Sehen wir das mal so
"Alle Unternehmen, die durch ihre Organisation, besonderen Branchenkenntnisse oder spezielles Know-how den Absatz künstlerischer oder publizistischer Leistungen am Markt fördern oder ermöglichen, gehören grundsätzlich zum Kreis der künstlersozialabgabepflichtigen Unternehmen."
Ok, ein Unternehmen ist der Hobbyfotograf nicht.
Sollte er Unternehmen sein, also Hobbyfotograf mit Gewerbeanmeldung, dann schauen wir mal weiter
"Außerdem sind alle Unternehmen abgabepflichtig, die nicht nur gelegentlich Werke oder Leistungen von freischaffenden Künstlern oder Publizisten für Zwecke des eigenen Unternehmens nutzen, um im Zusammenhang mit dieser Nutzung Einnahmen zu erzielen. "
Dann dürfte es beim "Hobby" an "regelmäßig" scheitern
Also wieder nichts mit der Abgabepflicht
Wer jetzt immer noch meint er müsse doch bezahlen, lesen wir mal weiter
"Personen, Unternehmen, Vereinigungen, Vereine etc., die sich in einem oder mehreren der vorgenannten Tätigkeiten bzw. Bereiche wiederfinden - sei es auch nur teilweise - sollten sich zur Klärung ihrer Abgabepflicht und zur Vermeidung von Nachteilen an die Künstlersozialkasse wenden."
Hier haben wir dann die Einzelperson, also wer möchte kann feststellen lassen, ob er Zahlen darf oder nicht
Weitere Fragen ??
Tom