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https://www.joyclub.de/my/4489493.happytie.html ... die Kritik von
https://www.joyclub.de/my/1598074.kaya_2010.html finde ich berechtigt, denn so ohne eine "offizielle Veranstaltung" im VA-Thread hat es doch einen kleinen Beigeschmack, nämlich den der V.I.P. Behandlung derjenigen, die Dich oder
HEXE0301 privat anschreiben können/sollen/dürfen ... so geht der gutgemeinte Charakter einer Unterstützung von Künstlern in Form von Live-Konzerten durch einen Gruppenaufruf verloren und es ist damit dann eine Privatveranstaltung (begrenzt auf max. 50 Personen).
Dennoch muss der Gastgeber hierfür eine Einladung aussprechen. Die Kontaktdaten müssen erfasst und für vier Wochen aufbewahrt werden.
Ich bin seit 25 Jahren in der Sicherheit u.a. mit der Durchführung von Live-Konzerten be- und vertraut, wie
HEXE0301 weiß und möchte nur auf Folgendes hinweisen:
Da es sich nicht um eine Familienfeier (Konzert zur Unterstützung der/des Künstler/-s) handelt, gilt die Regel für Versammlungen ... und die müssen bei den Behörden (Ordnungs- und Gesundheitsamt) angemeldet werden (Genehmigungs
pflicht)
Die nachfolgende Regel gilt für alle öffentlichen Versammlungen und nichtöffentlichen Versammlungen.
"Die Einhaltung des Abstandsgebots muss möglich sein, bei Versammlungen in geschlossenen Räumen muss ein Hygienekonzept erstellt und die Kontaktdaten der Teilnehmer erfasst werden.
Normalerweise müssen nur offene Versammlungen unter freiem Himmel angemeldet werden - nun gilt diese Pflicht auch für nichtöffentlichen Versammlungen und Versammlungen in geschlossenen Räumen.
Die Behörden dürfen, wenn sie Zweifel am Infektionsschutz haben, Versammlungen beschränken oder verbieten. Sie dürfen aber ausnahmsweise auch größere Versammlungen genehmigen."
Ihr nehmt ein nicht kalkulierbares Risiko in Kauf, wenn ihr eine solche Veranstaltung unter dem Gesichtspunkt "Private Familienfeier" durchführt, da es nur einem Einzelnen der "Nichteingeladenen"/Nachbarn/zufällig Vorbeikommenden/Neider o.ä. an diesem Tag stören muss, um ggf. die Polizei zu rufen und diese Veranstaltung dann unter Bußgeld (u.a.jeder Teilnehmer 150€/Veranstalter bzw. Einladenden von 500-2.000€/bei Nichtaushang der Regeln 500-1.000€/kein Hygienekonzept 500-3.000€ ff., siehe auch
https://www.schleswig-holste … atalog_landesverordnung.html) aufzulösen.
Diese Ausführungen sind bitte als ein nett gemeinter, sorgevoller Hinweis zu verstehen, um Euch ggf. von diesen Auswirkungen im Vorfeld zu informieren, bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist ... auch wenn er jetzt vielleicht Spaß verderbend erscheint.