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Vertrag
Im Internet, so auch in der Model-Kartei, gibt es Musterverträge.
Finger weg von denen! Die sind so "global" und veraltet, dass sie mittlerweile vor keinem Gericht mehr standhalten. Da sie "Vorgedruckt" sind und keine "individuelle" Ausgestatung haben, setzen Gerichte diese Verträge mittlerweile nur als AGB um. Und somit greift das AGB-Recht, welches (z.B.) jederzeit ein Widerrufsrecht „aus wichtigem Grund“ vorsieht. Fehlt dieser Passus z.B., fliegt dir der ganze Vertrag um die Ohren (ja, ist so bereits geschehen).
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Ohne Vertrag, oder Quittung für die Zahlung, habt ihr beide keine Rechte.
Sorry, aber weit daneben geschossen! Die konkludente (subsidiäre) Erteilung der Nutzungsrechte des Models an den Fotografen ergibt sich bereits aus der "bereitwilligen und posenden Haltung" des Models.
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Urheberrechte: Sind beim Fotografen und verbleiben dort auch (da sie nicht übertragbar sind)
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Nutzungsrechtedurch den Fotografen: Anhand des Vertrages und Quittung vorhanden.
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Veröffentlichungs Wenn nichts gegenteiliges im Vertrag vereinbart wurde, besitzt der Fotograf diese. KUG (§§23/24) widersprechen dem ebenfalls nicht.
Ich erspare mir hier die weiteren Rechtearten... Viele wissen noch nicht einmal, welche Rechte an der Fotografie hängen. Und die ab Mai 2018 geltende DSGVO erwähne ich mal lieber erst gar nicht
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Sie kann nicht ohne deine Zustimmung Bilder von deiner Seite laden, da du als Autor das Urheberrecht hast.
Teil 1 des Satzes ► richtig, Teil 2 ► falsch. Sie kann und sie darf von der Seite laden. Sie DARF sie nur nicht verwenden (
NUTZUNGSRECHT). Bitte achtet doch mal darauf, welche Rechte ihr hier erwähnt und (fehlerhaft) durch die Bude würfelt – das ist soviel Halbwissen und verunsichert die Leute nur unnötig.
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Ohne Vertrag hast du aber auch kein Recht Bilder zu veröffentlichen, wenn sich Frau "Zicke" quer stellt.
Hier trifft es die Rechtearten Nutzungs- und Veröffentlichungsrecht. Im schlimmsten Fall muss sich Frau "Zicke" fragen lassen, warum sie (gegen Honorar) Fotoaufnahmen anfertigen lässt, wenn diese durch den Urheber nicht genutzt und/oder veröffentlicht werden dürfen. Offensichtlich dienen die Aufnahmen auch nur schlecht einer
visuellen sexuellen Befriedigung(„Wichsvorlage“) – dieses Argument ist also schwer anzubringen.
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In der dt. Gesetzgebung bist du verpflichtet, einen Nachweis deiner Behauptungen zu erbringen, sonst gehst du leer aus.
Hier haben wir aber den glücklichen Fall, dass der Urheber gar nicht in der misslichen Situation ist, etwas (bis auf den vorhanden Vertrag und die Quittung) nachweisen zu müssen.
Hier wird unglaublich viel verbogen und kompliziert gemacht. In Wirklichkeit ist es das gar nicht
Es ist ein Vertrag vorhanden, auch wenn dieser juristisch sehr unglücklich sein mag und aus einer Vorlage zweckentfremdet wurde, so ist für den Juristen eine eindeutige Absicht (Willenserklärung) erkenntlich. Ergänzend dazu noch eine Quittung... – „…lassen Sie den Mantel an, es geht schnell!“ (Richter zum Model beim Betreten des Sitzungssaales)
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Ohne Zeugen, dass du ihr das Honorar gegeben hast, hast du auch keine Rechte deine/eure Bilder hochzuladen.
Quittung über die Zahlung ist vorhanden. Steht hier im Beitragsstrang