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Sozialabgaben Model / Fotograf

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******Muc Mann
676 Beiträge
Hier ein Artikel, der die rechtliche Situation eindeutig klarstellt:
http://www.fotorecht-bildrec … der-taetigkeit-als-fotograf/

Zitat von der Seite oben:
Rechtliche Grundlagen der Tätigkeit als Fotograf (Gewerbe/Handwerk)
Die Bezeichnung und der „Status“ wurde bereits näher betrachtet (Status). Hier geht es nun um die rechtliche Basis der Berufsausübung.

Für den klassischen Fotografenmeister ist alles eindeutig. Der ist hat natürlich einen Handwerksmeisterbetrieb, der gewerblich betrieben wird. Damit ist der Betrieb auch grundsätzlich Gewerbe und gewerbesteuerpflichtig.

Für die Autodidakten und Fotografen mit Ausbildung als Fotografengeselle sieht es schon weniger klar aus. Für Fotodesigner und Bildjournalisten/Bildberichterstatter kann es noch schwieriger sein.

Anmeldung als Gewerbe
Grundsätzlich ist jede planmäßige, mit der Absicht auf Gewinnerzielung vorgenommene, auf Dauer angelegte, selbstständige Tätigkeit ein Gewerbe, ausgenommen in der Land- und Forstwirtschaft und in den freien Berufen. Dies gilt auch für jedes Nebengewerbe! Gibt es keine Gewinnerzielungsabsicht bzw. nur minimale Jahreseinnahmen (von ein paar hundert EUR) liegt in der Regel eine Liebhaberei vor – damit werden Betriebsausgaben steuerlich nicht anerkannt.

Wer also irgend etwas im Rahmen fotografischer Tätigkeit – auf Dauer angelegt – gegen Entgelt anbietet und kein Künstler ist, muß ein (Neben-)Gewerbe anmelden. Das gilt im übrigen in der Regel auch für Models. Die Voraussetzung dafür sind niedrig und Kosten halten sich in Grenzen. Mit einer Gewerbeanmeldung ist eine IHK-Mitgliedschaft in der zuständigen Industrie und Handelskammer verbunden. Hinzu kommt die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft (Befreiung dort ggf. möglich). Das Finanzamt wird in der Regel durch das Gewerbeamt informiert – kommt da kein Fragebogen zur steuerlichen Erfassung sollte nachgefragt werden.

Wer die Fotografie nur als „Hobby“ betreibt (nur und ausschließlich kostenlos tätig ist), muß natürlich kein Gewerbe anmelden, ist aber für jede Internetpräsenz (Facebook-Seite, „Fotografenprofil“ auf Facebook, Eintrag in der Model-Kartei oder in anderen Fotografenplattformen, u.a.) impressumspflichtig, da dann eine geschäftsmäßige, aber nicht gewerbliche, Tätigkeit vorliegt.

Anmeldung als Handwerk (Aufnahme in die Handwerksrolle als zulassungsfreies Handwerk)
Wird die Bezeichnung Fotograf gewählt, ist man Fotografengeselle oder Fotografengesellin, oder es wird schlicht gewerbsmäßig gegen Entgelt die Portraitfotografie, Hochzeitsfotografie, etc. angeboten (und/oder Gewerbeanmeldung als Fotograf) ist auch die Eintragung in die Handwerksrolle und damit die Mitgliedschaft in der Handwerkskammer Pflicht. Als Inhaber eines solchen Betriebes erhält man dann auch die Handwerkskarte. Die Handwerksrolle wird von der Handwerkskammer im jeweiligen Bezirk/der Region geführt.
Wenn jemand nicht im „handwerklichen Bereich“ der Fotografie tätig ist (die „Abgrenzung“ hier kann sehr schwierig sein), ist jedoch in jedem Fall mindestens ein Gewerbe anzumelden.
Die meisten fotografischen Tätigkeiten machen den Eintrag in die Handwerksrolle erforderlich. Fotograf ist ein zulassungsfreies Handwerk gemäß der Anlage B Nr. 38 der Handwerksordnung und damit nach § 18 Handwerksordnung der Handwerkskammer anzuzeigen.

Freier Beruf und (Foto)-Künstler
Eine Künstlereigenschaft im fotografischen Bereich wird vom Finanzamt selten anerkannt, da gerade die Fotografie ein klassisches Handwerk ist. Es mag hier im Einzelfall gelingen, jedoch muß dann dem Finanzamt gegenüber auch entsprechend ein Nachweis erbracht werden. Werden (wie bei einem Fotografen) Fotoshootings, Portraitfotografie oder Hochzeitsfotografie oder sogar Workshops/Schulungen im Bereich der Fotografie angeboten, ist es mit dem „Künstler“ natürlich vorbei, da dann Gewerbe und/oder Handwerk vorliegt.
Immer wieder versuchen hier „Fotografen“ sich als Künstler auszugeben, um die Gewerbeanmeldung und Kammermitgliedschaft(en) zu vermeiden. Das kann jedoch sehr unangenehme Folgen haben, da sie als Künstler dann auch in die Künstlersozialkasse müssen und wenn die gewerbliche/handwerkliche Tätigkeit auffliegt, müssen ggf. Beiträge nachentrichtet werden!

Bildberichterstatter und Bildjournalisten sind freie Berufe, aber können diesen Status schnell verlieren, wenn die Tätigkeit auch im gewerblichen/handwerklichen Bereich der Fotografie erfolgt.

Zusammenfassung
Die meisten selbstständigen Fotografen werden einen handwerklichen Gewerbebetrieb ausüben, mit entsprechender Gewerbeanmeldung und ggf. doppelter Kammermitgliedschaft.
Wer ausschließlich freiberuflich als Bildjournalist oder Bildberichterstatter tätig ist, braucht keine Gewerbeanmeldung und auch keine Kammermitgliedschaft.
Der „Künstler“ nimmt eine Sonderstellung ein, wird aber auch entsprechend überprüft. So gibt es sogar in einigen Ländern besondere Gutachterkommissionen, durch die die Künstlereigenschaft geprüft wird. Sobald der Künstler keine Kunstwerke produziert, sondern im handwerklichen Bereich „wildert“ oder Workshops anbietet oder eine gewerbliche Studiovermietung betreibt, liegt zwangsläufig Gewerbe und/oder Handwerk vor.

Zitat Ende
****c01 Mann
287 Beiträge
Ist zwar alles richtig, hat aber alles nichts mit der Eingangsfrage zu tun, was die Sozialabgaben angeht. *gg*
*****oto Mann
2.068 Beiträge
Hmm, der verlinkte Artikel ist soweit zutreffend, jedoch hat er mit der Fragestellung des TE recht wenig zu tun.
Ich habe die Fragestellung so verstanden, dass der TE wissen möchte, ob er wegen dem Buchen eines Fotomodells künstlersozialabgabepflichtig wird.
Diese Hinweise findet er direkt bei der KSK
https://www.kuenstlersozialk … r/kuenstlersozialabgabe.html
und auch hier etwas "übersetzt":
https://www.impulse.de/recht … lersozialabgabe/7308240.html

Wer lieber Wikipedia mag:
https://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCnstlersozialabgabe
****c01 Mann
287 Beiträge
Nein, die Künstlersozialkasse war nicht Teil der Frage. Das hat irgendeiner zusätzlich ins Spiel gebracht.
*****oto Mann
2.068 Beiträge
Vorischt, bei mir geht es um die Künstlersozialabgabe, die Unternehmer an die KSK zahlen müssen. Bitte nicht verwchseln mit der Sozialversicherung der Künstler selber bei der KSK.
****c01 Mann
287 Beiträge
Okay, aber du bist nicht der Themenersteller *gg*

Klar, wenn du unter die Paragrafen der Künstlersozialabgabe fällst, dann kommt das noch oben drauf. Das ist dann aber Fallspezifisch .
*****oto Mann
2.068 Beiträge
Vorsicht!
Es ist JEDER Unternehmer abgabepflichtig, der einen Künstler honoriert.
Also auch der gewerbliche Fotograf, der ein Modell bucht.

Und genau diese Fragestellung lese ich aus dem Eröffnungsbeitrag heraus.

Künstlersozialabgabe bitte nicht verwechseln mit Künstlersozialversicherung.
****c01 Mann
287 Beiträge
Ja das stimmt (bei einem selbständigen Model, welches direkt gebucht und bezahlt wird), selbst wenn das Model z.B. aus Russland kommt. Wenn du eine Agentur bezahlst, dann sind die dafür zuständig, da die Künstlersozialabgabe immer von dem bezahlt werden muss, der direkt mit einem Künstler in Person zu tun hat.

Bist du allerdings als Berufsfotograf tätig, wird ja deine Arbeit nicht für dich selber sein, sondern du machst die Aufnahmen als Fotograf für ein Unternehmen.
Dieses Unternehmen ist dann auf jeden Fall auch abgabepflichtig für die von dir in Rechnung gestellte Leistung.

Aber nicht vergessen, das ist nur ein Zusatz bei Künstlern. Die normalen Sozialabgaben (und Steuern) sind ja auch noch fällig.
*********STcom Mann
2.083 Beiträge
Themenersteller 
Das stimmt. Der Thread schweift jetzt ab in Richtung KSK, ist zwar auch interessant, aber meine Frage war nach den Sozialabgaben, die ihr einmalig bezahlt?

Beispiel: Ein Pay-Model kassiert 100 Euro von mir, ich mache Fotos von ihr ausschließlich für meine Eigenwerbung. (Eine KSK-Abgabe in Höhe von 4,20 Euro ist nicht fällig - ein "Sitzen auf einem Stuhl" ist keine Kunst, für eine kunstvoll gesäubertes Fenster oder einen bezahlten Hundespaziergang brauch ich auch keine KSK-Abgaben zu zahlen). Aber dieses Model oder ich müssen von diesen 100 Euro Sozialabgaben bezahlen.

Ähnlich wie mit einer gebuchten Putzfrau, die ihr einmal bezahlt, müsste diese angemeldet, entlohnt und dann wieder abgemeldet werden. Es sei denn, sie hat ein eigenes Gewerbe und kann für diese einmalige Arbeit eine Rechnung stellen.
****c01 Mann
287 Beiträge
Wenn das Pay-Model dir eine Rechnung stellt und selbstständig ist, dann hast du mit Sozialabgaben gar nichts zu tun. Als Selbstständige ist sie unter Umständen noch nicht einmal verpflichtet Sozialabgaben zu zahlen. Da das Model bei dir nicht in einem Angestelltenverhältnis ist, hast du mit ihren Sozialabgaben nichts zu tun.
Es ist wichtig bei mehrfachen Engagements klar zu stellen, dass dies nicht später als (befristetes) Angestellten-Verhältnis gewertet werden kann (z.B. beim Lieblingsmodel, welches man durchgehend immer wieder beschäftigt), denn dann wärst du Arbeitgeber und für die Abführung der Sozialabgaben zuständig. Also Vertrag machen.

Damit sollte deine ursprüngliche Frage klar beantwortet sein.

Anmerkung:
Für die Künstlersozialabgabe hast du mit der Ausnahme recht, wenn du die Bilder nur für Eigenwerbung verwendest, also keine Einnahmen damit erzielst. Das geht aber nur dann, wenn du sonst nicht auch andere Fotos machst, mit denen du Geld verdienst.
********pe64 Mann
103 Beiträge
chmuc01

Auch das ist sozialrechtliches Halbwissen *zwinker*

In diesem Fall würde es sich um eine kurzristige Tätigkeit, in diesem besonderen Fall um einen kurfristigen Minijob - nicht um eine geringfügig entlohnte Tätigleit - handeln, diese wäre versicherungsfrei Kraft Gesetzes...

Ich gehe mal nicht davon aus, dass der Hobbyfotograf ein Model über mehrere Monate jeden Tag beschäftigt gegen Entgelt *zwinker*
****c01 Mann
287 Beiträge
Tja @********pe64 keine Ahnung wie du auf Minijob kommst.
Wenn du ein Model bezahlst und dieses die eine Rechnung stellt, wird sie selbstständig sein. Das hat dann nichts mit Minijob zu tun.

Bei einem Minijobs würdest du eine Anmeldung bei der Sozialversicherung machen müssen, egal ob dann Sozialabgaben gezahlt werden müssen oder nicht. Ein Minijob ist für einen Arbeitnehmer sozialversicherungsfrei aber als Arbeitgeber musst du eine Pauschale abführen.
Genau dieser Fall ist aber zu vermeiden, denn wenn das Model in einem Monat mehr als 450€ insgesamt einnimmt ist das rückwirkend kein Minijob mehr und alle ‚Arbeitgeber‘ werden dazu aufgefordert, die Sozialabgaben nachzuzahlen!
Hab ich in 26 Jahren Selbstständigkeit auch schon mal erlebt. Ich weiß von was ich rede.
********pe64 Mann
103 Beiträge
chmuc01

Weil ich Verwaltungs- und Sozialrecht studiert habe.... *g*

Und wegen deiner Ausführungen:

"Es ist wichtig bei mehrfachen Engagements klar zu stellen, dass dies nicht später als (befristetes) Angestellten-Verhältnis gewertet werden kann (z.B. beim Lieblingsmodel, welches man durchgehend immer wieder beschäftigt), denn dann wärst du Arbeitgeber und für die Abführung der Sozialabgaben zuständig."
Profilbild
*****oto Paar
547 Beiträge
*sorry* aber was ist das wieder für eine Diskussion bitte? Es kann doch nicht sein das hier solche Fragen gestellt werden. Wenn ich ein Gewerbe habe wird das ganz einfach mit Ein-und Ausgaben geregelt. Wenn ein Model Einahmen von ein Payshooting nicht angibt ist das nicht mein Problem ... oder? Wenn das Finanzamt mein Kassenbuch überprüft und überprüft Auszahlungen, geht dieser Auszahlung nach hab ich alles richtig gemacht wenn andere meinen sie brauchen nichts anzugeben.... Pech gehabt.
Das ist genauso bei den Leuten die meinen mit Schwarzarbeit lächelnd durchs Leben ziehen weil sie meinen sie sind die Gößten, machen auch noch Werbung damit. Die machen ja nur Fotos und halten die Hand auf. Da ist bei mir für Verständniss ein dicker fetter Punkt.
*********STcom Mann
2.083 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von *****oto:
*sorry* aber was ist das wieder für eine Diskussion bitte? Es kann doch nicht sein das hier solche Fragen gestellt werden. Wenn ich ein Gewerbe habe wird das ganz einfach mit Ein-und Ausgaben geregelt. Wenn ein Model Einahmen von ein Payshooting nicht angibt ist das nicht mein Problem ... oder? Wenn das Finanzamt mein Kassenbuch überprüft und überprüft Auszahlungen, geht dieser Auszahlung nach hab ich alles richtig gemacht wenn andere meinen sie brauchen nichts anzugeben.... Pech gehabt.
Das ist genauso bei den Leuten die meinen mit Schwarzarbeit lächelnd durchs Leben ziehen weil sie meinen sie sind die Gößten, machen auch noch Werbung damit. Die machen ja nur Fotos und halten die Hand auf. Da ist bei mir für Verständniss ein dicker fetter Punkt.

Ist eben nicht so! Wenn du z.B. eine Putzhilfe beschäftigst, kann es schon DEIN Problem werden, auch wenn sie ihre Einnahmen nicht angibt...
Profilbild. Ausschnitt aus "Schattenriss" von 
https://www.joyclub.de/my/1634705.lightartist.html

Oriiginalbild siehe Album.
****a73 Frau
4.089 Beiträge
Wenn ich als Model Geld für ein Shooting nehme und das nicht einmalig sondern mit einer gewissen Regelmässigkeit tue zählt das als Tätigkeit mit Absicht zur Gewinnerzielung und ich muß ein Gewerbe anmelden. Bei "regelmäßig" sind wir da ganz fix, also wer das nicht nur einmalig sondern immer wieder mal tut fällt da schon drunter. Ob man es als Hobby bezeichnet oder nicht ist nicht maßgeblich.
Als Gewerbetreibender bin ich für meine Sozialabgaben selbst verantwortlich, nicht mein Kunde. Scheinselbständigkeit ist ein Thema, aber wenn ein Model nur von einem einzigen Fotografen immer wieder bezahlt wird weiß der das in der Regel und sollte entsprechende Maßnahmen ergreiffen, so oft kommt das nicht vor, ich kenne da keines.

In Bayern hast Du als Model kaum eine Chance als Künstler durch zu gehen (oder nur unter ganz extrem hohen Auflagen), als KSK fällt in der Regel flach.

Im Vertrag am besten darauf hinweisen, daß kein Angestelltenverhältnis entsteht (wird das als gegeben angesehen kommt es zu den mit der Putzhilfe beschriebenen Problemen) und als Fotograf eine Rechnung vom Model verlangen, dann seit ihr auf der sicheren Seite.

Wer meint Geld sparen zu müssen indem er schwarzarbeitende Tanten ohne Gewerbeschein und Möglichkeit der Rechnungsstellung billig vor die Cam holt und den Vertrag zum Verschleiern dann am besten noch als TfP-Vertrag ausstellt ist selbst schuld, wenn er am Ende zur Kasse gebeten wird oder Ärger mit den Bildrechten bekommt.

Meine Meinung: Paymodel ohne Gewerbeschein geht garnicht!

LG
Kyria
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