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Nude in Public (M)

*******8x4 Mann
68 Beiträge
Themenersteller 
Nude in Public (M)
Hätte mal richtig Lust auf ein Nude in Public Shooting in München.
Wann und wo ist da eurer Meinung nach die beste Gelegenheit?
Hat vielleicht jemand irgendwelche Erfahrungen?
*********rdLtd Mann
56 Beiträge
Ich finde die Idee klasse. In München kenne ich mich allerdings nicht wirklich aus. Ich werde dieses Jahr ein NiP in Köln durchführen.
*******n69 Mann
6.876 Beiträge
Grüß Dich @*******_17
Nun es kommt darauf an, wie und wo. Mit langem Ledermantel, den man dann schnell öffnen oder abstreifen kann. In München gäbe es einige Orte.
Gruß Peter
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*******a_1c Mann
45 Beiträge
Da habe ich schon gute und schlechte Erfahrungen gemacht,
schlechte Erfahrung: ein Model das nach dem wir die Aufgabe klar definiert hatten, am Shootingtag eine Blockade hatte und sich nicht ausziehen konnte, und Leute die eine Drehgenehmigung sehen wollten,
gute Erfahrung: Shooting für einen Eisenbahn Akt Kalender, wo das Model durch ihre positive und offene Art und auch einfach durch ihr gutes Aussehen uns Bereiche der Museumsbahn geöffnet hatte zu denen ich alleine keinen Zutritt bekommen hätte.
Ich glaube es hat auch was mit der Erfahrung zu tun, die positive Erfahrung durfte ich mit Silli machen: Silli_c
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*********nther Mann
542 Beiträge
Nude in Public: Mit einem weiblichen Model tatsächlich eher unproblematisch. Maximal würde es juristisch gesehen auf „Erregung eines öffentlichen Ärgernisses“ hinauslaufen. Sobald ein Mann blank zieht kann es im schlimmsten Fall auf den Straftatsbestand Paragraf 183 Exhibitionistische Handlungen kommen. Man kann über Gerechtigkeit streiten, aber leider ein Fakt.
*******n69 Mann
6.876 Beiträge
@*********nther

Ja darum sollte man für den Fall immer einen Aufpasser/in dabei haben. Und, nicht unbedingt zu Stoßzeiten. Freitag Nachmittag ist z.B. eine gute Zeit, da sind die Meisten auf den weg nach Hause.
Gruß Peter
*********rdLtd Mann
56 Beiträge
@*********nther
Sorry, aber da muss ich teils korrigieren.
Reine Nacktheit ist in D für Niemanden eine Straftat, sondern maximal eine Ordnungswidrigkeit nach 118 OWiG.

Liegt ein sexueller Hintergrund vor z. B. wenn der Mann mit nem Ständer rumläuft (auch wenn das natürlich auch ohne sexuelle Absicht passieren kann, ist halt nur schwer zu erklären) oder eine Frau an sich herumspielt, so sind beides sehr wohl Straftaten.
Bei Männern jedoch wegen Exhibitionismus nach 183 StGb - bei Frauen ist es eine Erregung öffentlichen Ärgernisses nach 183a StGb (das für ALLE Geschlechter gilt).
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*********nther Mann
542 Beiträge
@*********rdLtd, mir geht’s nicht darum, Recht zu behalten.
Und mir als Fotograf könnte es quasi ja eigentlich fast egal sein, auch wenn ich keinen Bock darauf habe, dass meine Bilder als Beweismaterial gelten und ich auch nicht als Zeuge vorgeladen werden will…
Voraussetzung für Exhibitionismus:
Das Geschlechtsteil muss entblößt werden (völlig egal, ob mit oder ohne Erektion)
Eine dritte Person muss sich durch die Handlung belästigt fühlen (nennt sich dann „Erfolgsdelikt“)
Die Handlung muss sexuell motiviert sein. Letzteres ist schwierig zu beweisen, da könnte vor Gericht sogar der Fotoapparat helfen, weil die Motivation ja ein Fotoshooting war.

Aber es ist ein unumstrittener juristischer Fakt, dass eine Frau nie wegen Exhibitionismus verurteilt werden kann, egal wie sehr sie an sich rumspielt…
*********rdLtd Mann
56 Beiträge
@*********nther Du hast es auf den Punkt gebracht. Die Handlung muss sexuell motiviert sein👍

Des Weiteren: Ebenso korrekt, das nur Männer wegen Exhibitionismus nach 183 StGb verurteilt werden können.

ABER Frauen und jedes andere Geschlecht können wegen sexueller Handlungen in der Öffentlichkeit nach 183a StGb verurteilt werden.
*******elic Mann
142 Beiträge
@*********rdLtd Du liest offensichtlich nicht genau, was @*********nther schreibt - oder Du möchtest das letzte Wort haben... *zwinker*

Wenn das "Fotografiert werden" zu den Fetischen/sexuellen Vorlieben des "Models" gehört, ist dies automatisch sexuell motiviert.
Außerdem kann kein Fotograf 100% kontrollieren, was ein Model macht.
D.h. im Zweifel kann das Foto auch als BELASTENDES Beweismittel für Model UND Fotograf herangezogen werden.
Ein Fotograf, der sowas riskiert, ist selbst schuld.
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