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Oder: Ein Paar engagiert mich für eine Hochzeit. Dann habe ich einen Vertrag mit dem Paar, nicht jedoch mit den Gästen. Solche Bilder darf ich nur Veröffentlichen, wenn ich die Genehmigung dazu habe (also von den Gästen) und das muss ICH nachweisen können. Ein freundliches Lächeln oder ein Aushang "Hier wird fotografiert" reicht nicht mehr.
Hat meiner Ansicht nach noch nie gereicht, auch in der Vergangenheit und Gegenwart konnte / kann das Hochzeitspaar das Recht am eigenen Bild der Gäste nicht an den Fotografen abtreten / übergeben.
Und im Zweifelsfall muss auch jetzt schon nachweisen können, das ich von einer Person das Recht zur Veröffentlichung habe. Warum machen wir denn sonst die TFP und Pay Verträge, genau als Nachweis. Klar Vertragsfreiheit, mündlich kommt auch ein Vertrag zustande, oder durch konkludentes Handeln. Aber ohne Unterschrift setze ich kein Foto ins Netz, geschweige habe eines auf dem Smartphone.
Und auch bei Street Fotografie musste ich vor der EU-DSGVU bei erkennbaren Personen, auch wenn diese in einer Gruppe waren, das Veröffentlichungsrecht haben, schließlich kommt auf die "Erkennbarkeit" an und nicht auf die Anzahl der Personen.