fotos bezahlen will, dann kommen wir schneller zum Fotografieren und müssen uns nicht noch 3 Runden mit einem Dokument auseinandersetzen.

Wie schon gesagt wurde: meine Ausführungen beziehen sich darauf, dass das Model vom Fotografen bezahlt wird. Im umgekehrten Fall sieht die gesetzliche Regelung vor, dass das Model durch die Bezahlung keinerlei Rechte am Material erwirbt, das Model würde lediglich die Arbeitsleistung zahlen und evtl. Eigentum an ausgehändigten materiellen Gütern (Abzüge/Ausdrucke, CD/DVD) erwerben, es wird aber keinerlei Nutzungs- oder Veröffentlichungsrecht nach UrhG erworben. Das muss dem Model vom Urheber explizit gegeben werden. Auch hier gilt wieder: das ganze ist Formfrei, das heisst es muss kein "Vertrag" im Sinne von doppelte Ausfertigung, Unterschruft etc. existieren, eine einfache mündliche oder schriftliche Form reicht aus, die schriftliche Form ist natürlich aus Gründen der Beweisbarkeit vorzuziehen. Aber es reicht hier dann eben auch z.B. eine einfache Email in der dem Model die entsprechenden Rechte zuerkannt werden.
Der Fotograf
*********jects Mann
439 Beiträge
Absolute Sicherheit im Streitfall...
...lässt sich leider bei diesem Thema gar nicht erreichen.
Es stehen zwei konkurrierende Rechte gegeneinander, die beide einen sehr hohen (rechtlichen) Stellenwert haben.
Das Recht am eigenen Bild als Persönlichkeitsrecht gegen das Urheberrecht, da wird es im Streitfall immer auf Einzelfallentscheidungen hinauslaufen.
Gerade deshalb ist es wichtig, möglichst präzise die Nutzungsrechte für beide Parteien im Vertrag festzulegen (wie schon von anderen erwähnt)
******Art Mann
877 Beiträge
...
ziemlich komplex das Thema, zumindest wenn man alles 100% Rechtssicher formulieren mag...
...denke mal 100%tige Sicherheit gibt es nie, egal ob in der Shootingbranche oder sonst wo.

Wenn es jemand böse meint ist es nie schön. Und wie letztendlich ein Richter entscheidet ist oft unterschiedlich.

Ich persönlich versuche es immer möglichst einfach zu halten, auch im Vertrag.
tfp = Bilder für beide, ohne kommerzielle Verwendung (Fotograf & Model)
pay = keine Bilder für mich, alle Rechte der Fotograf, auch kommerziell.
Oder eben umgekehrt, falls das Model zahlt, will hier keinem Berufsfotografen auf die Füsse treten *liebguck*

...ansonsten versuche ich immer vor den ersten Shoots rauszufinden ob´s auch Menschlich passt.
Bisher, nach über 10 Jahren Shootings, bin ich mit der Methode immer ganz gut gefahren und hatte glücklicherweise noch nie ernsthafte Streitigkeiten mit Fotografen.

LG Steffs
Profilbild
**********Media Mann
287 Beiträge
...ansonsten versuche ich immer vor den ersten Shoots rauszufinden ob´s auch Menschlich passt.

*dafuer*

Ganz wichtig und kann mit keinem Vertrag wettgemacht werden. Mit der Zeit bekommt man ein Gespür dafür, welche Menschen als Partner schwierig sind und welche nicht.
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