Wer in diesem Winter Skifahren gehen möchte hat gute Chancen
Aktuell deutet alles darauf hin, dass die Skigebiete öffnen können – wenn auch unter Auflagen.
So ist die Lage in den einzelnen Alpenländern.
Deutschland
3G oder 2G, Maskenpflicht und Abstand
Deutschland wird mit der 3G-Regel in die kommende Skisaison starten. Das bedeutet, dass Seilbahnbetreibende nur gegen Covid-19 Geimpfte, auf das Virus Getestete oder davon Genesene befördern dürfen. Kinder bis 6 Jahre sowie Schüler und Schülerinnen sind davon ausgenommen. In allen Liften gelten Maskenpflicht und Abstandsgebot.
Wie das Einhalten der 3G-Regel kontrolliert wird, ist noch nicht abschließend geklärt.
Das Bundesland Bayern hat bereits jetzt seine Corona-Maßnahmen wegen steigender Infektionszahlen verschärft: Wenn am 19. November als erstes Skigebiet die Zugspitze in den Wintersportbetrieb startet, gilt in den Bergbahnen die 2G-Regel (geimpft oder genesen) und FFP2-Maskenpflicht.
Österreich
2G-Regel und FFP2-Maskenpflicht
Ab Sonntag, 14. November gilt Österreich (mit Ausnahme der Gemeinden Mittelberg und Jungholz und dem Rißtal im Gemeindegebiet von Vomp und Eben am Achensee) als Hochrisiko-Gebiet, dazu gibt es eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes.
Bei der Rückkehr nach Deutschland bedeutet dies: eine 10-tägige Quarantäne-Pflicht, von der man sich frühestens am fünften Tag freitesten kann. Zusätzlich zur digitalen Einreiseanmeldung ist bereits vor der Einreise nach Deutschland ein Corona-Test (PCR- oder Antigen-Schnelltest) verpflichtend. Geimpfte und Genesene sind von der Test- und Quarantäne-Pflicht befreit.
In Österreich gilt in der Skisaison 2021/2022 auf den Skipisten ab 15. November die 2G-Regel. Seilbahnbetreiber dürfen also nur gegen Covid-19 Geimpfte oder davon Genesene befördern.
Wie an den Seilbahnen die 2G-Regel kontrolliert werden soll, ohne dass es zu größeren Verzögerungen im Ablauf kommt, ist bisher noch nicht bekannt. Eine mögliche Lösung könnte ein an eine automatisierte Kontrolle des Corona-Status gekoppelter Online-Verkauf von Liftkarten sein.
Auch Après-Ski soll in der kommenden Wintersaison unter Einhaltung der 2G-Regel möglich sein. Bei entsprechend hoher Auslastung der Intensivstationen in Österreich ist jedoch geplant, den Zutritt zu den entsprechenden Lokalen unter Umständen sogar nur noch Geimpften (1G-Regel) zu erlauben.
Auf dem Hintertuxer, dem Pitztaler und dem Kaunertaler sowie dem Gletscher in Sölden herrscht bereits Betrieb, bei einigen weiteren Gletschern soll die Skisaison bald losgehen. Hier gilt aktuell FFP2-Maskenpflicht ab 15 Jahren in Gondeln, Sesselliften mit Haube und den Zugangsbereichen zu den Liften. Für Kinder zwischen 7 und 14 Jahren reicht ein Mund-Nasen-Schutz. Ein 2G-Nachweis ist nötig. Auch der Wintersportort Ischgl will unter ähnlichen Bedingungen am 25. November in die diesjährige Wintersaison starten.
Schweiz
Maskenpflicht in Skiliften
Genaue Pläne der Schweiz, die kommende Skisaison betreffend, sind noch nicht bekannt.
Das Schweizerische Bundesamt für Gesundheit (BAG) weist bislang nur darauf hin, dass in allen geschlossenen Berg- und Seilbahnen, Skiliften und Sesselbahnen sowie in geschlossenen Stationsgebäuden, Wartezonen und Liftkarten-Verkaufsstellen eine Maske zu tragen ist. Ob eine 3G-Pflicht kommt, ist noch in der Diskussion.
Das kleine Skigebiet Fideriser Heuberge im Kanton Graubünden hat indes bereits im Sommer angekündigt, in der Skisaison 2021/2022 auf 3G zu setzen.
In der Schweiz läuft der Skibetrieb etwa in Zermatt und in Saas-Fee bereits.
Einen 3G-Nachweis brauchen hier aktuell nur Menschen über 16 Jahre, die sich in Innenbereichen der Gastronomie aufhalten wollen.
Italien/Südtirol
3G-Regel, Masken- und Abstandspflicht
Auch in Italien haben sich die Verantwortlichen für die Anwendung der 3G-Regel entschieden. Alle Wintersporttreibenden über 12 Jahre müssen eine Impfung, Genesung oder Testung in Form des digitalen Covid-Zertifikats der EU* (auf Italienisch: "Certificazione verde Covid-19" = Grüner Pass) nachweisen.
Geschlossene Kabinenbahnen und Sessellifte mit geschlossener Haube dürfen mit einer maximalen Auslastung von 80 Prozent fahren, offene Sessellifte und Kabinenbahnen können zu 100 Prozent genutzt werden. Fahrgäste müssen einen Sicherheitsabstand einhalten und ab einem Alter von sechs Jahren eine Maske tragen.
Um in den Skigebieten einen Abstand der Menschen zueinander von mindestens einem Meter zu gewährleisten, sollen spezielle Wege angelegt werden. Skipässe sollen vorrangig online verkauft werden.
Die meisten italienischen Skigebiete werden Ende November bis Anfang Dezember den Betrieb aufnehmen. In Südtirol ist der Schnalstaler Gletscher bereits Mitte September in die Saison gestartet.
Frankreich
Maskenpflicht ja, 3G nur bei hoher Inzidenz
Skiurlaub in Frankreich wird im Winter 2021/2022 laut der Regierung möglich sein. Die ersten französischen Skigebiete werden Mitte/Ende November den Betrieb aufnehmen. Auf dem Grande-Motte-Gletscher ist die Saison bereits gestartet.
In Frankreich müssen, so mehrere Medienberichte, an Ski-Liften Masken getragen werden. In offenen Sesselliften dürften die Skifahrer die Masken auch wieder abnehmen. In den Schlangen davor und in geschlossenen Liften wie Gondeln müssten sie aber getragen werden.
Ein "pass sanitaire" (Gesundheitspass, entspricht dem digitalen Covid-Zertifikat der EU) soll zunächst nicht erforderlich sein. Sollte die Sieben-Tage-Inzidenz jedoch auf über 200 steigen, wird das Vorzeigen des Gesundheitspasses mit dem Nachweis von Impfung, Genesung oder eines negativen Tests (3G-Regel) zur Pflicht. Derzeit liegt die Inzidenz in Frankreich im landesweiten Schnitt allerdings noch weit darunter.
Quelle: https://www.adac.de/reise-freizeit/skifahren-corona/