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FETISCH FOTOGRAFIE
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Neues Gesetz zum Thema fotografieren

*********mied Mann
80 Beiträge
ob man den Teufel an die Wand malt oder die Thematik bagatellisiert ist vom Zeitaufwand her wohl ziemlich gleich- letzteres kostet dann evtl. nur mehr Lehrgeld...

vg
ray meets jägermeister
****job Mann
1.404 Beiträge
@aurora ....
.... was soll dieser ton? als model hast du mit der ganzen thematik doch gar nichts zu tun und bist mit neun antworten in diesem thread dennoch die fleißigste.
Also Model nicht. Aber es geht ja nicht nur um Bilder und ich habe auch einen Job *zwinker*
****51 Frau
19.376 Beiträge
Also Model darfst du doch auch fotografieren.
Ich bin auch auf beiden Seiten zu finden, vor und hinter der Kamera.

Könnte es eigentlich sein, daß die vielen Handyknipser eine gewisse "Schuld" an diesem Gesetz haben (ging mir gerade durch den Kopf)?
Nein es geht um personenbezogene Daten. Dazu nahm man Fotos mit rein. Was eigentlich schon immer so war. In deiner Firma (alltäglicher Job) werden z.b. Daten von dir gespeichert und verarbeitet. Hin und wieder auch Fotos die eventuell auf der Webseite landen. Wenn zu dir z.b. der Vorgesetzte mit verdrehten Augen kommt und du ankreuzen musst welcher Speicherung und/oder Veröffentlichung von Namensnennumg und/oder Fotos du zu stimmst oder verweigerst ist der Datenschutzbeauftragte schuld.

Man schuf nur eine einheitliche Regelung für mehrere Länder. Unser Datenschutz ist aber schon so hoch angesiedelt das sich keine große Änderung ergab.

Nur sind jetzt Fotografen überrascht was sie alles nicht dürfen, was sie zuvor auch schon nicht durften.

Lediglich das Beiwerk ist ab dem 25.5.2018 ausgehebelt. Was nun alle schockt.
*********mied Mann
80 Beiträge
nach wie vor ist das so nicht richtig- es ändert sich erheblich mehr als Du hier anmerkst. Und selbst einiges, das auch zuvor schon für einige Personengruppen ver/geboten war, betrifft jetzt (potentiell) mehr bzw. alle (digital)Fotografen.

Und vor allem gab es vorher relative Rechtssicherheit, weil man nicht nur deutlicher formulierte Gesetze hatte, sondern auch die Auslegung der Gerichte kannte. Außerdem waren es überwiegend nationale Gesetze und die "Prioritätenlage" war bekannt.

All das ist jetzt nicht mehr der Fall- die Zeit wird da einiges richten, aber bis dahin weiß man eben nichts genaues. Das sieht man nicht zuletzt daran, dass sich auch Juristen uneins sind, welche konkreten Auswirkungen das Gesetz haben wird.

vg,
****51 Frau
19.376 Beiträge
Aber die Juristen werden sicher genug an diesem Gesetz verdienen.
Denke da nur an die Musikrechte, da verdienen sich einige auch eine goldene Nase.
Das tat es schon immer. Es hat nur scheinbar der hier diskutierenden Fotografen nie interessiert. Selbst vor Jahren schon konnte man sich als Beiwerk löschen oder unkentlich machen lassen. Genauso konnte man Freigaberechte schon immer zurück ziehen. Künftig ist es nur etwas einfacher.

Und auch ein Fotostudio unterlag schon immer dem Datenschutz. Und auch eine Privatperson durfte nicht alles veröffentlichen was geknipst wurde.

Es ist nicht die erste EU-Änderung der letzten Jahre. Jedes mal ist der Aufschrei kurz vor in Kraft treten groß. Jedes mal verfällt der Teil der verschlafen hat in Panik. Und jedes mal verdienen sich kurzfristig Anwälte und externe Berater dämlich. Und zwei Jahre später interessiert es keine Sau mehr, weil nichts so heiss gegessen wie gekocht wird. Wer die Kirche im Dorf lässt seine Verträge und Webseiten prüft und die ein oder andere Anpassung vornimmt ist gut beraten. Und alle anderen können ja die Kirche um die Welt reisen lassen.

Ich bin raus, viel Spaß euch noch.
*********mied Mann
80 Beiträge
*******a_O:
Das tat es schon immer.

stimmt- bis auf all die Dinge, bei denen das nicht zutriff (übrigens sehr viel mehr, als Du hier beispielhaft und wahllos herausgegriffen hast

Es hat nur scheinbar der hier diskutierenden Fotografen nie interessiert.


oh je- wenn Du wüsstest, wie sehr Du da daneben liegst

Selbst vor Jahren schon konnte man sich als Beiwerk löschen oder unkentlich machen lassen.


ja, probier das mal

Im Übrigen ist es zukünftig bereits verboten überhaupt erst ein Bild zu machen- und unkenntlich machen wird nicht reichen

Genauso konnte man Freigaberechte schon immer zurück ziehen. Künftig ist es nur etwas einfacher.

ja, bisher in ganz extremen Einzelfällen in Zukunft bis auf Einzelfälle immer- ist ja fast das Selbe.

Dazu kommt, dass früher damit in diesen Einzelfälle eine Veröffentlichung gemeint war- heute erstens eine umfassende Auskunftspflicht besteht, zweitens alle Kopien eines Bildes betroffen sind- viel Spaß, die aus allen Backup Archiven rauszusuchen und selektiv zu löschen- und das dann auch noch nachzuweisen- ist ja aber fast das Gleiche wie zwei/drei Bilder auf sozialen Medien/Webseite zu löschen.

Bin nur mal gespannt, wie das dann umgekehrt mit Schadenersatzansprüchen geregelt wird- schließlich wurde bei TfP ja eine Dienstleistung erbracht und evtl. auch Kosten verursacht.

Und auch eine Privatperson durfte nicht alles veröffentlichen was geknipst wurde.

aber (fast) alles fotografieren. Und sie unterlag nicht der Impressumspflicht und einer Datenschutzerklärung- und auch ein Auskunftsverlangen konnte man nicht an sie stellen.
Sind ja aber nur Kleinigkeiten- klar, sie können jetzt wegen all diesen dingen samt Formfehler kostenpflichtig abgemahnt werden- aber Abmahnungen hat es ja auch schon immer gegeben- dann macht das ja auch nichts mehr aus

Wer die Kirche im Dorf lässt seine Verträge und Webseiten prüft und die ein oder andere Anpassung vornimmt ist gut beraten.

blöd nur, dass Dir bis dato niemand rechtsverbindlich sagen kann, wie diese Änderungen auszusehen haben und was man wie entsprechend regeln kann.

Zusammengefasst: ja, es gab auch früher Fallstricke und Regeln. Aber auch ja: es werden sehr viel mehr, einige ganz anders (so dass einige Genres komplett illegal werden), es sind sehr viel mehr Fotografen betroffen und bisher kann niemand genau sagen, was genau man wann wie beachten muss und man noch ungestraft tun kann.

vg,
***oe Mann
4.117 Beiträge
Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage an die Hochzeitsfotografen unter uns. Hat schon Jemand eine Lösung gefunden, wie man auf Hochzeiten mit dem "DSGVO" nun umgehen kann / soll?
Man kann ja schlecht bei 200 Gästen mit jeweils einem Vertrag antanzen. Da bin ich fertig mit erklären und Unterschriften sammeln und die Hochzeit ist dann auch vorbei. Hab im Juni nen Hochzeitsauftrag und bin gerade extrem überfragt, wie ich das nun machen kann / sollte /darf. VG Sönke
*********mied Mann
80 Beiträge
würde Dir auch gar nichts bringen- kann ja jederzeit nachträglich wieder widerrufen werden- und ein paar sind wohl auch immer dabei, die kein Einverständnis geben.

Tut mir leid, dass ich Dir nichts Konstruktives sagen kann- vielleicht einfach mal an die Handwerks/Industriekammer wenden?

Die Krux ist, wie schon oben erwähnt, dass Dir zur Zeit noch nicht mal ein spezialisierter Anwalt rechtsverbindliches sagen kann (nur seine Sicht der Dinge/was er glaubt, wie es sich verhält).

*snief*

vg
****51 Frau
19.376 Beiträge
Ich würde mit dem Brautpaar reden und denen sagen, sie möchten bitte von allen eine Erklärung/Unterschrift einholen, die sie Dir dann aushändigen. Die kennen Ihre Gäste, du nicht.
Wer dann nicht fotografiert werden möchte, der würde von Mir (als Brautpaar) den Hinweis bekommen, daß er bitte nicht in die Kamera lächelt.
Du bist doch in dem Moment nur der Dienstleister der im Auftrag des Brautpaares Fotos macht.
Wie ist das bei solch einem Auftrag, gibst Du alle Bilder und Daten an das Brautpaar weiter?
Oder behälst Du die Originale? Kenne mich da nicht so aus.
Just along the walk
*******tMe Mann
64 Beiträge
Viel Lärm um....
Ich denke mal, dass sich auf lange Sicht nicht viel ändern wird.
Keiner weiss was Konkretes, keiner kennt die Rechtsauslegung, es gibt kein Präzedensfall,...nix.
Ich sehe dem ganzen mal entspannt entgegen.
Was ich bisher so mitbekommen habe, ist vieles im Thema, was dem model nützt, den Fotografen, aber die Arbeit erschwert. Aber wird denn alles so heiss gegessen, wie es gekocht wird???
Ich bin der Meinung, dass im Rahmen von TfP-Shootings sich nicht gross was ändern wird. Bei pay-Shootings-keine Ahnung. Gibt der Zahlungsempfänger da nicht schon seine "möglichen Ansprüche" ab?
Bei Aufnahmen mit "Beiwerk" wird sich noch rausstellen, ob die FB-Generation und Ich-kann-ohne-mein-Handy-nicht-Leben-Fraktion sich darüber überhaupt Gedanken macht.
We will see und shooten weiter was das Zeug hält.
misoe

Dein Auftraggeber ist das Hochzeitspaar.
Du selbst hast kein Interesse an den Bildern und der Veröffentlichung. Richtig?

Dann hast du hast zwei Möglichkeiten.

1. Du lässt ein Schreiben verfassen. Das das Hochzeitspaar als Auftraggeber die volle Verantwortung dafür übernimmt das du die Gäste uneingeschränkt fotografieren darfst. "Eigentümer" der Fotos ist alleine das Hochzeitspaar sie haben dafür Sorge zu tragen das jeder der Gäste seine Einwilligung dem Brautpaar gab. (Ob mündlich oder schriftlich ist nicht dein Problem)

oder

2. Du verfasst ein Sammlelbrief.
Oben. Ich stimme zu ihm Rahmen der Hochzeit am xx vom Fotografen xx mich ablichten zu lassen. Blablabla
Unten darunter freie Felder für Name und Unterschrift (10 Blätter nummeriert mit 01/10, 02/10 usw) du überreichst das dem Paar zum einsammeln der Unterschriften plus einem Schreiben. Hiermit bestätigen wir das all unsere Gäste an der Hochzeit am xx eingewilligt haben sich von Fotograf xx ablichten zu lassen.

Mehr kann ein Gesetz von dir nicht erwarten. Du bietest eine Dienstleistung für ein Hochzeitspaar an. Du hast selbst kein eigenes Interesse außer für deine Arbeit bezahlt (entlohnt) zu werden. Der Auftraggeber will Fotos von der Hochzeit. Damit ist er verantwortlich, dass du ohne Einschränkungen fotografieren darfst.

Edit: Sollten sich welche weigern fotografieren zu lassen, lasse diese Personen kennzeichnen z.B. durch tragen eines pinken Hutes.
Bei beidseitigem (Fotograf und Veranstalter) Interesse der Nutzung könnte die Vorlage so aussehen.


Briefkopf mit
Name
Anschrift
Kontaktmöglichkeit


Einwilligungserklärung zur Aufnahme und Nutzung von Foto- und Filmerzeugnissen

Zwischen
Fotograf ________
und
Gästen der Verantstaltung ______ am _______ um: ________

Verwendungszweck:
Aufnahme, Verarbeitung, Veröffentlichung im Internet und Printmedien.

Erklärung:
Der Unterzeichner erklärt sein Einverständnis mit der unentgeltlichen Aufnahme und Verwendung von Foto - und Filmerzeugnissen seiner Person für die oben beschriebenen Zwecke. (Stellvertretend für Minderjährige durch Unterschrift eines Erziehungsberechtigten). Eine Verwendung der Aufnahmen für andere als die beschriebenen Zwecke oder ein Inverkehrbringen durch Überlassung der Aufnahmen an Dritte außer an __________ ist unzulässig.
Diese Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit schriftlich mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

Datum: Name: Unterschrift:

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***oe Mann
4.117 Beiträge
Ich danke Euch für Eure Beiträge und muss denke ich mal schauen wie ich es formuliere kann im Vertrag, den die Auftraggeber unterzeichnen. Denn die Bilder werden bis zur finalen Überarbeitung bei mir gespeichert und dann als Datenträger und Fotobücher an die Auftraggeber übermittelt. Dann bei mir nach 5 Monaten final gelöscht.

In der Summe macht es aber Sinn als Dienstleister die Verantwortung der Genehmigung an den Auftraggeber zu übergeben, wenn das rechtlich sauber ist.
Zusätzlich kann man noch hinzufügen.

Im Falle eines Widerrufs der Einwilligung für die oben genannten Zwecke behält sich der Fotograf das Recht vor, je nach Aufwand eine Pauschale von __ Euro bis ____Euro vom Unterzeichner zu einzufordern.

• dies ist nur für einen gewerblichen zulässig. Privatpersonen würden Ärger mit dem Finanzamt bekommen. Und die Summe muss nachvollziehbar in den eigenen Unterlagen sein. Betrag-Löschung vom eigenen PC, Betrag-Löschung Internet, usw.


Wenn ich später Zeit und Muse habe mache ich mal ein Muster für wie so ein Übertragung an ein Brautpaar aussehen könnte.
Profilbild
*****l_i Mann
2.173 Beiträge
DSGVO: Es geht weiter wie bisher

Eine Stellungnahme zur DGSVO und Fotografie des zuständigen Bundesministeriums.

"Sehr geehrter Herr X....,

vielen Dank für Ihre Anfragen vom 30. April und 03. Mai 2018.

Eine Verbreitung dieser Antwort ist wünschenswert, sofern die Antwort vollständig wiedergeben und nicht einzelne Passagen aus dem Zusammenhang gerissen werden.

Gerne nehme ich vertiefend zu Ihren Fragen Stellung. Um Wiederholungen zu vermeiden, möchte ich jedoch eingangs erneut betonen, dass sich aus der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und den diese ergänzenden nationalen Gesetzen keine wesentlichen Änderungen der Rechtslage bei der Anfertigung und Verbreitung von Fotografien ergeben.

Das Anfertigen von Fotografien wird sich auch zukünftig auf eine - wie bislang schon - jederzeit widerrufbare Einwilligung oder alternative Erlaubnistatbestände wie die Ausübung berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO) stützen können. Diese Erlaubnistatbestände (nach geltender Rechtslage Art. 7 der geltenden EU-Datenschutz-Richtlinie 95/46/EG i.V.m. den nationalen Umsetzungsgesetzen) decken seit vielen Jahren datenschutzrechtlich die Tätigkeit von Fotografen ab und werden in Art. 6 DS-GVO fortgeführt. Die Annahme, dass die DS-GVO dem Anfertigen von Fotografien entgegen stehe, ist daher unzutreffend.

Für die Veröffentlichung von Fotografien bleibt das Kunsturhebergesetz auch unter der ab dem 25. Mai 2018 anwendbaren Datenschutz-Grundverordnung erhalten. Es sind, wie ich bereits in meiner Antwort ausgeführt habe, keine Änderungen oder gar eine Aufhebung mit Blick auf die Datenschutz-Grundverordnung vorgesehen.
Die Ansicht, das Kunsturhebergesetz werde durch die DS-GVO ab dem 25. Mai 2018 verdrängt, ist falsch. Das Kunsturhebergesetz stützt sich auf Artikel 85 Abs. 1 DS-GVO, der den Mitgliedstaaten nationale Gestaltungsspielräume bei dem Ausgleich zwischen Datenschutz und der Meinungs- und Informationsfreiheit eröffnet. Das Kunsturhebergesetz steht daher nicht im Widerspruch zur DS-GVO, sondern fügt sich als Teil der deutschen Anpassungsgesetzgebung in das System der DS-GVO ein. Eine gesetzliche Regelung zur Fortgeltung des Kunsturhebergesetzes ist nicht erforderlich. Ebenso führen die Ansätze anderer Mitgliedstaaten, die sich in allgemeiner Form zum Verhältnis von Datenschutz und Meinungs- und Informationsfreiheit verhalten, in der praktischen Umsetzung nicht weiter und führen nicht zu mehr Rechtssicherheit.

Die grundrechtlich geschützte Meinungs- und Informationsfreiheit fließt zudem unmittelbar in die Auslegung und Anwendung der DS-GVO ein, insbesondere stellen sie berechtigte Interessen der verantwortlichen Stellen nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO dar. Die DS-GVO betont, dass der Schutz personenbezogener Daten kein uneingeschränktes Recht ist , sondern im Hinblick auf seine gesellschaftliche Funktion und unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsprinzips gegen andere Grundrechte abgewogen werden (Erwägungsgrund 4). Zu den von der DS-GVO in diesem Zusammenhang genannten Grundrechten zählt ausdrücklich auch die Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit.

Ich würde mich freuen, wenn die vorstehenden Ausführungen dazu beitragen, Ihnen Ihre Befürchtungen zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Regina Krahforst

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
• Bürgerservice -
E-Mail: Buergerservice@bmi.bund.de
http://www.bmi.bund.de
http://www.115.de

Startseite
Die Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat bietet Informationen zur aktuellen Innenpolitik und zu den vielfältigen Aufgabenbereichen des BMI
BMI.BUND.DE
Fusion
********hoto Mann
59 Beiträge
Zu jeder Abmahnung ...
braucht der Anwalt einen Mandanten. Also abwarten wann der Erste klagt. Das Geld für alle möglichen Instanzen muss auch erst mal vorhanden sein.
ray meets jägermeister
****job Mann
1.404 Beiträge
@visual_i ...
.... eigentlich der erste sinnvolle beitrag in diesem thread *zwinker* danke für die initiative - die antwort spricht ja eine deutliche sprache - ohne "hätte-könnte-müsste-sollte"

eigentlich sollten die mods diesen thread nun schließen, damit hier nicht noch mehr unsinn gepostet wird.
*********mied Mann
80 Beiträge
****job:
danke für die initiative -

dem schließe ich mich gerne an *top*

die antwort spricht ja eine deutliche sprache - ohne "hätte-könnte-müsste-sollte"

nur eine weitere Rechtsauffassung, die mit der anderer (auch Mitgliedsstaaten der EU) im Widerspruch steht.

Recht und Rechtsauslegung wird von der Judikative gesprochen, nicht von der Exekutive. Und so lange die Legislative keine Gesetze auf den Weg bringt, um diese Auslegung festzulegen, ist sie eben nur eine Interpretation. Wäre das anders, müssten ja keine Bundesgerichtsverfahren geführt werden.

eigentlich sollten die mods diesen thread nun schließen, damit hier nicht noch mehr unsinn gepostet wird.

muss das denn immer sein? Außer natürlich, Du sprichst nur für Dich allleine- aber dann gehst Du IMHO doch unnötig hart mit Dir ins Gericht.

vg,
ray meets jägermeister
****job Mann
1.404 Beiträge
@bilderschmied ...
... offensichtlich sind dir zwei wichtige teile der "einen weiteren rechtsauffassung" entgangen.

1. sie stammt aus dem bundesinnenminsterium, stellt damit den regelungswillen des gesetzgebers klar, und nicht den verständnishorizont eines rechtsanwaltes.

2. sie sagt ganz klar, kug geht vor dsvgo. deshalb bleibt für eventfotografen alles beim alten. klar, auch das kug ist einen interpretationsfähige grauzone - aber eben die gleiche, wie zuvor.

deshalb das fazit: es hat sich nichts geändert.

außerdem liegst du mit zwei weiteren äußerungen falsch:

a. die rechtsauffassung anderer eu-staaten ist für die bundesrepublik nicht von belang.

b. die legislative (gesetzgeber) hat gerade eben klargestellt, dass keine weiteren gesetze nötig sind weil -> siehe punkt 2. daran hat sich die judikative (rechtsprechung) zu halten. die exekutive (ausführende gewalt - sprich polizei) hat damit überhaupt nichts zu tun.

und zuletzt: das einizige, was in dieser diskussion bisher gefehlt hat, war eine stellungnahme des gesetzgebers. diese liegt jetzt in bewundernswerter klarheit vor. deshalb ist jede weitere diskussion überflüssig.
*********mied Mann
80 Beiträge
****job:

1. sie stammt aus dem bundesinnenminsterium, stellt damit den regelungswillen des gesetzgebers klar, und nicht den verständnishorizont eines rechtsanwaltes.

Regelungswillen drückt sich durch Regelungen aus und nicht durch Interpretationen und Stellungnahmen.

a. die rechtsauffassung anderer eu-staaten ist für die bundesrepublik nicht von belang.


habe ich auch nicht behauptet- nur dass diese zu einer anderen Interpretation des selben Sachverhaltes gekommen sind und Regelungsbedarf gesehen haben.

b. die legislative (gesetzgeber) hat gerade eben klargestellt, dass keine weiteren gesetze nötig sind weil -> siehe punkt 2. daran hat sich die judikative (rechtsprechung) zu halten. die exekutive (ausführende gewalt - sprich polizei) hat damit überhaupt nichts zu tun.

vielleicht einfach nochmal schlaumachen- dann wirst Du sehen, dass die Regierung der Exekutive angehört und Gesetze (Judikative) vom deutschen Bundestag beschlossen werden und nicht von der Regierung.

Und Rechtskraft haben Gesetze- und keine Interpretionen/Absichts/Auslegungserklärungen von Ministerien.

Ist ja schön, dass man hier den Willen von einer wichtigen Institution erkennen kann- damit das aber auch tatsächlich definitiv so von Gerichten angewendet wird, bedarf es eines entsprechenden Gesetzes (das dann auch noch Verfassungs- und EU Konform sein muss).
Ansonsten werden es die Gerichte alleine interpretieren. Und die werden sich nicht an dem orientieren, was das Bundesinnenministerium gerne hätte, sondern was sie aufgrund der Rechtslage für richtig erachten.

vg,
Damit müsste sich der Fotograf egal wie auf der sicheren Seite befinden. Zur Not ist es ein "nice to have". Wer Zeit und Geld hat, kann ihn ja mal von einem Juristen gegenlesen lassen. Rechtschreib-, und Grammatikfehler schenke ich euch.

Briefkopf


DSGVO Zusatzvereinbarung für Veranstaltung zum Vertrag ____________.


zwischen Fotograf
__________________
__________________
__________________

und Veranstalter
__________________
__________________
__________________


für die Veranstaltung _______________ (Name), in _____________ (Ort), am ________ (Datum), zwischen ______ Uhr und _____ Uhr.


Der Veranstalter hat Sorge zu tragen, dass unbefugten Personen (nicht gelandene Gäste) der Zugang zum Veranstaltungsort verwehrt wird. Zudem hat der Veranstalter, jeden seiner Gäste vor Beginn der Tätigkeit des Fotografen über die bevorstehenden Foto-, und Filmaufnamen, sowie deren Verarbeitung zu informieren und die Einwilligung zu Aufnahmen und Verarbeitung (ggf. Veröffentlichung) einzuholen.

Zutreffendes bitte ankreuzen.

□ Der Veranstalter holt sich die Einwilligung der Gäste schriftlich ein.

□ Der Veranstalter holt sich vor Ort die Einwilligung der Gäste mündlich ein. (Hinweis: Stillschweigen bei einer Ansage/Bekanntmachung z.B. durch einen Moderator wird als Einwilligung gewertet.)


Der Veranstalter hat Sorge zu tragen den Fotografen vor Beginn seiner Tätigkeit über fehlende Einwilligungen zu informieren und dem Fotografen im rechtlichen Rahmen das Fotografieren und Filmen zu ermöglichen.

Zutreffendes bitte ankreuzen.

□ Der Veranstalter kennzeichnet seine Gäste mit fehlender Einwilligung deutlich sichtbar durch ___________ (Merkmal).

□ Der Veranstalter verweißt seine Gäste mit fehlender Einwilligung während der Foto-, und Filmaufnahmen des Veranstaltungsorts.

□ Der Veranstalter fordert seine Gäste mit fehlender Einwilligung auf, sich außerhalb des Aufnahmebereiches des Fotografen aufzuhalten.

Der bereits geschlossene Vertrag beider Parteien bleibt durch diese Zusatzvereinbarung unberührt. Für ggf. entstehende Schäden die durch einen Widerruf zur Einwilligung von Foto-, und Filmaufnahnen entstehen, ist der Fotograf nicht haftbar zu machen.


Fotograf                           Veranstalter

_________________          _________________

Datum, Unterschrift      Datum, Unterschrift


Hinweis vom Fotografen an den Veranstalter: Für Minderjährige ist die Einwilligung eines Erziehungsberechtigten zur Foto-, und Filmaufnahmen, sowie deren Verarbeitung notwendig.

ray meets jägermeister
****job Mann
1.404 Beiträge
mann - aurora ....
... hör auf, für fotoshootings mit vertrag hat das überaupt keinerlei bedeutung. kapier das doch endlich.
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