Gerechter Energieausgleich und Karmakonto
Das Göttliche und der Zugang dazu steht uns allen (kosten-) frei zur Verfügung.
Nehme ich Hilfe an und diese ist kostenfrei und unverbindlich, dann ist das in Ordnung.
Nehme ich Hilfe an und diese hat einen Preis, dann ist das auch in Ordnung.
Es ist beidenfalls meine Entscheidung die Hilfe anzunehmen oder nicht.
Sofern ein spiritueller Ratgeber, Heiler, Reiki-Meister, et cetera seine Fähigkeiten und Dienste zu einem Preis anbietet ist er -genauso wie jeder Schulmediziner- in erster Linie Unternehmer.
Es bleibt jedem selbst überlassen, wie er seine spirituellen Möglichkeiten praktiziert - also vermarktet oder sie als "freeware" anbietet.
Variante 1:
Das genannte biblische Beispiel, in dem spirituelle Lehrer/Heiler Verköstigung und Logis frei haben, ist -wie ich finde- eine gute Sache.
(Wird heute z.B. in Indien noch so gehandhabt)
Variante 2:
Für mich ist es auch in Ordnung spirituell unternehmerisch tätig zu sein.
(In der westlichen Hemishpäre üblich)
Denn Variante 1 hätte so gesehen auch einen Preis: die Verköstigung und Logis (bewertet in Geldeinheiten) mit der Einschränkung, dass dieser eben variabel ist: denn die Qualität von Verköstigung und Logis variiert natürlich. Daraus folgt: jeder (spirituelle) Energieaufwand wird mit einem anderen "abgegolten" somit Energieausgleich.
Zum "Karmakonto" bei der "Buddhabank"
Das Karma -nach buddhistischem Verständnis- ist ordinal skaliert. Also nicht nur rein dual gut oder böse, sondern soll heissen: es kann durch Rang unterschieden werden z.B. supergutes Karma, gutes Karma, karmaneutral, leicht beschissenes Karma, Karma extramies. Wie auch immer wir unterscheiden wollen, es ist nicht in Zahlen messbar, sondern individuell gefühlt besser oder schlechter. Eine eindeutige Bewertung in Geldeinheiten ist eben nonsense. Ebenso wenig ist eine Bezahlung oder ein "Energieausgleich" einer spirituellen Diensleistung eindeutig meß- und kalkulierbar. Es wird wohl immer ein gewisses individuelles Maß an Subjektivität in die Bewertung miteinfließen, daher ist eine Diskussion über einen angemessenen Energieausgleich so hanebüchen, wie die Diskussion über ein gerechtes Arbeitsentgelt, ausgedrückt in präzisen Zahlen.
Was allerdings bewertet werden kann, wenn die angeboten Dienste klar in keinem Verhältnis mehr zum Preis stehen oder überhaupt nicht erfüllbar sind oder der Empfänger/Kunde/Patient/Klient auf die (spirituelle) Leistung angewiesen oder von ihr abhängig ist.
Dann hat die Preisbildung allein durch Angebot und Nachfrage ihre Gültigkeit verloren, denn sie ist DANN nicht nur hinsichtlich des Karmas bedenklich sondern kann auch de jure ein Delikt sein.
"Pech gehabt weil dem falschen Guru hinterher gelaufen" ist aus meiner Sicht genauso inakzeptabel wie der Ablasshandel der Katholen in Mittelalter und Renaissance. Beides sollte mit adäquatem Energieausgleich bedacht werden: nämlich strafrechtlichen Konsequenzen!
Soziale Verantwortung:
wir alle tragen die Verantwortung für unser Universum als "Spirituelle" sollten wir uns dieser Verantwortung im Besonderen BEWUSST-SEIN. Spirituelle Hilfe und ganz besonders Heilung darf ebenso wenig wie Bildung, Medizin und gesunde Nahrung zum elitären Gut verkommen.
Fazit:
Daher kann ich aus meinem Empfinden heraus nur folgende Praxis empfehlen: dem spirituellen Unternehmer auch gerne mal mehr zum Energieausgleich bezahlen als seine Preisliste vorgibt, wenn es die finanziellen Verhältnisse erlauben und vice versa auch mal Klienten mit geringerer Bonität durch einen Preisnachlass unter die Arme greifen. Ich denke das Karma-Rating verbessert sich dadurch mit Sicherheit!
@****sa
@**l
Wünsche Euch allzeit supergutes Karma
Jay