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Bildrechte

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***TO Mann
267 Beiträge
Du bist zwar noch der Urheber aber die Nutzungsrechte sind mit der Bezahlung des Werkes an den Auftraggeber übergegangen. Wenn Du die Fotos irgendwie und irgendwo verwenden willst, brauchst Du die Zustimmung des Auftraggebers. Es ist nicht relevant ob man die Personen erkennt oder nicht. Sowas regelt man von Vorteil in einem Vertrag VOR dem Shooting.
Image 21
*******zzi Mann
116 Beiträge
Zitat von *******Perc:
Zitat von *******zzi:
Zitat von *********9425:
...das persönliche Recht am Bild (der dargestellten Person(en)), basierend auf Artikel 2 Abs. 1 GG steht über dem Urheberrecht (BGB) des Fotografen - Nutzungsrechts-Vertrag zwischen beiden Seiten ist ein unbedingtes "Muss"!!!
Nein! Das selbe Recht gilt auch für den Fotografen!
Auch der hat sein Recht sich durch seine Fotografie frei zu entfalten!

Deshalb gilt dann, weil eben beide die grundsätzlich gleichwertigen Rechte haben, eine Interessensabwägung!

Komischerweise sehen die Gerichte das ein wenig anders und entscheiden fast durchgehend für das Persönlichkeitsrecht.
Das mag dann daran liegen, dass in den entsprechenden Fällen das Interesse des Abgebildeten als höher bewertet wird. Das ändert aber nichts an der grundsätzlichen Rechtslage!
Es ist eine Interessensabwägung. Nichts anderes!
Der Abgebildete hat nicht per se mehr Rechte als der Fotograf!
In aller Regel werden meist nur solche Fälle vor Gericht landen und durchgefochten werden, bei denen der Kläger (der dann ja dann von der Sache her der Abgebildete ist) auch entsprechende Chancen auf Erfolg seiner Sache hat.
*******ucht Paar
2.547 Beiträge
Ok, das bringt nichts mehr.
Es schwirrt hier zu viel gefährliches Halbwissen rum.
Einige scheinen resistent zu sein und meinen alles "besser zu wissen"

Da sieht man es wieder, es steckt jemand eine Frage und bekommt Antworten die ihm das genick brechen könnten.
Wenn ich ein Payshooting bei einem Fotografen buchen würde und würde dann meine Bilder ungefragt irgendwo im netz oder Homepage finden---in diesem Moment habe ich Geld verdient weil er gegen meine Rechte verstoßen hat und Post von meinem Anwalt bekommen würde. Fertig.
Aber ein Profi würde nie auf die Idee kommen Bilder ungefragt zu verwenden. (Da hängt seine Geschäft und guter Ruf dran--das ist kein Bild der Welt wert).

Schönen Abend noch allen......
Ich fotografiere selbst gerne...
********REBS Mann
463 Beiträge
Sorry... jemand der als FOTOGRAF hier angemeldet ist, stellt solche Fragen?
Meinereiner
*******Perc Mann
61 Beiträge
Zitat von *******ucht:
Ok, das bringt nichts mehr.
Es schwirrt hier zu viel gefährliches Halbwissen rum.
Einige scheinen resistent zu sein und meinen alles "besser zu wissen"

Da sieht man es wieder, es steckt jemand eine Frage und bekommt Antworten die ihm das genick brechen könnten.
Wenn ich ein Payshooting bei einem Fotografen buchen würde und würde dann meine Bilder ungefragt irgendwo im netz oder Homepage finden---in diesem Moment habe ich Geld verdient weil er gegen meine Rechte verstoßen hat und Post von meinem Anwalt bekommen würde. Fertig.
Aber ein Profi würde nie auf die Idee kommen Bilder ungefragt zu verwenden. (Da hängt seine Geschäft und guter Ruf dran--das ist kein Bild der Welt wert).

Schönen Abend noch allen......

Willkommen im World Wide Web, jeder ist ein Profi, jeder hat den Absoluten Fahrplan und natürlich hat jeder Recht.

Bezüglich der Sache mit dem guten Ruf, schaut euch einfach mal an welch Horror Geschichten hier stellenweise von Fotografen ans Licht kommen. Da wundert es einen an nichts mehr!
Dem Threadersteller wurde bei dieser Diskussion wohl sowieso kein Stück geholfen.
Image 21
*******zzi Mann
116 Beiträge
Zitat von ***TO:
Du bist zwar noch der Urheber aber die Nutzungsrechte sind mit der Bezahlung des Werkes an den Auftraggeber übergegangen.
Nö, kompletter Blödsinn!!!

Wenn Du die Fotos irgendwie und irgendwo verwenden willst, brauchst Du die Zustimmung des Auftraggebers.

N E I N ! ! ! ! ! !

Es ist nicht relevant ob man die Personen erkennt oder nicht.
Doch, rechtlich betrachtet IST es relevant!
Moralisch mag das vielleicht anders aussehen, aber Recht und Moral sind nun mal zweierlei Dinge!
Das ist ja auch das große Problem hier und überall anders wo es derartige Diskussionen gibt. Die Leute argumentieren mit ihrem ganz persönlichen Empfinden und schreiben was sie glauben, das ihrer persönlichen Meinung nach und nach ihrem ganz persönlichen Moraleomfinden richtig sein sollte. Das deckt sich aber nun mal oft nicht mit der tatsöchlichen Rechtslage. Und deshalb liegst du auch mit deinen seltsamen Meinungen, die eben nichts mit der Realität zu tun haben, meilenweit daneben!

Sowas regelt man von Vorteil in einem Vertrag VOR dem Shooting.
Ja, das wäre dann eine Sache der Moral. Aber wenn man das nicht getan hat, warum auch immer, dann gelten die Gesetze.
Meinereiner
*******Perc Mann
61 Beiträge
Zitat von *******zzi:
Zitat von ***TO:
Du bist zwar noch der Urheber aber die Nutzungsrechte sind mit der Bezahlung des Werkes an den Auftraggeber übergegangen.
Nö, kompletter Blödsinn!!!

Wenn Du die Fotos irgendwie und irgendwo verwenden willst, brauchst Du die Zustimmung des Auftraggebers.

N E I N ! ! ! ! ! !

Es ist nicht relevant ob man die Personen erkennt oder nicht.
Doch, rechtlich betrachtet IST es relevant!
Moralisch mag das vielleicht anders aussehen, aber Recht und Moral sind nun mal zweierlei Dinge!
Das ist ja auch das große Problem hier und überall anders wo es derartige Diskussionen gibt. Die Leute argumentieren mit ihrem ganz persönlichen Empfinden und schreiben was sie glauben, das ihrer persönlichen Meinung nach und nach ihrem ganz persönlichen Moraleomfinden richtig sein sollte. Das deckt sich aber nun mal oft nicht mit der tatsöchlichen Rechtslage. Und deshalb liegst du auch mit deinen seltsamen Meinungen, die eben nichts mit der Realität zu tun haben, meilenweit daneben!

Sowas regelt man von Vorteil in einem Vertrag VOR dem Shooting.
Ja, das wäre dann eine Sache der Moral. Aber wenn man das nicht getan hat, warum auch immer, dann gelten die Gesetze.


Langsam beschleicht mich das Gefühl, hier mit einem bockigen Kind zu diskutieren, außer "Nein" und "Nein, dass ist blödsinn- nur ich habe Recht" kommt keinerlei Argument oder gar ein Nachweiß auf entsprechende Gesetzestexte........
Image 21
*******zzi Mann
116 Beiträge
Langsam beschleicht mich das Gefühl, hier mit einem bockigen Kind zu diskutieren, außer "Nein" und "Nein, dass ist blödsinn- nur ich habe Recht"
nun, mit deinen Gefühlen kannst du dich natürlich genauso täuschen wie mit deinen anderen Äusserungen...
und wenn ich dir sage, dass das was du schreibst Blödsinn ist, dann eben weil es ganz genau das ist!!

kommt keinerlei Argument oder gar ein Nachweiß auf entsprechende Gesetzestexte........

wenn du lesen könntest, dann hättest du bereits gesehen dass ich das schon entpsrechen angeführt hatte!!


https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__15.html
https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__31.html

Wenn ein Kunde die Bilder nutzen will, dann muss der Fotograf ihm das entpsrechen einräumen. Das geschieht in der Regel ganz einfach in der Rechnungsstellung, indem dort nicht die Tätigkeit der Fotografie, sondern eben das entsprechende Nutzungsrecht in Rechnung gestellt wird.

Mag sein, dass du mit all dem in deinem fotografiaschen Wirken nicht so wirklich was zu tun hast oder es ganz einfach falsch machst und es daher nicht besser weisst. Aber so funktioniert das nun mal!
Das Nutzungsrecht ergibt sich nicht einfach so, das wird dem Kunden vom Fotografen gegeben.
Möglicherweise gibt es Leute, die das nicht so machen sondern dem Kunden dann einfach eine "Fotografie" Rechnung schreiben und der Kunde nutzt die Bilder dann einfach so und beide nehmen das dann stillschweigend so hin und das war's, aber eigentlich ist das so falsch.
Meinereiner
*******Perc Mann
61 Beiträge
Zitat von *******zzi:
Langsam beschleicht mich das Gefühl, hier mit einem bockigen Kind zu diskutieren, außer "Nein" und "Nein, dass ist blödsinn- nur ich habe Recht"
nun, mit deinen Gefühlen kannst du dich natürlich genauso täuschen wie mit deinen anderen Äusserungen...
und wenn ich dir sage, dass das was du schreibst Blödsinn ist, dann eben weil es ganz genau das ist!!

Jetzt verstehe ich es endlich, DU schreibst also unsere Legislative?

kommt keinerlei Argument oder gar ein Nachweiß auf entsprechende Gesetzestexte........

wenn du lesen könntest, dann hättest du bereits gesehen dass ich das schon entpsrechen angeführt hatte!!

(Link wurde nicht gefunden)
Joar, ist ja ganz Nett, jedoch irrelevant, scheinbar bist du selbst nicht in der Lage Paragraphen zu lesen. Was wie wo? Schau mal weiter hoch.

Wenn ein Kunde die Bilder nutzen will, dann muss der Fotograf ihm das entpsrechen einräumen. Das geschieht in der Regel ganz einfach in der Rechnungsstellung, indem dort nicht die Tätigkeit der Fotografie, sondern eben das entsprechende Nutzungsrecht in Rechnung gestellt wird.

Wenn ein KUNDE den Fotograf beauftragt, so ist es ein Erwerb einer Dienstleistung, du darfst deine Hobby TFP Fotografie nicht mit Dienstleistungen und Gewerbe vergleichen! Schau einfach mal ins BGB was dort so zum Thema Handel ect zu finden ist. Desweiteren gibt es UNZÄHLIGE Gerichtsurteile die solch geistige Amöben und andere Rollschuhfahrende Schimpansen diskreditieren. Zurecht will ich meinen, es wundert mich wahrlich nicht mehr, woher der schlechte Ruf mancher Fotografen kommt.



Mag sein, dass du mit all dem in deinem fotografiaschen Wirken nicht so wirklich was zu tun hast oder es ganz einfach falsch machst und es daher nicht besser weisst. Aber so funktioniert das nun mal!
Das Nutzungsrecht ergibt sich nicht einfach so, das wird dem Kunden vom Fotografen gegeben.
Möglicherweise gibt es Leute, die das nicht so machen sondern dem Kunden dann einfach eine "Fotografie" Rechnung schreiben und der Kunde nutzt die Bilder dann einfach so und beide nehmen das dann stillschweigend so hin und das war's, aber eigentlich ist das so falsch.

Dafür das mein "Wirken" so falsch ist und mein Wissen scheinbar begrenzt, lebe ich komischerweise recht entspannt von meinem Umsatz. Und jetzt kommt der Witz, bis heute ohne Klage! Fakt ist, wenn ich ein Bild von meiner Person, egal ob mit oder ohne Kopf im www finde, auf dem eindeutig ICH das Hauptziel darstelle, ist meine Persönlichkeit in Anspruch genommen worden. Der einzige wirkliche Sonderweg stellt hier eine Person von öffentlichem Interesse dar, zb eine Person der Feuerwehr im Einsatz, jedoch sind wir da bereits bei Presserechtlichen Texten.

Es wäre einfach besser mal sein Handwerk zu verstehen als mit dahergezogenem irgendwas haltloses zu untermauern.
Image 21
*******zzi Mann
116 Beiträge
Zitat von *******Perc:


Dafür das mein "Wirken" so falsch ist und mein Wissen scheinbar begrenzt, lebe ich komischerweise recht entspannt von meinem Umsatz. Und jetzt kommt der Witz, bis heute ohne Klage!

Das liegt vermutich daran, dass deine Kunden diejenigen sind, die da mit Klagen von dir rechnen könnten!
WIe gesagt: wenn du das so handhabst, deine Sache. Aber nun mal nicht richtig. Dass deine Kunden das so akzeptieren mag vielleicht auch daran liegen, dass sie es nicht besser wissen. Aber sie haben nun mal nicht "einfach so" irgendwelche Nutzungsrechte und müssten damit rechnen, dass du sie jederzeit verklagen könntest. Dass du das auf einer "Agreement" Basis machst und deine Kunden entprechend nicht verklagst ist nett von dir, aber mehr auch nicht. Mag aber auch daran liegen dass du ja fälschlicherwiese der meinung warst, dass das was du da machst richtig ist (ist es nicht) und deine Kunden die entsprechende Rechte haben (haben die nicht)!

Fakt ist, wenn ich ein Bild von meiner Person, egal ob mit oder ohne Kopf im www finde, auf dem eindeutig ICH das Hauptziel darstelle, ist meine Persönlichkeit in Anspruch genommen worden. Der einzige wirkliche Sonderweg stellt hier eine Person von öffentlichem Interesse dar, zb eine Person der Feuerwehr im Einsatz, jedoch sind wir da bereits bei Presserechtlichen Texten.

OK. Themenwechsel. Klar, wenn man mit Handfesten Gesetzestexten unumstößlich vor Augen geführt bekommt dass man mit seinen Behauptungen nicht recht hat, ist das natürlich eine gute Taktik...
Aber auch hier liegst du im Kern der Sache falsch.
Ja, das mag in 95% oder gar 99% der Fälle so sein, dass du da recht hättest. Ja, vielen, wenn nicht den meisten Fällen braucht man die Erlaubnis des Abgebildeten, wenn man ein Bild veröffentlichen will.
Aber es gibt eben auch entsprechende Ausnahmen. That's it! Auch jenseits von "Prominenten"!
Eben zum Beispiel "ohne Kopf" kann, muss aber nicht, erlaubt sein! Ist nun mal so, ganz egal wie sehr du mit deiner persönlichen Meinung dagegen bist. Deine Meinung ist nicht das Gesetz. Weder was Nutzungsrechte angeht noch die Persönlichkeitsrechte.


Es wäre einfach besser mal sein Handwerk zu verstehen als mit dahergezogenem irgendwas haltloses zu untermauern.


Zum Handwerk gehört auch, die Gesetze zu kennen und sie nicht mit seinem persönlichen Empfinden zu verwechseln. Dazu gehört auch zu wissen, was Nutzungsrechte sind und sie seinen Kunden auch entsprechend zu geben. Das machst du nicht. Nicht richtig. Es wäre vielleicht nicht verkehrt, wenn du dich mal besser informierst, um dein "Handwerk" tatsöchlich mal zu verstehen und auch alles richtig zu machen und nicht soch irgendwie mit dem wie du es immer schon gemacht hast durchzumogeln.
Und wenn du dann auch mal wüsstest, was wirklich Sache ist, dann müsstest du auch nicht mehr "mit dahergezogenem irgendwas haltloses zu untermauern" und vollkommenen Unsinn über sich angeblich selbst eingräumende Nutzungsrechte erzählen.
*******ucht Paar
2.547 Beiträge
Auszug aus....."Der Fotograf und sein Urheberrecht"

Abbildung und Verwendung der Abbildung:

Eine Abbildung ist nur mit Einwilligung des Abgebildeten erlaubt. Die Abbildung muß ausdrücklich oder stillschweigend erteilt worden sein. Aus Beweisgründen empfiehlt sich allerdings auf jeden Fall eine schriftliche und vom Abgebildeten unterzeichnete Einverständniserklärung, die auch über die Umfang und Art der geplanten Verwendung der Aufnahme aufklären sollte.

Folgen bei fehlendem Einverständnis:

Ist eine abgebildete Person mit der Abbildung und der Veröffentlichung der Aufnahme nicht einverstanden, kann sie Unterlassung der Verwendung dieser Aufnahmen verlangen. Darüberhinaus steht ihr ein Anspruch auf Schadensersatz zu.
Image 21
*******zzi Mann
116 Beiträge
Zitat von *******ucht:
Auszug aus....."Der Fotograf und sein Urheberrecht"

Abbildung und Verwendung der Abbildung:

Eine Abbildung ist nur mit Einwilligung des Abgebildeten erlaubt. Die Abbildung muß ausdrücklich oder stillschweigend erteilt worden sein. Aus Beweisgründen empfiehlt sich allerdings auf jeden Fall eine schriftliche und vom Abgebildeten unterzeichnete Einverständniserklärung, die auch über die Umfang und Art der geplanten Verwendung der Aufnahme aufklären sollte.

Folgen bei fehlendem Einverständnis:

Ist eine abgebildete Person mit der Abbildung und der Veröffentlichung der Aufnahme nicht einverstanden, kann sie Unterlassung der Verwendung dieser Aufnahmen verlangen. Darüberhinaus steht ihr ein Anspruch auf Schadensersatz zu.

Auszug aus dem Gesetzestext:

"(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

1.
Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2.
Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3.
Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4.
Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird."

Es wird viel Müll geschrieben. Dein Zitat gehört da nun mal dazu!
Das Gesetz kennt ganz explizit einige Ausnahmen! So pauschal kann man das also nicht sagen!
Meinereiner
*******Perc Mann
61 Beiträge
Zitat von *******zzi:
Zitat von *******ucht:
Auszug aus....."Der Fotograf und sein Urheberrecht"

Abbildung und Verwendung der Abbildung:

Eine Abbildung ist nur mit Einwilligung des Abgebildeten erlaubt. Die Abbildung muß ausdrücklich oder stillschweigend erteilt worden sein. Aus Beweisgründen empfiehlt sich allerdings auf jeden Fall eine schriftliche und vom Abgebildeten unterzeichnete Einverständniserklärung, die auch über die Umfang und Art der geplanten Verwendung der Aufnahme aufklären sollte.

Folgen bei fehlendem Einverständnis:

Ist eine abgebildete Person mit der Abbildung und der Veröffentlichung der Aufnahme nicht einverstanden, kann sie Unterlassung der Verwendung dieser Aufnahmen verlangen. Darüberhinaus steht ihr ein Anspruch auf Schadensersatz zu.

Auszug aus dem Gesetzestext:

"(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

1.
Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2.
Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3.
Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4.
Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird."

Es wird viel Müll geschrieben. Dein Zitat gehört da nun mal dazu!
Das Gesetz kennt ganz explizit einige Ausnahmen! So pauschal kann man das also nicht sagen!



Liest du selbst überhaupt was du so von dir gibst? Ausgangssituation war doch ganz klar definiert oder? Unter Punkt 4 kannst du deine eigene kopierte Antwort mal aufschlüsseln. Nicht auf Bestellung....

Ja es stimmt, du schreibst hier eine Menge Müll und ich werde mich nun auch aus der Diskussion verabschieden.
*******ucht Paar
2.547 Beiträge
Zitat von *******zzi:
Zitat von *******ucht:
Auszug aus....."Der Fotograf und sein Urheberrecht"

Abbildung und Verwendung der Abbildung:

Eine Abbildung ist nur mit Einwilligung des Abgebildeten erlaubt. Die Abbildung muß ausdrücklich oder stillschweigend erteilt worden sein. Aus Beweisgründen empfiehlt sich allerdings auf jeden Fall eine schriftliche und vom Abgebildeten unterzeichnete Einverständniserklärung, die auch über die Umfang und Art der geplanten Verwendung der Aufnahme aufklären sollte.

Folgen bei fehlendem Einverständnis:

Ist eine abgebildete Person mit der Abbildung und der Veröffentlichung der Aufnahme nicht einverstanden, kann sie Unterlassung der Verwendung dieser Aufnahmen verlangen. Darüberhinaus steht ihr ein Anspruch auf Schadensersatz zu.

Auszug aus dem Gesetzestext:

"(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

1.
Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2.
Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3.
Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4.
Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird."

Es wird viel Müll geschrieben. Dein Zitat gehört da nun mal dazu!
Das Gesetz kennt ganz explizit einige Ausnahmen! So pauschal kann man das also nicht sagen!

Du scheinst es nicht zu begreifen... egal

Was fragte der Themenersteller????

Da bei ging es um normale Personenfotografien, egal ob nun erotischer Natur oder als Porträt ..
Keiner redet hier von Sonderformen wie Versammlungen, Personen des öffentlichen Lebens oder Personen als Beiwerk. DARUM IST ES DOCH NICHT GEGANGEN.

Aber wir machen es jetzt einfach--DU BIST DER FOTO_FUZZI. hast selbstverständlich recht und wir unsere Ruhe---Eine gute Nacht
Image 21
*******zzi Mann
116 Beiträge
Du scheinst es nicht zu begreifen... egal

Was fragte der Themenersteller????

Da bei ging es um normale Personenfotografien, egal ob nun erotischer Natur oder als Porträt ..



Nein, Es ging um Fotos auf denen die Personen nicht erkennbar (!!!!) sind!!!

Keiner redet hier von Sonderformen wie Versammlungen, Personen des öffentlichen Lebens oder Personen als Beiwerk. DARUM IST ES DOCH NICHT GEGANGEN.




Schon schwer, die sache mit dem "Begreifen", gelle?!?

Nicht erkennbar kann höchstwahrscheinlich bedeuten, dass das KunstUrhG auf denen dein Zitat beruht und die ganze Sache mit dem "Persönlichkeitsrecht" einfach irrelevant ist.

Du wirfst hier einfach, wie aus der Luft gegriffen, ein wie auch immer ergoogeltes Zitat ein, das in der Sache die es darstellt unvollständig ist. Und damit die Leute nicht dumm sterben habe ich nun mal der Vollständigkeit halber die Sache gerade gerückt, dass die Behazptung dass pauschal immer eine Erlaubnis nötig ist, so wie im Zitat dargestellt nun mal falsch ist. Wie viel Unsinn in den Köpfen der Leute rumgeistert kann man ja sehen. Da kann man so ein unvollständiges Zitat eben nicht unkommentiert stehen lassen, weil da sonst falsche Informationen vernbreitet würden.


Aber wir machen es jetzt einfach--DU BIST DER FOTO_FUZZI. hast selbstverständlich recht und wir unsere Ruhe---Eine gute Nacht

Image 21
*******zzi Mann
116 Beiträge
Zitat von *******Perc:

Liest du selbst überhaupt was du so von dir gibst? Ausgangssituation war doch ganz klar definiert oder?
Ja, die Ausgangssituation ist vollkommen klar: Bilder ohne Kopf!!
Nur hat nichts, aber auch absolut GAR NICHTS von dem was du bisher hier geshrieben hast damit zu tun! Das hat weder was mit Nutzungsrechten zu tun (hatt ich ausgeführt, hast du nur nicht verstanden, vermutlich bis jetzt nicht) noch hast du jemals etwas von Bilder ohne Erkennbarkeit des Abgebildeten geschrieben, denn nicht erkennbar bedeutet in aller Regel dass das Persönlichkeitsrecht irrelevant ist.


Unter Punkt 4 kannst du deine eigene kopierte Antwort mal aufschlüsseln. Nicht auf Bestellung....

Nochmal: ich hatte den §23 KunstUrhG zitiert, weil in der Behauptung nur ein Zitat das sich ausschliesslich auf §22 KunstUrhG stützt und behauptet, dass man immer eine Erlaubnis vom Abgebildeten für eine Veröffentlichung bräuchte, aber die Ausnahmen des §23 ignoriert. Denn dort werden einige Ausnahmen definiert, wonach eben KEINE Erlaubnis nötig ist. Abgesehen davon, dass das ghanze KunstUrhG und erst recht das Zitat von irgendeiner seltsamen Seite die nichts mit Fotografie zu tun hat, mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht relevant für die Fragenstellung bzgl Bilder ohne Erkennbarkeit zu tun hat, wollte ich nicht so eine unvollständige Behauptung in Zitatform so unvollständig stehen lassen. Man sieht ja hier im Thread was passiert, wenn Leute nur einen Ansatz von Ahnung haben aber nicht genug um fundiert richtige Antworten zu geben. Sowas kommt eben davon, wenn man nur irgendwelche Teile vom Ganzen in irgendwelchen Foren oder sonst was liest ohne den Rest des Ganzen zu kennen.

Ja es stimmt, du schreibst hier eine Menge Müll

Naja, du kannst es ja sicher beurteilen *aua* ... Seit Jahren keine Ahnung wie Nutzungsrechte funktionieren, seinen Kunden im Grunde keine vernünftigen Rechte einräumen und sie damit rechtlich in Gefahr zu bringen, und am Ende auch noch stolz drauf sein, dass man alles so lange falsch gemacht hat und trotzdem nichts passiert ist und glauben dass damit dann ja alles OK ist.
Ja, das sind natürlich aller beste Voraussetzungen um anderen Leuten rechtliche Tips zu geben! Und vor allem auch um Leuten, die tatsächlich Ahnung haben und richtige Antworten geben können mit deinem bestenfalls als Halbwissen zu bezeichnenden Meinungen dazuwischen zu funken. Ja, wirklich ganz ganz "tolle" Leistung von dir!

und ich werde mich nun auch aus der Diskussion verabschieden.
Ja, mach das
lady on fire. Model @witchlady - September 2020
*******art Mann
100 Beiträge
Moin @*******zzi

ich habe hier erstmal mitgelesen - und war mehr als irritiert, dass Du das KunstUrhG so hervortust - ich habe den Eindruck, dass hier ein gewisses "Sendungsbewusstsein" vorliegt *zwinker* (für den Laien: missionarischer Eifer)

Ich bin kein Experte, daher lasse ich kompetentere Personen sich mitteilen https://de.wikipedia.org/wik … %BCnste_und_der_Photographie

Hier wird erwähnt, dass das KunstUrhG 1965 mehrheitlich in dem heute geltenden Urheberrecht aufgeht. Nebene dem Urheberrecht gibt es noch weitere Rechte, die zu beahcten sind - hier wiurden z.B. die Personenrechte genannt - eine schöne Übersicht was es alles zu beachten gilt ist hier zusammengefasst https://www.interfoto.de/202 … chte-neben-dem-urheberrecht/

was übrig gebleiben ist (so vestehe ich es) - sind die Teile im Kontext "Recht am eigenen Bild".

Fakt ist (Adresse an @*********Fotos ), dass ein Vertrag mehr als angeraten ist, um die Rechte zu klären
a) das Persönlichkeitsrecht - das Recht am eigenen Bild welches Dir als Fotograf für einen bestimmte Form der Verwertung vom Fotografierten übertragen wird.
b) umgekehrt, zur Klärung der Rechte (Nutzungsrechte) für den Fotografierten, da Du ja die Urheberrechte hast (Du darfst bestimmen wer damit was tun darf und lassen soll).

Da Du nun aber in Deinem Beispiel davon gesprochen hast, eine Entgeldleistung für die Erstellung der Bilder genommen hast, geht dies REchtssprechung im allgemeinen davon aus, dass Deine Rechte - die Du hast - gegen Geld an den Zahlenden übertragen hast. Alles andere muss zwingend vertraglich geregelt werden

*my2cents* *knips*
Image 21
*******zzi Mann
116 Beiträge
Zitat von *******art:
Moin @*******zzi

ich habe hier erstmal mitgelesen - und war mehr als irritiert, dass Du das KunstUrhG so hervortust - ich habe den Eindruck, dass hier ein gewisses "Sendungsbewusstsein" vorliegt *zwinker* (für den Laien: missionarischer Eifer)

Ich bin kein Experte, daher lasse ich kompetentere Personen sich mitteilen https://de.wikipedia.org/wik … %BCnste_und_der_Photographie

Hier wird erwähnt, dass das KunstUrhG 1965 mehrheitlich in dem heute geltenden Urheberrecht aufgeht. Nebene dem Urheberrecht gibt es noch weitere Rechte, die zu beahcten sind - hier wiurden z.B. die Personenrechte genannt - eine schöne Übersicht was es alles zu beachten gilt ist hier zusammengefasst https://www.interfoto.de/202 … chte-neben-dem-urheberrecht/

was übrig gebleiben ist (so vestehe ich es) - sind die Teile im Kontext "Recht am eigenen Bild".

Es gibt 2 Dinge um die es geht, nämlich die Rechte des Urhebers, die im Urheberrecht geregelt sind und die Rechte des Abgebildeten, die im KunstUrhG geregelt werden.

Da der Fragensteller ja nun mal fragt, wie es denn nun aussieht wenn er Bilder veröffentlicht auf dem jemand abgebildet ist geht es um... na, um was... was meinst du?!?

Es geht um's KunstUrhG!

Deshalb (!) "tu ich das so hervor"! Weil es genau das ist worum es geht.
Da brauchst du dich also nicht wundern. Das hat nichts mit "Sendungsbewusstsein" zu tun, sondern schlicht und ergreifend mit kompetenter Beantwortung der Frage!


Fakt ist (Adresse an @*********Fotos ), dass ein Vertrag mehr als angeraten ist, um die Rechte zu klären
joa... wäre halt dann gut, wenn man einen hätte. Dann wär das natürlich einfach. Ist hier aber wohl nicht der Fall. Aber wenn man keinen hat, dann gelten die gesetzlichen Regelungen.

a) das Persönlichkeitsrecht - das Recht am eigenen Bild welches Dir als Fotograf für einen bestimmte Form der Verwertung vom Fotografierten übertragen wird.

Diese werden im KunstUrhG geregelt

b) umgekehrt, zur Klärung der Rechte (Nutzungsrechte) für den Fotografierten, da Du ja die Urheberrechte hast (Du darfst bestimmen wer damit was tun darf und lassen soll).

diese weren im UrhG geregelt

Da Du nun aber in Deinem Beispiel davon gesprochen hast, eine Entgeldleistung für die Erstellung der Bilder genommen hast, geht dies REchtssprechung im allgemeinen davon aus, dass Deine Rechte - die Du hast - gegen Geld an den Zahlenden übertragen hast. Alles andere muss zwingend vertraglich geregelt werden

ähm... nö.
Zu aller erst einmal kann man das Urheberrecht ja nicht "abgeben". Man kann lediglich nutzungsrechte einräumen.
Wenn du nun aber von einem Fotografen Bilder von dir machen lässt, dann hast du da erst einmal keine (!) weiter reichenden Rechte an den Bildern. Du darfst dir die Bilder in dein Album kleben oder sie dir in deiner Wohnung an die Wand hängen, aber du darfst sie nicht irgendwo veröffentlihen, darfst sie nicht auf dein Facebook Profil laden oder sonst was damit machen. Dazu muss dir der Fotograf erst mal entsprechende Nutzungsrechte einräumen. Die hast du nicht automatisch, auch nicht wenn du dafür bezahlst.
Bestenfalls könnte es sein, dass wenn ein Shooting explizit für einen bestimmten Zweck verinbart ist, dass dann davon ausgegangen werden kann dass da antsprechende Rechte beinhaltet sind, wie das Beispiel das ich schon mal angeführt habe, wenn du Bewerbungsfotos machen lässt, dass dann (zweckgebunden!) entsprechende Rechte auch zur Veröffentlichung auf einschlägigen Webseiten beinhaltet sind. Sonst aber nichts weiteres.
Wenn du nun einen Fotogafen beauftragst Bilder für die Webseite deines Kleingarten-Vereins zu machen, dann müssen da explizit die Nutzungsrechte übertragen werden und da dann auch klar definiert sein, was diese Rechte umfassen. Dies wird dann eben auch explizit auf die Website des Vereins beschränkt sein und du darfst sie dann nicht noch für dein Gartenbau-Fachgeschäft mit benutzen das du nebenbei betreibst und auch nicht für einen gedruckten Flyer des Vereins die dann im Supermarkt ausgelegt werden um neue Mitglieder im werben. In aller Regel werden die Bilder dann auch nur als einfaches und nicht als exklusives Nutzungsrecht eingeräumt, heisst der Fotograf darf die Bilder dann, wenn er sie für sehr gelungen hält, zum Beispiel auch auf seine Website als Arbeitsbeispiel zeigen, wenn nicht anderweitige Rechte dagegen sprechen.
*******ucht Paar
2.547 Beiträge
@*******zzi - nun meldet sich mal der weibliche Teil von uns:

Die Bilder wurden auf Bestellung gefertigt ( Payshooting)
damit sind sie Tabu!


Wenn du die Bilder so toll findest, hole dir eine schriftliche Einverständnis (natürlich mit Bildnummer / Bild klein anbei) für dieses Bild (das geht auch im Nachhinein *zwinker* ) und verwende es dann.
Damit gehst du allen Problemen, die entstehen könnten, sauber aus dem Weg.
Ich habe fertig *zwinker*
*********1_nrw Mann
138 Beiträge
Zum einen wurde die Frage leider sehr ungenau gestellt, so dass ohne weitere Nachfragen eigentlich gar nicht Antworten konnte...hielt aber einige nicht davon ab.

Zum anderen ist die Art und Weise wie hier einige miteinander kommunizieren mehr als grenzwertig...schade...ich hoffe ihr geht mit euren Modells anders um.

Ich nehme beim TFP Shooting einen DSGVO-konformen TfP Vertrag (Vorlagen gibt es kostenlos im Netz)
Wenn ich ein Modell bezahle wird der Vertrag ein wenig geändert.
Somit bestimme ich allein, wo ich welche Fotos auch immer veröffentliche.

Andere Jobs nehme ich nicht an, nur als menschliche Bedienung für eine Kamera bin ich mir zu schade.

So wünsche ich euch ein schönen Start ins Wochenende.
******OOM Mann
378 Beiträge
Einige sind einfach unbelehrbar..... Und deren Name spricht für sich..... *kopfklatsch*
Irgend wie ist @*******zzi anderer Meinung als alle Andere hier.
Denke wenn er, dass erste mal wegen den Bildrechten nach DSGVO verklagt wurde und pro Bild ab 10.000€ aufwärts bezahlen musste sieht er es auch anders.
~  dirty window  ~
******oto Mann
15 Beiträge
Zitat von *******an78:
Hm, darf der Fotograf denn generell das Material aus einem pay shooting nutzen? Also ohne schriftliche Genehmigung?

Wenn jemand bezahlt dann hat er dich gebucht weil er Fotos haben möchte, also kann er damit machen was er will weil es seine sind... und NUR seine ( er hat die Bildrechte).
Du hast zwar die Urheberrechte (weil du ja das ganze erstellt hast), bringt dir aber nix da du nichts davon benutzen kannst - sind ja für ihn gemacht und du hast ja dein Geld dafür bekommen.
Was du machen kannst ist einfach fragen ob du etwas davon veröffentlichen darfst (auf jeden Fall schriftlich festhalten sehr wichtig).
Profilbild
*****oto Paar
547 Beiträge
Ein "Hallo" in die Runde...
Ich weiß beim besten Willen nicht warum hier solche Diskussionen aufkommen. Ich möchte auch keinen beleidigen für das was hier geschrieben oder vermutet wird. Gibt es soviel "Unwissen" oder streben Leute solche Diskussionen an aus langer Weile?
Wenn jemand in mein Studio kommt zum Shooting, egal was und bezahlt das, sind das seine Bilder, hat er gekauft - Punkt
Danach kommen die ganzen Halsabschneider mit Kamera die keinen blassen Dunst haben für einen Vertrag und die Bilder einzeln bezahlt haben möchten. Dann folgen die dusseligen Kunden die das mit sich machen lassen, auf ihre Bilder verzichten weil ein bisschen teuer.
Wenn ich Bilder davon haben möchte kann ich vertraglich regeln egal wie gegen eine Unterschrift - Punkt
Wenn ein Fotograf ein Bild ohne Zustimmung veröffentlicht macht das im Moment 360 € nach Vereinbarung ohne Gericht. Bei Gericht wird es richtig teuer. Alles was im Netz in der Richtung rumschwirt in dieser Richtung an Verträgen und Ratschlägen ist weniger zu gebrauchen oder macht eure Rechtsanwälte mal richtig satt.

Ich kann doch einfach mit dem Menschen reden mit dem man etwas machen möchte zur Zufriedenheit auf beiden Seiten und das aufs Papier bringen.

Ich fotografiere seit 42 Jahren, bis zum ersten Studio (1997) nur Hochzeiten, Feiern und noch nie ein Problem gehabt. Wir reden mit den Menschen...
Image 21
*******zzi Mann
116 Beiträge
Zitat von **********ente9:
Irgend wie ist @*******zzi anderer Meinung als alle Andere hier.
Denke wenn er, dass erste mal wegen den Bildrechten nach DSGVO verklagt wurde und pro Bild ab 10.000€ aufwärts bezahlen musste sieht er es auch anders.

es ist immer wieder interesant, wie irgendwelche Hobby Knipser meinen, sie wüssten es besser als mein Anwalt und der Professor an der Uni und vor allem anderer Meinung als die Gesetzestexte...
Aber meinetwegen, die können ruhig anderer Meinung sein, es ist halt nicht mehr als nur eine Meinung. Deren Problem.
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