Zitat von *********Fotos:
„Bildrechte
Hallo zusammen!
Wie sieht es mit den Bildrechten aus, ...
Immer Vertrag wer, was, wie und wo nutzen darf oder man vereinbart, das man erwirbt das Nutzungsrecht. Hier ist zu beachten, das zwar nicht unüblich ist, dass man kein Honorar gezahlt wird, aber das kann für jede Seite im Nachhinein angefochten werden. Das wird gegebenenfalls vom Gericht als unlauter gewertet.
Man kann aber Leistung gegenseitig in Rechnung stellen. Bsp. Dafür das der Fotograf mir Fotos erstellt hat, darf er sie nutzen. Oder dafür das ich Frau xy fotografieren durfte, kann sie selbst auch Fotos nutzen. Das ist eine beidseitiger Ausgleich.
Bsp der Fotograf verwendet die Fotos, das Model bekommt nichts, nehmen wir an beide sind sich einig das "natürlich" Frau XY fotos bekommt, ohne das es aufgeführt als Wert ist,
ist das einseitig und kann angefochten werden. Die zum Shooting freundliche Stimmung kann sich ja auch mal ändern aus irgend Gründen.
Fazit: Guter Vertrag, Gute Stimmung auch nach Zeiten.