Hallo Ihr Lieben, Hi Jörg,
ich möchte mal ein paar kleine Anmerkungen zu diesem Thema "SKIREISE" hinzufügen. Da ich mich besten als Skischulleiter mit diesem Thema auskenne möchte ich auch die Gefahren ansprechen, die ein Skilehrer im Ausland hat wenn er bei einem gewerblichen Reiseveranstallter ( keine e.V.) arbeitet.
Die Ausübung des Skilehrerberufes sowie die entgeltliche Begleitung von Gästen auf Skiern ist gesetzlich geregelt im Südtiroler Skilehrerverband.
Bitte beachten Sie die entsprechenden Gesetzesbestimmungen:
+Skiunterricht und Skibegleitung darf nur durch ausgebildete Berufsskilehrer erteilt werden;
+ ausländische Skilehrer müssen den höchsten Ausbildungsgrad vom Herkunftsland besitzen;
+eine gelegentliche Berufsausübung für höchstens 15 Tage pro Jahr mit eigenen Gästen ist möglich;
+die Meldung muss an die Landesberufskammer erfolgen;
Ich wäre da sehr sehr vorsichtig, da ich mit meiner Skischule immer wieder Probleme in Skigebieten habe. Ein Bekannter (andere Skischule) ist sogar auf der Piste verhaftet worden.
Lieber Jörg, ich möchte Dir das bitte ersparen und hoffe das Du dich dementsprechend sehr genau erkundigt hast und das Genehmigungsverfahren beim Südtiroler Skischulverband einhälst. Sei mir nicht böse, möchte Dir nur Ärger ersparen. Laut Deiner Hompage wird Guiding angeboten. Nach dem Skischulgesetz das EU weit gültigkeit hat fällt auch Guiding unter Unterrichtung, also muss der Unterrichter den höchsten Ausbildungsstand in Ihrem Heimatland (in Deinem falle Deutschland). Das wäre dann DSV Skilehrer, oder staatlich geprüfter vom DSLV.
Wie gesagt nur ein Fingerzeig um Dich auf die Gefahren hinzuweisen!!!
LG Stefan