Italien/Südtirol: Maskenpflicht, Abstandspflicht und meist 3G
Für die Skigebiete in Italien haben sich die Verantwortlichen Folgendes überlegt: An Stationen, die nur über offene Ski- und Sessellifte verfügen, können alle Wintersporttreibenden Liftkarten kaufen – ohne einen Nachweis zu erbringen. An den anderen Seilbahnbetrieben gilt die 3G-Regel: Alle ab 12 Jahren müssen eine Impfung, Genesung oder Testung in Form des digitalen Covid-Zertifikats der EU* (auf Italienisch: "Certificazione verde Covid-19" = Grüner Pass) nachweisen.
Geschlossene Kabinenbahnen und Sessellifte mit geschlossener Haube dürfen mit einer maximalen Auslastung von 80 Prozent fahren, offene Sessellifte und Kabinenbahnen können zu 100 Prozent genutzt werden. Fahrgäste müssen einen Sicherheitsabstand einhalten und ab einem Alter von sechs Jahren eine Maske tragen. In den Hütten gilt 2G. Skipässe sollen vorrangig online verkauft werden.