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Bildrechte

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*********Fotos Mann
100 Beiträge
Themenersteller 
Bildrechte
Hallo zusammen!

Wie sieht es mit den Bildrechten aus,wenn ich ein Paar auf Paybasis fotografiere.
Darf ich die Fotos bei Akt/ Bodypart-Bildern einfach nutzen oder muss ich eine schriftliche Genehmigung haben?

Die Personen werden ja nicht erkannt.. daher die Frage.
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********_May Mann
357 Beiträge
Schriftliche Genehmigung. Unbedingt.
****ees Paar
127 Beiträge
Ich hoffe doch das du einen Vertrag hast - dort müsste es doch geregelt sein...
Wer wird bezahlt? du oder das Paar.

Grundsätzlich einen Vertrag, schriftlich.

In dem wird geregelt, bei wem die Bildrechte liegen. Wenn du diese dem Paar zusicherst, dann hast Du keinerlei Verwertungsrechte an den Bildern, auch nicht auszugsweise, denn - Du wurdest dafür entschädigt
****on Mann
356 Beiträge
Hallo FesselndeFotos,
wenn du ein Paar oder auch eine einzelne Person shootest und sie dich bezahlen dafür dann hast du keine Rechte an den Bildern. Falls du Bilder davon zeigen möchtest solltest du dir die Genehmigung dafür einholen, am besten schriftlich.

LG
Gibson
Nur mit Vertrag, und die eigenen Nutzungsrechte festhalten im Vertrag. Dann bist auf der sicheren Seite.
*****ter Frau
3.592 Beiträge
Hm, darf der Fotograf denn generell das Material aus einem pay shooting nutzen? Also ohne schriftliche Genehmigung?
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*********Fotos Mann
100 Beiträge
Themenersteller 
Danke, dass scheint ja eindeutig
Zitat von *******an78:
Hm, darf der Fotograf denn generell das Material aus einem pay shooting nutzen? Also ohne schriftliche Genehmigung?
das wird im Streitfall schwierig da das Persönlichkeitsrecht gegen das Urheberrecht steht. Also wer seine Fotos nicht nur auf der Festplatte haben will sollte dringlichst einen Vertrag abschließen. Alleine aus Datenschutz nur zu empfehlen Lg jmphotography
****on Mann
356 Beiträge
@*******an78
Nein darf er nicht. Wenn du einen Fotografen bezahlst das er Bilder von dir macht dann gehören die Rechte daran alleine DIR.

@*********aphy
Wozu einen Vertrag machen bei einem Payshooting wo du als Fotograf bezahlt wirst? Man kann sich die schriftliche genehmigung einholen wenn man Bilder nutzen möchte, aber wenn man diese nicht hat sollte man es lassen
Heels in Nature...
**********rafie Mann
11 Beiträge
Ganz klar - ohne Vertrag (egal wer wem was bezahlt) geht eine Veröffentlichung gar nicht ... btw. ich habe gerade den Fall das trotz Vertag Anwälte ins Spiel kommen *aua*
****on Mann
356 Beiträge
das wird im Streitfall schwierig da das Persönlichkeitsrecht gegen das Urheberrecht steht. Also wer seine Fotos nicht nur auf der Festplatte haben will sollte dringlichst einen Vertrag abschließen. Alleine aus Datenschutz nur zu empfehlen Lg jmphotography

Wenn du bezahlt wirst dann hast du kein Recht die Bilder zu verwenden. Da nützt auch kein Urheberrecht. Wie du schon schreibst.. wenn man die Bilder nicht nur auf der Festplatte haben möchte...

Aber bei einem Payshoot mache ich keinen Vertrag..
****nir Mann
334 Beiträge
Ich erlaube mir, das Eindeutige nochmal kurz zusammen zu fassen.

In jedem Fall sollte es einen Vertrag geben, in dem auch die Bedingungen zur Veröffentlichung geregelt sein sollten. Ist dem nicht so, ist grundsätzlich erst einmal davon auszugehen, dass eine Veröffentlichung ohne Zustimmung nicht möglich ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Model den Fotografen bezahlt, weil dann gehen die Bildrechte formal komplett auf das Model über. Wenn nicht ausdrücklich vertraglich geregelt ist, dass der Fotograf die Bilder im Rahmen der Eigenwerbung nutzen darf, wird hier eine Veröffentlichung durch den Fotografen also ausgeschlossen sein.

Anders liegt es natürlich bei dem Fall, bei dem der Fotograf das Model bezahlt. In diesem Fall gehen formal alle Bildrechte auf den Fotografen über (was übrigens der Grund ist, warum das viele Hobbymodels das gar nicht machen). Hier könnte man jetzt, wenn man keinen Vertrag gemacht hat, davon ausgehen, dass das Model durch die Entgegennahme der Bezahlung konkludent eingewilligt hat, dass der Fotograf die Bilder ohne jede Einschränkung veröffentlichen darf. Allerdings ist das in der Nachweisführung wohl überaus schwierig und macht am Ende wahrscheinlich mehr Stress und Probleme, als einem lieb ist.

Viele Grüße
Thyrnir
Image 21
*******zzi Mann
116 Beiträge
"Bildrechte" an sich gibt es nicht... Aber es gibt:

Nutzungsrechte sind Rechte des Fotografen. Die sind Teil des Urheberrechts und liegen erst eimal beim Fotografen. Sie können aber auch an andere Übertragen werden. Die Grundlegeneden Urheberrechte aber bleiben unwiederruflich beim Fotografen und können ihm auch nicht genommen werden.

Anders sieht es mit Abbildungs-Rechten aus. Das sind Rechte, die sich aus §22KunstUrhG ergeben.
Danach darf man Personen nur mit deren Erlaubnis "verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt" werden. Dabei ist es aber entscheidend, dass man die Person dann auch erkennen kann. Ist eine Person nicht identifizierbar, dann braucht man in aller Regel auch keine Erlaubnis.
Aber vorsicht: Man braucht kein Gesicht zu sehen, um eine Person erkennen zu können! Dazu reichen auch andere Merkmale, wie z.B. die Kleidung, auffällige Muttermale, Tattoos, etc etc.
*****ing Mann
392 Beiträge
Zitat von *******an78:
Hm, darf der Fotograf denn generell das Material aus einem pay shooting nutzen? Also ohne schriftliche Genehmigung?

Klare Antwort auf Deine Frage:
NEIN!

Ohne Genehmigung geht das nicht. Die kann zwar theoretisch auch mündlich erfolgen, aber dann ist die Beweisführung im Zweifels- oder gar Streitfall schwierig.

https://de.wikipedia.org/wik … ild_(Deutschland)#Rechtslage
Image 21
*******zzi Mann
116 Beiträge
Zitat von *******an78:
Hm, darf der Fotograf denn generell das Material aus einem pay shooting nutzen? Also ohne schriftliche Genehmigung?
Im Grunde ja!
Das Gesetz sieht vor, dass eine Genehmigung im Zweifel als erteilt gilt, wenn der Abgebildete dafür eine Entlohnung erhalten hat (die aber nicht unbedingt finanzieller Natur sein muss)
Image 21
*******zzi Mann
116 Beiträge
Zitat von ****on:
@*******an78
Nein darf er nicht. Wenn du einen Fotografen bezahlst das er Bilder von dir macht dann gehören die Rechte daran alleine DIR.
Nein, das stimmt nicht!
Wenn ein Fotograf bezahlt wird, dann hat der Fotograf dennoch das Urheberrecht. Wenn du einen Fotografen bezahlst, dann darfst du ohne seine Genehmigung das Bild nicht veröffentlichen!


@*********aphy
Wozu einen Vertrag machen bei einem Payshooting wo du als Fotograf bezahlt wirst? Man kann sich die schriftliche genehmigung einholen wenn man Bilder nutzen möchte, aber wenn man diese nicht hat sollte man es lassen
z.B. weil ohne Vertrag auch der Auftraggeber keine Rechte hat.
Einen "Vertrag" braucht man überigens nicht, das ist kompletter Mumpitz, es reicht immer auch eine einseite Freigabeerklärung
*****ing Mann
392 Beiträge
Zitat von *******zzi:
Zitat von *******an78:
Hm, darf der Fotograf denn generell das Material aus einem pay shooting nutzen? Also ohne schriftliche Genehmigung?
Im Grunde ja!
Das Gesetz sieht vor, dass eine Genehmigung im Zweifel als erteilt gilt, wenn der Abgebildete dafür eine Entlohnung erhalten hat (die aber nicht unbedingt finanzieller Natur sein muss)
Dass eine Entlohnung des/der Fotografierten erfolgte muss natürlich irgendwie dokumentiert werden, was dann auch wieder einem Vertrag entspricht.
Auf etwas anderes sollten sich beide Seiten (Fotograf*in und Fotografierte) nicht einlassen.
Zitat von *******zzi:
Zitat von ****on:
@*******an78
Nein darf er nicht. Wenn du einen Fotografen bezahlst das er Bilder von dir macht dann gehören die Rechte daran alleine DIR.
Nein, das stimmt nicht!
Wenn ein Fotograf bezahlt wird, dann hat der Fotograf dennoch das Urheberrecht. Wenn du einen Fotografen bezahlst, dann darfst du ohne seine Genehmigung das Bild nicht veröffentlichen!


@*********aphy
Wozu einen Vertrag machen bei einem Payshooting wo du als Fotograf bezahlt wirst? Man kann sich die schriftliche genehmigung einholen wenn man Bilder nutzen möchte, aber wenn man diese nicht hat sollte man es lassen
z.B. weil ohne Vertrag auch der Auftraggeber keine Rechte hat.
Einen "Vertrag" braucht man überigens nicht, das ist kompletter Mumpitz, es reicht immer auch eine einseite Freigabeerklärung

Wie machst du es mit der dsgvo wenn du nichts schriftlich machst?
Image 21
*******zzi Mann
116 Beiträge
Zitat von ****on:

Wenn du bezahlt wirst dann hast du kein Recht die Bilder zu verwenden. .
nein, das ist Quatsch!
Der Fotograf hat das Urheberrecht und damit auch die Nutzungsrechte an den Bildern. Man kann die dann auch entsprechend nutzen, sprich sie verpffentlchen, soweit keine anderweitigen Rechte entgegen stehen. Zudem kennt §23 KunstUrhG durchaus auch Möglichkeiten, in denen man trotz Abbilden von Personen Bilder auch ohne ausdrückliche Genehmigung eines Abgebildeten veröffentlichen darf.

Und bevor jetzt wieder irgend jemand mit dem DSGVO Blödsinn ankommt:
Dieses kennt zum Einen in Art. 6 Abs. 1 die Möglichkeit des "Berechtigten Interesses" und zum Anderen nennt Artikel 85 Abs. 1 der DSGVO ausdrücklich die Anforderung, dass die Mitgliedsstaaten der EU nationale Ausgestaltungen der Verordnung vornehmen sollen. Dieses ist in Deutschland laut Bundesinnenministerium mit dem bereit vorhin erwähnten KunstUrhG bereits erfüllt!

Da nützt auch kein Urheberrecht.
Doch, und wie das nützt! Denn das gibt dem Fotografen, im Gegensatz zum Auftraggeber, die grundsätzliche Möglichkeit einer Veröffentlichung. Zumindest wenn §23 KunstUrhG dies erlaubt
Image 21
*******zzi Mann
116 Beiträge
Dass eine Entlohnung des/der Fotografierten erfolgte muss natürlich irgendwie dokumentiert werden, was dann auch wieder einem Vertrag entspricht.
Auf etwas anderes sollten sich beide Seiten (Fotograf*in und Fotografierte) nicht einlassen.
Eine Quittung, eine Rechnung oder ein Überweisungsbeleg sind keine Verträge!
Image 21
*******zzi Mann
116 Beiträge
Zitat von *********aphy:


Wie machst du es mit der dsgvo

DSGVO = KunstUrhG!

wenn du nichts schriftlich machst?
wo steht das?!?
Image 21
*******zzi Mann
116 Beiträge
👆sollte natürlich so sein:

Dass eine Entlohnung des/der Fotografierten erfolgte muss natürlich irgendwie dokumentiert werden, was dann auch wieder einem Vertrag entspricht.
Auf etwas anderes sollten sich beide Seiten (Fotograf*in und Fotografierte) nicht einlassen.

Eine Quittung, eine Rechnung oder ein Überweisungsbeleg sind keine Verträge!
Wenn ich die Seite wechsle ... ;)
***is Mann
678 Beiträge
Zitat von *********Fotos:
Bildrechte
Hallo zusammen!

Wie sieht es mit den Bildrechten aus, ...

Immer Vertrag wer, was, wie und wo nutzen darf oder man vereinbart, das man erwirbt das Nutzungsrecht. Hier ist zu beachten, das zwar nicht unüblich ist, dass man kein Honorar gezahlt wird, aber das kann für jede Seite im Nachhinein angefochten werden. Das wird gegebenenfalls vom Gericht als unlauter gewertet.

Man kann aber Leistung gegenseitig in Rechnung stellen. Bsp. Dafür das der Fotograf mir Fotos erstellt hat, darf er sie nutzen. Oder dafür das ich Frau xy fotografieren durfte, kann sie selbst auch Fotos nutzen. Das ist eine beidseitiger Ausgleich.
Bsp der Fotograf verwendet die Fotos, das Model bekommt nichts, nehmen wir an beide sind sich einig das "natürlich" Frau XY fotos bekommt, ohne das es aufgeführt als Wert ist,
ist das einseitig und kann angefochten werden. Die zum Shooting freundliche Stimmung kann sich ja auch mal ändern aus irgend Gründen.

Fazit: Guter Vertrag, Gute Stimmung auch nach Zeiten. *zwinker*
Wenn ich die Seite wechsle ... ;)
***is Mann
678 Beiträge
Zitat von *******zzi:
Zitat von ****on:

Wenn du bezahlt wirst dann hast du kein Recht die Bilder zu verwenden. .
nein, das ist Quatsch!
Der Fotograf hat das Urheberrecht und damit auch die Nutzungsrechte an den Bildern. Man kann die dann auch entsprechend nutzen, sprich sie verpffentlchen, soweit keine anderweitigen Rechte entgegen stehen. Zudem kennt §23 KunstUrhG durchaus auch Möglichkeiten, in denen man trotz Abbilden von Personen Bilder auch ohne ausdrückliche Genehmigung eines Abgebildeten veröffentlichen darf.

Und bevor jetzt wieder irgend jemand mit dem DSGVO Blödsinn ankommt:
Dieses kennt zum Einen in Art. 6 Abs. 1 die Möglichkeit des "Berechtigten Interesses" und zum Anderen nennt Artikel 85 Abs. 1 der DSGVO ausdrücklich die Anforderung, dass die Mitgliedsstaaten der EU nationale Ausgestaltungen der Verordnung vornehmen sollen. Dieses ist in Deutschland laut Bundesinnenministerium mit dem bereit vorhin erwähnten KunstUrhG bereits erfüllt!

Da nützt auch kein Urheberrecht.
Doch, und wie das nützt! Denn das gibt dem Fotografen, im Gegensatz zum Auftraggeber, die grundsätzliche Möglichkeit einer Veröffentlichung. Zumindest wenn §23 KunstUrhG dies erlaubt


Wen im Vertrag nicht steht, das Du die Bilder nutzen darfst, vom Modell gezeichnet und wenn kein Werteausgleich wie von mir oben beschrieben, als Geld oder Geldwert, so darfst dU kein Foto veröffentlichten als Fotograf. Das trifft voll das Persönlichkeitsrecht des/der Abgebildeten.
.
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