Rechtlicher Hintergrund
Nach §184 (1) StGB wird derjenige mit einer Freiheits- oder Geldstrafe belegt, der "pornographische Schriften (...) einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht"
Die juristische Definition von pornographischen Schriften und Inhalten ist leider etwas interpretationsabhängig gehalten und lässt sich für eine genaue, objektive und gerechte Einstufung nicht ohne weiteres heranziehen. Nach einem Urteil des OLG Düsseldorf handelt es sich bei Pornographie um "grobe Darstellungen des Sexuellen, die in einer den Sexualtrieb aufstachelnden Weise den Menschen zum bloßen, auswechselbaren Objekt geschlechtlicher Begierde degradieren. Diese Darstellungen bleiben ohne Sinnzusammenhang mit anderen Lebensäußerungen und nehmen spurenhafte, gedankliche Inhalte lediglich zum Vorwand für provozierende Sexualität".
Unter anderem für die Einhaltung und Durchsetzung dieser Regelungen im Rundfunk und den Telemedien wurde der "Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien" geschlossen. Hier ist unter anderem genau geregelt, wie der Zugang zu jugendgefährdenden Inhalten zu regeln ist, aber leider fehlt auch hier eine genauere Definition, was pornographische Inhalte sind. So ist zwar sehr detailliert geregelt, WIE der Zugang zu jugendgefährdenden Medien zu gestalten ist, allerdings fehlt die genaue Einstufung, WAS genau solche Medien sind.
Inzwischen wird aber auch schon in juristischen Kreisen diskutiert, ob diese Regelungen überhaupt noch zeitgemäß sind. Eltern sind durch die Einschränkungen kaum in der Lage, sich über potenziell jugendgefährdende Medien zu informieren oder gar deren Inhalt zur Kenntnis zu nehmen, was ihnen zur Ausübung des Erziehungsrechts aber umfassend ermöglicht werden müsste.
Jugendliche gelangen heute aber viel einfacher und schneller an pornografische Inhalte als noch vor einigen Jahren. So können über ausländische Internetseiten oft ohne jeglichen Schutzmechanismus derartige Inhalte betrachtet werden. Eine überwiegende Mehrheit der Sachverständigen bestreitet sogar, dass eine schädliche Wirkung von Pornographie nachgewiesen oder überhaupt nachweisbar ist.
Regelung im JOYclub
Um für den JOYclub eine transparente und gerechte Regelung zu finden, haben wir uns für klare und einfache Richtlinien entschieden, auch wenn diese im Einzelfall vielleicht etwas strenger als gesetzlich gefordert sind. Dadurch werden wir auch in gewisser Weise unserem Anspruch gerecht, eine Plattform für stilvolle Erotik zu bieten.
Bilder
Vor Zugriff durch Jugendliche zu schützen sind:
deutlich sichtbare Genitalien
eindeutige Sexdarstellungen
Spermabilder (auf Gesicht, Kleidung oder Gegenständen)
eindeutige Darstellungen von NS-Praktiken
Unbedenklich freigegeben werden:
unkenntlich gemachte Genitalbereiche
ansatzweise dargestellte Genitalien, wenn das Hauptaugenmerk des Bildes nicht auf diesen ruht oder das Thema künstlerisch umgesetzt wurde (Körperlandschaften)
alles, auf dem der Genitalbereich lediglich "zu erahnen" ist
Generell abgelehnt werden jedoch Bilder, auf denen
Kaviarspiele
brutale Gewalt
Vergewaltigungsszenen
und ähnlich "spezielle" Fetische dargestellt werden.
Texte
Vor Zugriff durch Jugendliche zu schützen sind:
textliche Darstellungen expliziter sexueller Handlungen
besonders intensive Beschreibung von Geschlechtsteilen und deren Einsatz beim Sex
sexuelle Gewaltdarstellungen und Formen der Erniedrigung
extreme Praktiken wie Dehnungen, Reizstrom, KV usw.
erotische Geschichten mit vulgärer Sprache oder expliziten Detailschilderungen
Generell denkt bei einem Thema darüber nach, wie es auf euch bekannte Jugendliche wirken könnte, die bisher ihr Sexualleben noch erforschen. Wir möchten und müssen entwicklungsbeeinträchtigende Themen als FSK18 einstufen, wodurch diese nur mit einem Alterscheck lesbar sind.
Bitte um Mithilfe
Generell sind wir bemüht, alle Inhalte, die auf unserer Seite veröffentlicht werden, entsprechend einzuordnen. Unsere Moderatoren sind jedoch auch nur Menschen und als solche nicht unfehlbar. Sollten euch also Inhalte auffallen, welche eurer Meinung nach eindeutig falsch eingeordnet wurden, so meldet es dem Moderatorenteam. Entweder direkt über die entsprechenden Buttons bei den Inhalten oder über den Support.