Zitat von *********Fotos:
„Bildrechte
Hallo zusammen!
Wie sieht es mit den Bildrechten aus,wenn ich ein Paar auf Paybasis fotografiere.
Darf ich die Fotos bei Akt/ Bodypart-Bildern einfach nutzen oder muss ich eine schriftliche Genehmigung haben?
Die Personen werden ja nicht erkannt.. daher die Frage.
Völlig unabhängig von der rechtlichen Situation würde ich Dir dringend davon abraten Aktbilder - auch ohne Gesicht des Models - zu veröffentlichen, die bei einem Payshooting entstanden sind, für das Du bezahlt wurdest, wenn Du dies im Vorfeld nicht explizit so vereinbart hast. Denn meiner Ansicht nach könnte dies das Vertrauen vieler Kunden untergraben und dazu führen, dass sich viele potentielle Kunden für einen anderen Fotografen entscheiden.
Rechtlich gesehen kann man bei einem Payshooting meinen Recherchen und meinem Verständnis nach ein einfaches Nutzungsrecht, ein eingeschränkt ausschließliches Nutzungsrecht und ein voll ausschließliches Nutzungsrecht vereinbaren. Bei einem einfachen Nutzungsrecht darf der Fotograf als Urheber der Bilder (z.B. von Landschaftsaufnahmen) noch anderen außer dem Auftraggeber eine Nutzung der Bilder einräumen. Bei einem eingeschränkt ausschließlichen Nutzungsrecht darf neben dem Kunden nur der Fotograf das Bild veröffentlichen. Und bei einem voll ausschließlichen Nutzungsrecht darf auch der Fotograf die Bilder nicht mehr veröffentlichen.
Einige Fotografen hier im Joyclub bieten Payshootings zu einem reduzierten Preis an, wenn sie die Bilder nach dem Shooting zur Eigenwerbung verwenden und veröffentlichen dürfen. Das wäre dann genau der Fall eines eingeschränkt ausschließlichen Nutzungsrechts, bei dem der Kunde (das Model) und der Fotograf die Bilder veröffentlichen dürfen. Hier wird dies jedoch im Vorfeld klar kommuniziert und schriftlich in Form eines Vertrags vereinbart.
Unabhängig davon, ob man bei einem Payshooting, bei dem der Fotograf das Model fotografiert, automatisch immer von einem voll ausschließlichen Nutzungsrecht oder von einem eingeschränkt ausschließlichen Nutzungsrecht ausgeht, sind noch das Recht am eigenen Bild des Models und eine eventuell erforderliche Fotografiererlaubnis für die Location zu berücksichtigen. Meines Wissens nach greift das Recht am eigenen Bild nur, wenn die Person auf dem Bild z.B. durch das Gesicht, Tattoos, die Körperhaltung, die Frisur etc. zu erkennen ist, außer bei freizügigeren Bildern wie z.B. Aktaufnahmen. Hier ist meines Wissens nach immer eine Zustimmung zur Veröffentlichung seitens des Models erforderlich.
Ich persönlich würde nie ein Bild veröffentlichen, bei dem das Model nicht ausdrücklich einer Veröffentlichung zugestimmt hat und dies vertraglich fixiert ist.