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Und wenn der Fotograf zig man das Urheberrecht hat (das hat er als Fotograf, der Bilder anfertigt immer) So hat er noch lange nicht das Nutzungsrecht. Das sind 2 paar verschiedene Schuhe.
Und wenn ein Fotograf ein payshooting hat, bezahlt wird, dann sind die Bilder für ihn tabu.
Er hat in diesem fall keinerlei Nutzungsrechte, wenn er sich die nicht schriftlich einholt.
Nein, das ist kompletter Blödsinn!!!
Der Fotograf ist der Urheber.
Er alleine hat das Recht nutzungsrechte einzuräumen.
Wenn der Auftraggeber die Bilder nutzen will (also z.B. im Internet Veröffentlichen) und sie sich nicht nur daheim in's Wohnzimmer hängenn will, dann braucht er die Nutzungsrechte dafür vom Fotografen
https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__31.html
Diese Nutzungsrechte kann der Fotograf dem Kunden entweder als einfaches oder als exklusives Nutzungsrecht geben. Nur dann, wenn er dem Kunden exklusive Rechte gibt, dann dürfte er, wenn er sich nicht die eigene Nutzung vorbehalten hat, die Bilder selbst nicht nutzen. Hat der Kunde nur die einfachen Nutzungsrechte oder hat der Fotograf nicht explizit nutzungsrechte eingeräumt, dann kann der Fotograf die Bilder natürlich auch nach wie vor selbst nutzen.
Die Nutzungsrechte räumen sich aber in aller Regel nicht irgendwie "von selbst" ein! Diese muss der Fotograf wie gesagt dem Auftraggeber explizit einräumen!
Nur dann, wenn von der Art des Shootings auf eine entsprechende Nutzung geschlossen werden kann, dann hat der Auftraggeber für diesen Zweck gebundene (!) Nutzungsrechte.
Z.B. wenn man ein Bewerbungsfoto machen lässt, dann kann davon ausgegangen werden, dass dieses Bild auch auf entsprechende Jobbörsen etc. auf Bewerber-Profilen hinterlegt werden darf. Dises Bild darf dann aber nicht z.B. auf der Facebook-Seite oder sonst wo genutzt werden.