@*********rdLtd, mir geht’s nicht darum, Recht zu behalten.
Und mir als Fotograf könnte es quasi ja eigentlich fast egal sein, auch wenn ich keinen Bock darauf habe, dass meine Bilder als Beweismaterial gelten und ich auch nicht als Zeuge vorgeladen werden will…
Voraussetzung für Exhibitionismus:
Das Geschlechtsteil muss entblößt werden (völlig egal, ob mit oder ohne Erektion)
Eine dritte Person muss sich durch die Handlung belästigt fühlen (nennt sich dann „Erfolgsdelikt“)
Die Handlung muss sexuell motiviert sein. Letzteres ist schwierig zu beweisen, da könnte vor Gericht sogar der Fotoapparat helfen, weil die Motivation ja ein Fotoshooting war.
Aber es ist ein unumstrittener juristischer Fakt, dass eine Frau nie wegen Exhibitionismus verurteilt werden kann, egal wie sehr sie an sich rumspielt…